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Wochenblatt für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstrahe 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Aeichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein -und Albin Thiem in Rottluff entgegen-^ genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 16 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewtlligt.M Auzeigeu'Aurrahme in der Expeditton bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags L Uhr. veretnstnserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. 48 Sonnabend, den 2. Dezember INI« Kunsthonig betreffend. Die Unterzeichneten Gemeindevorstände bringen hierdurch zur Kenntnis der Einwohnerschaft, daß vom Reichskanzler eine Bekanntmachung über Kunsthonig vom 14. November 1916 — Aeichsgesetzblatt Seite 1271 flg. — erlassen worden ist. Diese Bekanntmachung liegt während der Dienststunden in den Gemeindeämtern zur Einsicht aus. Die Gemelndevorftäude zu Reichenbraud, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 29. November 1916 Liebesgabensendung für die Soldaten von Reichenbrand. Angehörige, welche die Adressen von auS Reicheuvraud eiugetroffenen Soldaten für die diesjährige Weihnachtssendung bis jetzt noch nicht eingereicht haben, wollen die Adressen bis spätestens Montag, den 4. Dezember, mittags 12 Uhr im hiesigen Meldeamt abgeben. Reichenbrand, am 1. Dezember 1916. Der OrtöhilfSauSschust. Kleieabgabe für Kaninchenzüchter in Reichenbrand erfolgt morgen Sonntag vormittag bis 12 Uhr bei Paul Aurich, Hardtstratze 18, pro Kopf */< Pfund zu 4 Mg.^gei^Futterkarte^ Tüten und^ Kleingeld sind mitzubringen. ^ ^ ^ ^ s d Verteilung der Kleie für Kaninchen findet am Sonntag, den 3. Dezember 1«1«, bi d V nR ^..vormitta^s 1V—12 Der Preis beträgt bei 75 Gramm Weizenkleie 22 Pfg. bei Haferkleie 14 Pfg. Tüten, sowie abgezähltes Geld sind mitzubringen. Auch sind gleichzeitig sämtliche in der Gemeinde vorhandenen Kaninchen bei dem Verteiler neu zu melden. Siegmar, am 29. November 1916. Der Gemeindevorstand. Zugelaufen: 1 Hund (brauner Wolfshund). Rorrluff, am 27. November 1916. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Zum Zwecke einer weihnachtlichen Liebesgabenseudung werden die Einwohner der Parochie gebeten, in den Fällen, wo die Anschrift von Angehörigen, die in der Parochie ihren Wohnsitz haben, sich im letzten Vierteljahr geändert hat, die neue Anschrift unverzüglich dem Pfarramt mitzuteilen. Auch die Anschriften Neueinberufener kommen in Frage. Rabeufteiu-Rottluff. Ev.-luth. Pfarramt. Weidauer, Pfarrer. Bekanntmachung. Am 1. Dezember ISIS ist der 4. Termin der diesjährigen Gemeiudeanlagen und der letzte Termin des Schulgeldes fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Anlagen und das Schulgeld zur Vermeidung deS Zwaugsvollstreckungsverfahrens bis zum 15. Dezember 1V1« an die hiesige Gemeindekasse abzuführen sind. Der Gemeindevorftand zu Rabensteiu, am 28. November 1916. Holzverkaus in der Brauerei von Herrn Fohs. Esche Montag, den 4. Dezember INI«, kiefernes Scheitholz a rm 21,50 M. Der Gemeiudevorstand zu Rabeustein, am 30. November 1916. Kriegsküche Rabenstein sucht eine tüchtige, saubere Kochfrau. Meldung Sonntag vorm. 11—12 Uhr im Rathause. Kriegsküchen-Berwaltung Rabenstein, am 1. Dezember 1916. Schließung der Exp editionsräume. Die Geschäftsräume der hiesigen Gemeindeverwaltung und des hiesigen Kgl. Standesamtes Montag, den 4. Dezember d. I. für den öffentlichen Verkehr geschlossen. In der Zeit von 14 bis 12 Uhr vormittags werden jedoch dringliche Angelegenheiteu erledigt, wie auch standesamtliche Anzeigen entgegengenommen. Rottluff, am 27. November 1916. Der Gemeiudevorstand. Sitzung des Gemeinderats zu Reichenbrand vom 24. November 1916. Öffentliche Sitzung. 