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Wochenblatt für Reilhenbrand, Siegmar, Neustadt md Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich verthcilt. ^ 31. Sonnabend, den 28. Mai 19V4. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Mcichenbrand, Pelzmühlenstraße-I?!)), sowie von den Herren I. Oe bis er, Barbier Kirsch in Reichenbrand, Buchhändler C l e m enSBahnerin Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Ravenstein entgegengcnommen und pro Ispaltige Corpnszeile mit 10 Nfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs nnd bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung, die öffentliche»» Impfungen bete. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen in Nabcnstein mit den beide» Rittergütern Nieder- nnd Oberrabcnstein finden durch de» Jmpfarzt Herrn Ur. mecl. Gebauer wie folgt statt: I. die Erstimpfungen: Mittwoch den l. Juni 1904 von 3 Ztbr nachm, für die Impflinge der Anfangsbuchstaben A —l, des Familiennamens (Nachschau: Mittwoch den 8. Juni 1804 nachm. 3 Uhr), und Donnerstag den 2. Juni 1804 nachm. 3 Zthr für die Impflinge der Anfangsbuchstaben öl — X des Familiennamens (Nachschau: Donnerstag den 9. Juni 1904 nachm. 3 Uhr), in Aurlch's Aestauratio», Talstraße 8. II. die Wiederimpfung der Volksschüler: Montag den 30. Mai 1904 vorm. II Mr für die Knaben im Lehrzimmcr des Herrn Kantor Schönherr (Ar. 1 Airch- schule), (Nachschau: Montag den 6. Juni 1904 vorm. II Uhr), und Dienstag den 31. Mai 1904 vorm. II Abr für die Mädchen im Lehrzimmcr des Herrn Kantor Schönherr (Ar. 1 Kirch- fchute), (Nachschau: Dienstag den 7. Juni 1904 vorm. 11 Uhr). Im Übrigen wird auf die ausführliche Bekanntmachung vom 20. Mai o. c., abgcdruckt in voriger Nr. dieses Blattes, verwiesen. Ravenstein, am 27. Mai 1904. Drr <Armttndr»vrs'.e.nk. — ——— Wilsdorf. Bekanntmachung. De» 1. Jnni d. I. wird der S. Termin der diesjährigen Gemcinde- anlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerke» zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen zur Vermeidung des Zwangsvollstrcckungsvcrfahrens bis zum Iki. Juni u. o. an die hiesige Gcnieindekasse abzuführcn sind. Rabenstein, am 27. Mai 1904. Der Gemeiiidcvorstand. Wilsdorf.. Auktion. Montag den »8. Mai 1804 nachmittags pünktlich 4 Uhr solle» in Rabenstein im Hofe des Hauses Brd.-Kat.-Nr. NO Abt. II, (Versammlungs ort der Bieter: Gasthof Rottluff), ein guterhaltencr Landauer nnd ein grauer, männl. Esel meistbietend gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Rabenstein, am 27. Mai 1904. Der Gcmcindrvorstand. Wilsdorf. Die nachstehende Rekanntmachnng der Kgl. Amtshauptmannschaft Chemnitz wird hiermit erneut zur öffentlichen Kenntnis und strengen Beachtung Rabenstein, am 27. Mai 1904. Der Gcmeindcvorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung, die Sonntagsruhe in, Handelsgewerbe betreffend. Nach Gehör und mit Zustimmung des Bezirksausschusses wird unter Aushebung der Bekanntmachung vom «4. Juni 188» folgendes bestimmt: I. 1. Gchülfen, Lehrlinge und Arbeiter dürfen an Sonn- und Festtagen zu nachstehende» Zeiten beschäftigt werden: /I. beim Handel mit Brot und weißer Backwarc — ausschließ lich der Konditorciwarcn — mit Ausnahme jedoch der für den Gottesdienst in de» einzelne» Gemeinden des amtshauptmannschaft- ltchen Bezirks bestimmten Stunden unbeschränkt, II. beim Handel mit Fleischwaren und Delikatessen im Sommer- Halbjahre (15. April bis 14. Oktober) vormittags von 8 — 8 Uhr und abends von 8—8 Uhr, im Winterhalbjahre (15. Oktober bis 14. April) vormittags von 7—8 Uhr und nachmittags von 8— 8 Uhr, L. beim Handel mit Milch, vormittags im Sommerhalbjahre von 8—8 Uhr, im Winterhalbjahre von 7—8 Uhr, mittags von II—S Uhr und abends von «—8 Uhr, O. beim Handel mit sonstigen Eß-, Trink- und Materialwaren — einschließlich von Tabak und Cigarren —, ingleichc» beim Klein handel mit Heizungs- und Bcleuchtungsmaterial vormittags im Sommer von 8—8 Uhr» im Winter von 7—8 llhr und mittags von II—2 Uhr. 2. Bei allem übrigen Handel dürfen Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter — insoweit nicht für einzelne Gemeinden ortsstatutarisch weitergehende Beschränkungen Angeführt sind — an Sonn- und Festtagen nur in der Zeit von vormittags II bis nachmittags 2 Uhr, am 1. Oster-, Pfingst- und Weihnachtsseiertag, am Karfreitag und Totenfestsonntag, - -W- Vre. 3. An den vier Sonntagen vor Weihnachten können Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter beim Handel mit solchen Waren» die vor dem Bor- mittagsgottesdienst verkauft werden dürfen, vormittags von 7—8 Uhr und von II Uhr bis nachmittags 7 Uhr» bei dem Handel mit andere» Waren von vormittags II Uhr bis nach mittags 8 Uhr beschäftigt werden. 