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Wochenblatt Fernsprecher: Ami Siegmar Nr. 244. ReichenLrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottlnff. As 5V. Sonnabend, den 12. Dezember 1008. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Rcichcnbrcmd, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigeo-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bekanntmachung. Am 16. Dezember er. wird der IV. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum 30. Dezember dieses Jahres an die hiesige Ottssteucreinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 10. Dezember 1908. Dcr Gemeindcvorstand. Vogel. Bekanntmachung. Ls ist in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß bei Feueralarm Unberufene in das Spritzenhaus ei»,gedrungen sind und mit dem dort aufbewahrten Nebelhorn in unsinniger Weise geblasen haben. Die Benutzung des Nebelhorns ist nur den Mitgliedern der hiesigen freiwilligen Feuerwehr gestattet und wird hiermit allen anderen Personen verboten. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von 8 360," des Neichsstrafgesetzbuches bestraft. Reichenbrand, am 10. Dezember 1908. Dcr Gcmcindcvorstand. Vogel. Bekanntmachung. Die Volksbibliothek zu Reichenbrand verfehlt nicht, auf den Eingang neuer Bücher (darunter 18 Jahrgänge ältere Gartenlauben) hinzuwciscn und zu regster Benutzung aufzufordcrn. Die Bibliothek befindet sich im Schulhausanbau. Die Bücherausgabe erfolgt jeden Sonntag von 11 bis 12 vormittags. Reichenbrand, am 11. Dezember 1908. Dcr Bibliothckausschuß. Lehrer Birke, Bibliothekar. Sparkaffe Siegmar. Die am Jahresschlüsse fälligen Spareinlagezinsen können an unserer Kassenstelle bereits ab 10. Dezember a. o. erhoben, bez. zur Gutschrift gebracht werden. Siegmar, am 30. November 1908 Die Sparkaffen.-Vcrwaltung, Bekanntmachung. Bei den am 6. und 7. Dezember dieses Jahres stattgefundencn Gemeinderatsergänzungswahlen find folgende Herren: 1. Handschuhfabrikant Leopold Ottomar Ztnauth, als Mitglied für die Klasse der höchstbesteuerten Ansässigen und Gutsbesitzer Otto Friedrich Uhlig, Bäckermeister Mar Friedrich Nestler, als Ersatzmänner für diese Klaffe; 2. Güteragent Otto Vultorius, Uhrmacher Johann Otto Aurich, Wirker Clemens Robert Ludwig als Mitglieder für die Klasse dcr mindestbesteuerten Ansässigen und Hausbesitzer und Maler Hermann Gerstenberger und „ Carl Otto Weih als Ersatzmänner für diese Klasse; 3. Gclbgießer Ludwig Hermann Schumann, Wirker Hermann Heinrich Arnold als Mitglieder für die Klaffe der mindestbesteuerten Unansässigen und Lagerhalter Bruno Richard Därr, „ Emil Weihe, Wirker Hermann Robert Silbermann als Ersatzmänner für diese Klaffe gewählt bez. wicdergewählt worden. Ravenstein, am 8. Dezember 1908. Der Gemeindcvorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Am 1. Dezember d. I. war der 4. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen zur Ver meidung des Zwangsoollstreckungsverfahrens pünktlich bis zum 15. Dezember 1908 an die hiesige Gemeindekasse abzuführen sind. In Anbetracht der außerordentlich hohen Bedürfnisse am Schluffe des Jahres in den Gemeinde-, Schul- rc. Kaffen muh diesmal auf ganz pünktlichen Eingang gedrungen und können Fristen nur in «nrhergervöhnlichen Fällen erteilt werden. Rubenstein, am 4. Dezember 1908. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Pelzkragen. Verloren: 1 Kragenschoner und 1 Granat-Haarnadel. Rabenstein, am 11. Dezember 1908. