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-«ft»« stürze« und 1h» schl«Gm« D> Wts « (L««0- nant vvn Forstner) sein« Doyen -MD« «d Vlmek ük« den Kvpf geschlagen. Blank setzte darauf sein« Festnahme wetteren Widerstand nicht antgagan. «üf Be fragen de» verdondlung»ftchrer» «Wirt d« «ngevagte, daß 1h» «st späte» bekannt, geworden sei, daß gerade zurzeit det Borfalle» In den Lettweiler Schuhfabriken die Arbeit ausgenommen wird und die Leute zur Arbeit gehen. Die Soldaten hätten da» Seitengewehr auch erst spät« aufgepflanzt. Der Berhandlung»fsthrer stellt als dann die -rage, was der Fahnenjunker dem Angeklagten wärtllch gemeldet habe. Angeklagter erklärt, der Fahnen junker habe ihm gesagt, er hätte beinahe ein« Mann festgenommen, der gerufen habe: „warte nur, INnge, Du wirst bald gemetzt!" Der Mann habe dann in die Lasche gegriffen, worauf der Fahnenjunker ihn, den An geklagten, fragte, ob er ihn festnehmen solle. Leutnant von Forstner habe ihm erklärt, selbstverständlich, und den MNnn gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht daß er Von seiner Waffe Gebrauch mache, fall» er widerstand leiste. Dasselbe sagte der Fahnenjunker Blank. Auf Be fragen «klärte der Angeklagte, er hätte sich kür ver pflichtet und berechtigt gehalten, gegen jede Schimpferei und Beleidigung von feiten der Zivilist« ««gisch vor- zugehen und eine Verhaftung vorzunehmen, wenn Zivi listen tätlich werden. Außerdem hätte sein Regiment den Befehl erhalten, sich keine Beleidigung« und Ausschrei tungen von der Zivilbevölkerung gefallen zu lass«. ES waren mehrfach Befehle gekommen vom Generalkom mando und auch vom Regiment, scharf vorzugehen und sich nicht» gefallen zu lassen. „Wenn Blank sich nicht gewehrt hätte, so hätte ich ihn dem Bürgermeister übergeben und e» wäre weiter nicht» geschehen." von Forstner betonte wiederholt, daß er den Eindruck hatte, Blank wolle sich auf ihn stürzen. Blank hätte sich schon mehrfach loSgerissen; er sagte, er brauche sich nicht» ge fallen zu lassen, er habe nicht» getan, er brauche nicht mttzugehen. von Forstner hatte ihm beruhigend gesagt, wenn er nichts getan hätte, dann könnte er ja ruhig mitkommen, er würde dann sofort sreigelassen werden. Leutnant von Forstner blieb dabei, daß er sich in Notwehr befunden und auch dm Waffengebrauch für notwendig und berechtigt gehalt« habe. Geladen war« sechzehn Zeugen, darunter Oberst vvn Reuter vom In fanterieregiment Nr. 99, ferner Fahnenjunker Meß, meh rere Gefreite und Soldaten des Regiments, sowie einige Fabrikschuhmacher au» Lettweiler. Oberst von Reuter führte au», er hatte gehört, daß seine Offiziere, be sonder» aber Leutnant von Forstner, krach den Veröffent lichungen in den Zeitungen, deren Richtigkeit durchaus noch nicht vom Gericht fejtge.stellt war, in gemeinster und frechster Weise beleioigt wurden. Man habe sogar mit Steinen nach ihnen geworfen. Dazu könne er ver sichern, daß eine Unmenge der gemeinsten und nieder trächtigsten Karten anonymer Art von all« Seiten an ihn sowohl wie au von Forstner geschickt worden seien. GS habe aber kein Mensch das Recht, einen preußischen oder deutschen Offizier zu belästigen, zu beleidigen oder vnzugreifen. Er habe deshalb seinen Offizieren und Un teroffizieren gesagt, daß sie im Falle von Belästigungen in energischer Weise auszutrctcn hätten- Lasse e» ein Offizier d«bet em b«r »Stig« Energie fehl«, so werpe ,« «irr ehr«gerichtUcho» Berühren gegen denselben be ««trag«. Lein Leutnant von Forstner habe er befohlen, vivo Pistole zu trag« und auch sein« Säbel stet» be reit zu halt«».' wen» « dünn gezwungen sei, von seiner Waffe Gebrauch zu machen, so solle da» mit Nachdruck geschehen, daß man gleich sehe, daß er sich der Angriffe al» Offizier erwehrt habe. — Mehrere Zeugen, Gefreite und Svloaten, betont«, daß der Schuhmacher Blank, während vvn Forstner nach ihm schlug, an beiven Ar««« festgehalten wurde und sich vergeb«» bemühte, sich stet zu machen. Der Anklagevertreter stellte sich auf den Stanopunkt, daß von Forstner sich keineswegs in Notwehr besunben habe. Al» strafmindernd empfehle er Berücksichtigung d« großen iUugend de» Angeklagten, d« au» einem fremden Milieu kommend Beleidigung« und Beschimp fungen «»»gesetzt gewesen sei und dem dann di« Nerven versagt hätten. Da gleichzeitig auch Anklage au» ß 223 a St.