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für Reichenbrand. Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Es-edttion Metchenbrand, Meootgtstratze II). sowie von den Herren Friseur Weder tn Reichendrand. Saulmann Emil Winter in Rabenstein und Alpin Thiem in Rottluss entgegen- genommen und pro Ispaltige P-tilzeilc mit 15 Psg. berechnet. Für Inserate gröberen llmsangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 2 Uhr. bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. lverelnsinferate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Nmt Licgmar 214. As Ä8 Sonnabend, den 15. Juli 1916 Aufruf fürs, zur Goldsammlung für das Reich. Zur Verstärkung des Goldschatzes der Neichsbank soll im ganzen Deutschen Reich ein Ankauf von Goldsachen stallsindc» Für die unterzeichneien Gemeinden sind nun anordnungsgemäß, wie allerwärts, je Gold-Ankaufshilfsstcllcn im Rathaus errichtet worden, die jeden Dienstag vormittags Iv—12 Uhr. geöffnet sind und die Geldsachen gegen Quittung in Empfang nehmen. Die Auszahlung des geschätzten und berechneten Ankanfswcrtcs erfolgt bald nach der Uebernahme durch die Goldankaufsstelle in Chemnitz je hierorts im Rathanse auf besondere Vorladung des Ab- gcbers. Jeder Einlieferer von Goldsachcn erhält ein von mehreren Mitgliedern des Ehren ausschusses vollzogenes Gedenkblatt ausgehändigt, bei einem Ankaufswert von mindestens 5 Mark außerdem noch eine künstlerisch ansgeführte Plakette. Veräußerer von goldenen Uhrkettcn erhalten als Gcdcnkstück an dir große Zeit, gegen Erstattung der Selbst kosten, eine Uhrkcttc ans Eise» geschützte» Musters zur Verfügung gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Goldsachen, denen ein Kunst- oder Kulturwert innewohnt, sowie Juwelen zum Ankauf entgegengenommen. Dublierte oder vergoldete Sachen sind vom Ankauf ausgeschlossen. Die geehrte Einwohncrschast wird im vaterländische» Interesse dringend gebeten, alle entbehrliche» Woldsnchc», deren vollen Wert sie vergütet erhält, sür die große Lache des Vaterlandes z» opfern »nd dadurch zur Verstärkung der finanzielle» Wehrkraft des Deutsche» Reiches bcizutragc». Ein Jeder, der derartige Goldsachen besitzt, tue seine Pflicht. Für den Ehrenausschuß der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz: Die Goldankaufsljilfsstellcn der Gemeinden Reichcnbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Nahrnngsmittelverkauf in Reichenden«!». Solange der Vorrat reicht, findet der Einzelverkauf von Nahrungsmitteln im hiesigen Freibank- lokal gegen Vorlegung der Brotmarkenhefte wie folgt statt: Montag, den 17. Juli 1916 Brotmarkenheft Nr. 801 — 1200 nachm, von 2 — 3 Uhr. . . 401— 800 - . 3 — 4 Uhr, 1— 400 . . 4 — 5 Uhr. Ochsena (Pflanzenfleischcxtrakt) 1 Büchse 150 Pf. Graupen V-r 40 Pf. Nudelgrüupchen . . > Vs KZ 50 Pf. (nur 200 Pfund vorhanden) Kindermehl i Dose 180 Pf. Himbeersaft i Flasche 250 Pf. Die Einwohnerschaft wird ersucht, vorstehende Zeiten genau einzuhalten. Die Abgabe von Nahrungsmitteln erfolgt nur für eine Haushaltung und ist daher der Einkauf für eine andere Haushaltung nicht zulässig. Der geringen Vorräte halber kann von Gemüse an eine Haushaltung von 3—5 Personell nur 1 Pfund und über 5 Personen 2 Pfund abgegeben werden. Haushaltungen bis 2 Personen können diese Woche kein Gemüse erhalten. Wegen Mangels an Kleingeld wird erneut darauf hingewiesen, daß abgezahltes Geld mitzu- bringen ist, anderenfalls die Käufer zurückgewiesen werden. Reichenbrand, am 13. Füll 1916. Der Gemeindevorstand. Am 15. Juli d. I. werden das Waffergeld und der Wasferzins auf den 2. Termin 1916 fällig und sind unter Vorlegung des Quittungsbuches bez. Steuerzettels spätestens bis zum 31. Juli 1916 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsoerfahrcns an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 11. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. Schulgeld betr. Die Frist zur Bezahlung des 2. Termins Schulgeld 1916 ist mit heute abgelaufen. Rückständige wollen nunmehr sofort Zahlung leisten, da nunmehr unverzüglich mit dem Mahn verfahren begonnen wird- Siegmar, 14. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. Waffergeld betr. Der am 15. d. M. fällige 2. Termin Wasfergeld 1916 ist bis längstens den 30. Juli d. I. an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Siegmar, 14. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. Katholische Kirchenanlagen. Der am 15. d. M. fällige 1. Termin katholische Kirchenanlagen ist bis längstens den 24. Juli d. I. an die hiesige Ortssteuer-Linnahme abzufahren. Siegmar, 14. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. Ortsausschuß für Jugendpflege — Siegmar. Sonnabend, 22.. und Sonntag. 23. Zull, zweitägiger Ausflug in die Sächsische Schweiz (Dresden). Letzte Anmeldung: Donnerstag. 