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Auf den Notschrei der durch Wolkenbruch schwer heimgesuchten Gemeinden E arlsfeld, Stein bach und Wildenthal sind im hiesigen Otte 145 Mark 60 Pf. eingegangen, die heute an die König liche Amtshauxtmannschast Schwarzenberg abgesandt worden sind. Allen Gebern wird hierdurch der herzlichste Dank ausgesprochen. Rabenstein, am 11. Dezember 1908. Der Gemeindcrat. Wilsdorf, Gemeindevorstand. Versteigerung. Montag, den 14. Dezember 1908 nachm. 4 Uhr sollen im Hofe des hiesigen Rathauses 1 Wand uhr, 1 Sopha mit Sophatifch und 1 Kleiderschrank gegen sofortige Barzahlung an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Rabenstein, den 11. Dezember 1908. Der Vollstrcckungsbeamtc. Nachstehende Bekanntmachung wird zur Nachachtung hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Neustadt, am 10. Dezember 1908. Der Gcmcindcvorstand. Geitzler. Mit Rücksicht auf den Schneefall und die Eisbildungen auf den Wegen werden die Gemeinde behörden des hiesigen Verwaltungsbezirks hiermit angewiesen, soweit es bisher nicht geschehen, das zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Verkehrs auf den öffentlichen Wegen und Plätzen nach Lage der Sache jeweilig Notwendige unverzüglich anzuordnen und hierbei vornehmlich aus das Gebot des Streuens von Sand und Asche bei Glatteis, die Absteckung dcr Winterbahnen und das Verbot des Fahrens mit sogenannten Ruschelschlitten, sowie des Schlittschuhlaufens an belebten Otten Bedacht zu nehmen. Auch ist namentlich das Zschuscheln (Schindern) dcr Kinder auf den Fußwegen wegen der damit verbundenen Gefährdung der Verkehrssicherheit zu verbieten und an Eltern, Pfleger und Erzieher der Kinder die Mahnung zu richten, wegen Beachtung dieser Verbote auf die Kinder in geeigneter Weise einzuwirken. Königliche Amtöhauptniaunschaft Chemnitz, den 21. November 1908. Sparkaffe Neustadt. 2m Laufe dieses Monats gelangen bei hiesiger Sparkasse Helmsparkassen zur Einführung. Die Heimsparkaffen werden leihweise und unentgeltlich an Jeden abgegeben, der bereits ein Gut haben von mindestens 3 Mark bei der hiesigen Sparkasse besitzt oder einen Betrag in der gleichen Höhe einlegt. Wir empfehlen diese neue Einrichtung einer regen Benutzung und sind gern bereit, nähere Aus kunft hierüber zu erteilen. Neustadt, am 10. Dezember 1908. Die Sparkaffcn-Verwaltung. Sparkaffe Neustadt. Ls wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die am Jahresschlüsse fälligen Spareinlage zinsen bereits vom 10. dieses Monats ab zurückgezahlt bez. zur Gutschrift gebracht werden. Neustadt, am 4. Dezember 1908. Dic Sparkaffen-Berwaltung. Geißler, Gemeindevorstand. Standesamt Rottluff. Nachdem durch Verordnung der König!. Krcishculptmannschaft Ehemnitz vom 22. August 1908 die Genehmigung dazu erteilt worden ist, daß die Gemeinde Rottluff aus dem zusammengesetzten Standes amtsbezirke Rabenstein ausbezirkt und für den Bezirk der Gemeinde Rottluff ein eigenes Standesamt errichtet wird, sowie der Zeitpunkt der Eröffnung des neuen Standesamtes auf den 1. Januar 1909 festgesetzt worden ist, wird dies hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Weiter wird bekannt gegeben, daß sich das Geschäftslokal im Gemeindeamte befindet und die Geschäftszeit wie folgt festgesetzt wird: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends vormittags 10—12 Uhr. Die Anmeldungen von Sterbefällen werden, da dieselben spätestens am nächstfolgenden Wochentage anzuzeigen sind, auch an den übrigen Werktagen in der Zeit von 10—12 Uhr entgegengenommen. Aufgebotsverhandlungen müssen vorher gemeldet werden. Die Namen der als Standesbeamte bestellten Personen werden nach deren Verpflichtung öffentlich bekannt gemacht. Rottluff, am 10. Dezember 1908. Dcr Gcmcindcvorstand. Rechnungs-Einreichung. Diejenigen, welche für Lieferungen pp. im Jahre 1908 noch Forderungen ans die hiesigen Gemeinde-Kassen haben, werden hiermit aufgefordett, ihre Ansprüche durch Einreichung von Rechnungen umgehend, spätestens aber bis zum 28. Dezember er. beim Unterzeichneten geltend zu machen. Rottluff, am 10. Dezember 1908. Dcr Gcmcindcvorstand. Plakatwefen. Die hiesigen Anschlugstafeln sind in letzter Zeit wiederholt benutzt worden, ohne daß dem unter zeichneten Gemeindevorstande vorher Anzeige erstattet worden ist. Es wird deshalb auf 8 2 des Regulatives, das Anschlägen öffentlicher Ankündigungen in der Gemeinde Rottluff betr., hingemiesen, wonach cs zum Anschlägen von öffentlichen Bekanntmachungen der vorgängigen Anzeige und Vorlegung eines Eremplares an den Gemeindevorstand bedarf. Die Nichtbefolgung obengenannter Vorschriften wird künftig nach Artikel 16 des Sächs. Preßgesetzes vom 24. März 1870 bestraft. Rottluff, am 10. Dezember 1908. Der Gcmcindcvorstand. Versteigerung. Montag den 14. Dezember er. vormittags 9 Uhr sollen im hiesigen Gemeindeamt«: 1 Sofa tisch und 2 Wandbilder gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Rottluff, am 10. Dezember 1908. Dcr Vollstrcckungsbeamtc. Sitzung des Gemetnderates zu Reichenbrand vom 4. Dezember 1908. 1. Es wird Kenntnis genommen: s) von einer Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft, die Enichtung von Auskunfts und Fürsorgestellen sür Lungenleidende betreffend, die Beschlußfassung hierüber wird ausgesetzt; b) von einem Schreiben des Verbandes sächsischer Gewerbe- und Handwerker-Vereine um Benutzung der für Vergebung von staatlichen Arbeiten maßgebenden Bestimmungen auch bei Vergebung von Arbeiten für die hiesige Gemeindeverwaltung; c) von einer Einladung der freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten Kreuz in Neustadt zu der am 6. dieses Monats auf dem Güter dahnhof in Siegmar stattgefundenen Kolonneninspektion. 2. In Sparkassensachen werden auf Vorschlag des Ausschusses 2 Darlehnsgesuche bewilligt; ferner wird Kenntnis genommen von der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern, Erhebung von Gebühren in Sparkassen-Angelegenheiten betreffend. 3. In einer Reklamationssache wird Beschlußfassung ausgesetzt. 4. Als I. Gemeindeältester wird Herr Hermann Enge auf weitere 6 Jahre wiedergewählt. 5. Einschätzung Zugezogener. Bericht über die Sitzung des Gemetnderates zu Neustadt vom 4. Dezember 1908. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. 1. Es wird Kenntnis genommen: a) von der Unterstützung einer Inspektion am 6? dieses Monats. 2. werden die Empfänger dcr Zinsen der Heinrich HSH le-Stiftung bestimmt und 3. die Kinder, welche zu Weihnachten mit Schuhwcrk beschenkt werden sollen, ausgewählt. 4. Die Anschaffung der Heimsparkassen wird beschlossen. 5. Die Einschätzung zugezogener Personen wird vorgenommen. 6. Einige wettere Beratungsgegenstände eignen sich nicht zur Veröffentlichung.