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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.09.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-09-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020929015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902092901
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902092901
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1902
-
Monat
1902-09
- Tag 1902-09-29
-
Monat
1902-09
-
Jahr
1902
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1.MvzmLchMÄMt M AHM Nr.W, Milillg,N.September IM. sMy-AWk.) Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Mit Genehmigung des Evangelisch-lutherischen Landesconsistoriums zu Dresden und unter Zustimmung der betheiligten Kirchenvorslände werden nach Gehör der Vertreter der politischen Gemeinde die nach stehend bezeichneten Theile der St. MarknSparochte zu Leipzig- Reudnttz den Parochieen zum heiligen Kreuz, zu St. Nikolai, zu St. Trinitatis, zu St. Johannis, St. Matthäi und der Erlöser- parochir zugewiesen, und zwar: L. der Parochie zum -eiligen Sreur in Leipzig-Neuftadt- Neuschönefeld das Areal rechts — östlich — der Achse der Lutherstraße in der Strecke von der Aenßeren Tauchaer Straße bis znr Constantinstraße, die linke westliche Seite der Constantinstraße von der Lutherstraße bis zur Philipp, straße und der gelammte (Leipzig-Reudnitzer) Nabeth, ferner aber auch das Areal, das von der Aenßeren Tauchaer Straße in der Strecke von der Eisenbahnstraße bis zur Tauchaer Straße, von der Kohlgartenstraße in der Strecke von der Aenßeren Tauchaer Straße bis zur Constantinstraße, von der Constantinstraße in der Strecke von der Kohlgartenstraße bis zur Lutherstraße und von der Lutherstraße in der Strecke von der Constantin- bis zur Aeußeren Tauchaer Straße um- schlossen wird, b. der Parochie zu St. Nikolai in Leipzig das Areal des so- genannten Schall'schen Bebauungsplanes, d. h. daS Dreieck zwischen der Koblgartenstraße (6—14) und der Ranft'schen Gaste (5—11) dergestalt, daß die Grenz« zwischen St. Markus und St. Nikolai die Achse der Grenzstraße bildet, c. der Parochie zn St. Trinitatis in Leipzig-Auger- ikrottendors das Areal östlich der Mittelachse der geplanten Fortsetzung der Unteren Münsterstraße in der Strecke vom Täubchenweg bis zur Wurzener Straße, wobei die Grenze zwischen dieser und der Markusparochie aus der Achs« der Wurzener Straße dergestalt fortlaufend gedacht ist, daß die früher vom Jahre 1897 ab zur Reudnitzer Parochie ge hörigen Häuser der Wurzener Straße unter Nr. 2—18 wieder zur Trinitatisparochie gerechnet werden, 6. der Parochie zu St. JohailNiS in Leipzig der von der Achse der Nostitz-, Josephinen-, Mühl-, Reitzenhainer und Hospitalstraße und dem Gerichtswege eingeschlostene Häuser- complex, o. der Parochie St. Matthäi in Leipzig ein Theil des an diese angrenzenden BahnhofSareals, f. der Srlöscrparochte in Leipzig-Thonberg außer dem Areale südlich der Achse der Mühlstraße und östlich der Riebeckstraße der östlich der Josephinenstraße gelegene, von der Mühlstraße, Josephinenstraße, Eilenburger Straß« und der Riebeckstraße eingeschlostene Complex dergestalt, daß die Josephinenstraße die Grenze zwischen dieser und der Johannis« parochie bildet. Diese Zutheilung tritt mit dem 1. Oktober dieses JahreS in Kraft. Leipzig, den 25. September 1902. Die Kircheniuspektion für Leipzig. