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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-05-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19000521012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1900052101
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1900052101
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1900
-
Monat
1900-05
- Tag 1900-05-21
-
Monat
1900-05
-
Jahr
1900
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Oeois, Koi.!- bübsr. 6»- sruLsreekie: b8 0,01). 0,04». ob kavxoov, .Stolrenlsl-»-, kt»«rslls tUk Ipenütoln, (18 5) ^4Ve°t- »erlk»-8ii>j >- ILQIIliLw^ker /5) 6sr Ost- rsrik»-I,ivie. >rilc. 0luupk«r Vosrwsvll- ^8ao 8LrUo^ I«v Vork! cd 8 ost ov! oaeN IVest- B., 30. LlLi, L 1-L klstL! l; o«cii Ost- nstr»N«ll: n 8r«ol«li, o lisiprix, SckosU- rm.) ScbllsU- slldiirx" voll malltls (18 5. bl» lloeb 6ew „Lms" voa In»,»vdlkk- Vovd« oocb »betrieb« nui iüixe» 1Vll!!<;ol idrsll rexel- ullli ouomekr ersekiüllllzeii Lxports x. 2 1«r Uitteieibs bllwdllrx dal «tisselds iiisst !ll en den für liebsrüus» »u »t x«It«o6 ee- : obvvllltellaell Oie krsedteu tiriill^eo si,i4 >1 io TLnre» :N 8edäll«beck ill-Vittvllber« ll 47 »5, oecd Lcdöllprieseo a »illa »ucd vor6«o. 8» tl 8cd6llebseil ^Isill-Vittell- i filr 100 Irr ro Iw V«r- skr del »icd ltUckxllt oscd » blell-« vll>1 rsll äsweut- 6e»sII»cd«ftell ck>8fedrt>!v->r >t«o. 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Anrlsötatt des Lömgkiche« Land- und Amtsgerichtes Leipzig, des Mathes und Nottzei-Ämtes der Ltadt Leipzig. Anzeigeir-PreiS dle 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reclameu unter dem Redaction»strtch (4aa» spalten) bO^Z, vor den Familtrunochrichte» (6 gespalten) 40 Größere Schriften laut unserem Preis- perzrichlliß. Tabellarischer und Zisferusatz nach höherein Tarif. Extra'Beilagen (gefalzt), »ur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbefördenm- 60.—, mit Postbesörderung 70.—. Annahmeschlnß fSr Anzeige«: Ab end-Ausgabe: Vormittag» 10 Uhr- Mo rge »-Ausgabe: Nachmittag» 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestelle» je ein» halbe Stunde früher. Anzeige» sind stet» an di» Gxpedttia» zu richten. Druck und Verlag vou T. Polz tu Leipzig —255. Montag den 21. Mai 1900. 94. Jahrgang. Äus -em Werdegang -er Leipziger Lürgervertretung. Li» Beitrag zur Leipziger Stadtgeschichte des 19. Jahrhunderts. Mitgetheilt von Siegfried Moltke. Siachtruck verböte«. II- -Die Eingabe erwähnt nun des Längeren die Segnungen, welche die bisherigen Einrichtungen hcrvorgerufen hätten, sie er innert an die Bedenken, welche der Magistrat anfangs gegen die geplante Neuerung einer Bürgerschafts-Vertretung „mit ehrer bietiger Offenheit" dem Könige geäußert hatte, und zollt dann aber dieser Neuerung, „die prciswürdigen Absichten Sr. könig lichen Majestät tief erkennend und verehrend", volle Anerkennung, da repräsentative Stadtverfaffungen, unter dem Einflüsse des Wohlwollens und unter der Leitung richtiger Grundsätze ge bildet, den Gemeingeist zu bekben und das Vertrauen zu der öffentlichen Verwaltung, an welcher sie eine größere Zahl von Individuen Theil nehmen lassen, zu befestigen geeignet sind. Es heißt dann weiter: „Ew. königlichen Majestät überreichen wir daher nachstehende ehrerbietige Vorstellung, zu welcher wir in dem von Allerhöchst- dero Co-mmissario uns zugefertigten Regulativ für Errichtung