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Wochenblatt für Reicheubrand, Siegmar, Neustadt und Ravenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obige« Gemeinde» unentgeltlich vertheilt. As 45. Sonnabend, den 12. November 1V04. Erscheint jeden Somabend Nachmittag». Anzeigen werden Inder Expedition Meichenbrand, Pelzmühlenstrabe47o>, sowie von den Herren I. Oebser, Barbier Nirsch in Reichenbrand, Buchhändler Elemen» Bahneri» Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpurzeile mit 10 Mg. berechnet, Für Inserate größeren Umfang» und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Bereinbarung, bewilligt. Gemeinderatswahl. Infolge des Inkrafttretens des neuen Ortsstatuts löst sich mit Ende dieses Jahres der gesamte Gemeinderat auf und macht sich demzufolge die Wahl von 7 Ausschußpersonen aus der Klaffe der höchstbesteuerten Ansässigen, l Ersatzmann für dieselben, 5 Ausschußpersonen aus der Klaffe der mindestbesteuerten Ansässigen, 1 Ersatzmann für dieselben, I AuSschußperson aus der Klaffe der höchstbestenerten Unansässige«, 1 Ersatzmann für dieselbe, 3 Ausschußpersonen aus der Klaffe der mindestbesteuerten Unansässigen, l Ersatzmann für dieselben nötig. Unter den Ausschußpersonen der beiden Klaffen der Ansässigen muß sich jederzeit mindestens je ein Gutsbesitzer befinden. Die Wahl findet Montag den 2». November 1904 für die höchstbestruerten Ansässige« in den Stunden von I« Uhr vor mittags bis I Uhr nachmittags» für die miudestbestenerten An sässigen in den Stunde» von >/rS» Uhr bis >/,» Uhr nachmittags und Dienstag den 29. November 1904 ^ für die höchstbesteuert«« Unansässigeu in den Stunde» von I« Uhr vormittags bis I Uhr nachmittags, für die miudestbestenerten Un ansässigen in den Stunden von Uhr bis >/-v Uhr nachmittags im «rndle-'sch-n «afthose statt und werden alle stimmberechtigte» Gemeindemitglieder geladen, sich zur Bornahme dieser Wahl einzufinden, mit der Verwarnung, daß die bis zum Ab lauf der festgesetzten Stunden noch nicht Erschienenen nicht weiter zur Teilnahme an der Wahl werden zugelaffen werde». Die zu Wählenden sind auf dein im Termin abzugebenden Stimmzettel so genau anzngebcn, daß über deren Personen kein Zweifel übrig bleibt. Nach den Bestimmungen der rev. Landgemeinde-Ordnung vom 21. April 1873 und dem Abänderungsgesetz vom 21. April 1886 find im allgemeinen stimm berechtigt alle Gememdemitglieder, welche die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben und im Gemeindebezirk ansässig sind oder daselbst seit wenigstens 2 Jahre» ihre» wesentlichen Wohnsitz haben. Un ansässigen Frauenspersonen, sowie juristischen Personen steht ein Stimmrecht nicht zu. Wählbar ist jedes stimmberechtigte männliche Gemeindemitglied, welches im Gemeindebezirk seinen wesentlichen Wohnsitz hat. Die Fistle der dauernden oder vorübergehenden Ausschließung vom Stimmrecht sind in 8 35, die Gründe der Ablehnung der Wahl in 8 88 der rev. Landgemeinde-Ordnung bezeichnet. Einsprüche gegen die aufgestellt« Wahlliste, welche von heute an 11 Tage lang bei Unterzeichnetem zur Einsicht ausliegt, sind innerhalb der in 8 12 der rev. Landgemeinde-Ordnung festgesetzten siebentägigen Frist und zwar bis den 18. November abends 5 Uhr hier zu erheben, Einwendungen gegen das Wahlver fahren aber nach 8 »1 der rev. Landgemeinde-Ordnung binnen 11 Tagen »ach der Stimmenauszählung und zwar bis den I». Dezember Ivvl abends 5 Uhr bei der Kgl. AmtShanptmannschaft anzubringen. Reichenbrand, den 3. November 1801. Der Gemeindevorstand. Aogek. Bekanntmachung, Viehzählung bete. Laut Berordnung deS König!. Ministeriums des Innern hat am 1. Dezember d. I. eine Viehzählung stattzufiuden. Sie soll sich auf Pferde, Maultier«, Esel, Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen erstrecken. Zum Zwecke dieser Zählung werden sämtlichen Viehbesitzern hiesiger Ge meinde in der letzten Woche dieses Monats Zählkarten zugestellt werden, die von ihnen nach dem Stande vom I. Dezember auszufüllen und vom 3. Dezember an zur Abholung bereit zu halten sind. Der Unterzeichnete Gemeindevorstand macht die Viehbesitzer schon jetzt auf die bevorstehende