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Dresdner Nachrichten : 14.02.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-02-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190502142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19050214
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19050214
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1905
-
Monat
1905-02
- Tag 1905-02-14
-
Monat
1905-02
-
Jahr
1905
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 14.02.1905
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AMlldSllMU presäon-l'Ianeu Llt-I'IjtUllü 2, Lolcs üküllsrbrunnou^ir., uuö >Vür^f,ur^or8tr, 7 Male äer „Vresäver KaedrieMen" äurwhmv von losvruteu uvä Ldouii, meiits lür obige üc-itung. HauptgesLaMtelle: Maricustr. L8/4V. «r. 4S. öüiittl: Verantwo,tllchlelt deS ReicbSkaiuleiS. Hvsuclchlichlen, .^lora", lÄrrichtöverticiiidllinaen. j Mlitmaslliche Willerima: Lnge tin Nicherevlkr. ri.-oüt'.-Reelkiitli'i,. d?a>. Kvtlsklvcitt'liuni. T icsdner Musil'ckule.! Mild, Vielfalt, lieitce. TienStn?^ 14. ^elunar l^OL. Die Verantwortlichkeit -es Reichskanzlers. Die sozialdemokratische Fraktion des NcichStaars bcabiichtigt, bei der Etatsberatung die Forderung eines Gesetzes über die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers zu erheben. Neu ist diese Forderung nicht; so wurden vor fünf Jahren gleichzeitig vom Zentrum und der Sozialdemokratie Anträge gestellt, die sie formuliertest. Der Radikalismus, besonders auch der doktrinäre Liberalismus, hat von jeher das Bedürfnis nach einer ein gehenden gesetzgeberischen Regelung der MinisterveralitworÜich» keil im Reiche gezeigt: aber er hat sich seither nicht allzu große Muhe gegeben, sein Bedü'fnis zu befriedigen, da er nur zu Mt toeitz, daß dazu keine Aussicht vorhanden iit. 'Der Grundsatz der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers ist in der Reichsvcrsassung vorhanden, aber nur der Grundsatz. Nach Artikel 17 hat der Reichskanzler die Anordnungen und Ver fügungen des Kaisers gegenzuzeichncn: durch diele Gegenzeichnung erhalten sie Gültigkeit, und damit übernimmt der Reichskanzler dir Verantwortlichkeit. Las ist alles, was die deutsche Verfassung über die Verantwortlichkeit enthält. Es ist kaum mehr als das bloße Prinzip: nähere Bestimmungen über dessen praktische Konsequenzen fehlen gänzlich. Die Verfassung des Deutschen Reiches bietet in dieser Hinsicht noch viel weniger als die preu ßische. Diese stellt ein Gesetz über die rechtliche Tragiveite der Verantwortlichkeit der Minister in Aussicht: die Minister sollen durch Beschluß einer Kammer wegen des Verbrechens der Ber- fassungsverlchuug, der Bestechung und deS Verrates angekiagt werden könne», lieber solche Anklage soll der oberste Gerichts. Hof der Monarchie in vereinigten Senaten entscheide,,. Aber es besteht weder ein solcher oberster Gerichtshof in Preuszui. noch ist das Gesetz über die Geltendmachung der Verantwortlichkeit, über das Verfahren und die Strafen zu stände gekommen. Trotz der Lücke, die das deutsche BerfassungSrecht über die Minister- Verantwortlichkeit anfiveist, wird doch fortwährend von der Ver antwortlichkeit des Reichskanzlers gesprochen. Wie oft findet sich i« Plastischen Reden und Artikeln die Wendung von dem einzig verantwortlichen Minister im Reiche, von dem allein verantwort lichen Ratgeber des Kaisers, von dem höchsten Beamten als dem einzigen verantwortlichen Manne im ganzen Deutschen Reiche! Wie oft ist jeder der vier Kanzler des Reiches in die Lage ge- kommen, seine Verantwortlichkeit mehr oder tvenigcr scharf zu betonen! Auch haben sich Fälle ereignet, für die der Leiter der Reichspolitik die Verantwortlichkeit abgclehn! hat. Fürst Bismarck hat z. B. den