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. I. V. 0. von Crtegern. vr. Dittrich. I. 1653. Ast. Baumann. kl71495. Ausschreibung. Für den Neubau des SaalgebäudeS an der Heilanstalt Dösen sollen die Schlofferarbeiten vergeben werden. Die Bedingungen und Arbeitsverzeichnisse können beim Hochbau- Amte, Rathhaus, H. Obergeschoß, Zimmer Nr. 7, eingesehen oder gegen Porto- und bestellgeldfrcie Einsendung von 50 /H, die auch in Briefmarken erlegt werden können, bezogen werden. Die Pläne pp. liegen in der Bauhütte der Heilanstalt Düsen an der Chaussee von Probstheida nach Wachau zur Einsicht aus. Die Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift: Heilanstalt Dösen, Schlofferarbeiten znm Saalgcbäude versehen, bis zum s6. Oktober, Vormittags 10 Uhr au obengenannter Stelle portofrei einznreichen. Der Rath behält sich jede Entschließung vor. Leipzig, den 25. September 1902. Les Raths der Stadt Leipzig Deputation znm Hochbauwcsen. Scharen berg. Verdingung. Die bei dem Neubau eines Physikalischen Institutes au der Linnbslraße weiter erforderlich werdenden Slempnerarbeiten, II. Theil, sollen in's Gedinge vergeben werden. Die Preisverzeichnisse sind im Universiläts-Rentamte (Baubureau) gegen Bezahlung zu entnehmen und spätestens am 6. Oktober 1992 an dasselbe portofrei und verschlossen zurückzugeben; dieselben bleiben Eigenthum der Landbauamtes. Die Auswahl unter den Bewerbern, sowie die Zurückweisung sämmtlicher Angebote bleibt ausdrücklich Vorbehalten. Die Bewerber sind an ihre Angebote bis 6. November 1902 gebunden und haben dieselben als abgelehnt zu betrachten, wenn bis dahin ein Vertragsabschluß nicht erfolgt ist. Leipzig, den 27. September 1902. König!. Landbauamt. Königs. NniverfitätS-Rentamt. Seidel. Riemer. Oeffeutliche Zustellung. Der Schlosser Hermann Leopold Schmidt in Uebigau — ver- treten durch Rechtsanwalt Donnerhak in Leipzig — klagt gegen die früher« Kellnerin Juliane Wilhrlmine vonsack, früher in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalt-, wegen Verpflegung-« und Unter« Haltskosten mit dem Anträge auf kostenpflichtige und vorläufig voll streckbare Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 300 ^ll nebst 4°/» Zinsen seit dem Tage der Klagzustellung und ladet die Be klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König- liche Amtsgericht zu Leipzig, Zimmer 106 auf den 12. November 1902, Bormittags 9'/ä Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der ÄerichtSschreiber beim Königlichen Amtsgericht Leipzig, am 26. September 1902. Nachlaß-Auction. Dienstag, den 30. dss. Mts, sollen Sndftr. 4, Hl, von Born«. Ist Uhr an, im Auftrage des Herrn RechtSanw. Schumann, die zum Nachlaß des verst. Lehmann gehörigen Möbel. Betten, Wäsche etc. öffentlich u. meistbietend gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Ferner kommen noch aus dem Gundermann'schen Nachlaß versch. Kleidungsstücke, Eisenbahnb.-Uniformen, 1 Stoßdegen etc. gleichfalls zur Versteigerung. I.Alller, Lokalrichter. Nachlaß-Auction. Dienstag, den 30. Scptcmbcr d. I. von früh Ist Uhr an kommt in Leipzig, Schenkcndorsslraße 15, ^11, links, ein besserer Nachlaß, bestehend in Möbeln, Betten, Wäsche, Kleider u. A. mehr zur öffentlichen Versteigerung. Trummlitz, Lokalrichter. Konkurs-Auction. Dienstag, den 80. Scptembcr, Nachmittag Z Uhr, sollen in L.-Reudnitz. Kohlengartenftr. 11, Hmtergeb., zu Raschig's Konkursmasse gehörig 1 Nußb.-Büffet, 3 Verticows, 1 Salonschrank, 1 Damenschreibtisch, 1 Salontisch, 2 Speisetische, 4 Sophatische, 4 Trumeaux, 2 Plnschgarniture» nnd 6 Sophas im Auftrage des Konkursverwalters, Herrn Rechtsanwalt Schiefer, öffentlich versteigert werden. krank«. Lokalrichter. Auktion. Sonnabend, den 4. Oktober 19V2, Vormittags 1« Uhr fallen im Hause PeterSstraste Nr. 19, 2. Etage eine Parthie kolltoncknfilikn, Tische, Aihle, HMgMe!k. öffentlich versteigert werden. Aurtill, Lokalrichter. Oeffeutliche Plenarsitzung der Gewerbe-Kammer ;u Leipzig am 19. September 1902. Tagesordnung: 1) Mittheilungen auS der Registrande. 