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X- 130, 4. Jum 1924. Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 7933 H.: Gewiß, leider ist das nur so wenig -bekannt. Beachte aber immer wieder, daß solch ein an Zahlungs Statt weitergegebener Post- kafscuscheck keine Indossamente tragen darf, weil diese dei einem Postscheck nicht zugeliafsen sind. 6: Wer haftet denn dann für den Scheckbetrag nach dem deutschen Scheckgesetze? Der Scheckaussteller, dessen Name und Wohnung ans jedem Postscheck vorgedruckt sind. 6: Der Postkasfenfcheck muß doch aber endlich mal AU dem be zogenen Postscheckamte kommen? Ganz recht, und zwar innerhalb zehn Tagen nach der Aus stellung. Bis daher -kann der Scheck 'beliebig oft au Zahlungs Statt weitergegeben werden. Kein Inhaber des Schecks braucht am Schalter zu warten, wie die Leute es tun, die Du hier in Massen die schöne Zeit vertrödeln siehst. L: Muß ich denn einen von einem Dritten ln Zahlung genommene» Kassenscheck unbedingt weitergeben, auch wenn ich z. B. nötig Bargeld zum Einkauf von Lebensmitteln brauche? Keineswegs. Wenn der Verkäufer der Lebensmittel den Scheck nicht in Zahlung nehmen will, dann hebst Du den Betrag beim Postscheckamt ab, auf das der Scheck gezogen ist, aber nicht gerade zu der verkehrsreichsten Zeit wie eben jetzt. Du 'brauchst aber gar nicht auf das Scheckamt zu gehen oder zu schicken, 'sondern läßt Dir das Geld durch den Briefträger ins Haus bringen. Zu diesem Zweck schreibst Du auf die Rückseite des Kassenschecks Deinen Namen und Deine Wohnung und beförderst den Scheck in dem bekannten gelben Umschlag durch den Briefkasten kostenfrei au das Scheckamt, auf das der Scheck gezogen ist. Dann erhältst Du den Betrag in Deiner Wohnung ausgezahlt. Die Gebühren sind für 'beide Arten der Barauszahlung (am Schalter des Post scheckamts und durch den Briefträger) gleich. Haft Du keinen gelben Postscheckbriefumschlag, so nimmst Du einen gewöhnlichen Briefumschlag, mußt daun aber den Brief freimachen. 6: Ta scheint die Einrichtung des Postkafsenfchccks wohl hauptsäch lich denjenigen zugute zu kommen, die am Sitze eines Postscheck amts wohnen? Das ist eine ganz irrige Ansicht. Du kannst den Kassenscheck verwenden und verwerten am Sitze eines Postscheckamts, auf dem kleinsten Dorfe und auch im Auslande, ebenso kannst Du ihn an jedermann weitergeben, ganz gleich ob er Postscheckkonto hat oder nicht. V: Weshalb betonst Du eigentlich immer Kassenscheck? Weil es im Gegensätze hierzu den häufiger vorkommendcn Name n scheck gibt. Du hast solche Schecke ja schon oft aus gestellt, wenn Du aus Deinem Postscheckkonto Geld an einen Dritten gezahlt hast, der kein Postscheckkonto hat. Tann hast Tu den Name n und die Wohnung des Geldempfängers auf der Rückseite des Schecks vermerkt. Beim Kassenscheck bleibt dagegen, wie schon erwähnt, die Rückseite unausgcfüllt. v: Gibt es noch einen anderen Weg für die Verwendung eines Kassenschecks, den ich von einem Dritten in Zahlung genommen habe? Gewiß. Du kannst durch einen auf die Rückseite des Schecks zu setzenden Vermerk verlangen, daß der Betrag der Schecks Deinem oder irgendeinem anderen Postscheckkonto gutgcschrieben werde. Dieser Vermerk würde z. B. zu lauten haben: »Firma in Postscheckkonto Köln Nr «. Auf dem Abschnitt (Rückseite) des Schecks, der ja dem Gutschriftempfänger vom Postscheckamt übersandt wird, teilst Tu dem Empfänger unter Angabe Deines Namens — auf der Vorderseite steht der Name des Scheckausstellers — mit, wo für er den Betrag verwenden soll. Du sparst damit die Kosten einer besonderen Benachrichtigung des Empfängers. Du kannst aber auch durch Angabe der An schrift des Empfängers auf der Rückseite des Kassenschecks ver langen, daß der Betrag einem Dritten durch eine Postanstalt des In- und Auslandes ibar gezahlt werde. Wenn Du telegra phische Auszahlung des Betrages wünschst, dann schreibst Du auf die Vorderseite des Schecks »telegraphisch«, kennzeich nest diesen Vermerk durch Buntstiftunterstrcichuug u nd unter schreibst ihn. Die Vermerke auf der Rückseite brauchen im Gegensätze hierzu nicht unterschrieben zu werden. In beiden Fällen schickst Du den auf der Rückseite nunmehr ausgefttllten Scheck in dem gelben Briefumschlag an das Scheckamt, auf das er gezogen ist. Ik: Da ergeben sich zahlreiche praktische Verwendungsmöglich keiten für den Postkassenscheck, von denen ich bisher keine Ahnung hatte. Woher hast Du diese Geheimnisse? H.: Ich habe mir bei der Auskunftsstelle des Postscheckamts, dieser »Bank für jedermann«, Aufklärung geholt und kann Dir gleich noch einige Beispiele nennen. Höre zu. Du willst ja kommende Pfingsten eine achttägige Wanderung durch den Bayerischen Wald machen. Nun hast Du Pfingstsonnabend nach Geschäftsschluß von einem Münchner Geschäftsfreunde noch einen Postkassen- fcheck über 100.