Arbeiterschutzerlassen unseres jetzigen Kaisers seine Gegenzeichnung verweigert, weil er für ihren Anhalt vie Vera nt- tvortung nicht zu übernehmen vermochte. Nach seiner Aufsagung hat die Verantwortlichkeit seine bestimmten Grenzen. Darin könne seine Verantwortung nicht gesehen werden, betonte er ein mal. daß jede MaßregÄ innerhalb des ganzen Bezirks, für den er verantwortlich sei. als von ihm gebilligt angesehen werde: „Für alle Einzelheiten mir die Verantwortung zuzumutcn, das wäre sehr ungerecht und wäre UebermcnschlicheS von mir ver- langt." Ein so unbegrenztes Maß von Verantwortlichkeit, daß sie sich aus jeden irgendwie politisch gearteten Vorgang im Deutschen Reiche zu erstrecken hätte, wird man natürlich keinem Reichskanzler zusprechen dürfen. Unter der Reichskanzlerschast -es Fürsten Hohenlohe hat einmal dessen Stellvertreter, der Staatssekretär des Innern, Graf Posadowski, im Reichstage er klärt, es sei ihm nicht bekannt, daß irgend etwas im Deutschen Reiche geschehen wäre, wofür nicht der Reichskanzler in vollster eigener Urbrrzkugung die Vkiantwortuiig übeino,innen hätte; wenn etwas geschehen wäre, wag gegen die Urdcrzrugung des Reichskanzlers verstoßen Hütte, so winde dieser aus einem solchen Zustande längst seine Konsequenzen gezogen haben. Hier ist scheinbar die Verantwortlichleitspsticht ins Ungeniessene gesteigert, Während doch in Wirklichkeit auch unter de,» Jüisten Hohenlohe vieles geschehen ist, wosür er tatsächlich nicht die Verantwortung tragen konnte noch wollte. Es wird naturgemäß immer dem >„b- jekttven Ermessen deS Reichskanzlers überlassen bleiben müssen, seiner Verantwortlichkeit selber gewisse Grenzen zu ziehen: nicht für jeden Fall, den er nicht gewünscht hat und nicht zu billigen vermocht«, wird sich sogleich die Konsequenz seine- RückirttteS erforderlich machen. Tatsächlich hat auch Fürst Bismarck nicht stet- gmndsützilch seine Entlassung gefordert, wenn sich Dinge ereigneten, die er zwar nicht gntheißen mochte und daher auch nicht verantworten wollte, die ober noch nicht unbedingt die Un möglichkeit de- Verbleibens im Amte nach sich zu ziehen brauchten. Der gegenwärtige Reichskanzler Gras Bülow hat einmal bei Gesrgenhelt der Debatten über die China-Expedition im Reichs tage bemerkt: er übernähme nur iür die Anordnungen und Ver fügungen d«S Kaiser», die er gegenzeichne, die volle Minister- Verantwortlichkeit. dagegen für Reben des Kaisers nur die mora lische Verantwortlichkeit. Diese Unterscheidung »wischen »voller Ministerverantwortlichkeit" und .moralischer Verantwortlichkeit" ist durr-au» subjektiv, sie entbehrt jeder rechtlichen Begründung. Alle Verantwortlichkeit, die bisher jeder der vier Kanzler gefühlt hat. iit lediglich moralisch» Natur. ES kann gar nicht anverS sein, weil durch dir Reich-Verfassung über die Verantwortlichkeit deS Reichskanzler- kn bezug aus deren Umfang, deren Geltend machung und deren RechlSwirknng etwas Bestimmte- nicht fest gelegt ist. Nicht einmal über das Wesen der politischen Verant wortlichkeit. die wenigstens dem Grundsätze nach in der Neichs- oersasjiing ausgesprochen ist. finden sich dann nähere Bestimmun gen. So fehlt z. B. eine Bestimmung, die der in der preußischen Vcrfassiiiigsiirkunde enthaltenen Vorschlist entspricht: .Jede Kammer kann dis Gegenwart der Minister verlangen." In der Verfassung des Deutschen Reiche« ist nur das Recht jedes Mit gliedes des Bundesrats betont, im Reichstage zu erscheinen und dort gehört zu werben. Von einer Pflicht de: Buiideöratsmit- glieder und insbesondere des allein veraniworlllchcn Reichskanzleiö ist nirgends die Rede, wenn sie wohl auch heute als drm Geiste der Neichsveisassuiig entsprechend und als setbstvkistäiidlich aller seits anerkannt