2) Bericht über die Verhandlungen n. der XV. Generalversammlung des Central- verbandeS Deutscher Kaufleute und Gewerbtreibender ain 4. und 5. August d. I. in Leipzig, b. der Vorsitzenden und Sindici der sächsischen Gewerbekammern am 28. August d. I. in Chemnitz. 3) Wahl eines Mitgliedes nnd eines stellvertretenden Mitgliedes für den der Königlichen Generaldirection der sächsischen Staatseisenbahnen beigeordneten Eisenbahnrath. 4) Gutachten über die höchste Zahl der in Buchdruckereibetrieben zu haltenden Lehrlinge. Ter Vorsitzende, Herr Malerobermcister Grüner, eröffnete in Anwesenheit von 16 Kammermitgliedern die Sitzung und ersuchte die Herren Nitzsche und Vogel zur Mitunterzeichnung des ProtocolleS. Zum 1. Punct der Tagesordung: M i t t h e i l u n z e n aus der Registrande, ist über wichtigere Rcgistrcmven- cingängc und deren Erledigung von der am 29. Juli d. I. start gefundenen öffentlichen Sitzung ab über folgende Angelegen heiten zu berichten: 1) Die Königliche Generaldirection der Sächsischen Staats eisenbahnen hat der Gewerbekammer Abschrift einer Mittheilung der internationalen Geschäftsführung der russischen Eisenbahnen übersendet, nach welcher ans Verfügung der russischen Regierung verschiedene Erzeugnisse der Vereinigten Staaten von Nord amerika bei der Einfuhr nach Rußland mit einem erhöhten Zuschlag von 20 bcz. 30 Proc. zu den Zollsätzen des normalen Zolltarifs belegt worden sind. Das Verzeichnis der in Betracht kommenden Erzeugnisse liegt für Betheiligte im Sekretariat der Kammer während der Geschäftsstunden zur Einsicht aus. 2) Die Vereinigung deutscher Installateure Stuttgart, hatte die Gcwerbckammer unter Bezugnahme auf die von den einzel nen Regierungen an die betreffenden deutschen Handwerks- und Gcwcrbekammcrn gerichteten Anfragen, wegen Einführung des Befähigungsnachweises im Baugewerbe, ersucht, für den Be fähigungsnachweis im Jnstallatcurgewerbc cinzutretcn. Der Bereinigung ist mitgetheilt worden, daß die Kammer daS Jnstallatcuraewerbe als einen Zweig des Bauklempner- handwcrks ansieht, für lvelckcs die Kammer, allerdings nur bedingt, den Befähigungsnachweis befürwortet hat. 3) Das Königliche Ministerium des Innern ist in Erwägung darüber eingetreten, ob cs angezeigt sei, gemäß 8 38 Absatz 1 der Reichsgewerbcordnung Vorschriften über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen, sowie über den Geschäfts betrieb der Auktionatoren zu erlassen. Die Königliche Kreishauptmannschast Leipzig hat die Ge- werbekmnmcr veranlaßt, sich gutachtlich darüber zu äußern, ob und aus welchen Gründen cm Bcdürfniß nach Erlaß solcher Vorschriften anzucrkennen ist und auf welche Puncte sich im Wesentlichen diese Bestimmungen erstrecken sollen. Die Kammer hat sich der Königlichen Kreishauptmannschast Leipzig gegenüber dahin ausgesprochen, daß die ganz unvcrhält- nißmätzige Ueberhandnahmc der Auktionen und oer vielfach schwindelhafte Betrieb derselben der Gewerbckammer öfters Veranlassung gegeben hat, sich mit der Angelegenheit zu be schäftigen, insbesondere im Jahre 1878. Auch zu Beginn des Jahres hat die Gewcrbekammer dem Rathe der Stadt Leipzig in Folge vermehrter Täuschungen des Publikums auf diesem Gebiete das Bcdürfniß hervorgehoben, die öffentliche Anstellung und Beeidigung von Auktionatoren nach 8 36 der Reichsgewerbeordnung zu veranlassen. Die Mißstände im Auctionswesen, wie sie von der Kammer auf Grund von Erhebungen früher schon fcstgestellt wurden, be stehen heute im vermehrten Umfange. Von diesen Mißständen sind besonders hervorzuheben: 1) Im Mangel der behördlichen Controlle ist cs Jedermann gestattet, daS Auctwnatorgewerbe, gleichviel ob die be treffende Person, welche daS Gewerbe auSüben will, be reits verschiedentlich bestraft worden ist, gewerbsmäßig zu betreiben. 