20. Zull, am Spielabend bei Herrn Lehrer Bahl (bei schlechtem Wetter vor der Schule). Alles Nähere über Kosten rc. erfahren die ev. Teilnehmer an diesem Abende. Der Ortsausschuß für Jugendpflege. Schuldtr. Spindler, 1. Vors. Der H. Termin der Wassersteuer ist bis zum 14. Juli dieses Jahres an die Wasserwerkskasse abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werdm. Neustadt, am 5. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. Butterabgabe in Nabenstein. ist Regelmäßig vom Kommunälverband allwöchentlich dringend gefordert worden. Die Zuteilung an die Gemeinden erfolgt einheitlich nach bestimmten Grundsätzen durch die König!. Kreishauptmannschaft Chemnitz. Da nun die Auslandsbutter infolge des Krieges nicht genügend eingeht und die Inlands- Produktion bei weitem nicht langt, hat Rabenstein verhältnismäßig nur 3 — 5 Zentner Butter wöchentlich erhalten, weshalb sogar die Ausgabe mit Stück für den Kopf und die Woche nicht einmal regel mäßig hat aufrecht erhalten werden können. Eingereichte Beschwerden haben bei der Sachlage keinen schränkung des Miichverbrauchs rc. nichts genützt und eine gesetzliche Handhabe ist noch nicht ergangen. Der Gemeindevorstaud zu Rabenstein, am 14. Juli 1916. Brot- und Bntterkartenansgabe in Rabenstein. Die Ausgabe der Brot- und Butterkarten auf die Zeit vom 17. Juli bis mit 13. August 1916 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte und Bntterkarten Sonntag, den 16. Juli 1916 in der Zeit von vormittags V2II—12 Uhr in den bekannten Ausgabelokalen durch die Vertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und^ nur gegen Abgabe eines ^von dem fraglichen Haushaltungsvorstande an die pünktliche Abholung der Brot- und Butterkarten zu erinnern. ^ Der Gemeindevorstaud zu Rabenstein, am 13. Juli 1916. Kartoffel-, Gemüse- rc. Verkauf in Rabenstein. Die Kartoffelabgabe an solche Einwohner — aber nur an solche — die keinen Vorrat mehr haben, erfolgt Montag, den 17. Juli von früh 7 Uhr ab. (Die für Dienstag, den 18. Juli, ausgegebenen Marken gelten für Montag um gleiche Zeit). Der Einzelverkauf von Erbsen, Spinat, Milch und Kindermehl in Büchsen, sowie Himbeer saft durch die Gemeinde Rabenstein erfolgt Mittwoch, den 19. Juli d. I., von vorm. 9 Uhr ab in der Brauerei (Iohs. Esche). Markenausgabe sür Gemüse rc. Sonntag, den 16. Juli, 11 Ahr vorm. Marken, Brothefte und kleines Geld sind mitzubringen. Andrang ist zu vermeiden, da genügend Marken ausgeteilt werden, die nur für den Tag, für den sie gelöst sind, gelten. Ohne Marken und Brothefte wird nichts verabfolgt, auch ist die Zeit streng einzuhalten, welche je auf der Marke angegeben ist. Familien-Unterstntznng. Die Auszahlung der Gemeinde- und Bezirksunterstützungen an bedürftige Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Juli wird Montag, am 17. Juli 19l6 von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber l—250 und nachm. 2 — 5 Uhr für die Markeninhaber 251—500 im hiesigen Rathaus Volksbad. im Aittergutsteich Oberrabenstein von jetzt ab bis aus weiteres eingestellt und verboten werden. Der Gemelndevorstand zu Rabenstein, am 13. Zull 1916. Hundesteuer. Unter Hinweis auf § 22 der Gemeindesteuerordnung wird die Einwohnerschaft daran erinnert, daß jeder Hund, der nach dem Zähltage — 10. Januar — im Laufe des Fohres hier angcschafft oder zugebracht wird, gleichviel ob er steuerpflichtig ist oder nicht, binnen 14 Tagen von der Anschaffung oder Einführung an im Gemeindeamte — Kassenzimmer — anzumelden und die etwa zuweisen ist. Rottluff, am 10. Juli 1916. Der Gemelndevorstand. Schulgeld. Der am 15. Juni 1916 fällig gewesene diesjährige 2. Termin Schulgeld ist bls zum 17. Juli 1916 an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Gegen Säumige muß das mit Kosten verbundene Beitreibungsoerfahren eingeleitet werden. Rottluff, am 10. Juli 1916. Der Gemeindevorstaud. Bekanntmachung. Kostenloser Gasanschluß. In der Derbandsversammlung vom 23. Funi d. F. ist beschlossen worden, daß Abnehmer, welche den Anschluß für bestehende Häuser bis zum l. August d. I. beantragen, die Hausleitungen noch unentgeltlich hergestellt erhalten, d. h. bis zur Verwendungsstelle (bis zu den Decken- und Wandscheiben). Wir glauben annehmen zu können, daß die Bequemlichkeit des Gases, seine Verwendungsmöglichkeit — sei es zu Leucht-, Koch-, Heiz, oder zu gewerblichen Zwecken — und vor allem seine Billigkeit, all. seitig bekannt ist, sodaß von einer einzelnen Aufforderung an die Besitzer der noch nicht angeschlossenen Grundstücke abgesehen werden kann. Die Direktton des Verbandsgaswerkes ist auf Wunsch gern bereit, Auskünfte und Ratschläge in Anschlußfragen zu geben. Vordrucke für die Anmeldungen können beim Verbandsgaswerk kostenfrei entnommen werden. Si«gmar, am 26. Fun, 1016. BerbandsgaSwerk Siegmar und Umgegend.