und Wirksamkeit einer Bürgerrepräsentation Veranlassung ge funden haben. I. Nach dem 3. Paragraphen des Regulativs soll die bür gerliche Repräsentativschaft auch aus dem Mittel der Uni versität und der in Leipzig angestellten königlichen Diener erwählt werden. Aber es ist nicht auch zugleich der Grundsatz festgestellt und ausgesprochen worden, daß künftig königliche Diener und Universitäts-Verwandte gleich allen übri gen wesentlichen Einwohnern hiesiger Stadt, als Mitglieder der städtischen Gemeinheit betrachtet und behandelt wer den sollen; auch ist wegen der aus einem solchen Grundsätze sich unbedingt ergebenden Verbindlichkeit zu gleichmäßiger Übertragung aller Gemeindölasten nicht zu vermuthen, daß die Feststellung jenes folgenreichen Grundsatzes durch dies erlassene Regulativ habe geschehen sollen. Dann aber kann es in dm Allerhöchsten Absichten königlicher Majestät auch ebensowenig enthalten sein, Personen aus solchen Ei n w oh n e r - Massen, die gar nicht zur bürgerschaftlichen Stadtgemeinhcit gehören, und alle Vortheile, welche die Stadtverwaltung sämmtlichcn Ein wohnern gewährt, nur genießen, ohne das Mindeste zu den Un kosten dieser Verwaltung und zu Bestreitung der öffentlichen Ausgaben, oder zur Erleichterung' der Eommunallasten beizu tragen. als Mitglieder einer bürgerlichen Repräsentantschaft eintveden, und in die ihnen ganz fremiden Angelegenheiten der Stadt-Commune ein reden zu lassen. Denn mit welchem an scheinenden Recht dürften die zur Commune nicht gehörenden und hierin sogar ihre Vorzüge suchenden Einwohner-Tlassen einen Antheil an der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen können? Wenn im allgemeinen Nothstande, den in Krregszeiten feind liche Anforderungen (die, weil sie auf die Kräfte der gesummten Masse der Einwohner berechnet sind, auch nicht allein der Bürger schaft oder Stadt-Commune, sondern allen wesentlichen Ein wohnern ohne Unterschied zur Last fallen) über die Stadt bringen, gemeinschaftliche Anstrengungen geschehen müssen, so ist nichts billiger, als daß zu solchen alle wesentlichen Ein wohner der Stadt gleich gut angehenden Stadtgeschäfte und den darüber anzustellenden Berathungen und Behandlungen, auch Repräsentanten der zur Bürgerschaft und Stadtgomeinheit nicht gehörenden Einwohner-Classen mitwirken. Allein von solchen Angelegenheiten der gesammten wesentlichen Ein wohnerschaft sind denn doch di« im ordentlichen ver fassungsmäßigen Zustande blos die Stadt-Commune betreffenden und ihr allein angehörigen Geschäfte ganz ver schieden; und indem nur die Commune die Mittel zur Führung dieser Geschäfte und Angelegenheiten darbietet, so werden gewiß auch die zur Commune nicht gehörenden Einwohner sich gern be scheiden, bei Aufbringung dieser Mittel und deren Verwaltung Line Stimme zu führen. Wir dürften daher unbezweifelt voraussetzen, daß die über die Wahl und Wirksamkeit aus dem Mittel der königlichen Dienerschaft und der Universität zu stellenden Repräsentanten in dem Regulativ enthaltenen Bestimmungen nicht zur Absicht haben, die Repräsentanten dieser Einwohner-Classen, mit den Repräsentanten der Stadt-Commune vereinigt, zur Mit wirkung bei allen in den Geschäftskreis der Repräsentanten schaft gehörigen Stadtgeschäften ohne Unterschied zuziUassen, sondern daß vielmehr, der Allerhöchsten Intention gemäß, die Repräsentanten der königlichen Diener und der Universität