wiid. Tie moralische Veranlwortlichkeit des Reichskanzlers dem Reichstage gegenüber entbehrt der hand greiflichen rechtliche» Folgen, und die«» Mangel ist es, den der polilische Radikalismus ei setzen will, indem er eure rcichsgeietzliche Einführung der christlichen Verantworllichkest verlangt. Als Vorbild schweben hikibei die Verhält».sse in streng piirlamenkarrich regierten Staaten, wie »nmeniUch England, vor. in denen der Wille der Pnrlamentsinehiheit über das Dasein derMiuister entscheidet. Dort hat dos Mißtrauensvotum der Mehrwert der Volks vertretung den Sturz <oes politisch verurteilten Ministeriums zur Folge; bei uns im Deutschen Reiche und in Preußen, so sagt man, bleibt die Minister- veranrworilichleit wesentlich Platonischer Natur. Sie erschöpft sich in rednerischen Auseinandersetzungen, ohne in praktischen Fol gen Ausdruck finden zu müssen; verantwortet habe der Minister eine politische Handlung oder Unterlassung, auch wenn sie vom ganzen Parlamente und vom Volke als unverantwortlich ver urteilt werde. Es liegt hiermit aus der Hand, daß das Streben, die mora lische Verantwortlichkeit des Reichskanzlers durch eine streng iuristijch formulierte zu ersetzen, auf einen Versuch hinauslänit, sie Rechte des Kaisers zu beschränken und zivar zu grinsten der Erweiterung der Machtbefugnisse des Reichstages. Den» nach der Reichsverfassung besitzt der Kaiser ausschließlich das Recht, den Reichskanzler zu ernennen und aus seinem Amte zu ent lassen. Daher ist es der Kaiser, der die Richtung der Reichspolitik und dir Art ihrer Führung durch den obersten Beamten und seinen ersten Ratgeber bestimmt. Dem Reichstage kann -war nicht verwehrt werden, dem Reichskanzler sein Mißtrauen ouS- zufprcchen; aber nirgends ist auch nur eine Spur von einer Be- srimwung zu entdecken, daß solches Mißtrauen irgendeine be stimmte politische oder rechtliche Konsequenz nach sich zieht. So lange ein Kanzler über das Vertrauen des Kaisers verfügt, kann ihn niemand sonst veranlassen oder gar zwingen, seinen Posten auszugeben: er kann die Geschäfte des Reiches fortsühren, auch wenn er vom Reichstage aus das härteste angegriffen, unter Be rufung auf seine Verantwortlichkeit in Gestalt von Mehrheits beschlüssen verurteilt und mit allen seinen Maßimhmen im Stich gelassen wird. Der sozialdemokratische Antrag ans Erlaß eines Ministerveranttvortlichkeitsgesctzes im Reiche zeigt deutlich die Richtung auf die Porlomentsherrschaft, zumal wenn man sich des Gesetzentwurfs erinnert, in dem vor fünf Jahren die Sozial demokraten ihre Auffassung niedergelcgt halten. Darnach sollte sich die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers auf alle politischen Handlungen und Nnierlassnngen des Kaisers erstrecken und der Reichstag befugt sein, die Anklage zu erheben, wenn er den Reichskanzler für schuldig hält, sich in Widerspruch mit der im Reichstage herrschenden Mehrheit gesetzt zu haben. Schon durch bloße Erhebung der Anklage sollte der Kanzler vom Amte suspendiert werden und schließlich sollte es nur auf den Par- lamentswillen ankommen, ob der Reichskanzler in seiner Stel lung zu belassen oder daraus zu entfernen ist. Der Reichstag auch in seiner gegenwärtigen Zu» sanemensehuitg ist noch immer weit davon entfernt, durch Konstruktion einer mit rechtlichen Folgen aus- gestatteten Verantwortlichkeit des Reichskanzlers eine De monstration gegen die verfassungsmäßigen Machtbefugnisse der Krone zu unterstützen, ganz abgesehen davon, daß jeder Versuch der Umwandlang des Reichskanzlers in einen Exekutwboamten des Reichstagswillens aus Kosten der kaiserlichen Souveränität allezeit an dem Widerstande des Bundesrats scheitern müßte. Neueste Drahtmeldungen vom 13. Februar. Deutscher Reichstag. Berlin. sPriv.