4. Der Verkauf von Obst darf in den von Spaziergängern und Landpartien berührten offenen Verkaufsstellen während der Zeit der Obsternte an Sonn- und Festtagen in der Zeit von II Uhr vormittags bis 8 Uhr nachmittags stattfinden. II. Soweit nach Punkt I an Sonn-, Fest- und Bußtagen eine Beschäftigung von Gehülfen, Lehrlingen und Arbeitern im Handelsgewerbe nicht zulässig ist, darf ein Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen an diesen Tagen überhaupt nicht stattfinde». III. Sofern Geschäfte Waren führen, welche verschiedenen Verkaufszeiten unter liegen, oder deren Verkauf an Sonn-, Fest- und Bußtagen überhaupt nicht gestattet ist, darf ein Verkauf dieser Waren nur in der dafür be stimmten Zeit, ein Verkauf der übrigen, vom Handel ausgeschlossenen Waren aber nicht stattfinden. IV. Ans den eigentlichen Schank- und Gastwirtschaftsbetrieb finden die vorstehenden Beschränkungen keine Anwendung. V. Hinsichtlich des Handels- und Geschäftsverkehrs an den Kirch weih- und Erntefesttagen bewendet cs bei den Vorschriften der Bekanntmachung vom 27. September 1894. VI. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend unter I bis III getroffenen, oder gegen die denselben Gegenstand betreffenden ortsstatutarischen Be stimmungen werden nach Ztz 146» und 151 der Reichsgcwerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 888 Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bestraft. Ehemnitz, am 16. April 1901. Königliche Amtshauptmannschast. Or. Kallbauer. Wßw. Gertliches. Zteichenbrand. Wie bekannt lehnte der hiesige ' Gemeinderat in seiner Sitzung vom 9. Mai die An schaffung von Sprengwagen, weil zu kostspielig, ab. Da jedoch hie nnd da in der Einwohnschaft Stimmen laut werden, welche gegenteilige Meinung äußern, hat der Ortsvcrein für nächsten Montag den 30. Mai eine Versammlung anberanmt, in welcher erwähnte Angelegenheit näher erörtert werden soll. Es ist zu wünschen, daß diese Versammlung recht zahlreich besucht wird. Im Ortsverein kan» jedes Mitglied seine Meinung vertreten und falls solche Anklang findet, wird der Erfolg nicht ausvlcibcn. Aabenstei». Die Kirchgemeinde Nabcnstein steht vor einem schönen Festtage: dem fünfzigjährigen Ju biläum ihrer Kirche, welches den 19. Juni gefeiert werden soll. Am 19. Juni ist dieses Gotteshaus unter großen Feierlichkeiten ctngcwciht worden. Viele Schwierigkeiten sind zuvor zu überwinden gewesen, da Rottluff in der sicheren Hoffnung baldigen raschen 1854 hat der Chemnitzer Superintendent Or. Schtegel die neue Kirche eingewciht und der damalige Pastor Schirlitz die erste Predigt in ihr gehalten. Seitdem ist das Wort Gottes und sind die heiligen Sakramente allsonn- und festtäglich darin der Gemeinde gegeben worden. Es ist nun eine Pflicht des Dankes, daß die Gemeinde sich möglichst zahlreich beteilige an dem 50jährigen Jubiläumsscstc, das gefeiert werden soll durch einen Festzug, den sämtliche Vereine des Kirch spieles mit Vortragung ihrer Fahnen bilden, an dem aber alle Gcmeiiidcglicder, auch Frauen und Kinder, teil nehme» können. Er soll um 9 Uhr bei Beginn des Glockengeläutes von Aurichs Restauration abgehen. Gebe der Herr gutes Wetter und vielen reichen Segen! Alai - Betrachtungen des Rentier Frohlieb Schmerzensreich. Von jeglichen Beschwerden frei — war dieses Jahr der Monat Mai, — den» so, wie es der Mensch ver langt, — von frischem, jungen Grün umrankt, — mit Blütcnglanz und Fliedcrduft, — mit lautem Jubel in der Lust, —in Wald und Feld, anf blnm'ger Au',—