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Meisters zu Lauban dessen Knecht gehauen und die Stadtdiener verwundet hatte und 1482 „für sich und seine Brüder" gelobte, gegen den Rath daselbst Ruhe halten zu wollen."") Nicolaus auf H olzkirch dagegen hinterließ zwei Söhne, Conrad und Hans, von denen Hans z. B. 1491 als „zu Holzkirch gesessen" erwähnt ward. Dieser Hans aber hatte drei Söhne, Melchior, Heinrich und Ni colaus. Von diesen verkauften die beiden letzteren 1499 ihren Antheil an Holzkirch an den Rath zu Lauban und quittirten noch in demselben Jahre über die dafür erhaltene Summe von 625 Mark."») Der ältere Bruder Melchior aber veräußerte seinen Antheil 1516 an die Gebrüder Nikel und Hans v. Uechtritz auf Steinkirch. ^) Während bei diesem letzteren Kaufe noch der Onkel der Verkäufer, Conrad v. Hoberg, zugegen war, verkaufte 1529 ein Hans v. Hoberg, jedenfalls Conrads Sohn, auch seinen Antheil von Holzkirch an die Gebrüder v. Uechtritz."") Wohin sich diese Hoberge gewendet haben, vermögen wir nicht mit Be stimmtheit anzugeben. 1516machte ein Hencze Hobrigk zu Dornhenners dorf bei Seitendorf Ansprüche auf einige Besitzungen des Klosters Marien thal zu Königshain. 22) 1520 ertheilten Heinze Schwantz zu Friedland, Balthasar Wese zu Buntzels- dorf und „Hans Hubrigk zur Wese gesessen" Consens, daß der Richter zu Wiese, ihr llntersaß, Zins verkaufen dürfe."») Auf diesem böhmischen Dorfe Wiese bei Seidenberg war noch 1565 und 1568") ein Christoph v. Hoberg gesessen, dessen Nachkommen das Gut noch längere Zeit besaßen. Ein anderer Johann v. Hoberg (Huberg, Hubrig), dessen Vorfahren sich schon „in alter Zeit nach Zittau gewendet haben sollen," ward 1548 nach dem Pönfall von den königlichen Commissarien zum dritten Bürger meister daselbst eingesetzt und war 1551 —1554 regierender Bürgermeister. 1555 ward er Oberkirchvater an der dasigen 'Johanniskirche und starb am zweiten Weihnachtsfeiertage des Jahres l559 hochbetagt plötzlich in der Kirche."") «. II. Wir wenden uns nun zurück zu 'jenem zweiten Brüderpaare v. Hoberg, das Ende des 14. Jahrhunderts gleichzeitig mit ihren „Vettern" Conrad und Tietzmann vorkommt. Das Görlizer Entscheidbuch meldet, daß 1396 Heinrich v. Hoberg und Jone, sein Bruder, sich entschieden haben mit ihrer Schwester Margarethe um ihres Vaters Gut, wonach Margarethe außer der Mutter Kleider jährlich 2 Mark von den Brüdern erhalten solle. Welches dieses Gut gewesen sei, wird nicht angegeben. Allein Jone wenigstens wird 1399 Erbherr von Wilka genannt"") und besaß ebenso unzweifelhaft Bora, indem z. B. 1413 Richter und Schöppen daselbst bezeugten, daß Junker Jone v. Hoberg, „ihr Urk.-Verz. II. 146. Urk.-Verz. III. 48; 49. ?') Urk.-Samml. XI. 685. 2«) Urk.-Samml. XII. 398. Schönfelder, Marienthal, S. 113. *») Kloß; nach den Görl. wiederkLuflichen Zinsen. Urk.-Samml. XIV. "2) Haupt, Nesen 131. CarPzoV, Ximl. II. 279., I. 91. öörl. litz. vov. 6t xrosor., Laus. Magaz. 1859, 252 u. 1774, 291.