Volltext Seite (XML)
»»>lk » «civer ro P»a„ »n- küiwiauuLkn auf acr LnvaNelt- 2b 'L'o : die LPallia« ?.-a« am z-n' «eile so M«.. alc Niviicxwdt .-'.ri- « L'o. tzn »tlimmei-» nach k»»»- m,d Keierk»,»» I<»attrae GrouSt«: ? so Ps» . au! Prival'eNe «o Ls> . LlvalNae Zeile aus Terl'eile und ai» Einuciandt «ll AuLwaruirr :'M> > traue nur argen r-ocauLde.aiclmla. Beleublättcr werden mit le Psg. verechnen Fernlvrcchanlckilu^: «m> I Nr. ll und Rr LOS«. llierreickiler Io«c>Uentiiter! tiruke »der mir io tzlirückreir, »a llilrrto »a^ÄiLeii. Saliatnruarlr», Carl Tiedkmanu. Laäfabrik. gegr. 18SS. Wcltanbstellungen Pnrid tSdou. LI.LoiNs lv«: «oldenc Redaiuen. CE sphalt-, »lech . Vopal-. Damar Lacke. Siceative und Spiritus > Locke, sowie als Spezialitäten: Bernstein-Lacke und lSmailleglasur Lacksarde». Altstadt: Marien strafte 1« und Amatienstrafte 18. Neustadt: Hetnrichstraftr (Stadt Görlitz». It«ävn-Il«8tüme, Ichckvn-kelvi'illvn, Ick»Äen-Hüte kür V»mv« unck Herren ^Wß 80vis vollSlillälKV Vourtstsu ^usrüstml-vv m grosser ^.usvalü empkiedlt stv». I'Ivektl LUS Hr»I, SS, pLk't. uuc! I. Xtogr:. CI» H /ILiniaasl» Tvieraiizantraa. Dank des Königs, Körrigsreise, Versuchsanstalt für Schiffsbau, WßkchlT»'«» THIlgtl. Gerichtsverhandlungen. Berggesetzrrovelle. Börse senwochenbericht. Plötzensee-Prozeh. Mutmaßliche Witterung: >«, heiter. War»», Sonntag, 28. Mai 1803. jeckee l,eser in vreacken oncl Vororten kann sich täxlick ckevon iiderreuxen, clars ei von keinem Linieren Vr68üller ölatt kc>rtl»uk«nck über »Ile vickrtixen TrxesereiLnirse so seknsll untsrrtoktsb virck, vie von cien rx tSxlicli 2 Ai»I ^ errekeinenllen „Dresdner ^ackriclilen". ?ie bieten ihren llesern vor »llen vrerckner Klittern ununterbrocken äa8 ^eue8te. kerugrpreis kür clen Vloast «kaai W ?kj Toleranzantrag und vaterliindische Interessen. Da» deutsche Volk hat jahrhundertelang in nationaler Zerrissenheit gelebt und. der geschlossenen Kraft eines cur- heittichen Willens entbehrend, mit ansehen müssen, wie andere Völker ihre politische Stellung und ihre territoriale Machtsphäre stetig ausdehnten und sich die breiten Grundlagen schufen, auf denen ihre heutige Größe und ihre Zukunft ruht. Als der französische Uebermut im Jahre 1870 den gerechten Unwillen jedes deutschen Mannes entfesselt hatte, als alle deutschen Stämme einmütig zur Abwehr des Erbfeinde» ausgestandcn waren, da schien es, als sollte die innerpolitijche Zerrissenheit, welche die besseren Kräfte des Deutschtums lahnigelegt hatte, nun endlich beseitigt werden, als sollte an ihre Stelle treten der lückenlose Bau eines nationalen Staates. Aber schon damals machten sich Bestrebungen geltend, in den frisch gereinigten und geebneten Boden de» deutschen Volkslebens den Keim der Zwietracht und Intoleranz zu senken. Bei der Beratung der Rcichsverfassung im Jahre 1871 wurde von seilen dcS Zentrums ein Antrag «ingebracht, dahingehend, in die Reichsverfassung eine Reihe von Artikeln, die sogenannten deutschen Grundrechte, aufzunehmen, in denen mit unwesentlichen Abweichungen dieselben Forderungen und Grundsätze ausgesprochen waren, die in dem jüngsten .Toleranzantrag" des Zentrums enthalten sind. 