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Wochenblatt für Reickenbrand, Siegmar. Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition «Reichenbrand, Nevoigtstraße 11). sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- venornmen und pro Ifpaltige Petitzeilc mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate gröberen Amfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigerr-Arruahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags L Uhr. vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Ahr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar S44. ^ 27 Sonnabend, den 8. Juli 1916 Aufruf ^ y zur Goldsammlung für das Reich. Zur Verstärkung des Goldschatzes der Rcichsbauk soll im ganzen Demscheu Reich ein Ankauf von Goldsachcn statlfindcn. Für die Unterzeichneten Gemeinden sind nun anordnungsgemäß, wie allerwärts, je Gold-Ankansshilfsstcllcn im Rathaus errichtet worden, die jeden Dienstag vormittags I«—IS Uhr, erstmalig am Dienstag, den II. Juli d. I. geöffnet sind und die Goldsachen gegen Quittung in Empfang nehmen. Die Auszahlung des geschätzten und berechneten Ankaufswertcs erfolgt bald nach der llebernahme durch die Goldankaufsstellc in Ehemnitz je hierorts im Rathausc auf besondere Vorladung des Ab- gcbers. Jeder Einlieferer von Goldsachen erhält ein von mehreren Mitgliedern des Ehren- ausschuffes vollzogenes Gedenkblatt ausgehändigt, bei einem Ankaufswert von mindestens 5 Mark außerdem noch eine künstlerisch ausgcfiihrte Plakette. Veräußerer von goldenen Ilhrkctten erhallen als (Scdcnkstück an dir große Zeit, gegen Erstattung der Selbst kosten, eine Uhrkctte aus Eise» geschützte» Musters zur Verfügung gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Goldsachen, denen ein Kunst- oder Kullurwert innewohnt, sowie Juwelen zum Ankauf enlgegengenommen. Dublierte oder vergoldete Sachen sind vom Ankauf ausgeschlossen. Dir geehrte Einwohnerschaft wird im vaterländischen Interesse dringend gebeten, alle entbehrliche» Goldsachcn, deren volle» Wert sic vergütet erhält, für die große Lache des Vaterlandes zu opscr» und dadurch zur Verstärkung der finanzielle» Wehrkraft des Deutsche» Reiches beizutragc». Ein Jeder, der derartige Goldsachen besitzt, tue seine Pflicht. Für den Ehrenausschuß der Königlichen Amtshauptmannschast Ehemnitz: Die Goldantaufsliilfsstellen der Gemeinden Neichcnbrand, Siegmar, Neustadt, Rabcnstein und Rottluff. Gummiabfälle, Altgummi und Regenerate werden jeden Montag nachmittags von 2 — 5 Uhr bei den Unterzeichneten Gemeindeverwaltungen enlgegengenommen. Die Gemeindeoorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am Juli 1016. Dank. Durch Herrn Privatier Carl Theodor Müller in Reichenbrand ist unserer Gemeinde anläßlich seines goldenen Ehejubiläums ein Vermächtnis in Höhe von 660V Mark Indem dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird, sprechen wir den edlen Schenkgebern den herzlichsten Dank unserer Gemeinde aus. Reichenbrand, den 7. Full 1916. Der Gemeinderat. ——————————Vogel, G.-V. Brot- und Butterkartenausgabe in Neichenbrand. Die Ausgabe der Brot- und Butterkarten auf die Zeit vom 17. Juli bis 13. August 1916 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Sonnabend, den 15. Juli 1816, im hiesigen Rathause I. Bezirks H. Bezirks m. Bezirks Brotkartenhefl Nr. 1—100 mittags von 12—1 Ahr 101—200 1—2 201—300 2-3 301—400 12—1 401—500 1—2 601—600 2—3 601—700 12—1 701—800 1—2 801—900 2—3 im Meldeamt im Meldeamt im Sparkassen. IV. Bezirks „ ., 901—1000 mittags ., 12—1 ., ) im Gemeindekassen- , ., ., 1001—1200 nachm. „ 1—2 ., ) zimmer Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur ln Behlnderungsfallen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs vorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brot- und Butterkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zetten werden Brot» und Butterkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Butterkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 7. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß heute bei uns in Pflicht genommen worden find: Herr Ingenieur Gustav Brinkmann aus Auerbach i. V. als Direktor, Herr Emil Weigel aus Chemnitz als Kassen» und Siechnungsführer» Herr Fritz Graupner von hier, Beamtenanwärter, als Gegenbuchführer. Siegmar, am 1. Juli 1916. Verbandsgaswerk Siegmar und Umgegend. G-V. Klinger, Verbandsvorsitzender. Nahrungsmittelverkauf in Reichenbrand. Solange der Vorrat reicht, findet der Emzelvcrkauf von Nahrungsmitteln im hiesigen Freibank lokal gegen Vorlegung der Brotmarkenhefte wie folgt statt. Montag, den 10. Juli 1916 Brotmarkenheft Nr. 1 — 400 nachm, von 2 — 3 Ahr, . - 401— 800 - - 3 —4 Ahr. . 