Zählung aufmerksam und ersucht die Grundstücksbesitzer bezw. deren Stellvertreter, unverzüglich diejenigen Erkundigungen bei ihren Metern einzuziehen, die zu genauester AuSkunstSerteilung an die nachfragenden Beamten erforderlich find. Reicheubrand, am 11. November 1901. Der Gemeindevorstaud. Angel. Bebauungsplan über den di« Hohensteiner- und Hofersirahe verbindenden Kommnuikationsweg in Reicheubrand. Der Gemeinderat zu Reichenbrand hat über den die Hohensteiner- und Hoferstrake verbindenden Kommunikationsweg, Flurstück Nr. 330 des Flurbuchs für Reichenbrand, einen Bebauungsplan aufgestellt. Dieser Bebauungsplan liegt nebst den zugehörigen Bauvorschriften gemäß 8 22 des Allgemeinen Baugesetzes für das Königreich Sachsen vom 1. Juli 1900 auf die Dauer von 1 Wochen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung ab zu jedermanns Einsicht auf dem Gemeindeamt zu Reicheubrand während der üblichen Amtsstnnden aus. Widersprüche gegen den Bebauungsplan sind bei deren Verlust inner halb der festgesetzten Frist von 1 Wochen bei der AmiShauptmannschast oder auf dem Gemeindeamt zuj Ehemuitz, am 3. November 1901. Die Königliche Amtshauptmanuschast. llr. Morgenstern. Or. Oe. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das gemeinschaft liche Ortsgesetz für die Landgemeinden und selbständigen Gutsbczirke im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz, die Festsetzung der Bauflucht linien an den Staatsstraßen betr., genehmigt und eingegangen ist und von heute ab IS Tage laug zu jedermanns Einsicht im hiesigen Rathaus öffentlich ausliegt. Rabenstei«, am 7. November 1901. Der Gemeindevorstand. Mlddorf. Bekanntmachung, Mehzählung betreffend. Laut Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern hat am I. Dezember dsS. IS. eine Viehzählung stattzufiuden. Sie soll sich auf Pferde, Maultiere, Esel, Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen erstrecken. Zum Zwecke dieser Zählung werden sämtlichen Viehbesitzern hiesigen Ortes in der Zeit vom 21. bis 29. November Zählkarte« zuaestellt, die von ihnen nach de« Staude vom 1. Dezember auszufüllen und vom ». Dezember an zur Abholung bereit zu halten sind. Die Viehbefitzer werden bereits jetzt schon auf die bevorstehende Zählung aufmerksam gemacht. Rabenstein, am ll. November 1901. Der Grmrindrvorstand. — Wilsdorf. Bekanntmachung. Es wird andurch bekannt gegeben, daß nach 8 26 des hiesigen Gemeinde anlagenregulativs vom 20. Juni 1899 es jedem Anlagenpflichtigen freisteht, sein steuerpflichtiges Einkommen für die Einschätzung zur Gemeindesteuer für 1905 biS Ende November d. I schriftlich an die Gemeindebehörde anzuzeigen. Rabenstei«, am 11. November 1901. Der Gemeinderat. Wilsdorf, Gemeindevorstand. (Nachdruck Rechte des Herzens. Original-Erzählung von Irene v. Hellmuth. <b. Fortsetzung» HanS besuchte die Eltern, so oft der Dienst es ihm gestattete, denn die Stadt, wo er in Garnison lag. war kaum eine halbe Stunde von dem Gute entfernt. Wenn Anny den jungen Offizier auf seinem flinken Renner ankommen sah, bann blitzte es in ihren Augen freudig auf. Gewöhnlich eilte sie ihm entgegen und lachend und schwatzend Katen die beiden dann bei den Eltern ein. Da die junge Dame eines Tages den Wunsch äußerte, das Reiten lernen zu wollen, so wurde ihr dies nätürlich gewährt wie alles Andere. Hans erbot sich ihr Unterricht zu geben. Sie klatschte vor Ver gnügen in die Hände und war nicht wenig stolz aus ihren Lehrmeister, der mit ihren Leistungen außer ordentlich zufrieden war. „Bist doch ein kleiner Kobold Du, — alles lernst Du spielend," lobte er sic, und die Wangen des Mädchens glühten vor Freude und Eifer. Anny sah schön aus in dem dunkelblauen, enganliegenden Kostüm, und sie fteute sich kindisch darüber. Ja, sie wollte schön sein, sic wollte ihm gefallen, ihm allein, bei dessen Anblick ihr Herz höher schlug. Er schien nichts zu bemerken von der Neigung, die sich, ihr selbst kaum bewußt, in das junge Herz geschlichen batte. Ihr Lächeln, ihr freudiges Erröte», wen» er sich nn Gespräch an sie wandte, wußte er sich entweder nicht zu deuten, Unterzeichneten Königlichen Reichenbrand anzudrdigri" ——