nur zu den Verhandlungen derjenigen Stadtgeschäfte hinzugezogcn werden sollen, welche die zur Bestreitung des bisherigen Kriegs- Aufwanbes der Stadt eHorderlich gewesenen oder noch noth- wendig werdenden Stadt-Anleihen und -Anlagen und deren Rechnungswert zum Gegenstände haben. Diese durch die Natur der Sache beschränkte Wirksamkeit auf gedachte Gegenstände ist auch von der Theilnahme der bürgerschaftlichen Re präsentanten an Geschäften der Stadtverwaltung in den allein die Commune betreffenden Angelegenheiten um so leichter zu scheiden, je weniger der Magistrat bisher gewähnt gewesen ist, das aus älteren und neueren Kriegsprästationen entstandene Administrations-Cassen und Rechnungswert mit den in den ordentlichen und gewöhnlichen Zustand des Gemeinwesens ge hörigen Geschäften der Stadtverwaltung in Eins zu werfen, und je genauer abgesondert alle diese, durch außerordentliche Zeitum stände veranlaßte Administrationen dastehen, mithin auch abge sondert von allen übrigen sie nichts angehenden Ge schäften beleuchtet und monirt werden können. Auf gleiche Weise kann die Aufbringung und Administration derjenigen Stadtanlagen, welche künftig zur Unterhaltung der unter gegenwärtiger Verfassung nicht mehr kraft patrimonieller Gerechtsame des Stadtmagistrats und ausschließend für die Stadt-Commune, sondern in der Eigenschaft königlicher Be hörden, und für alle wesentlichen Einwohner be stehenden Institute des Criminalgerichts und Polizei-ÄmtS und deren Zubehörungen erfoderlich sein werden, unter Zuziehung und Mitwirkung gewählter Repräsentanten der königlichen Diener schaft und der Universität recht füglich vor sich gehen, ohne den Repräsentanten dieser Einwohner-Classen eine Theilnahme an den ihnen fremden Gegenständen der Verwaltung einzu räumen, nicht ohne empfindliche Verkürzung der ausschließenden Gerech^me der Stadt-Commune geschehen könnte. II. In Ansehung der zur bürgerschaftlichenRcpräsentantschaft erforderlichen Eigenschaften oder der Wahlfähigkeit geruhen Ew. königliche Majestät in Erwägung bringen zu lassen, ob nicht zur Repräsentantschaft einer bürgerlichen Gemeinheit diejenigen Mitglieder derselben für vorzüglich berufen zu halten sein dürften, welche für Sicherung und Erhaltung des Gemeinwesens und Beförderung des Gemeinwohls das meiste Interesse haben müßten, und ob nicht eben dieses wesentlich nothwendige Inter esse vorzüglich nur bei denen Mitgliedern des Gemeinwesens zu suchen sei, welche ein bestimmtes, nicht ganz unbedeutendes Ver mögen besitzen? Das Vermögen verbürgt freilich weder die er forderlichen Fähigkeiten noch die wünschenswerthen Gesinnungen eines bürgerlichen Repräsentanten. Aber der Besitz eines zum bürgerlichen Wohlseins hinreichenden Vermögens giebt doch stets eine sicher« Bürgschaft gegen Mißmuth und Unzufriedenheit, die ihre Quelle im beschränkten und sorgenvollen HauSstande haben, und mit einer thätigen Theilnahme an den Umständen und An gelegenheiten deS Gemeinwesens so wenig, als mit treuer und wohlwollender Anhänglichkeit an selbiges vereinbar sind. Die Unzufriedenen mit den öffentlichen Verwaltungen sind nach alten Erfahrungen immer die, welche in ihrem Privatverhältniß keine Zufriedenheit finden und in den Störungen des öffentlichen Zustandes nur eine Besserung ihres eigenen suchen; die von den öffentlichen Vevwaltungen nur empfangen, aber nie etwas für sie thun und wirken wollen. Auch