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«ud Anzeiger MktlM «ü Ayri-tt). Awtsötatt -rr- der KSnigl. Amtshauptmmmschaft Grotzmyain, des König!. AmtsgeüchtS und des SwdtrathS M Riesk. SS. DnnnerStag, 8. Aevrnnr 1906, avends. SS. Jehrg. Das Riejaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Pfg-, durch unsere Träger srri tuS HauS 1 Mart SS Pjg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Marl SS Pfg., durch den Briefträger frei inS HauS 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. «nzetgen.Aunahnu für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Bewähr. Druck und Balag von Langer L Wluterltch in Rtesa. — Geschäftsstelle: Boethestraßr SS. — Für die Redaktion vrrantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Folgende tm Grundbuchs für Riesa auf den Namen deS Gutsbesitzer« Friedrich Emil Grafe in Deuben eingetragenen Grundstücke sollen am 5. April IS«« — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden: 1. Blatt 1591, nach dem Flurbuchs 3,1 Ar groß, auf 1685 M. — Pfg. ge schätzt — (Termin vormittags 9 Uhr) —; eine Baustelle an der Schützen strabe, Nr. 774 i de« Flurbuchs. 2. Blatt 1587, nach dem Flurbuche 3,1 Ar groß, auf 1550 M. — Pfg. ge schätzt — (Termin vormittags */.11 Uhr) —; eine Baustelle an der Schützen- straße, Nr. 774 k des Flurbuchs. Die Einsicht der Mitteilungen deS Grundbuchamts sowie der übrigen die Grund stücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Mn- 18 tragung deS am Januar 1906 verlautbarten BersteigerungsvermerkeS aus dem Grund- buche nicht ersichtlich waren, spätestens im BersteigerungStermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten auzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Verteilung deS BersteigerungSerlöses dem Ansprüche des Gläu bigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung deS Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für daS Recht der VersteigerungS- erlös an die Stelle deS versteigerten Gegenstandes treten würde. Riesa, den 7. Februar 1906. Königliches Amtsgericht. In das Güterrechtsregister deS unterzeichneten Amtsgerichts ist auf Seite 39, den Zimmermann Friedrich Herman« Trebatz in Strehla und dessen Ehe- frau Ernestine Alwine geb. Beutner betreffend, eingetragen worden: Durch Vertrag vom 5. Februar 1906 ist die Verwaltung und Nutz nießung des Ehemanns am gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen der Ehefrau ausgeschlossen. Riesa, am 7. Februar 1906. Königliches Amtsgericht. Bei unterzeichnetem Gemeindeoorstand ist eingegangen: Reichs-Gesetzblatt, Nr. 32 bis 51 vom, Jahre 1905, enthaltend: 1) Zusatzvertrag zum Handels- und Zollvertrage zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien vom 6. Dezember 1891. 2) Bekanntm., betreffend die Bekämpfung der Reblaus in einigen Weinbaugegenden. 3) Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und anderen Staaten über Verwaltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel. 4) Bekanntm., betr. das in Paris am 18. Mai 1904 unter zeichnete Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und anderen Staaten über Ver waltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel. 5) Gesetz, betr. Aenderung der Grundbuchordnung. 6) Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Luxemburg über die gegenseitige Zulassung des zum menschlichen Genüsse bestimmten Fleisches zum freien Verkehre. 7) Bekanntm., betr. Aenderungen der Num mern XXXV a und XXXV o in Anlage L zur Eisenbahn-VerkehrSordnung. 8) Be kanntm., betr. die dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtoerkehr beigefügte Liste. N) Verordn, wegen Aenderung der Verordnung vom 23. Dezember 1875 über die Pensionen und Kautionen der Reichsbankbeamten. 