-Telck Die erste Beratung der Handels verträge wird fortgesetzt. — Finanzminister Freiherr von Rheinbaben weist gegenüber der Behauptung Singers, die süddeutschen Bauern würden de» ostelbischsn Junkern geopfert, aus die Stellungnahme der süddeutschen Bauern zu gunsteu höheren Zollschutzes für die landwirtschaftlichen Produkte hin, und tritt dann wiederholt der Behauptung entgegen, daß die kleineren Landwirte an den höheren Zollsätzen rein Interesse hätten. ZweisckioS sei die gai»ze bisherige Entwicklung zu gunsten der Industrie und zum Nachteile der Landwirlschast gegangen. Rücksichten auf unsere Wehrfähigkeit, ebenso die starke Differenz -wischen der Steucrsähigkeit der Städte und des platten Landes geböten unbedingt letzterem zu Hilfe zu kommen. 'Der Minister verbreitet sich ausführlich über jene steuerlichen Gegen sätze und über die zunehmende Wohlhabenheit, die aus der Spar- kaiicnbewegnng hcroorgehe. sDcr mdnstricllcn Bevölkerung!?! Tie Bauern leien das stärkste Bollwerk des Staates: deshalb hauptsächlich lehnten die Sozialdemokraten den Schutz der Bauern ab. Um so mehr aber habe der Staat Anlaß, diesen Schutz zu gewähren. lBeisall rechts.j — Aba. Nißler tko,fl.>: Man sagt: Was lange währt, wird gut! Aber ganz gm kann man diew Handelsverträge vom Standpunkte der kleinen ;üd- deuischcn Landwirte aus doch nicht nennen. Redner erem- plisiziert besonders aus die ungenügende Regelung des Gersten- zolles, den zu niedrigen Hop'cnzoll und den fehlenden Wvü- zoll. Verlangt müsse werden, dos; die Meistbegünstigung von Argentinien und Amerika aushörc, und daß aus den Schlackst- Höfen dos eingeiiihrte Vieh isoliert werde. Redner schließt mit dem Ausdrucke des Vertrauens zur Negierung in bezug aus die Ausführung der Handelsverträge. — Abg. Reuiner (nat,- libcralj stimmt inst seinen Freunden dem erhöhten Schutz der Landwirtschaft zu. Wenn aber Graf Pvsadowsky meine, daß die Industrie nnter diesen Verträgen nickt leiden werde, so könne er den dafür gelieferten Bewcis nicht als hiiliissig an erkenne». Es seien verschiedentlich von unserer seile Zu geständnisse gemacht worden, die nicht hätte» gemacht werden brauchen. Redner exemplifiziert u. a. auf die Zementindustrie, auf die enormen ruisiichen Zölle aus Bleche, Luvpeneiien, Drahn Eisenbahnräder, Radsätze und Maschinen. Scsicrreich erheb: aus bestimmte Schrciomaichinen mehr als den dreifachen, Rust, land mehr als den zwetfsachen Zoll als Deutschland. Bec anderem Maschinen bandle es sich sogar um das 4V-- uno 46sacke. Besonders schlimm daran fei unsere Werkzeug- Ma'chinen-Jndustrie. Dabei habe unsere Mafchinen-IndusMe ohnehin schon mit den enorm hohen amerikanischen Zöllen zu kämpfen gehabt, und jetzt solle ihr di? Ausfuhr ln solcher Weise noch mehr erschwert werden? Auch die Kleuieisen-Jndustrie ge rate in die schwierigste Lage. Industrie und Landwirtschaft feien gleichberechtigt: sie müsse also auch gleich behandelt wer den nach dem Grundsätze der Hoheuzollern: 8uum ouigue. — Abg. Sartorius sfreis. Volksp.s: Die Landwirtschaft im all gemeinen zu schützen, sei unmöglich. Den Vorteil werden immer die Großgrundbesitzer haben. (Lachen rechis.j Er als Land Wirt sage, daß die bestehenden Zölle ausreichen. (Widerspruch rccbts.s In der Pfalz brauche der Landwirt dringend stärk« mehlhaltige Futtermittel, und da verteure man hier den Mais durch einen stark erhöhten Maiszoll! Wen» man sich über den niedrigen Hopfenzoll beklage, so frage er, ob es dem, beim Hopfen überhaupt aus den Zoll onkommr. Schwanke nicht der Hopsenpreis viel erheblicher schon je nach der Qualität? Die Pfäl-er exportieren viel Gerste und Wein nach England, und da wolle man ihnen nun die billige Wasserfahrt aus dem Rheine durch Schiffahrlsabgaben