ist bisher in allen bekannten repräsentativen Verfassungen bedeutender Städte auf dieses Er- forderniß der Wahlsähigkeit die vorzüglichste Rücksicht genommen woöden. Indem das Regulativ die Ernennung der aus der Bürgerschaft zu nehmenden Wahlmänner dem Ermessen des Magistrats überläßt, scheint es zwar eben dadurch dem Magistrat auch das Mittel in die Hände zu legen, die Wahl der Repräsen tanten durch die vorsichtige Ernennung der Wahlmänner, der Allerhöchsten Absicht gemäß, zu leiten und von allen solchen In dividuen abzulenken, von deren Privatoerhältnissen nicht zu er warten steht, daß die Gefühle, welche sie von sich selbst und ihren Umständen haben, sich zur wohlwollenden Theilnahme an den Geschäften des Gemeinwesens erweitern werden. Allein, wie leicht könnte es dem Magistrat nicht zum Borwurf gereichen, wenn er bei Ernennung der Wrhlmänner neben den übrigen er forderlichen Eigenschaften auch auf ein gewisses Maß des in Notorietät bestehenden Vermögens, ohne vorschriftsmäßig dazu verbunden zu sein, Rücksicht nehmen wollte, und dann würde der Einfluß auf die Wahl mancher Individuen gewisser Art den Eintritt in die Repräsentantschaft nur vielleicht er schweren, nie verhindern können. Erlauben Ew. königliche Ma jestät, diesem Gegenstände Allerhöchst Ihre wiederholte Prüfung erbitten zu dürfen. Die von den hiesigen Handl-ungsdeputirten und Kramermoistcrn in den von ihnen auf Allerhöchsten Befehl über die Errichtung einer Bürger-Repräsentation übergebenen Gutachten geschehenen Anträge in Ansehung der durch den Werth des Grundeigenthums zu bestimmenden Wahlsähigkeit der An gesessenen, scheinen den hiesigen Verhältnissen sehr ange messen zu sein; uckd'was di« Angesessenen aus dem gewerbe treibenden Stande betrifft, so könnte di« Schätzung eines zur Wahlsähigkeit hinreichenden Vermögens ebenso leicht nach der öffentlichen Meinung der Wahlmänner in Vergleichung mit den Abschätzungen für die Gewerbesteuer nach dem Quatsmberfuß (oder nach dem vielleicht künftig an dessen Stelle tretenden Be- stouerungSsystem für di« Gewerbe) erlangt werden. III. In der Vermittelung, welche königliche Majestät nicht nur bei erster Einrichtung der hiesigen Bürger-Repräsentation, sondern auch in Beziehung auf deren gang« Geschäftsführung und auf deren Verhandlungen mit dem Magistrat« durch Aller- höchstderv hiezu ernannten Commissarius eintveten zu lassen, ge meint sind, erkennen wir die preiswürdigsten Absichten, welche bei dem im 19. und 25. Paragraphen des Regulativs enthaltenen Bestimmungen leitend gewesen sind, mit ehrfurchtsvollster Dank barkeit. Ew. Majestät wollen die dem Gemeinwesen zum Wohle gereichende Haltung der Repräsentanten in ihrer vorschrifts mäßigen Wirksamkeit nicht von ihrem guten Willen und ihrer Einsicht abhängig werden lassen, weil freilich alle Erfahrungen es bestätigen, daß abwechselnde Repräsrntantschaften eines Ge meinwesens oft mehr für das augenblickliche Interesse der Ge meinheit besorgt sind; und weil überhaupt eine beständige, immerfort berathschlagende und den Stoff ihrer Berathungen mehr suchende als findende Reprasentanten-Versammlung, deren Wirksamkeit nicht in festen Grenzen gehalten wird, dem Besten des Gemeinwesens und der öffentlichen Verwaltung mehr nvch- theilig als förderlich ist. Allein, von einer anderen, nicht minder wichtigen Seite betrachtet, muß eine solche Vermittelung und Dazwischenkunft