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Wochenblatt für Rcichenbllmd, Siegmar, Neustadt und Radenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. ^ 6. Sonnabend, den 13. Februar 1904. ^ . . . Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Nnzelgen werden in der Expedition tNeichenbrand, Pelzmuhleiistriße 47v), sowie non den Herren I. Oebser, Barbier Kirschin Rcichenbrand, Buchhändler ElemenSBahnerin Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Nabenstein entgcgengenommen und pro Ispaltige EorpnSzcile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren UmfangS nnd bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Gemeindcvorstand macht hierdurch bekannt, daß in hiesiger Gemeindeverwaltung ein Chemnitzer Rdrefzbnch non N»04 zmn cntgeltlichen Gebrauche seitens der Einwohnerschaft ausliegt. Rcichenbrand, am 10. Februar 1904. Der Gcmcindcvorstand. Sogel. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Gcmcindevorstand bringt hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß von, Gcmeiuderat, unter Genehmigung der Aufsichtsbehörde, ein neues Ortsstatnt, die Geineindc- »nd Ortsversnssnngsverhältnisse bctr., aufgestellt worden ist. Genanntes Ortsstatnt tritt mit heute in Kraft und wird demnächst an die Haushaltungen verteilt werden. Reichcnbrand, am 10. Februar 1004. Der Gcmcindcvorstaiid. Dogcl. Nachstehende Bekanntmachung der König! Anitshauptmannschast Chemnitz wird hiermit zur öffentliche» Kenntnis gebracht. Reichenbrand, den 10. Februar 1904. Der Gciucindcvorstand. Aegel. Rabcnstein, de» 10. Februar 1004. Der Gcmcindevorstand. Wilstorf. AnmkldNg M Kraiikki!- «O InWljdklllierliljjenlW. Nach 8 40 des KrankcnversichcrnngSgcsctzcS und nach Z 10 der Verordnung vom 80. November 1800 zur Ausführung des Jnvalidcnversicherungsgcsctzes haben die Arbeitgeber jede versichcrnngspflichtige Person spätestens am dritte» Tage nach Beginn der Beschäftigung anzninelden und spätestens am dritten Tage nach deren Beendigung wieder abzumclde». Ebenso ist jede während der Dauer des Arbcitsvcrhältnisses einlretcndc Veränderung, insbesondere jede Aendernng des Arbeitsverdienstes, die ans das Vcrsicherungsvcrhältnis von Einfluß ist, binnen 3 Tagen zu melden. An diese Vorschriften, welche — wie die Königliche Amtshaupt,»aunschast sich bei den vorjährigen Revisionen der Krankenkasse,, des Bezirks überzeugt hat — nicht allenthalben genau beachtet worden sind, wird hiermit unter Hin weis auf die straf- und zivilrechtlichen Folgen verspäteter oder unterbliebener Anmeldung wiederholt cindringlichst erinnert. Arbeitgeber, welche der Verpflichtung zur An- oder Abmeldung nicht Nach komme», sind nach Z 81 des Kraukenvcrsichcrnngsgesctzcs, 8 l79 des Jnvaliden- vcrsicherungsgesetzes mit Geldstrafe bis zu 20 Mark zu bestrafe». Ueberdics aber haben sic — und zwar auch bei nur versehentlicher Versäumung der An meldepflicht — gemäß 8 HO des Krankcnvcrsichcrungsgcsctzcs in jeden, durch eine nicht zur Krankenversicherung angemeldetc Person vcranlaßtcn Unterstützuiigs- fallc alle Austvcndnnaen, welche der betreffenden Gcnicindekrankcnvcrsichcrung oder Krankcnkaffc auf Grund gesetzlicher oder statutarischer Vorschrift entstehen, dieser z» erstatte», während sic im Falle unterlassener oder verspäteter An meldung zur Invalidenversicherung unter Umständen nach 8 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von dem wegen Nichterfüllung der Wartezeit mit seinen, Nenten- anspruche abgcwiescucn Rcntcnbcwcrber ans Zahlung und Sicherstellung einer Jahresrente in gleicher Höhe in Anspruch genommen werden könne», wie sie ihm von der Versicherungsanstalt hätte zugebilligt werden müssen. Chemnitz, am 30. Januar 1904. Die Königliche Amtshauptmamischast. I. A.: 1),-. Hertel. Bekanntmachung. Am I. Februar dieses Jahres wird der I Termin der dies jährigen Grundsteuer fällig und ist spätestens bis zum IS. Februar a. e. bei Vermeidung des Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsversahrens an die hiesige Ortssteuer-Einnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 29. Januar 1004. Der Gcmcindevorstand. Dogel. Bekanntmachung. Es wird zur Kenntnis gebracht, daß die Gemcindeanlagen- und Schulgeld-Reste aus dem Jahre 1903 vom IS. Februar I8«4l ab dem Vollstreckiingsbeamten zur Einziehung übergeben werden. Von diesem Zeitpunkte ab hat die Bezahlung dieser Reste und der geordneten Gebühren nur au diese» zu erfolgen. Der Vollstrcckuugsbcauitc expediert an jedem Wochentag von 8—1« Uhr vorm, und 2—ti Uhr nachm, im Rathause. Nabenstein, am 5, Februar 1904. Der Gemeindcvorstand. Wilsdorf. i der diesjährigen Grund- Bekanntmachung. Am I. Februar IS«I wird der I. Termin de steuer fällig und ist spätestens bis zum IS. Februar IDOL bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsversahrens an die hiesige Ortssteucr- Einnahnie zu bezahlen. Rabenstcin, am 29. Januar 1004. Der Gemeindcvorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung, die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder zur Schule betreffend. Nach 8 4 des Volksschulgesctzes vom 26. April 1873, in Verbindung mit 88 8 »nd 6 der dazu gehörigen Ausführungs-Verordnung vom 25. August 1874 werde» bevorstehende Ostern alle diejenigen Kinder schulpflichtig, welche bis dahin das 6. Lebensjahr erfüllen. Auf Wunsch der Eltern oder Erzieher dürfe» jedoch auch solche Kinder anfgenommen werden, welche bis zum 30. Juni ». c. das 6. Lebensjahr vollenden. Der Unterzeichnete Schulvorstand hat heschlosscu, die Anmeldung der Knaben Montag den 13. Februar ». v. nachmittags von 4—« Uhr, der Mädchen Dienstag den 16. Februar ». e. nachmittags von 4—« Uhr im .Klassenzimmer Nr. I (Schule an der Kirche) entgegenzunehme». Für jedes aufznnchmende Kind ist bei der Anmeldung ei» Jinpfschein und für die nicht i» Rabcnstein geborene» Kinder außerdem noch ei» Tauf und Geburtszeugnis beizubringc». Zur Vermeidung von Nachteilen wird dies hiermit zur Kenntnis gebracht. Rabenstcin, am 25. Januar 1904. Der Schulvorstand. Kugen Werkel, Vorsitzender. Sitzung des Gemeinderatcs zu Reichcnbrand vom 2. Februar 1904. Es wird Kenntnis genommen 1. ») von dem Dank des Herrn Hösel für seine Wahl als Sparkaffen-Ansschuftmitglicd, K) von einer Zuschrift der König!. Anitshauptmannschast, die Grün dung von Bauvcrcincn betr. 2. Zn einen, vorliegenden Gesuch um Erweiterung der Tanzbcfugnis wird die Bcdürfnissrage bejaht. 3. Beschlußfassung über Aufbringung des Bedarfs. Nach den, aufgestellten Haushaltplan für das Jahr 1004 beziffert sich der Bedarf auf 23664 Mk. 85 Pf., hier von sind nach 8 1 des Anlagen-Regulativs >/v durch Einheiten mit 3947 Mk. »nd °/c vom Gesamteinkommen mit 19720 „ aufzubringen. Die einfache Schätzung ergibt 24080 Mk., sür etwaige Reklamationen »nd Weg fälle sind abzuziehc» 4080 „ verbleibt 20000 Mk., hierzu 38000 Einheiten ä 10 Pf. 3800 „ Sa. 23800 Mk. Der Gcmeiuderat beschließt, die Gcmcindcabgaben für das Jahr 1004 nach Maßgabe dieser Aufstellung ausznschrclben. 4. Ein Gesuch um Gewährung eines Darlehns zum Straßenbau wird unter den Bedingungen ge nehmigt, daß das Kapital hypothekarisch sicher gestellt, mit 4°/o verzinst und beim Verkaufe von Baustellen zurückgczahlt wird. 5. .,) bas Gesuch des hiesige» OrtSvcreins, uni Instandhaltung der „Kaiscr-Wilyelmstraße" läßt man, weil der Gemeinderat nicht zuständig ist, aus sich beruhen, b) den Antrag desselben Vereines, die Auf stellung eines Regulativs, das Berühren von Back waren bctr., läßt man ebenfalls ans sich beruhe», indem eine wirksame Durchführung einer solche» regu- lativinäßigcn Bestimmung nicht zu erwarte» ist. 6. In Sparkassensachen werden 2 Darlchnsgesuche ans Vorschlag des Ausschusses bewilligt. 7. Der Vorsitzenoc der Baudcputation wird er mächtigt, beim Schncepflugfahrcn an die beteiligte» Arbeiter Getränke verabreiche» zu lassen. Ein weiterer BeratnngSgcgenstand eignet sich nicht zur Veröffentlichung.