801 — 1200 - . 4 —5 Ahr. Ochsena (Pflanzenfleischextrakt) 1 Büchse 150 Pf. Erbsen V2 k§ 50 Pf. Bohnen V2 45 Pf. Graupen - . V2 40 Pf. Kindermehl 1 Dose 180 Pf. Himbeersaft 1 Flasche 250 Pf. Kunstzuckerhonig 1 Paket 75 Pf. Seife Vs Pfund 100 Pf. bringen ist, anderenfalls die Käufer zurückgewiesen werden. Reichenbrand, am 6. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. Brot- unkt BillterkartenauWe in NeustM. Die Ausgabe der Brot- rc. Karten auf die Zeit vom 17. Juli bis 13. August 1916 an die Haus haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte und Butterkartenabschnitte Sonnabend, den 15. Jult 1916, im hiesigen Rathause Brotkartenheste Nr. 1—100 vormittags von */<9— ^/<9 Ahr, .. .. 101—200 .. .. »/4S—V«1V „ . .. .. 201—300 „ „ »/4I0—V4I0 » . .. 301—400 „ „ »/4IV—'/4II „ . .. .. 401—500 „ ^ .. 2/411-^.11 - - Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen «als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Die o^ngenannten Zeiten sind streng e^nzuhalten, außerhalb derselben werden Brottarten nicht ausgegeben. Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die Nummern der Brotkartenheste maßgebend sind, was bei etwa stattgefundenen Umzügen besonders zu beachten ist. Neustadt, am 7. Juli 1916. Der Gemelndevorstand. Kartoffelverkanf. haben, erfolgt Montag, den 10. und Dienstag, den 11. Juli von früh 7 Uhr ab. Markenausgabe am Sonntag, den 9. Juli 1916, mittags 11—12 Ahr in der Brauerei. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 6. Juli 1916. Bekanntmachung. Am 15. dieses Monats ist der 1. Termin der katholischen Kirchenanlagen fällig. Derselbe ist bis sptilest-ns ,um 22. Juli dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- beziehungsweise Zwangsvollstreckungs verfahren eingeleitet werden. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 6. Juli 1916. Fundamt Ravenstein. Verloren: 1 Geldbörse mit Inhalt. — Gefunden: 1 roter Kindermantel. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 6. Juli 1916. Brot- und Bnttertarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brots und Butterkarten auf die Zeit vom 17. Juli bis mit 13. August ISIS an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Sonnabend» den 15. Juli ISIS, nachmittags zu den nachstehenden Zeiten, in Zimmer Nr. 1 der hiesigen Schule» und Zwar an die Haushaltungen der Brotkartenhefte Nr. 1 bis mit 125, nachmittags 1 Ahr, „ „ 12« .. ., 250, ., V--2 .. . » . 251 . „ 375, „ 2 , „ „ 376 und mehr, „ V2« .. . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe stauen) pünktlich zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderungsfällen und nur gegen Abgabe eines von den: fraglichen Haushaltungsvorstande ausge stellten Berechtigungsscheines. An Kinder werden Brot- und Butterkarten nicht ausgehändigt. Die Umschläge der abgelaufenen Brotkarten sind mitzubringen. . Den Haushaltungsvorständen liegt die Verpflichtung ob. eintretende Veränderungen im Personenbestande oder in den sonst in Frage kommenden Verhältnissen innerhalb 24 Stunden im Gemeindeamts — Meldeamts-Zimmer — unter Vorlegung der Brothefte sowie der Brot- und Butterkarten zu melden. Die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungs vorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Butterkarten zu erinnern. Mit Rücksicht auf die wahrzunehmen gewesene Unpünktlichkeit ist angeordnct worden, daß unpünktliche Einwohner erst an einem späteren Zeitpunkte abgefertigt werden. Rottluff» am 5. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. dIZ. Volksspende für Deutsche Kriegs- und Zivil gefangene. In vielen Gauen unser? Vaterlandes hat schon in den letzten Tagen die Sammeltätigkeit für die große deutsche Volksspende zum Besten unserer armen gefangenen Landsleute begonnen und hat hochersreuliche Erfolge gebracht. Nun gilt es zu zeigen, daß unser Sachsenland nicht zurück steht in der Opferbereilschaft, wo es sich um ein so dringend nötiges Liebeswerk handelt. Die körperlichen und seelischen Leiden unserer gefangenen Brüder zu lindern, ihnen durch Gaben der Liebe zu beweisen, daß wir mit heißem Dank ihrer gedenken, und ihren Mut neu zu beleben ist eine Pflicht, zu deren Erfüllung jeder Mitwirken muß, soweit es irgend