1«) Bekanntm., betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. II) Bekanntm., betr. die Ratifizierung des in Paris am 18. Mat 1904 unterzeichneten Abkommens über die VerwaltungSmaß- regeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel durch Portugal. 12) Bekanntm., bett, die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Italiens und der Schweiz zu dem am 12. Juni 1902 im Haag abeschlossenen Abkommen über das internationale Privatrecht. 18) Kaiserliche Verordn., betr. Zwangs- und Strafbefugnisse der Verwaltungsbehörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee. 14) Kaiser liche Bergverordn. für Deutsch-Südwestafrika. 15) -Bekanntm., bett. Ergänzung der Nr. XXXV» in Anlage L zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. 16) Bekanntm., betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. 17) Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Luxemburg über Unfallversicherung. 18) Bekanntm., betr. das am 2. Sep tember 1905 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Luxemburg über Unfallversicherung. 1«) Bekanntm., bett, die dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 20) Gesetz, betr. Aenderung des Z 44 der Gewerbeordnung. 21) Allerhöchste Order, betr. Anrechnung von Kriegsjahren aus Anlaß der Aufstände im Südwestafrikanischen Schutzgebiete. 22) Bekanntm., betr. Ab änderung und Ergänzung der Eichordnung und der Eichgebührentaxe. 23) Verordn., betr. die Einberufung des Reichstags. 24) Bekanntm, betr. Aenderung der Anlage ö zur Eisenbahn-VerkehrSordnung. 25) Bekanntm., bett, die dem Internationalen Ueber einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. 26) Bekanntm., betr. Ergänzung der Nr. XXXV» in der Anlage L zur Eisenbahn-VerkehrSordnung. 27) Gesetz, betr. die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. 28) Bekanntm., betr. Ausnahmen von dem Verbote der Beschäftigung eigener Kinder unter zehn Jahren (8 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903). 29) Be kanntm., betr. Vorschriften über Auswandererschiffe. 30) Gesetz über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes, betr. die militärische Strafrechtspflege im Kiautschou- gebiete, vom 25. Juni 1900. 31) Gesetz, betr. die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905. 32) Gesetz, betr. die Fest stellung eines zweiten Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1905. 33) Bekanntm., bett, die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Diese Eingänge liegen 14 Tage lang zu jedermanns Einsicht hier aus. Gröba, am 7. Februar 1906. Der Gemeindevorstand. Sonnabend, den 10. Kebraar dieses Jahres, abends 8 Uhr sollen in Vogels Schankwirtschaft die Klarschlags-, KieSs nnd Wafserfnhren, das Walzen sowie sämt liche zum diesjährigen Wegebau erforderlichen Handarbeiten an die Mindestfordernden vergeben werden. Nickritz, den 7. Februar 1906. Der Gemeindevorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 8. Februar 1906. — Ueber die Jnvali denversicherungspflicht der Wasch- und Aufwartefrauen, Gelegenheitsarbeiter uiw. hat jetzt die Landesversicherungsanstalt Königreich Sachsen eine interessante Entscheidung gefällt. Der Maschinenfabri- kant Kl. in Wurzen beschäftigte während der Sommer- monate zu fünf halben Tagen in der Woche eine Garten frau. Dieselbe Frau war aber außerdem noch ständig bei einem anderen Arbeitgeber während zwei Stunden deS Tages als „Aufwartung" tätig. Keiner von den beiden Arbeitgebern wollte die Frau zur Invalidenversicherung an- melden, da sie „bei ihm" nicht verstcherungSpfltchtig sei. Die Ortskrankenkasse erstattete Anzeige an den Stadtrat als Aufsichtsbehörde, der seinerseits eine Entscheidung der LandeSoerstcherungSanstalt herbeiführte. Diese lautete da hin, daß die Beschäftigung der Frau bei dem Maschinen fabrikanten Kl. so umfangreich sei, daß sie als versiche rungspflichtige bezeichnet werden müsse. Die Beschäftigung der Frau als Aufwartung sei jedoch nicht so umfangreich, um als versicherungspflichtig