'Damals wurde dieser Antrag mit 223 gegen 59 Stimmen, also mit über wältigender Mehrheit, abgelehnt, und zwar mit der Begründung, daß man die sogenannten Grundrechte in die Verfassung des Deutschen Reiches deshalb nicht aufnehmcn tvollc, weil dadurch die Staatshoheit der Einzelstaaren in bedenklicher Weis« eingeschränkt werden würde. 'Damals wurde, im Jahre 1672, durch den Er laß de» Jesuitengesetzes ähnlichen Absichten, wie sie in der Be seitigung deS 8 2 dieses Gesetzes zuin Ausdruck gekommen sind und wie sie in den 88 9 bis 14 deS ToleranzantragcS hervor- treten, nachdrücklichst ein Riegel vorgeschoben. Tie Ereignisse der Kulturkampfpcrivde ließen erkennen, daß der erste Mißerfolg he» Ultramöntänismus keineswegs entmutigt hatte, daß viel mehr die römische Kirche mit derselben starren Zähigkeit, niit der sie an ihren Dogmen und hergebrachten Institutionen fest- hält, den Weg verfolgt, an dessen Ende die Wiederherstellung der früheren Autorität und der Weltstellung der Kirche winkt. Der Kulturkampf hat nicht mit dem Siege des Staates geendet: trotzdem hotte doch auch der Sieger so schwere Verluste erlitten und einen so heilsamen Respekt vor der Kraft und Energie des Gegners bekommen, daß eine Zeitlang Ruhe herrschte und ei» Wastenstillstand Platz griff. Dieser Wassenstillstand, bei dem Deutschland sich leidlich wohl befunden hatte, der den tiefgehenden Gegensatz zwischen ultramontaner und deutsch-protestantischer Weltanschauung ver hüllt hatte, ist nun vorüber. Wer gewisse Vorgänge der letzten Zeit, zn denen di« gesamte deutsche Presse je nach ihrer Partei richtung Stellung genommen hat. einer Musterung unterwirft, kann darüber nicht einen Augenblick im Unklaren sein, daß der Ultramontanismus in Deutschland auf der ganzen Linie vor wärts drängt und ohne jede Rücksicht oder Schranke aggressiv und expansiv auftritt. Und vom Standpunkte des Ultramonta» niSmus muß man sagen: kein Zeitpunkt, keine politische Lage kann günstiger sein für derartige Bestrebungen. Auf der einen Seite sieht sich die römische Kirche durch den unaufhaltsamen Gang der Ereignisse auf religiös-kirchlichem Gebiete in Frank reich in die Zwangslage versetzt, für da» dort Verlorene und Bedrohte Ersatz, vollgültigen Ersatz zu suchen. Auf der anderen Seite hat der Ultrammrtanisrnus in Deutschland infolge der neuzeitigen Entwicklung der politischen Verhältnisse eine Stellung durch das Zentrum erlangt, die ihm einen entscheidenden Ein fluß auf alle Maßnahmen der Reichsregiernng und der Volks vertretung sichert. Jeder ivcitcre Fortschritt der sozialdemo kratisch-revolutionären Bewegung, jede neue Schwächung der nationalen Parteien muß notgedrungen dein Zentrum zu gute kommen, und seine politische Stellung, seine Unentbehrlichkeit, den Wert seiner Freundschaft, die Gefährlichkeit seiner Gegnerschaft noch verstärken. Dasselbe Prinzip, welches die römische Kirche als solche dem in eine orthodoxe und eine liberale Haupt richtung gespaltenen Protestantismus entgegensetzt, das Prinzip unverbrüchlicher Geschlossenheit und Einheitlichkeit, wird vom Zentrum in allen politischen Fragen gegenüber jeder anderen einzelnen Partei und gegenüber allen Parteien in ihrer Ge samtheit beobachtet. In jedem Falle, wenn es sich nicht etwa um belanglose Fragen, wie letzthin bei der Abänderung des 