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A Verlag von C. E. M. Pfeffer in LeivM. Allgemeines Merggeseh für die preußischen Staaten in seiner jetzigen Fassung nebst kurzgefaßtem vollständigen Kommentar und Auszügen aus den einschlägigen Gesetzen. Drille verbesserte und vermehrte Nusssge von vi-. Adolf Arndt, Geheimer Bergrat und o. ö. Professor zu Königsberg i. Pr. In biegsamem Ganzleinenband 3 80 H. In Rechnung 250/g, bar 33^o/o, Freiexemplar 13/12. Die jetzt zur Ausgabe gelangte dritte Auflage bringt eine Vermehrung der Anmerkungen um fast zwei Druckbogen gegen die vor ungefähr Jahresfrist erschienene, bereits seit Älonaten vergriffene zweite Auflage und wird in den meisten Fällen einen aus führlichen Kommentar ersetzen. Htte-Arandt, Der preußische Gemeindevorsteher, Amts- und Gutsvorsteher. Neirilte, gänzlich neu bearbeitete und mit Anmerkungen versehene A»»flc»g«. Line systematische Darstellung der bei der Amtsführung dieser Beamten in Anwendung kommenden Reichs- und kandesgesetze, Verordnungen, Erlasse, Urteils u. s. w. Mit einem Hcschäftskalender aus Schreibpapier, enthaltend die in den einzelnen Monaten zu erstattenden Berichte rc. Preis geheftet 5 in solidem Ganzleinenband, der Geschäftskalender besonders kartoniert, 6 ^ 25 H. In Rechnung 25"/,, bar 30"/>, Freiexemplare 13/12. — Der Einband des Freiexemplars wird berechnet. Nachdem die Erntearbeiten beendet sind, ist jetzt der geeignete Zeitpunkt für den Vertrieb dieses Buches aus dem flachen Land. Besonders Handlungen in kleineren Städten mit Landkundschaft können durch Auslegen im Schaufenster und durch Ansichts versendungen mit Leichtigkeit Partien absetzen. Eine größere Anzahl Landratsämter haben das Bach amtlich empfohlen. Der preußische Dermaltnugsbeamte. Handlexikon der i» der amtlichen Praxis und im öffentliche» Leben anMvendenden Gesetze, llcrardnnngen, Entscheidungen -c. Zum Gebrauch für Beamte und Private herausgegeben von Bürgermeister Brandt, Kgl. Amtsanwalt und Amtsvorsteher. In biegsamem Ganzleinenband mit Rotschnitt 4 In Rechnung 25°/,, bar 33/4"/,, Freiexemplare 13/12. Das Buch ist nicht nur für Beamte bestimmt, sondern für jeden Staatsbürger; denn jedermann kommt häufig in die Lage, sich über gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen unterrichten zu müssen, und wird er dann im „Preußischen Verwaltungs- beamtcn" alles finden, was er braucht. Hieraus ergibt sich, daß das Werk einen außerordentlich großen Abneknncrireis hat. Durch ständiges Ausstcllen im Schaufenster werden mit Leichtigkeit Partien abgesetzt, dem der hübsche, aparte Einband des praktischen Buches fällt ins Auge. Die Mdteordnung für die Nheinprouin; vom s5. Rlai >85)6 in ihrer durch die neueste Gesetzgebung bedingten Fassung. Jum praktischen Gcbrauchc dargestellt und erläutert von Gerichtsassessor a. D. vr. sur. Carl Vigelius, Bürgermeister. In biegsamem Ganzleinenband 5 75 H. In Rechnung 25"/,, bar 33 U"/,. Freiexemplare 13/12. Durch die Verwaltungsorganisationsgesetze sowie durch die neuere und neueste Gesetzgebung sind die ursprünglichen Vor schriften der Rheinischen Städteordnung wesentlich modifiziert und zum Teil sogar gänzlich außer Kruft gesetzt worden.' Die Hand habung des bestehenden Rechts ist infolge dieses Umstandes für den Praktiker in nicht geringer Weise erschwert und die Übersichtlich keit des derzeitigen Rechtszustandes erheblich beeinträchtigt worden. Ein aus wissenschaftlicher Grundlage beruhender Kommentar wird daher die Handhabung der Rheinischen Städteordnung sehr erleichtern und bei Entscheidung der einschlägigen Rechtsfragen ei» bequemer und zuverlässiger Berater sein. Von allen »orstcyc»» »»gezeigten Werke» stehe» Prospekte für bas Publikum »»berechnet in grösicrcr Anzahl z»r Verfügung. tzinzetbeznge werden innerlsnlv des Aechnungsjalsres zu Uartien ergänzt.