eines königlichen Commissarius in allen und jeden Verhandlungen des Magistrats und ver Repräsentanten in ihren gegenseitigen Verhältnissen Folgen haben, welche mit den wohlgemeinten Absichten Ew. königlichen Majestät und mit dem ersten und höchsten Zweck einer bürgerlichen Repräsentantschast ganz unvereinbar sind. Die Erhöhung deS bürgerlichen Vertrauens zu der ver fassungsmäßigen Stadtverwaltung des Magistrats durch eine bestimmte Theilnahme an den Angelegenheiten des gemeinen Wesens und ihrer Führung, die Befestigung zwischen Magistrat und Bürgerschaft — das sind die wesentlichsten Zwecke, welche Ew. königliche Majestät durch das Institut einer bürgerlichen Re präsentantschast erreicht und gefördert sehen wollen; und sie liegen dem politischen Begriffe eines jeden Instituts dieser Art zum Grunde, dessen Werth, innere Kraft und Dauer stets durch das Verhältniß bestimmt wird, in welchem die Verfassung des Instituts auf diese Zwecke gerichtet und ihnen gemäß gebildet ist. Allein die noihwendigen Bande der Achtung und des Zutrauens, di« festen Verhältnisse der Ehre, welche die Gemeinheit mit dem Magistrale und diesen mit der Gemeinheit zu einer wohlthätigen Wirksamkeit vereinigen müssen, können nur gelöst, nicht enger ge zogen und verstärkt werden, wenn selbst die Verfassung der Re- Präsentation, sowohl dem Magistrat, als den geordneten Re präsentanten ein ehrendes Vertrauen zu versagen scheint. Das soll sie nicht nach den wohlthätigen Absichten Ew. königlichen Majestät. Aber es ist nicht zu verhindern, daß sie so verstanden weöde, und wenn sich hierüber auch die öffentliche Meinung nicht schon jetzt bestimmt und stark genug vernehmen ließe, so würde doch schon eine solche Mißdeutung wegen des so auffallenden allerersten Beispiels einer repräsentativen Stadtverfaffung Voraaszusehen und zu befürchten sein, nach welcher die ganze Geschäftsführung zwischen Magistrat und Repräsentanten der Stadtgemeinheit unter der Leitung und Mitwirkung einer landes herrlichen Behörde gestellt, und beiden Th eilen ohne Bei sein dieser Behörden nicht einmal mit einander zu conferiren ge stattet ist, während alle bis jetzt bestandene repräsentative Ver fassungen landsässiger Städte darauf gerichtet sind, die Anlässe zu höchster landesherrlicher Einwirkung auf Gegenstände der Stadtverwaltung, in Ansehung deren die zu fassenden Ent schließungen der landesherrlichen Einsicht und Genehmigung nicht bedürfen, durch gegenseitiges Einverständniß und dahin führende Verhandlungen möglichst zu vermindern, und solche Stadt geschäfte, welche zu höchster Einsicht und Genehmigung ver fassungsmäßig zu bringen sind, im Einverständniß gutachtlich vorzubereiten. Das ganze Wesen einer bürgerlichen Repräsen tation liegt ja in der aus gegenseitigem Vertrauen ausgehenden Wechselseitigkeit des Magistrats auf die Repräsentanten und dieser auf den Magistrat, und wie könnte dieser Geist in einem Repräsentantensystem aufkommen, dessen ganze Form in Führung der Geschäfte vorauszusetzen scheint, daß jeder Bürger durch seine Aufnahme in den Magistrat vder in die letzterem gegenllberstehende Repräsentation der Commune seinen früheren Bürgersinn und seine Liede zum Gemeinwesen verlieren und Beide, Magistrat und Repräsentantschast, alle gegenseitige Un abhängigkeit des Geistes und Charakters ablegen und nur durch ein Auge die Gegenstände der Geschäftsführung betrachten