8 548 der Zivilprozeßordnung (Erhöhung der RcvisionSsnmmc bei vcrmögcnsrechtlichen Streitsachen! handelt, ist der Standpunkt des Zentrums von vornherein und die ganze Partei in sich be greifend festgelegt, und dieser Standpunkt ist überall und immer von der Erwägung beeinflußt, ob und wie weit an dieser oder jener Sache für die katholische Kirche zu gewinnen ist. Es muß klipp und klar konstatiert werden, daß das Zentrum erst dann zur Mitarbeit auf nationalem Gebiet, zur Bewilligung nationaler Forderungen sich bereit finden läßt, wenn solche Forderungen mit den Wünschen und Anschauungen der katho lischen Kirche nicht im Widerspruch stehen. Diese Taktik verschafft dem Zentrum eine ganz außerordent liche Ucberlegenheit über jede ander« Partei. Wie es diese lleberlegenheit -u nutzen weiß, zeigt der Gesetzentwurf des Grafen v. Hompeich, betreffend die Freiheit der Religions- Übung. Dieser sogenannte Tolcranzantrag ist so recht ein Spiegelbild des Machtbewußtseins, das sich im Zentrum angesammelt hat und zur Betätigung drängt. Der Gesetzentwurf ist nur in seinem zweiten Teile, in den 88 9 bis 14 neu. Die ersten acht Paragraphen haben schon einmal den Reichstag und zwar in den Jahren 1900 bis 19o2 beschäftigt. Bei der ersten Lesung des im wesentlichen, teilweise sogar im Wortlaute mit dem gegenwärtigen Gesetzentwürfe übereinstim menden Anträge Dr. Lieber und Genossen vom 5. Dezember 1900, erklärte der Reichskanzler Gras Bülow, der Bundcsrat stehe auf einem ablehnenden Standpunkte, „weil der Antrag die verfassungsmäßige Selbständigkeit derBundesstaaten aus einem Ge biet beschränken will, das sie der Zuständigkeit ihrer Landcsgesctz- gebung Vorbehalten müssen". Daß die verbündeten Regierungen auch heute noch auf demselben Standpunkte stehen, beweist die Erklärung, die der Bevollmächtigte zum BundeSrot für das Königreich Sachsen. Graf von Hohcnthal und Bergen, seiner sachlichen Erwiderung aus die von dem Abgeordneten Gröber gegen die sächsische Regierung gerichteten Angriffe vorausschickte. Dieser Haltung ent sprechend hat außer diesem Mitglied«: des Bundcsrats kein Vertreter der verbündeten Regierungen in die Ver handlung der ersten Beratung eingegriffen, und auch an den Sitzungen der 14. Kommission, an die der Gesetzentwurf überwiesen wurde, haben Vertreter der verbündeten Regie rungen nicht teilgcnommcn. Ist somit für die nächste Zeit keine Aussicht vorhanden, daß den Ansprüchen des Zentrums seitens der verbündeten Regierungen stattgegeben wird, so ist doch der Inhalt des Gesetzentwurfes derartig, daß er ln denjenigen Kreisen der Bevölkerung, denen die Erhaltung des konfessio nellen Friedens am Herzen liegt, di« ernsteste Beachtung verdient. Ans den Verhandlungen im Plenum im Februar dieses Jahres wird noch so viel erinnerlich sein, daß rückhaltlos für die Vorlage Zentrum, Sozialdemokraten und Polen eintratcn. Diese Tatsache allein gibt einen zuverlässigen Bloß- stab für die Beurteilung des sogenannten Tolcrarrz- antrages an die Hand. Diese Parteien setzten denn auch, nachdem die erste namentliche Abstimmung wegen Beschluß. Unfähigkeit des Hauses ergebnislos geblieben war, mit 151 gegen 113 Stimmen die kleberweisung an «ine Kommission von 28 Mitgliedern durch, während