-G.-V. «hoben ist, kann nicht auf Festung er kannt werden, die in diesem Falle außerordentlich angezetgt wäre. ES muß eine Gefängnisstrafe ver hängt werden und unter Berücksichtigung all dieser Um stände beantrage ich eine Gefängnisstrafe vvn 43 Tagen. Verteidiger Justizrat Dr. Steinel-Karlsruhe bittet da- Gericht, gar nicht darauf einzugehen, ob Notwehr vorllege oder nicht, darauf komme e» nicht an, sondern nur darauf, daß der Angeklagte einem Befehl seiner militärischen Vorgesetzten gefolgt sei. Nach einer kaum 20 Minuten langen Beratung ver kündete da» Gericht folgendes Urteil: Der Angeklagte Leutnant von Forstner wird wegen gefährlicher Körper- Verletzung und rechtswidrigen Waffengebrauchs z u 43 DagenGefängniS verurteilt. Tie Beweisaufnahme ergab, daß er sich strafbare Handlungen gegen die 88 223 a Dt.-G.-B. und 149 M. St.-G.-B. hat zuschulden kommen lassen. Strafausschließungsgründe liegen nicht vor, ebenso liegt auch Putativnotwehr nicht vor. Ter Angeklagte hatte Soldaten zu seiner Verfügung, er war nicht mehr verpflichtet oder berechtigt, seinerseits mit dem Säbel zu schlagen. Er hat sich strafbar gemacht, denn er hat nicht aus Bestürzung oder Furcht gehandelt. —i Es muß daher Bestrafung eintreten. 43 Tage er scheinen als eine ausreichende Sühne, denn es handelt sich um einen jungen Offizier, der sehr stark gereizt war durch die verhetzenden Schreibereien von Zeitungen und Einzelpersonen. Außerdem kam in Betracht, daß die Verletzung nicht sehr schwer war, da der Verletzte nach 8 Lagen wieder arbeitsfähig war. Auf die Frage des BerhandlungSführers, ob er das Urteil annehme oder Berufung etnlegcn wolle, antwortet der Angeklagte von Forstner laut und fest: Ich lege Berufung ein. Wie die „Nat.-Ztg." erfährt, wird die Verhandlung gegen Oberst v. Reuter vor dem Kriegsgericht zwischen Weihnachten und Neujahr stattfinden. Das genaue Datum steht noch nicht test. Der Anklage wird die Verletzung deS Z 149 des Militärstrasgesetzbuches zugrunde liegen, gemäß dem jeder Soldat, der rechtswidrig von seiner Waffe Gebrauch macht oder einen Untergebenen zum rechtswidrigen Waffengebrauch auffordert, vorbehaltlich der verwirkten höheren Strafe mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu einem Fahre bestraft wird. Tagesgeschichte. Deutsche» Reich. Beilegung de» A erztestreikeS durch Ver mittlung der Regierung? Die Frist, welche die Aerzte den Krankenkassen gestellt haben, um eine Einigung zu ermöglichen, läuft nun bald ab, da greifen nun die ReichSrigterung und das preußische Ministerium selbst in die Angelegenheit ein. Die Forderung, daß die Regierung selbst Schritte zu einer Beilegung dr» Zwiste» unternehmen solle, ist ja nicht neu, und darum erscheint da» jetzige Brr- halten der maßgebenden Kreise, die sich bisher von der Sache ferngehalten, etwa» erstaunlich. Immerhin wär, e» nur zu begrüßen, wenn in letzter Stunde eine Verständigung zwischen den Aerzten und den Krankenkassenorganisattonen herbetgeführt würde. Ob die Verhandlungen zu deren Der- mittlung der Staatssekretär Delbrück namen» der preußischen Regierung sich bereit erklärt hat, zustandekommen, ist frag- lich, solang« die großen Verbände der Aerzt, und der Krankenkassen sich dazu nicht geäußert hab«. Da» ist vor läufig noch nicht geschehen. E» ist jedoch zu erwarten, daß »1« Aerzt« in Pr«ß« dm« Beifnte» ihr« süddeutsch« Kollege« folgend, sich bckntlheu