1. wird Kenntnis genommen a. von der Fertigstellung der Unterführung des Ncichenbrand-Nabcnsteiner Kommuni- kationswcgcs und Ueberweisung dieses Wegezuges dem öffent- lichcnVcrkehrmidderGemcindcReichenbrandzurUnterhaltung; d. vom Protokoll über die vom Verbands-Revisor Busch am 10. dieses Monats vorgenommenc Revision der Gemeinde- und Sparkasse. 2. nimmt der Gemcinderat den vorgctragenen Entwurf der ortsgcsctzlichcn Bestimmungen für die hausgcwerblichc Krankenversicherung an. 3. erstattet der Herr Vorsitzende Bericht über die Ein stellung von Schweizer Vieh. u. Nicht öffentliche Sitzung. 4. wird als Vertrauensmann der landwirtschaftlichen Berufsgcnosscnschaft Herr Gutsbesitzer Gustav Spiudler ge wählt, als Stellvertreter Herr Gutsbesitzer Otto Lindner wicdergcwählt. 5. wird ein in Erbe befindliches Grundstück za den Besitzwechselabgabcn geschätzt. 6. werden 2 Zuwachssteucr-Neklamationen abgewiefen. 7. findet ein Gemeinde-Einkommcnsteuer-Erlatzgesuch teil weise Berücksichtigung. 8. wird genehmigend Kenntnis genommen von der An stellung einer weiteren weiblichen Hilfskraft. Bericht über die Sitzung des GemeiuderateS zu Neustadt vom 17. November 1916. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. Die Einberufung der heutigen Sitzung hat sich notwendig gemacht, um die dringende Entschließung wegen der Einstellung von Schweizer Vieh in der Gemeinde zu fassen. Zu Anfang gibt der Herr Vorsitzende einen Ueberblick über den Zweck und die Notwendigkeit der Einstellung von Schweizer Vieh, sowie über die Regelung der Einstellungen und die Beteiligung der Gemeinde. Im Anschluß hieran nimmt man noch eine Anzahl Ein gänge in der Sache zur Kenntnis und tritt in die Debatte ein. Der Gemeinderat spricht sich im allgemeinen für die Einstellung von Schweizer Vieh aus und beschließt einstimmig, auf Kosten der Gemeinde Schweizer Vieh einzuführen und beim Rittergutspächtcr Merz einzustellen. Die Zahl der einzustellenden Tiere wird auf 12 Stück festgesetzt. Wegen der Festlegung der näheren Bedingungen soll Herr Merz zur nächsten Sitzung mit eingeladen werden. Anschließend hieran beschließt der Gemeinderat, auch in diesem Jahre den Kriegern hiesigen Ortes ein Weihnachts- Paket ins Feld zu senden und die Kosten hierfür aus der Kriegshilfskasse zu übernehmen, soweit die Kosten durch Sammlungen nicht gedeckt werden. Den Sendungen soll ein kleines Quantum von dem vor handenen Rauchfleisch, gegen Verrechnung mit der Lebcns- mittclkasse, beigcpackt werden. Berichte über die Sitzungen des Gemeinderates zu Rottluff. Sitzung vom lä. November >910. Vorsitzender: Gcm.Vorst. Geißler. Anwesend: 11 Mitglieder. 1. In zwei Armensachen werden Beschlüsse gefaßt. 2. Kenntnis nimmt man: a) von einer Anfechtungsklage gegen einen Gemcindcanlagcnrekurs; 8) von dem Ergebnisse der am 7. November 1918 stattgefundenen Gemeindekassen revision, wonach alles in bester Ordnung befunden worden ist; c) davon, daß bis Oktober 1916 112895 Mk. Reichs- Familie,luntcrstützuiig und 106938 Mk. Bezirks-Familien- unterstützung hierorts zur Auszahlung gekommen sind; <I) von dem mit dem Vater des einzustellenden Schreiberlehrlingcs abgeschlossenen Vertrage; e) von dem Abgänge des Schreibers Stachel, von der Einstellung des Beamtenschülers Grunert und von den Anstellungsurkunden der Schreiber Bonitz und Grunert. ^ 3. Vau der Hundesteuer-Erhöhung nimmt man Abstand. 4. DieGemeinde-,Feuerlöschgeräte-undFriedhofs-Kasscn- Rechnungen auf 1915 werden richtig gesprochen. 5. Als ständiger Kaffen- und Rechnungsprüfer wird der Hauptkassierer a. D. Arnold in Pirna angenommen. 