— Mk. auf das Postscheckamt München in Zah lung genommen. Wenn Du den Betrag im Bayerischen Walde, z. B. in Eisenstein (Niederbayern), abheben willst, dann schreibst Du auf die Rückseite des Schecks Deine Anschrift (Wohnung oder »postlagernd«) und schickst Len Scheck kostenfrei in dem gelben Umschläge — Einschreibung ist n i cht mehr nötig, weil die Rück seite inzwischen ausgefttllt worden ist und ein Unbefugter den Scheck jetzt nicht mehr verwenden kann — an das Postscheck amt in München. Mittwoch nach Pfingsten bringt Dir der Briefträger in Eisenstein das Geld in Deine Wohnung, oder Du holst es Dir bei dem Postamte dort ab. Wenn Du aber Deine Reife nach Bozen ausdehnst, so kannst Du durch einen entsprechenden Vermerk ans der Rückseite des Schecks auch ver langen, daß Dir das Geld in Bozen ausgezahlt werde. Du mußt dann den Scheck auch wieder an das Postscheckamt in München senden. Oder: In Eisenstein triffst Du unglücklicherweise einen Gläubiger aus Berlin, der unbedingt sein fälliges Darlehn von 100.— Mk. von Dir zurückhabcn will. Um ihn los zu werden, gibst Du ihm den Kassenscheck, ohne irgend etwas an diesem zu ändern. Der Gläubiger holt sich bei der Durchfahrt in Mün chen den Betrag auf dem Scheckamt ab. Wenn der Mann aber in den nächsten Tagen in Köln zu tun hat und den Betrag dort ausgezahlt haben will, fo schreibt er feine Kölner Anschrift (auch »postlagernd«) auf die Rückseite des Schecks und schickt diesen an das Scheck amt in München. Das Geld erhält er dann in Köln ausgezahl't. Wenn der Berliner Gläubiger aber inzwi schen von einem Geschäftsfreunde, der ein Postscheckkonto hat, um Überweisung von 100.— Mk. auf sein Konto gebeten wird, fo kann er hierzu gleich den Kassenscheck benutzen. Er vermerkt die Anschrift des Geschäftsfreundes und dessen Postscheckkonto auf der Rückseite des Schecks und übersendet diesen wieder dem Postscheckamt in München. Beachte nur immer folgendes: ein Postscheck muß innerhalb zehn Tagen nach Ausstellung bei d e m Postschcckamte vorliegeu, auf das er gezogen ist (in unserem Bei spiel also München), nicht etwa bei irgendeinem anderen Post schcckamte. Bei einem Postamte darfst Du den Scheck auch nicht etwa vor legen, denn die Postämter führen keine Post scheckkonten für Dritte. Zweckmäßig ist es auch, wenn Du auf der Vorderseite des Kassenschecks vor Einsendung an das Post scheckamt unter dem Zusätze »eingcsandt von« Deinen Namen und Deine Wohnung vermerkst. v: Toll man auf Reisen ein Postscheck- und ein überweifungs- heft bei sich führen? Ich nehme immer nur ein Postscheckheft mit, mit ihm kommt man in allen Fällen aus, denn man kann zu Überwei sungen von Konto zu Konto, zu denen ja im allgemeinen die roten ttberweisungsvordruckc bestimmt find, auch einen Post scheck benutzen. Man schreibt dann auf die Rückseite eines solchen (Namen-) Schecks hinter die Anschrift des Empfängers dessen Kontobczeichnung, z. B. »Müller L Co. in Qffenbach (Main), Postscheckkonto Frankfürt (Main) Nr «, und übersendet den Scheck an das auf ihm vorgeörucktc Postscheck amt. Dieses ersieht aus dem letzteren Vermerke, daß der Be trag nicht — wie gewöhnlich bei -einem Namenscheck — bar ge zahlt, sondern gutgeschrieben werden soll. kl: Ich danke Dir für Deine Aufklärung. Nun wirst Du mich nicht wieder unter den am Schalter des Postscheckamts lange Warten den finden. Auf Wiedersehen! Für die buchhandlerische Fachbibliothek. Alle für diese Rubrik bestimmten Einsendungen sind an die Redaktion des Börsenblattes, Leipzig, Bnchhänölerhaus, Gerichtsweg 26, zu richten. Vorhergehende Liste 1924, Nr. 126. Bücher, Broschüren usw. üand vl. Ilr. 21 v. 23. dlai 1924. >Vien. ^us dem Inüalt: Vsr- ds8 dsutsoüsn 6 u e ü ü rr n d e 1 s. 6. daürp., dlai 1924. k'ranükurt a. dl.: ll. Oileüer. 1030