werden. Es kann übendem Ew. königlichen Majestät Allerhöchster Bemerkung nicht entgehen, wie sehr die in dem Regulativ, be sonders in dessen 19. und 25. Paragraphen oorgeschriebene Concurrenz des königlichen Commissarius zwischen Magistrat und Bürger-Repräsentantschaft in eine voll« Di- re c t i o n der Stadtverwaltung in ihren wichtigsten Beziehungen nvthwendig übergehen, und welches den Stadimagistrat einer Stadt, wie Leipzig für Ew. königlichen Majestät Lande ist, unter alle Stadträthr dieses Landes setzendes subalternes Ver- hältniß hieraus entstehen müsse. Dem edelsten Charakter eines königlichen Commissarius würde es schwer werden, seine Wirk samkeit in den noch übrig gelassenen, kaum sichtbaren Grenzen, die selbige von einem allgemeinen Stadtdirectorium noch etwas scheiden möchten, zu erhalten, und wir müßten uns einem ganz unweisen Vertrauen überlassen, wenn wir, durch die Persön lichkeit der Gegenwart beruhigt, gar nicht bemerken wollten, zu welcher Herabsetzung des Magistrates die Concurrenz eines königlichen Commissarius bei allen und jeden Verhandlungen zwischen Magistrat und Bürger-Rrpräsentantschaft führen könnte. Auch von einer freien, zwar unter landesherrliche Aufsicht gestellten, aber doch nicht unter Concurrenz einer landesherrlichen vorgesetzten Behörde eintretenden Wirksamkeit in den zwischen Magistrat und Bürgerschaft zu verhandelnden Skadigeschäften lassen sich alle Vortheile erwarten, welche die Controle einer Stadtverwaltung durch eine bürgerliche Repräsentantschast ver schaffen kann, die, sobald sie sich Kenntniß der Sachen verschafft bat, auftreten und ihren Bemerkungen ein Gewicht geben kann. In solchen Verhältnissen ist auch weit mehr zu hoffen, daß Magistrat und Repräsentation der Bürgerschaft in ihren Be mühungen um das gemeine Beste sich gegenseitig unterstützen werden, als zu fürchten, daß ihre Wirksamk«it in Rivalität und Zwietracht ausarten werde, die allezeit durch landesherrliche Autorität niedergeschlagen werden kann. Es kommt nur daraus an, daß die Verfassung einer bürgerlichen Repräsentation dazu geeignet sei, die Achtung gegen die Behörde aufrecht zu erhalten, deren Verwaltung die Repräsentation controliren soll, und daß sie FeuiHeton. Anter dem Regenschirm. Skizze von Tarma. Nachdruck verboten. Die Dämmerung kommt und zwingt mich, die Feder aus der Hand zu legen. Meine Blicke schweifen durch das Zimmer. Es ist ein äußerst elegant eingerichtetes Arbeitszimmer, und die Möbel sind alle funkelnagelneu. Natürlich! Die ganze Woh nungseinrichtung ist frisch vom Möbelhändler, und ich, könig lich preußischer Regicrungsassessor Tettenborn, bin ein junger Ehemann. DaS war ein Spotten und Spötteln im Jung gesellenclub, als ich mich zum ersten Male als Bräutigam vor stellt«! „Ach, haben Sie sich das auch ordentlich überlegt?" sagte College Schniepclmann mit den wegamüsirten Haaren und dem unvermeidlichen goldenen Fensterglasklemmer. „Wollen sich wirklich, äh, an dir Kette legen lassen und allen Junggesellen freuden entsagen?" Und„ sichern Sie sich den Hausschlüssel nur vor der Hoch zeit", rieth ein Anderer. Dor Dritte drückte mir mit einer LeichsnLittermiene die Hand und sagte nur: „Armer Kerl!" und ich glaube, er meinte eS am ehrlichsten. Dort sieht der Regenschirm meiner Frau. Sie hat ihn vor hin stehen lassen, als sie von ihrem Ausgang in die Stadt zurück kam und mir „guten Tag" sagte. Es