2) Nicht zu den Seltenheiten gehört c-5, daß Auktionatoren für eigene Rechnung selbst Auktionen unter markt schreierischer Reklame vornehmen, sei es mit besonders für diese Zwecke hergestelltcn Maaren, wie Taschen uhren, Gold- und Silberwaaren, Wein, Spirituosen, Cigarren u. s. tv., oder mit sonstigen erworbenen Gegen ständen, deren wirklichen Werth das Publicum öfters nicht zu beurtheilen vermag. 3) Die Preise der in ihrem Werthe zweifelhaften Objecte werden von besonders hierzu auSerwählten Personen in die Höhe getrieben und dann dem Unwissenden über lassen, oder wenn das Angebot nach Ansicht des Auktio nators nicht hoch genug ist, wird der Gegenstand zurück genommen, um später wieder den Versuch zu machen, durch trügerische Anpreisungen das Object für einen viel höbercn Preis, als dasselbe Werth ist, doch noch zu ver äußern. 4) Das Gebühren der die Auktionen geschäftsmäßig be suchenden Händler und Trödler oder Bictcrvereinigungcn. 5) Die oft mangelhafte Befriedigung der Auftraggeber der Auktionatoren durch gewissenlose Ausführung der Auf träge und unredliches Gebühren bei der Abrechnung u.s.w. Zur thcilweiscn Beseitigung dieser Mißstände und auch um das Auctiouatorgewcrbe nicht in Mißkredit zu bringen und die Glaubwürdigkeit der dieses Gewerbe ausübenden Personen etwa in Frage zu stellen, hat die Gewerbekammer in ihrem Bericht an die Königl. Kreishauptmannschast folgende Vor schläge gemacht: 1) Im Hinblick mif die bestehenden Mißstände im Auctions wesen und mit Rücksicln darauf, daß den Handlungen der Auktionatoren eine besondere Glaubwürdigkeit beiqe- lcgt werden muß, weil an die Handlungen oicser Ge- werbtrcibenden sich auch besondere rechtliche Wirkungen knüpfen, ist die Beeidigung und öffentliche Anstcllung von Auktionatoren gemäß 8 38 der Ge werbeordnung ein Bcdürfniß. 2) Der Erlaß einer Auctionsordnung, auf Grund welcher die Auktionatoren bestellt, beeidigt und beaufsichtigt wer den, ist erforderlich. 3) Als Auktionatoren sind nur solche Männer anzustellen, welche a. völlig unbescholten sind. Personen, welche den Offcn- barungSeid geleistet oder erfolglos auSgcpfändet wur- den, oder welche in Concurs verfallen gewesen und ein Zwangsverglcich nicht abgeschlossen rst, sind von der Beeidigung und Anstellung auSzuschlicßen, 'o. sich in geordneten finanziellen Verhältnissen und in der Lage befinden, ihren Auftraggebern eine ent sprechende Sichcrbeit für ihre Forderungen zu bieten, ein offenes Geschäft nicht besitzen, weil der Handfl a»f eigene Rechnung mit der Stellung eines beeidigten Auktionators unverträglich ist. l) Erlaß einer Gebührenordnung für die Veranstaltung von Auktionen, vielleicht im Anschluß an die Taxordnung für di - Gerichtsvollzieher. Es könnte auch, wenn die Turch- iührung einer Gebührenordnung auf Schwierigkeiten stoßen würde, die Festsetzung der Gebühren der frei willigen Vereiirbarung zwischen Auftraggeber und Auk tionator überlassen bleiben. 5) Erlaß von Vorschriften zur Führung von Acten oder Ge- - schäftsbüchern, nach welchen die Auktionatoren verpflich tet werden, über dieEigenthümex, die Herkunftu.s.w. der von ihnen zu versteigernden Gegenstände sich genügend zu versichern. Ferner lvürdc in diese Geschäftsbücher anfzunchmcn sein die zwischen Auftraggeber und Auktio nator vereinbarte Mindestsummc, für welche die Objecte verauctionirt werden sollen, dec Erlös aus denselberl und die auf den letzteren entfallende Gebühr u. s. w. 6) Um das planmäßige Vorgehen von Bietervereinigungeil zu verhindern, erscheint es erwünscht, in der Auctions ordnung zu bestimmen, mit der Auction erst dann zu beginnen, wenn eine genügende Anzahl Bieter erschienen sind. Hierbei würden die Theilnehmer der Bieterver- einigungcn, Compagnien u. s. w., Ivie deren Heisers- Helfer, welche dem geschäftsführenden Auktionator sehr bald bekannt werden dürften, nur als eine Person an zusehen sein. 7) Die Auktionatoren müßten berechtigt sein, Auctions- objecte, auf welche von Theilnchmern von Bieterver- cinigungcn in deren Namen Scheingebote erfolgen, nicht zu veräußern und in solchen Fällen die Obfecte von der Auktion zurückzuzieyen. 