angesehen zu werden. Da jedoch nach 8 140 des JnvalidenoersicherungSgesetzeS bei Personen, die von mehreren Arbeitgebern beschäftigt werden, diese zusammen als Gesamtschuldner für die Bei- träge zu haften haben, so habe der Maschinenfabrikant zwei Drittel und der andere Arbeitgeber ein Drittel der Beiträge zu bezahlen. Beschäftige ersterer die Frau allein, so habe er allein die vollen Beiträge zu entrichten. Sei die Frau aber in der angegebenen Weise nur als Auf- Wartung beschäftigt, so seien Beiträge nicht zu bezahlen. — Diese Entscheidung mag sich zwar mit den bestehenden! gesetzlichen Bestimmungen decken, verständlich und für den! praktischen Gebrauch leicht anwendbar ist sie aber nicht, bemerkt dazu das „L. T." sehr richtig. — Der Verein zur Bekämpfung der SckMnü sucht in Chemnitz und- Umgebung macht aus eine vom Berliner Polizeipräsidium erlassene Warnung vvr dem Tra gen entliehener Gesichtsmasken aufmerksam. Durch den Gebrauch! von anderen, Personen getragener Gesichts masken können reichst Krankheiten, insbesondere Tuber kulose, übermittelt werden. Die Möglichkeit einer sol chen Uebertrvgung ist! experimentell bewiesen, indem an Gegenständen, z. B. Schleiern usw., die von Tuberkulösen auch nur kurze Zeit benützt waren, lebende Tuberkel bazillen (die Erreger der Schwindsucht) gefunden wor den sind. In der jetzigen Zeit der Maskenbälle sei in wohlmeinendem Sinne aus die Warnung hingcwiesen. - Nickritz, 8. Februar. Das, Fest der gdloenen Hochi- zeit beging am gestrigen Tage in seltener Rüstigkeit und Frischs Herr Gutssauszügler Zschochcin Mckritz mit seiner Gattin. Nicht nur der große Kreist der Familicnglie- der hatte sich um das Jubelpaar geschart, sondern auch die ganze Gemeinde Nickritz, in "der Herr Zschioche lange Jahre das Amt des Gemeindevorstands bekleidet hat, nahm freudigsten Anteil an dem Jubelfeste. Das üeau- deskcnsistvrium stiftete dem Jubelpaar eine Ehrcnbibcl und der Kirchenvorstand von Pausitz, dessen trcuverdicn- tes! Mitglied der Jubilar bis vor wenigen Jahren war, ließ ihm durch seinen Vorsitzenden eine Ehrentafel über reichen. Möge dem teuren Jubelpaar ein glücklicher und sorgloser Lebensabend Geschieden sein! s Oschatz. In den letzten Tagen machte der auf dem ! Rittergute Naundorf bedienstete Oberschweizer die Wahr nehmung, daß zwei der ihm anvertrauten Kühe so wenig, zum Teil gar keine Milch gaben. Auffallend dabei war noch der Umstand, daß die beiden Tiere früher sehr viel Milch abließen. Da die Kühe weder krank waren, noch irgendwelche Umstände zu der Milcharmut Anlaß gaben, so kam der Oberschweizer auf die Vermutung, daß die Milch gestohlen werden müsse. Zur Aufklärung des Rät sels verbarg ex sich deshalb im Futterkasten. Er sollte nicht lange auf seinem Lauscherposten aubhalten. Plötzlich vernahm er ein verdächtiges Geräusch. Zu seinem größten Erstaunen sah er in den ^Kuhstall eine Frau mit einem größeren Gefäß eintreten. In aller Ruhe begab sie sich zu dem Stande der fraglichen Kühe und begann das Melk geschäft. Nach Erledigung dieser Arbeit trat die Frau den Rückmarsch an, natürlich wohl ausgerüstet mit dem wohl gefüllten Gefäß. Sie sollte aber nicht weit kommen. Der Oberschweizer gebot ein kräftiges „Halt!" Zur Rede ge stellt, gab sie ein umfassendes Geständnis ab. Meißen, 7. Februar. Gestern beging einer unserer verdienstvollsten Männer, der Herr Stadtverordneten»»! sicher Hofmann, nachdem er vor kurzem sein 25 jähriges Jubiläum als Stadtverordnetenoorsteher gefeiert, sein 30 jähriges Ju biläum als städtischer Branddirektor. Die Feuerwehr, die jetzt auf dem linken und rechten Elbufer unter seiner Lei tung steht, ist eine der besten deutschen freiwilligen Feuer wehren. Außer verschiedenen Ehrungen wurde dem Jubi lar gestern abend ein großer Fackelzug von den Feuerwehren der Stadt und Umgebung sowie von den Bürgern ge bracht.