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MlMUr-MmtNMVuchhlmdel ^ iar Mch°l" ^ Nr. 14«. Leipzig, Dienstag den 27. Juni 1916. 83. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Die Hauptversammlung des Börsenvereinr am Sonntag Kantate, den 21. Mat 1916, hatte folgende von Herrn Hosrat Di. E. Ehlermann-Dresden etngebrachte Resolution angenommen: Nachdem durch die Vorstände der Börsenvereins und des Verlegervereins nach Einholung von Rechts gutachten erklärt ist, daß die Einführung eines Krtegsztvangsausschlages aus alle Bücher, Zeitschriften, Samm lungen usw. unter dem Schutze des Börsenvsreins weder nach den Bestimmungen des Verlags- und Urheberrechts gesetzes ohne Zustimmung der Autoren, noch nach den Satzungen des Börsenvereinr ohne Satzungsänderung möglich ist und deshalb leider alle in diesem Sinne lautenden Anträge nicht annehmbar sind, ersucht die Versammlung 1. alle Verlegermitglieder des Börsenvereins, in allen Fällen, wo es ihnen möglich ist, schleunigst eine Erhöhung der Netto- und Ladenpreise und zwar für jedes Buch, jede Zeitschrift, Sammlung usw. zifsermäßig und nicht prozentualiter vorzunehmen, ^ 2. bei der Erhöhung der Netto- und Ladenpreise, der anerkannten Notlage des Sortiments Rechnung tragend, wo es irgend möglich ist, den Buchhändlerrabatt zu verbessern, 3. den Vorstand durch einen Ausschuß schleunigst Leitsätze bekanntgeben zu lassen, wie durch geeignete Bekannt gabe der erhöhten Netto- und Ladenpreise durch die einzelnen Verleger die jetzt herrschende biblio graphische Unsicherheit behoben werden kann und wie die Abrechnung über noch zu alten Preisen aus geführte Kommissionslieferungen und die Disponenden zu erfolgen hat. In Ausführung dieses Auftrags hatte der Vorstand, gemeinsam mit dem Wahlausschuß, die Herren Hans Volckmar- Letpzig, Hosrat Artur Metner-Leipzig, I)r. Friedrich Brandstettec-Leipzig, Albert Diederich-Ptrna, Albert Neubert-Halle a. S. in den für diese Aufgaben bestimmten Ausschuß berufen. Börsenvereins-Vorstand und Ausschuß hatten in gemeinsamer Tagung Leitsätze festgestellt, die nachher mit dem Vorstand des Deutschen Verlegervereins nochmals durchgesprochen worden sind. Wir hoffen, daß nunmehr der gesamte Verlag sich den unten mitgeteilten Leitsätzen anpassen und daß damit die so wünschenswerte Einheitlichkeit der Behandlung eintreten wird. Leipzig, den 24. Juni 1916. Dxx Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Artur Seemann. Georg Krehenberg. Curt Fernau. Karl Siegismund. Max Kretschmann. 1. Preisänderungen können durch Erhöhung der Ladenpreise als dauernde oder in Form von Teuerungszuschlägen als vorübergehende borgenommen werden, sie sollten aber nicht ohne zwingenden Grund auf weniger gangbare Werke ausgedehnt werden. Im Interesse der größeren Einfachheit und Übersichtlichkeit empfiehlt sich für die Zu kunft die Form der Erhöhung der Ladenpreise. 2. Auf den Fakturen sind Preiserhöhungen und Teuerungszuschläge bei jedem einzelnen Werke in Währung (Mark und Pfennige), nicht in Prozenten festzusetzen. Insbesondere muß auf den Fakturen für jedes einzelne Werk die Preiserhöhung zifsermäßig kenntlich gemacht werden. 3. Preiserhöhungen und Teuerungszuschläge, die nicht vom Verleger ausgehen, sind unzulässig. 4. Vom Verleger festgesetzte Teuerungszuschläge werden wie die Ladenpreise nach den Satzungen und Ordnungen des Börsenvereins von diesem geschützt. 5. Bei aufgedruckten Ladenpreisen ist die Preisänderung durch den Verleger kenntlich zu machen. 6. Die Preiserhöhungen und Teuerungszuschläge sind im Börsenblatt bekannt zu machen. 7. Preiserhöhungen werden in das Wöchentliche Verzeichnis und in die Halbjahrskataloge ausgenommen. Teuerungs- zuschläge dagegen bleiben als vorübergehend in der Bibliographie unberücksichtigt. 8. Preiserhöhungen und Teuerungszuschläge erstrecken sich zwangsweise nur auf Exemplare, über die der Verleger noch das Versügungsrccht hat. (Kommissionssendungen und Disponenden.) 829