ist ein einfacher schwarzer Schirm, fast schon ein wenig abgenutzt, doch Lotte protestirte energisch, als iich ihr einen neuen kaufen wollte. Ich glaube, sie balsannirt ihn noch «in und stellt ihn in den Glasschrank zum ewigen Angedenken für Kind und Kindcslinder. Wie er so an spruchsvoll und unscheinbar in der Ecke lehnt, und wenn er er zählen könnte! Herrliche Nordsee, wie tauchst du auf vor meinen geistigen Augen! Es war doch schön, so als freier Mann auf dem eleganten Dampfer von Hamburg nach dem amüsantesten aller Bäder, nach Westerland-Sylt, zu fahren. Welche angenehme Bekanntschaften, Strand-Flirts und Röunions warteten dort meiner! Unter nehmend strich ich meinen Schnurrbart L In „Es ist erreicht" in die Höhe. Als alter Praktikus wußte ich, daß man nicht zeitig genug mit Bekanntschaften beginnen kann, und das besonders die auf dem Schiff gemachten Anknüpfungen oft für den ganzen Aufenthalt bestimmend sind. Also sehen wir unS einmal um. Nicht daß ich darauf ausging, mir eine Braut zu erobern, o be wahre! Aber ein wenig Auffrischung nach den zweifelhaften Genüssen eines BallwinterS der Mittelstadt würde wirken wie die frische Brise der Nordsee. Schon Hamburg mit seiner Groß stadtluft, seinem vornehmen Leben an der Alster und dem lustigen Treiben in St. Pauli war ein Hochgenuß. Augenblicklich dampfen wir an Blankenese vorüber. Es ist wirklich ein schöner Anblick, dies lieblich im Grünen gelegene Städtchen, mit dem villsnbssehten SUllberg im Hintergründe. „Herrlich, entzückend!" tönte neben mir «tne Stimme, die einer sehr schönen und eleganten Dame gehörte, wie ich mich sogleich durch den Augenschein überzeugte. „Schade, daß ich das Fernglas in den Koffer gepackt habe", wandte sie sich an eine hinter ihr stehende ältere Dam«. Als höflicher Mann bot ich sofort daS meine an, und nach wenigen Minuten hatte ich mich vorgestellt, und die Bekanntschaft war ge macht. Wir nahmen auf dem Hinterdeck des Dampfers Platz und richteten unS gemüthlich em. Sie gestattete gnädigst, daß ich ihr mein Plaid über den harten Sitz breitete, und bald war di« Unterhaltung in Fluß. Sie war eine stolze, schlanke, interessante Erscheinung mit etwas hochmüthigrr Kopfhaltung. Ihre Heimath konnte ich nicht ermitteln, noch weniger „Name und Art". Sie wußte das Ge spräch, so oft ich antippte, auf sehr gewandte Weise auf Andere? überzuleiten. Nun, erst am Ziel, in Westerland, sollte eS keine Schwierigkeiten für mich haben, eS herauSzubekommen. Sie ge fiel mir, das war vorläufig die Hauptsache. Wir amüsirten unS herrlich. Nachdem wir Cuxhaven mit seiner berühmten „alten Liebe" passirt hatten, gemeinsames Mittagsmahl in der Kajüte, dann wiederum Einnahme unseres gemüthlichen Platze?. Sie hatte eine famose Art, die Mitreisenden zu kritisiren. Da waren zwei in Feuerroth gekleidete Berlinerinnen, außer- ordentlich fesch, elegant, schwarze Locken, blitzende Augen. Jede hatte sich schon einen Verehrer zugelegt, und ihr Gebühren war auffälliger und excentrischer, als eS die gute Sitte erlaubte. „Natürlich Jüdinnen", saAte meine Schöne wegwerfend, „reich gewordene Kaufmannstochter, die auf den Männerfang ausgchen." Ein schwarzer Jüngling in einem langen, engen, grau lüsternen Staubmantel fixirte uns schon einige Zeit. Man denke, einen Startbmantel aus dem Meere, wo das Wort „Staub" auszusprechen beinahe schon ein Verbrechen ist. Hirnverbrannte