Konservative, Reichspartei, Wirt schaftliche Vereinigung, Nationalliberole und die beiden frei- sinnigen Parteien geschlossen gegen die kommissarische Behänd- lung des Entwurfs stimmten. Ihre Stellungnahme halten die Gegner des Entwurfs damit begründet, daß der ganze Antrag von dem einen Gedanken durchdrungen sei, die Hoheit deS Staates, d. h. sein Aussichtsrecht, zu beseitigen. In allen inneren und äußeren Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften, bei der Aufnahme von Mitgliedern, der Vornahme von Religionshond- luiigen, der Abhaltung religiöser Versammlungen und der Zu lassung zu diesen Handlungen und Versammlungen würde die Mitwirkung der staatlichen Behörden völlig ausgeschaltet werden. Damit dürften Charakter und Bedeutung des sogenannten Toleranzantrages genugsam gekennzeichnet sein. Alle Spitzfindig leiten und Tüfteleien der klerikalen Anwälte des Entwurfs könne» darüber nicht hinwegtäuschen, daß die Tendenz dieses sogenannten Toleranzantrages ist: Kampf gegen die Staatshoheit über die Kirche! Ist diese erst einmal beseitigt, dann hat die römische Kirche mit ihrer machtvollen Organisation und ihren noch mächtige ren Mitteln freie Hand und leichtes Spiel, nach Ihrem Belieben zu schalten und die ultramontcme Herrschaft in Deutschland immer mehr crriszribaiie» und zu befestigen. Und mit Rücksicht ans den streitbaren Eharatler der römischen Kirche, die neben sich weder den Protestantismus nach irgend eine andere lonsessionell« ! > Richtung als gleichberechtigt anerkennt, kann es keinen Augenblick! zweifelhaft sein, daß mit dein Moment der Geltung des Gesetzes I der bisher noch, wenn auch mühsam aufrecht erhaltene Zustandj des friedlichen Nebeneinander der beiden Konfessionen mit einem ^ Schlage ein Ende haben würde. Das praktische Resultat, das bei', einem solchen, die Wurzeln der deutschen Einheit nnterwiihlenden! Kampf herauskämc, würde zweifellos zu gunsten der katholischen! und zum Nachteile der evangelischen Kirche in Deutschland aus- jI fallen. Daß die Absicht, diesen Kampf aufzunehmen oder vielmehr / ihn mit schärferen Waffen zn führen, heutzutage genau so wie seit i dem Tage der Reformation den Mrarirontanismus beherrscht, hat erst ncncrdings wieder ein hervorragendes Mitglied der Zentrums Partei, der Abgeordnete Dr. Bachem, bezeugt. Solange das Zentrum, anstatt aus den Standpunkt wahr haftiger Toleranz sich zn stellen, den Grundsatz unablässigen Kampfes bis zur völligen Niederwerfung des Gegners proklamiert,! solange das Zcntrnni den nationalen Pflichten und Ausgaben einer großen von denlschcn Männern gewählten Partei die Inter-' essen einer dem deutschen Wcien fremden und feindlichen Macht voranfstellt, kann cs von evangelisch-deutscher Seite kein Vertrauen ^ und keine Beihilfe zu einer Forderung erwarten, deren Erfüllung eine unbeschränkte Machtelitsaltung aller Kräfte. Persönlichkeiten und Einrichtungen der katholischen Kirche bedeuten würde. Das deutsche Volk, das eben angekarrgen hat, seiner nationale» Kraft und Größe sich bewußt zn werden und die Früchte seiner einheit lichen Entwicklung zu genießen, will nicht durch konfessionellen Hader gestört sein. Es erwartet und vertrant, daß die Reichs regierring den in dem „Tolcraiizcmtrage" des Zentrums anigesteU ten Forderungen und allen ähnlichen Bestrebungen, die die religw'e und die politische Macht des Katholizismus ous Kosten des pro. testantischen Dcuffchtums beweise» mals" entgegensetzt. solle», ein kategorisches „Nie- Neueste Drahtmeldnttgen vom 27. Mai. Prcnsnscher Landtaa. . Berlin. lVnv.