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2 Geschichte der Vorherrschaften von Görnitz. von Hörnitz war er in die Kategorie der Rittermäßigen eingetreten. Line Tochter von ihm war mit Konrad von Kyaw auf Hirschfelde verheirathet. Lein Lohn Jerusalem Becherer wurde (420 mit Markersdorf bei Reichenau und „dem Walde bei Reibersdorf" belehnt. (426 und (429 kommt er als „zu Reibersdorf gesessen" vor. Im Hussitenkriege stand er treulich auf Leiten der Mberlausitzer. Im Jahre (4-35 wurde er von Ulrich von Biber stein auf Friedland zum Hauptmann der Burg Landskrone ernannt. Wie lange Hans Becherer Hörnitz besessen hat, ist unbekannt'). Als späterer Besitzer von Hörnitz wird >420 in einer zu Breslau ausgestellten Urkunde Wenzk Burggraf von Dohna (Wenzel III.) „zu Hörnitz gesessen" genannt. Lr hatte von seinen: Vater, Wenzer II., die Güter Trattlau und Rohnau mit Zubehör geerbt. Letzteres, ebenso wie Hirschfelde, verkaufte er Wh an Heinrich von Kyaw auf Reibersdorf; dafür erwarb er (424 von Hans von Hoberg die eine und (434 von Heinrich von Gersdorf die andere Hälfte von Radineritz. Vielfach war er wegen Grafenstein in die Hussitenkämpfe verwickelt. Ueberhaupt hatte er bis zu seinem im Jahre >470 erfolgten Tode fast fortwährend Händel mit seinen Nachbarn, den Lechsstädten u. s. w. Wentsch III. hinterließ von seiner Gemahlin Elisabeth, die >443 in der Klosterkirche zu Zittau begraben ward (ihr Grabstein ist heute noch im Museum vorhanden), außer der >449 verstorbenen Tochter Anna, der Gemahlin Albrechts von der Duba, welche ebenfalls daselbst beigesetzt ist, zwei Löhne, Johann VI. und Nikolaus I., die nun sowohl die böhmische Herrschaft Grafenstein, als die Mberlausitzer Güter Radmeritz, Nieda und Antheil an Reudnitz erbten H. Wie lange Wentsch von Dohna Hörnitz besessen hat, ist nicht zu ermitteln. Die oben erwähnte Urkunde lautet im Wortlaut: „Burggraf Wentsch von Donvn, Herrn zu Hirsvelde und zu Falkinstein, zu Hornitz gesessen", erklärt am >8. Januar >420, daß er „aller Ansprache und Zwietracht, als von der Güter Dbeypin (?), Hirsfelde, Ronow, Lybotendorf (Leitendorf) und das Kirchlehn mit dem Gerichte zu Reichenau und dem Lehnmann zu Dittelsdorf, und dozu Vorwerk, Wiesen, Mühle, Werder, Teiche u. s. w. und andere Zugehärung, klein und groß, nichts ausgenommen, besonders die Mannschaft, ganz und gar gerichtet und geschieden (verglichen) sei mit Heinrich von Kyaw und seinen Erben und darum die vorgedachten Güter vor dem Voigte des Landes zu Zittau aufgelassen habe, dem Heinrich und seinen Erben" und daß er um derselben willen keine Ansprüche mehr an ihn machen, auch „solche Majestätsbriefe, die er darob habe von unserm gnädigen Herrn, König Wenzel, seligen Gedächtnisses", nicht wieder ihn gebrauchen wolle H. Wer in der Zwischenzeit Besitzer von Hörnitz gewesen ist, läßt sich nicht ermitteln. Erst >407 wird als Besitzer des Rittergutes Georg von Döbschütz erwähnt. Gr stammte aus dem alten Ltammsitze Döb- schütz bei Reichenbach. Im Jahre (495 verkaufte er, „zu Döbschütz 9 S. Knothes Gesch. des Vl-erlaus. Adels S. >(2. -') S. Knoches Gesch. des (Merlaus. Adels S. (60. 9 5. Laus. Mag. (866, 2. und Korschelts Gesch. von Vdcrwitz, 2. 22.