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Soeben erschien: Taschenbuch für pfianzensammler von Emil Fischer vierzehnte Justage. Mit z Farbenörucktaseln unü zahlreichen Holzschnitten. Preis gebunöen M. 2.— orü., M. 1.50 no., M. 1.35 bar. — Freiexemplare 13/12. Ver Name des Verfassers dieses vorzüglichen Taschenbuches iss unseren Lesern durch seine vortrefflichen natur wissenschaftlichen Charakterbilder schon bekannt. Scharfe Veobachtung sichere Kenntnisse, reiche Erfahrung und praktische Anwendung, sowie vornehmlich ein sinniger Zug geht durch seine Taschenbücher. Vas vorliegende „Taschenbuch für pstanzensammler" zeichnet sich aus durch praktische Einrichtung sowie Reichhaltigkeit. Lehrerzeitung. Verlagsbuchhandlung von Gskar Leiner in Leipzig. I. Guttentag, Verlagsbuchhandlung, G. m, b, L>., Berlin. T Fortgesetzter Verwendung empfehlen wir: PraktWr MB« für Hitnsthmsllicheii Nach dem Preußischen Gesinderecht unter Berücksichtigung der neueren Entscheidungen bearbeitet von H. Grieben, Bürgermeister, Verwaltungsdirektor a. D. Klein Zo. Preis kartoniert 1 Mark' Bezugsbedingungen: Rabatt in Rechnung 30o/o, gegen bar 35°/^; Frei-Exemplare in Rechnung 13/12, bar 11 10. Die rasche Orientierung über die gel- tende Gesindegesehgebung begegnet in folge des Fehlens eines einheitlichen Gesinderechts meistens großen Schwierig, leiten. Das Publikum, wie auch die Polizeibehörden werden sich deshalb bei vorkommenden Streitigkeiten gerne des vorliegenden kleinen Merkchens bedienen, das alle wichtigen Bestimmungen der in Betracht kommenden Gesetze in zu- sammenhängender, leichtverständlicher Weise darstellt und dadurch die Ent- schließung in Zweifelsfällen wesentlich erleichtert. Das Merkchen läßt sich leicht aus dem Fenster verkaufen, größere Partien können durch fleißiges Ansichtsversenden und fortgesetztes Empfehlen mühelos abgesetzt werden. E. h. Seck'sche Verlagsbuchhandlung Gskar Seck, München. Sn Ser bekannten Sammlung brutsther Neichsgesetze iTaschensormal, in roler LeinwanS gedunsen) ist soeben erschienen uns wurSe nach Sen etngegangenen SesleUungen versanSt: ^ Gewerbeordnung in üer vom 1. slpril 1912 an geltenSen Fassung unter Serücksichtigung üer Novelle vom 27. Dezember 1911 nebst Mnüerschutzgesetz, Stellenvermittlergesetz, Hausarbeitgesetz vom 20. dezember 1911 unS Sem Gewerbegerichtsgesetz Textausgabe mit Sachregister sichte fluftage. VIII, 25b Seiten. 3n roter Leinwanö gebunSen M. 1.20 vir achte slustage unserer Texlausgabe Ser SewerdeorSnung derückstchligt Sie Surch »as Einführungsgesetz zur Neichsverstcherungsorünung UN» Surch Sie Novelle zur Gewerbeorönung vom 27. Dezember 1911 getroffenen tznSerungen uns enthält aufferSem Sas Stellenvermittlergesetz vom 2. ^uni 1910 uns Sas soeben publizierte neue hausardeitgesetz vom 20. Dezember 1911. vi-se Ausgabe der Gewerbeordnung dürste die erste sein, die den Text der Gewerbeordnung in der vom 1. fipril an gültigen Zassung und zugleich das wichtige neue Haus arbeitgesetz bringt. Sie werden, wenn Sie das billige Händchen an alle Ver waltungsbehörden, Magistrate, polizeibeamte, Zabrtktnspektoren, ferner an die Großindustriebetriebe versenden, auf großen Absatz rechnen dürfen. In diesem Zoll wird sich eine reichliche Versendung wirklich lohnen, denn die Gewerbeordnung kann in der neuen Fassung keine Verwaltungsbehörde und kein Industrie-Etablissement entbehren! Vas Händchen ist mit Hauchbinöe ver sehen, in der auf die textlichen Neugestaltungen hingewiesen ist, so daß Sie auch aus dem Schaufenster reichlichen flbsatz erzielen werden. In Rechnung 33^, gegen bar mit 40V» und 9 S, 57 50, N 5/100! wir bitten, postwendend zu bestellen! München 23, H. Heck'sche Verlagsbuchhandlung Wilhelmstraß« y. Dskar Seck. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 79. Jahrgang. 392