-Tcl.) Ab ge ordneten ha ns Tie Berg- gesehnovelle bctr. die S t il l eg nn g von Zechen sieht zur zweiten Beratung. Tie Komnnlfio» empfiehlt die Annahme der Vorlage mit den von ihr beschlossene» Abänderungen, sowie die Annahme einer Resolution, in der die Regierung um eine Ergänzung des K vniiinlnalabgabcngesetzcS dahin erpicht wird, daß dcn Gemciiiden gestattet sein soll, eine Abgabe von de», Wert stillgclegter. aber noch betriebsfähiger BergiverkSuilterilehmmige» zn erheben Zn 8 it', — der den Bergwcrkscigcnlümer zur Betreibung des Bergwerks in soweit vervstichtek, als der Unterlassung oder Einstellung des Betriebes überwiegende Gniride des öffentlichen Interesses eiitgegenstchrn. sofern die Eröffnung oder die Fortsetzung des Betriebes Gewinn verspricht — rnffviniit sich eine Generaldebatte. Abg. v. Kessel lk.i ipncht sich im allgemeinen für die Vorlage in der KommissionS sassuiig aus. — Minister M oller sühn ans, daß es sich hier gewissermaßen »in ein Ausnalrmegciek handle, nm Uebclsrändc und Härten zu beseitigen, die infolge des Snndftatsvertrggs eilige treten seien. -- Abg. Kra nie - Waldenburg erklärt, die Freikonser vative» seien gegen einen zu weitgehende» Eingriff in das Prival- vcrmöge» lind würden daher gegen das Ge>ctz stimmen, wenn nicht die Bestimmungen über die Zwciiige-verwaltnng und den Zwaiigsbetricb gestrichen oder ganz erheblich abgemildert würden. — Aba. Dr. Fricdberg l»I.) verlangt Festsetzung der Schaden ersatzpflicbt des Staates mindcstcuS für dieiemgeii Falle, in denen rechtskräftig feftgeftellt sei. daß der Staat bei seinen Anordnungen von irrigen Voraussetzungen cnisgcgangeir ist- — Abg. Oes er lftt. Vp.l hat zwar schwere Bedenken gegen den in dein Entwim vorgeichlagenen Zwaiigsbetricb von Bergwerke», hofft aber, daß im übrigen die Vorlage dazu beitragen werde, daß das Kohlcirfirndikat nicht mehr in dem Maße die Kc>ble»för, deriiiig beschränken könne, wie bisher. — Abg. Wolfs-Lina (srs. Vrgg.) hält den Weg der Regierungsvorlage für den einzig gangbare», der Stillegung der Zechen entgegen zu wirken Zwecks Milderung der gälten des Gesetzes würden seine Freunde aber dafür stimmen, dag die Mehrkosten dem Staate auserlegt werden, wenn durch rechlökrästiae Entscheidung das Zwangst':. fahren nnfgehoben wird. — Ein Regicrnngskommrtsa r tritt der Annahme entgegen, daß sich das Gesetz nur gegen das Tvn- dikat richte und rechtfertigt dann den Zwangsbetrieb. ? 65 wird sodann in der Komiiiimoiiöfassmig nngcnommeit. Zu s 65 <i liegen Anträge ans Haftpflicht deS Staates vor. wenn durch rechte kräftige Entscheidung die Aufforderung zürn Weiterbrtried des Bergwerks aiffgehvben wird. — Jlngnzmiiiister Frei herr von Nlieiiibabe» erklärie. daß die Annahme dieser Anträge der Ablehnung der Vorlage glcichkvmme» würde. — Handels»,inister Möller sprach sich im gleichen Sinne aus — Tic Vorlage wurde schließlich unter Ablehnung der Anträge