8) Die Auktionatoren müssen ferner berechtigt sein, Per sonen, welche durch ihr Gebühren die Auction stören, aus dem Auctionslocal zu weisen und unter Umständen auch die Auction sofort zn schließen. 9) Tic Auktionatoren haben sich zu vergewissern, daß Nach laßgegenstände, wie Betten, Wäsche, Kleider, Polster möbel u. s. w., welche von Personen mit ansteckenden Krankheiten herrühren, vor erfolgter Versteigerung gehörig deSinficirt sind. 10) Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auktionatoren werden vom Äewerbcgcricht entschieden. 4) Tie Streitigkeit zwischen einem Baumeister und Architekt in Leipzig, welcher die Anfertigung von Bau- und Werkzeich- nungcn, Aufstellung von statüchen und Manenberechnungcn, Ausschreibung einzelner Arbeiten auf Submission, Vergebung der Arbeiten, Ucbcrwachung der einzelnen Arbeiten u. s. w. gewerbsmäßig ausübt und wegen seiner .Heranziehung zu Bei trägen zur Gewerbekammer Beschwerde geführt hatte, weil seine Thätigleit einem gewerblichen oder sonstigen allgemeinen Be dürfnisse nicht unmittelbar dienstbar sei, hat seine Erledigung dadurch gefunden, daß das Königliche Oberverwaltunggcrickic der Anschauung der Königlichen Krcishauptmannschafc und der jenigen der Gcwerbckammer Leipzig bcigetrctcn ist und den Kläger kostenpflichtig abgcwiescn Hai. Nack der Entscheidung des- Königlichen Oberverwaltungs gerichts ist der Kläger im Hinblick auf sein Gewerbe, wcläieü als eine auf Erwerb gerichtete fortgesetzte Thätigkeit anzusehen ist, die nicht zu den wissenschaftlichen/ literarischen oder höheren künstlerischen Berufen gehört, als beitragspflichtig zur Gc- wcrbekammer anzusehen. 5) Die Wahlen der fünf Nichthandwerkcrmitglicder der Gc- werbckammcr sind nunmehr als giltig anzusehen, nachdem da-Z Königliche Obcrvcrwaltungsgericht die gegen diese Wahl von Mitgliedern mehrerer bcthciligter Vereinigungen erhobene An fechtungsklage als unbegründet nnd demnach kostenpflich tig zurückacwiescnhat. Insbesondere hat das Königliche OberverwaliungSgericht der von der Gewcrbekammer in ihrer Entscheidung über die An fechtung der Wahlen zum Ausdruck gebrachten Ansicht beige- pflichtct, daß cs im Mangel gesetzlicher Vorschriften als zu lässig anzusehen ist, wenn eine weibliche wahlberechtigte Person bei der Wahl sich durch denselben Bevollmächtigten vertreicn läßt, welcher auch von mehreren weiblichen, wahlberechtigten Personen zu diesem Zweck als Vertreter bevollmächtigt und legi- timirt worden ist, wie eS bei der am 4. April d. I. siattgc- fundenen Wahl der Fall gewesen ist. 6) Nachdem daS Königliche Ministerium des Innern die von der Gcwerbckammer ausgestellten Vorschriften zur Regelung des LehrlingSwcsens im Handwerk, insbesondere für solche Lehr herren, welche einer Innung nicht angehören, genehmigt, sowie sich mit der Fassung des von der Kammer ebenfalls ausgestellten Lehrvertrages einverstanden erklärt hat, sind diese Vorschriften durch öffentliche Bekanntmachung in den von der Kammer be nutzten Tageshlättcrn und Zeitungen des .Kammerbezirks den Betheiligten zur Kenntnis; und Nachachtung gebracht worden. 