6. Die Beschlußfassung auf die Verfügung der Kgl. Amtshauptmannschaft, Vergrößerung der Gemeindeverwal- tunasräume betr., wird bis nach Eingang von Kostenan schlägen vertagt. 7. Wegen der von der Amtshauptmannschaft verfügten Einstellung erfahrener Hilfsarbeiter wird Vorschlägen des Finanz- und Verfaffungsausschuffes entgegengeschen. 8. Zu der erfolgten Bestellung verschiedener Lebensmittel gibt man die Zustimmung. Von der käuflichen Uebernahme von Schweizer Vieh durch die Gemeinde nimmt man vorläufig Abstand. «Itzun, oom 28. N»»«mb«r ISIS. Vorsitzender: Dem.-Dorsi. Geißler. Anwesend: 10 Mitglieder. 1. Kenntnis nimmt man: a> von der amtshauptmann- schaftlichen Genehmigung zu den für 1917 in Aussicht genommenen Wegeherstellungsarbeiten; b) von der Mit teilung des Kirchenvorstandks zu Rabenstein, Unfallversicherung der Totcnbettmeister betr. 2. Auch in diesem Jahre soll Fußbekleidung (Holzschuhe) in beschränktem Maße an bedürftige Kinder als Weihnachts geschenk verteilt werden. 3. Ein Gemeindeanlagen-Erlaßgesuch wird abgelehnt. 4. Ein Anliegerleistungs-Gestundungsgesuch kann der Konsequenzen halber keine Berücksichtigung finden. 5. Gemeindewahlen sollen in diesem Jahre nicht statt finden, aus diesem Grunde gilt die Wahldaucr der im Amte befindlichen Gemeindevertreter als um ein Jahr verlängert. 6. Ilm die Einwohnerschaft mit Fleisch usw. besser ver sorgen zu können, wird der Ankauf und die Einstellung bis zu 40 Stück Schweizer Vieh beschlossen. 7. Dem Hilfscxpedienten Günther wird die Amtsbe zeichnung „Gemeindeexpedient" verliehen. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am 1. Advent, den 3. Dezember, vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst: Hilfsgetstlicher Oehler. Vorm- Vs 11 Uhr Kindergottesdienst: Derselbe. Dienstag Abend 8 Uhr Zungfrauenverein. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Rabenstein Am 1. Advent Dorm^9 Uhr Abschiedspredigt des Herrn Pfarrer cie8. Herold. — Abends 8 Uhr ev. Fünglingsverein. Hauptversamm lung. Abschtedsfeier. Donnerstag, 7. Dezember, 8 Uhr Vorbereitung zum Kinder gottesdienst. Freitag, 8. Dezember, 8 Uhr Kriegsbetstunde. Pfarrer Weidauer. Wochenamt vom 4. bis 10. Dezember: Pfarrer Weidauer. Reichenbraud. Vom 4. Dezember ab wird für die Dauer des Krieges der Schalter des hiesigen K. Postamts bereits Vs7 Uhr abends geschlossen. — Weihnachtspakete nach dem Felde und an Ge fangene müssen baldigst aufgeliefert werden, wenn sie bis zum Feste zur Beförderung angenommen. Dagegen können Päckchen nach dem Felde (bis 500 Gramm) auch in dieser Zeit versandt werden. Mit an Gefangene, die die Aufschrift „Weihnachtspaket" oder nach Eng land „Lkristmas parcel!« tragen, dem Empfänger erst am Weih- nachtsabend zugestellt werden, selbst wenn sie früher dort eintreffen sollten. — Die Ueb^ersendung von Backwaren an unsere Kriegs weist daher erneut darauf hin. daß die Uebersendung derartiger Waren durchaus unzulässig ist und die Gefahr in sich schließt, daß der Empfänger von der Sendung überhaupt nichts ausgchündigt erhält. wöhnlich im Gefolge haben, von vornherein zu verhüten, wird der Landesausschuß, wie bisher, die ihm zur Beförderung übergebenen Pakete zunächst auf die Zulässigkeit ihres Inhalts prüfen. Waren, und, falls dies ausdrücklich gewünscht wird, zur Verfügung der Ab sender berettgestellt werden. (Äfolgt die Abholung oder der Auftrag zur Rücksendung nicht innerhalb 14 Tagen, so wird der Landesausschuß zur Verfügung stellen und damit unseren kranken Kiiegern eine be sondere Freude bereiten. Bei dieser Gelegenheit sei schließlich noch darauf hingewiesen, daß in der Zeit vom 8. Dezember bis 2. Januar nächsten Jahres Pakete zur Weiterbeförderung durch die Post vom Landesausschuß nicht angenommen^werden. Weihnachtspakele, deren