Idee! „Sir" goß die Lauge ihres Spottes reichlich über ihn aus. „Will sich interessant machen", war die Quintessenz ihrer Reden. Ich muß gestehen, die Dame mit der scharfen Zunge begann mir unheimlich zu werden. DaS war ja mehr als die Polizei erlaubte, da» war ja beinahe gewagt für eine junge Dame. Doch sie, im Bewußtsein ihrer sieghaften Schönheit, konnte sich schon etwas erlauben. Auch Elternpaare waren da, mit backfischartigen Töchterchen in schneidigen Reise- oder Matrosencostümen. Väter, die mit der Miene eines sturmerprobten Seefahrers den Horizont be trachteten und trotz Falb Wetterprognosen stellten, und seekrank- heiffürchlendeMütter, welche Kaffe« literweise tranken, da sie ge hört, daß er ein gutes Antiseekrankheitsmittel sei. Wir saßen etwas erhöht in der Nähe des Steuers. Zu unseren Füßen hatten eS sich zwei allerliebste junge Mädchen be quem gemacht. Die Eine erregte mein ganz besonderes Interesse, denn die reizendsten blonden Löckchen umgaben ihr zierliches Köpfchen. Bei einer Wendung desselben hatte ich wahrgenommen, daß sie Besitzerin von einem Paar reizenden schelmischen braunen Augen war. Blond und braune Augen war von jeher meine I Schwärmerei gewesen; war et nicht begreiflich, daß ich sie aus meinem sicheren Hinterhalt aufs Korn nahm? Auch ihre Freundin schien ein netter Käfer zu sein, und wie ein Paar Singvögelchen lachten und zwitscherten die Beiden zu unseren Füßen. Die Sonne stand im Zenith und sandte unbarmherzig ihre glühenden Strahlen herab. Kein Lüftchen regte sich und ich muß gestehen, selten habe ich einen so heißen Tag aus dem Meere er lebt. Mine kleine Blondine, nicht verlegen, spannte zum Schutz gegen die sengende Sonne ihren Regenschirm auf. Es mußte vu t's66 ein reizender Anblick sein, die beiden lieblichen Geschöpfe unter dem Schirm, schade, daß ich das Bild nur von hinten bewundern konnte. Aber meine schöne Nachbarin begann sich sehr erregt über versperrte Aussicht und dergleichen zu äußern. Als sie zu aus fällig wurde, erhoben sich die Beiden. Meine kleine Freundin schloß den Schirm und warf uns einen bitteßbösen Blick aus den reizenden Augen zu. Dieser Zorn kleidete sie allerliebst. Die Beiden suchten sich einen Platz am Seitenbord, ich konnte sie glücklicher Weise im Auge behalten. Bald begannen sie mit mit« gebrachten Butterbroten die uns umkreisenden Möden zu füttern. Ein lieblicher Anblick! Der Graulüsterne schien das auch zu finden und pürschte sich an sie heran. Wirklich ein unangenehmer Mensch! In meinem Herzen erwachte die Eifersucht. Meine schöne Nachbarin war immer noch sehr ärgerlich. Gestörte Avssickt! Nun bitte ich einen Menschen, hier, wo wir nach jeder Seite hin nur Himmel und Wasser sahen! Aha! Sie schien die Aussicht der Mitreisenden auf ihre eigene reizende Person zu bezichen. Mir ging «in Seifensieder auf. Also auch eitel! Nach einigen Stunden neigte sich die Sonne ihrem Nieder gang. Amerum und Föhr waren passirt und wir näherten unS unserem Ziele. Der Kampener Leuchtthurm und die charak teristische Munkmarscher Windmühle rücktrn immer näher, und nach kurzer Zeit legten wir an. Mehrer- Tage war ich schon in Westerland. MißmuHig schlenderte ich am Strande dahin. Der Verlauf des WohnunqS- suchens am ersten Tage war derselbe wie immer. Erst lange Sucher«!, Alles besetzt, horrende Preis«, schließlich doch ganz
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