nehmen. Die Mehrheit verfahre nach dem Satze: „Wer da hat, dem wird gegeben, auf daß er die Fülle habe, und wer da nichts Hot, dem wird auch das Wenige ge nommen werden, was er hat." — Abg. v. Kardorfs (Reims- varteil: Nach den Ausführungen des Vorredners müßten die Verhältnisse m der PsoH ganz anders siegen, als zum Beispiel in der Landwirtschaft in Schlesien, wo die kleinen Landwirte ihre Arbeit überhaupt nicht mehr bezahlt bekämen. Werde die Land wirtschaft hinreichend geschützt, so werde sie auch den Bedarf Deutschlands decken können. Die Eisenindustrie könne ruhig sein ivas ihr an Absatz im Auslande verloren ginge, werde sie ini Julande wieder einbringen. In der Kommission werde Hassent- sich die Regierung Auskunft geben über ihre Absichten gegen über Amerika, England und Argentinien. — Geheimer Rar v> Schönebeck sucht hinsichtlich der von Beniner erwähnten Industrie dessen Bedenken zu zerstreuen. — Abg. v. Hoden berg lWclfej sieht in den Verträgen im großen und ganzen einen Erfolg der Reichsregieruna. Dem Ausland gegenüber wäre es am besten, die Verträge ov bloo anzunehmcn. - Al>g. Dove lfreis. Ver.s: Die Verträge bewiesen; das; der Zolltarif von 190ck kein schlechtes Rüstzeug gewesen sei. Der Ausforderung, die Streitaxt zu begraben, könnten seine Freunde nicht Nachkommen. Sie würden vielmehr den Kampssortsetzen, bis man wieder zu dem Caprivischcn Svstem zurückkchrc. lLacken rechts, Beifall links.s — Abg. Transfer (Bund der Landwirtes äußert sin, prinzipiell gegen langfristige .Handelsverträge. Der pfälzische Weinbau und die bayrische Viehzucht seien ungenügend geschützt, und gegen den Import von Braugerste als Futtergersle sei die geplante Gewichtsgrenze keine ausreichende Garantie. — Abg. Heim (jsentr.s erlvartct in der Kwmmiision eine Aussprache über die Schiedsgerichtsfrage, den Gerstenzoll und die Frage der Nebei - aangszeit. Ausgabe des Schiedsgerichts werde eS nament lich auch sein müssen, den Zollplackereien ein Ende zu machen. An den Viehzöllen habe der kleinere Landwirt ein zweifellos größeres Interesse als der große Landwirt, ebenso au einen, ausreichenden Seuchenschutz. Wir hätten schon längst hohen Biehstand und niedere Fleischpreise, wenn wir schon feit Jahr zehnten völlige Biehsperre gegen das Ausland hätten. Keines falls gshe es an, daß die bloßen Meistbegünftigungsstaaten i» den Genuß der Vorteile kommen, welche jetzt den sieben Vertvago- staaten gewährt würden. Die billige Einfuhr von Futtergerstc lei ini Interesse des Bestehens durchaus nötig, aber um Miß brauch zu verhüten, müsse die Futtergerste bereits bei der Ein fuhr denaturiert wertden. Ob die bayrische Regierung bei den, russischen Handel-pertrag gefragt worden sei, habe Minister von Feilitzsch vorgestern nicht gesagt. Weshalb nicht? Jedenfalls seien die Interessen der kleineren und mittleren Bauern bei den Verträgen nicht so gewahrt, wie die Interessen der größeren. Tie kleinere» bayrischen Bauern stünden nicht an der Krippe in Berlin, und das liege daran, daß in den landwirtschaftlichen Bertrctungsköroern zu viel Große und zu wenig Kleine säßen. Es sei da ein Milieu Tippelskirch u. Co., das nicht nach Acker krume riecht, sondern nach Parchöuli. Dos müsse anders wer- den. — Minister Freiherr v. Feilitzsch und Staatssekretär Gras Posadowsky treten der Auffassung entgegen, daß die» bayrischen Bauern nicht genug berücksichtigt worden feie? — Schluß 7HH Uhr. — Weiterberatung morgen 1 Uhr. Preußischer Landtag. Berlin. lPriv.-Tel.s Dos Abgeordnetenhaus beriet heute den Etat desMinisteriumsdesJnuer». — Minister Freiherr v. Hammerstein teilt auf Beschwerde, über die Konkurrent durch die GesänguiSarlrcst mit, Lg- ««-
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