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Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton lReichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein 'und Albin Thiem in Rottluff entgegen, genommen und pro Ifpalttge Petitzeile mit 16 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Amfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzcigen-Aunahmc in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags » Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. vereknsknserate müssen bis Freitags nachmittags 8 Ahr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. 8 Sonnabend, den 26. Februar 1916 Bekanntmachung. In letzter Zeit haben viele Haushaltungen sich recht unnötigerweise mit einem größeren Zucker vorrat eingedeckt. Den Anlaß hat anscheinend die Bundes ratsverordnung vom 3. Februar gegeben, die den Preis des von den Rohzuckenfabrtken im Betriebsjahr 1916/17 hergestellten Rohzuckers auf 15 Mark festgesetzt. Diese Verordnung hat aber auf den Zuckerpreis mindestens bis zum Herbst keinen Einfluß, sodaß mit einem Steigen des Kleinhandelspreises im Sommer nicht zu rechnen «ist. Dagegen kann das, auch für den Einzelnen ganz unwirtschaftliche Ansammeln von Vorräten in den Haushaltungen dazu führen, daß unsere für den Bedarf durchaus zureichenden Vorräte im Sommer für die wichtigsten Verwendungszwecke knapp werden. In diesem Falle würde auf die in den Haushaltungen angesammelten größeren Vorräte zum Nutzen der Allgemeinheit zurückgegriffen werden. Denen, die jetzt eigennützige Aufkäufe machen, kann daher keinerlei Vorteil, wohl aber Schaden entstehen. Es ist bedauerlich, daß die Torheit des „hamsterns", deren sich jeder denkende Staatsbürger schämen sollte, kein Ende nehmen will. Vor diesem gemeinschädlichen Treiben wird nochmals nachdrücklich gewarnt. Zu einer Besorgnis liegt keinerlei Grund vor. 316 II L I s. Dresden, den 21. Februar 1916. Ministerium des Innern. Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottllffst ^6^ Montag, den 28. Februar 1916, findet kein Nahrungömittelverkauf statt. Reichenbrand, am 23. Februar 19l6. Der Gemeindevorstand. Schule Reichenbrand. Die Anmeldung der Kinder, die Ostern 1916 schulpflichtig werden, findet im Direktorzimmer der hiesigen Schule statt. Donnerstag, den 2. Marz 1916, vorm, von 10—12 und nachm, von 2—4 Uhr Schulpflichtig sind die Kinder, die bis Ostern 1916 das sechste Lebensjahr vollenden, doch können auf besonderen Wunsch auch solche Kinder ausgenommen werden, die bis zum 30. Juni sechs Jahre werden. Dorzulegen ist für Kinder, die hier geboren sind, nur der Impfschein, für auswärts geborene Impfschein und Geburtsurkunde mit Taufvermerk. Die Eltern oder Erzieher haben die Kinder selbst anzumelden, nicht aber Kinder damir zu beauftragen. Reichenbrand, am 23. Februar 1916. Der Schuldirektor. Der Schulvorstand. Siegel.Vogel. Gemeinde-Einkommensteuer betr. Der am 16. d. M. fällig gewesene 1. Termin Gemeinde-Einkommensteuer 1916 ist bis längstens den 29. Februar an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Siegmar, 18. Februar 1916. Der Gemeindevorstand. Nahrungsmittelverkauf. Sonnabend, den 26. Februar 1916, nachmittag 4—6 Uhr — Schulturnhalle Siegmar — werden verkauft: Reis Linsen Erbsen Bohnen Tee Kartoffelmehl . Pflanzenfleischertrakt Siegmar, den 23. Februar 1916. a Pfund —,50 Mk. —.30 . —.80 . —.70 . —.60 - 3.- - —.50 . Büchse 1- - Der Gemeindevorstand. Konfirmanden-Sparkaffe Rabenstein. Die Auszahlung der Einlagen für die Ostern 1916 zu konfirmierenden Kinder findet in der Zeit vom 1. bis 15. Marz d. I. in der Geschäftsstelle der Gemeindesparkasse statt. Die Sparkassenverwaltung zu Rabenstein, am 24. Februar 1916. Brotkartenausgabe in Rabenstein. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 28. Februar bis mit 26. März 1916 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Sonntag, den 27. Februar 1916 in der Zeit von IOV2—12 Uhr vormittags ln den bekannten Ausgabelokalen durch die Vertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorftande oder deren Stellvertreter (Ehe- stauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfallen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorftande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brotkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 24. Februar 1916. Gemüse- re. Verkauf. Haferflocken V2 50 Pf. Kaffee */« „ 90 , Reis (Abgabe erfolgt nur noch in V2 1/2» 50 .. Kakao 1 Büchse oder V2 » 260 Fleischkonserven (Rind) Dose 130 „ Honigersatz 1 Paket ca. V2 KZ 45 ., durch die Gemeinde Rabenstein erfolgt Freitag, den 3. Marz d. I., von vorm. 10 Uhr ab in der Brauerei (Iohs. Esche). Marken werden daselbst Donnerstag, den 2. Marz d. I., nachmittags 4 — 5 Uhr ausgegeben. Andrang ist zu vermeiden, da genügend Marken, die nur für den Tag, für den sie gelöst sind, gelten, ausgetetlt werden. Die Marken, Brothefte und abgezähltes Geld sind mitzubringen. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß ohne Marken und Brothefte nichts verabfolgt wird, auch ist die Zeit streng innezuhallen, welche je auf der Marke angegeben ist. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 24. Februar 1916. Familien-Unterstutzung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Marz 1916 soll Donnerstag, den 2. Marz d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber I—250 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 251—500 im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 24. Februar 1916. Gemüse- re. Verkauf in Rottluff. Die nächste Gemüse- rc. Abgabe (Bohnen, Erbsen, Haferflocken, Heringe, Honigersatz, Nudeln, Pflanzenfleischertrakt, Reis, Weizengrieß und Zucker) an hiesige Einwohner erfolgt Mittwoch, den 1. Marz 1916, nachmittags in der hiesigen Schule Zimmer Nr. 1. Marken werden nicht ausgegeben. Die Ausgabe der Waren erfolgt unter Vorlegung der Brothefte. Die Einwohner wollen sich zu den Abgabezeiten, die noch durch Anschlag bekannt gegeben werden, pünktlich einsinden, da die Waren in der Nummerfolge der Brothefte ausgegeben werden. Rottluff, am 23. Februar 1916. Der Gemeindevorstand. Schornsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine wird in hiesiger Gemeinde in der Zelt vom 28. Februar bis 4. März d. I. erfolgen. Rottluff, am 23. Februar 1916. Der Gemeindevorstand. Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zu Neustadt vom 11. Februar ISIS. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. Es Wird Kenntnis genommen: 1. von der Richtigsprechung der Rechnung über die Höhle-Stiftung auf 1915/1916 durch die Kgl. Amtshauptmannschaft Chemnitz; 2. von einer Ver fügung der Kgl. Amtshauptmannschaft, die Einreichung der Haushaltpläne betreffend; 3. von den Dankschreiben der Schreiber Knoll und Küchler für die bewilligten Ent schädigungen; 4. vom Jahresbericht der Haushaltungsschule Meinersdorf; 5. von der erfolgten Verurteilung in einer Beleidigungssache. 6. wird in einer Grundstückssache — Hypotheken-Ange- legenheit — Beschluß gefaßt. 7. In Sachen der Aufstellung eines gemeinsamen Hebammen-Unterstützungs-Ortsgesetzes für Neustadt mit Höckericht wird zum Standpunkte des Rates der Stadt Chemnitz als Gutsherrschaft für Höckericht Beschluß dahin gefaßt, daß der Gemeinderat zur Aufstellung eines eigenen Ortsgesetzcs bereit ist, aber zu fordern, daß der Gutsbezirk gleiches zu tun hat. 8. Die Forderungen der Stadtgemeindc Chemnitz in Sachen der Wasserdurchleitung durch Höckerichtgebiet werden einstimmig abgelehnt. 9. wird wegen Einlegung von Gasleitungsrobren zwischen Kaiser-Wilhelm-Straße und Straße V bei Parzelle 117 Beschluß gefaßt. 10. In Steuersachcn wird ein Erlabgesuch abgelehnt und in einem Falle Gestundung bis auf weiteres genehmigt. 11. Ein Gesuch um Hundesteuererlaß wird abgelehnt. 12. Bei der Landesversicherungsanstalt soll um Ver längerung der Tilgungsdauer für die Darlehen für Nathaus- und Wasserwerksbau um ein Jahr nachgcsucht werden. 13. Im Spitzboden des Rathauses soll durch Anbringung eines Lattenverschlages ein Aufbewahrungsraum geschaffen werden. 14. wird von der durch den Vorsitzenden erfolgten Be stellung und dem Eingänge verschiedener Nahrungsmittel genehmigend Kenntnis genommen. 15. werden die Vorschläge des Wahlausschusses für die Ausschußwahlen zum Beschlüsse erhoben. Nach erledigter Tagesordnung beschäftigte sich der Ge- mcinderat mit einer Eingabe des Vereins für Ansässige in Nahrungsmittelsachcn, die im ablehnenden Sinne beantwortet werden soll. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zn Siegmar vom 18. bis 26. Februar 1916. Sterbefälle: Amalie Auguste verw. Mäßig, geb. Schulz, 77 Fahre alt. Nachrichten des Kgl. Standesamts z« Neustadt vom 12. bis 23. Februar 1916. Sterbefälle: Der Soldat der Landwehr Paul Richard Weiß, 32 Fahre alt, im StellungsKampf gefallen; Laura Emilie Rother, gesch. Wagner, geb. Büchner, 71 Fahre 17 Tage alt. Die ^eemcmnsbraut. Ein deutscher Seeroman von G. Elster. An eine Ausbesserung der Schäden des Schiffes war kaum zu denken. Reserve-Masten, die man hätte ansstellen können, waren nicht mehr vorhanden, da die Sturzwellen sie von dem Platz auf dem Deck abgerissen und fortgcspült hatten. Auch fehlte es an Segeltuch und, was das Schlimmste war, die Mannschaft war so demoralisiert, daß sie kaum zu der Arbeit des Pumpcns zu bewegen war. Jetzt zeigte sich der böse Einfluß, den des Kapitäns Freigiebigkeit in geistigen Getränken ausgeübt hatte. Um die Leute nur einigermaßen willig zur Arbeit zu erhalten, mußte Binneweis immer gröbere Portionen an starken Getränken verteilen. Halb berauscht taten die Matrosen ihre schwere Arbeit und forderten Hustenmittel! Fenchel-Honig, Schwarzen Johannisbeer saft, verschied. Hustenbonbons und Tees empfiehlt Drogerie Siegmar F-rvspr. IM. Erich Schulze.