werd«, Etuiguug»o«chaad. lungen einzulelten. Auch di« Krankenkassen »«den ftch oller Voraussicht «ach gegen «ine Verständig,«- «ich» sträuben. Erwähnen»»«« ist in diesem Zusammenhang, daß der Staatssekretär Delbrück in derlei Anhandlnntzen bei virtfchaftskämpfeu, in di« er sch,« mehrfach einzngretstn Gelegenheit hatte, groß, Geschicklichkeit gezeigt «ad anschau liche Erfolge gehabt ha». Daher ist da» Zustandekommen einer friedlichen Einigung auch in dies«, Gall« nicht un wahrscheinlich. Reu« Velfeuhasfnungeu in Hauntver. Hatte man nach der Thronbesteigung de» -«zog» Ernst August in vraunschwelg gemeint, daß di« hannoverschen Welfen empfindlich geschädigt worden sei«, so z«tgt sich jetzt, daß gerade da» Gegenteil davon, der Gall ist Die Hannoveraner haben neuen Mut geschöpft. 8» der General versammlung de« Hannoverschen Verein» zu Nienburg a. W. äußerte der welstsche Aelch«iag»abgeordn«te v. Scheel» unter großem Velfall, daß der Kampf um die wtedererrichtun- deS Königreich« Hannover fortgesetzt werden mässe, so laug« der Herzog Erni» August lebe. Dieser selbst habe in einem Gespräch bei dr> Gmundner Erörterungen durchbllcken lassen, daß er selbst nicht» von seinen Rechten auf Hannover auf gegeben habe. Diese Veußerungen von Scheele» überraschen nickt, nachdem der welstsche Abgeordnete Alper» erst kürzlich im Reichstag den Standpunkt der hannoverschen Welfen- Partei in ähnlicher Weise präzisiert hat. E» geht aber au» ihnen mit aller Klarheit hervor, daß die Hannoveraner, auch nachdem die braunschweigische Welfenpartei aufgelöst worden ist, an ihren verfassungswidrigen Plänen frfthalten. Ein «Unterbrechung der Vagdadbahnver- handlungcn. Die in Berlin -wischen der General direktion der Vagdadbahn, dem türkischen Flnanzbevoll- mächtigten Dschawid Bei und den französischen Regierungs vertretern einerseits und der deutschen RelchSregterung andererseits geführten Verhandlungen erfahren durch die Abreise der ausländischen Delegierten zum WrihnachtSurlaub eine Unterbrechung. Die endgültige Lösung dr Bagdad bahnfrage, welche bekanntlich für Deutschland von großer Bedeutung ist, weil eS sich bicr um di« Erschließung Asien» für die wirtschaftliche Interessensphäre unsere« Reich?» han delt, erfährt damit einen Aufschub. Die Verhandlungen sind noch nicht in dem Maße fortgeschritten, al» man e» erwarten sollte. Die Anlage eines Hafen» in Suedib hat Anlaß zu lebhaften Erörterungen gegeben, di« erst am An fang des nächsten Jahre» werden fortgeführt werden können. Erzbischof von Hartmann für die Ge werkschaften. In der Generalversammlung der Prä siden der katholischen Arbeitervereine der Erzdiözese Köln sprach sich Erzbischof Dr. Felix von Hartmann entschieden für die christlichen Gewerkschaften aus. Der Kirchensürst erklärte unter Hinweis auf die BewerkschaftScnzyklika Singulari Quadam, daß der heilige Vater ausdrücklich ge stattet habe, daß die katholischen Arbeiter in interkonfessionelle Vereinigungen eintreten können. Angesicht» der Tatsache, daß 800000 katholische Arbeiter sozialdemokratischen Organisationen angehvren, habe er die Pflicht, unter den jetzigen Verhältnissen die christlichen Gewerkschaften zu för dern und zu pflegen. Das Tarifamt der deutschen Buchdrucker hat in seiner heutigen Sitzung mit bezug auf den Streik der Buchdrucker in Oesterreich einstimmig beschlossen, den beiden streitenden Parteien seine Vermittlung anzubieten. 6rotzes (LE lpsrt K_ ckt« bknueKou, wem» Üe au Stelle teurer kkollrereldutter clic glcicb gute dlargarkne Ao KkeLirperle Gtkck» vom Blocke vererencket. klo Vatter-k^tö einrlg in keiner -^rt. diattrttaü, Hst ckelllmt, dllll- l vlleloperle-dlargarine ikt in Letckunacke, ^roma u. Veevenckdarieeit MUD ikeintter Lutter ebenbürtig. ME Alleinige kadrllranleu i »oll. plargarlneverlce lurgeru L Artneea Q.m.d. tt., Qocku Hder-sU ErbLItHcb, vo stlabate ta üen kenttern bänHEu.