7) Die Kammer hat von der Sitzung am 29. Juli d. I. ab durch Vertretungen an folgenden Veranstaltungen Theil ge nommen : An den Verhandlungen der XV. Generalversamm lung des Ccntralvcrbandcs Deutscher Kaufleute und Gc- werbtreibendcr am 4. und 5. August d. I. in Leipzig, an den Verhandlungen des Xlll. Deutschen Mecha- nikertagcs am 16. August d. I. in Halle a. S., an der Hauptversammlung des Verbandes „Moden akademie" zu Leipzig am 18. August d. I., an der am 26. August d. I. stattgefundcnen Sitzung de-S Jnnungsausschußes der vereinigten Innungen zn Leipzig Und an der Zusammenkunft der Vorsitzenden und Sindici der Sächsischen Gcwcrbekammcrn am 28. August d. I. in Chemnitz. Tie Kammcrmitglieder nehmen von den Angelegenheiten Kcnntniß und erklären sich mit deren Erledigungen einver standen. Es folgt hierauf der Bericht zu Punct 2a der TageS-Ord- nung, über die Vc r h a n d l u n g c n der XV. General versammlung des Centralverbandes Deut scher Kaufleute und Gewerbetreibender vom 4. und 5. August d. I. in Leipzig, welchen Herr Nitzsche wie folgt erstattet. Zufolge der an die Gewcrbekammer ergangenen Einladung des Centralvcrbandes Deutscher Kaufleute und Gewcrbtrciben- der, Sitz Leipzig, zur Theilnahme an den Verhandlungen war die Kammer durch ihren Vorsitzenden, Herrn Malerobermcister Ferrilletsn. Sie Töchter der Anion und ihr Aberglaube. Bon Harry Kruse. Nachdruck vrrboien. Am Eingänge zum Hafen von New Nork steht auf hohem Piedestal eine Riesendame aus Erz, in -er hocherhobenen Rechten eine gewaltige Fackel haltend — es ist die bekannte Statue der „Freiheit, die die Welt erleuchtet". Ach, aber im Herzen der lebenden Amerikanerinnen giebt's doch noch manch' dunkles Plätzchen. Der dunkelsten Plätzchen eines ist das, wo der Aberglaube sitzt. Bon diesem will ich den schönen Leserinnen eine kleine Blüthen- lcse vorführen. Die Amerikanerin schwört zum „radbrt's koot". Dieser radbit's kcxrt ist die linke Hinterpfote eines Hasen, der sein Nest auf einem Kirchhof gehabt haben muß. Auch muß er gelbe Haare gehabt haben. Ferner muß dieser Hase bei Neumond um 12 Uhr Nachts an der Kreuzung zweier Fuß stege -es Kirchhofes von einem rothhaarigcn „Neger", ohne Sommersprossen, aber mit Schielaugen, gefangen und durch Erwürgen gctödtet worden sein. Hat der Hasenfuß diese Eigenschaften, so ist er ein nnfehlbarer Glückbringer. Wenn man diesen Hasenfuß, mit den Zehen nach oben, in der linken Hand hält, bis er in derselben warm geworden ist, so muß man in dieser Zeit auf irgend welche Weise Glück haben. Die Amerikanerin kauft diesen „rabbit's toot" im Juweliergeschäft für hohen Preis. Er ist in Silber oder Gold gefaßt nnd wird, zu sofortigem Gebrauch bereit, im Portemonnaie getragen. Soweit der Aberglaube der Amerikanerin mit dem „rskbit's koot". Und nun eine ganze Blumenlese vom Aberglauben der Töchter der Union: Schlägt die Hausfrau bei der Zubereitung einer Eier speise ein faules Ei auf, so wird sic innerhalb dreier Tage mit ihrem Dienstmädchen einen Streit haben. Beim Auf schlagen des siebenten Eies muß sie einen Gedanken fassen und sie ist sicher, daß derselbe in Erfüllung geht. Ist das siebente Ei aber ein faules, so wird der Gatte noch am selben Tage heimlich das Dienstmädchen um die Taille fasten. — Empfängt die Herrschaft den Besuch einer Dame mit rothem Haare, so weiß das Dienstmädchen, daß ihr innerhalb zweier Wochen der Dienst aufgckündigt werden wird. — Hat die Hausfrau einen lustigen Gast zu Tische, so bedeutet das Glück für den Tag. Will das Dienstmädchen an diesem Glück für sich thcilnchmen, so muß sie versuchen, 33 Mal hinter dem Stuhl dieses Gastes vorbeizukommen, dann ist ihr eine reiche Heirath vor dem nächste r Mond wechsel sicher. — Bleibt die Küchcnuhr stehen, so erwartet die Hausfrau Besuch vrm Lande. — Läßt das Dienst mädchen ein heißes Bügeleisen fallen, so wird ein Fa milienmitglied ihrer Hs-rschafl sterben. — Wenn daS Dienstmädchen Morgens die Aschenkanne am Ofen um gestürzt vorfindet, so wird sic ohne Zweifel in kürzester Zeit einen Heirathsantrag erhalten. — Wenn das Dienstmädchen einen Spiegel zerbricht, so bedeutet das Unglück für ihre zukünftige Ehe; zerbricht die Hausfrau den Spiegel, so hat sie innerhalb einer Woche einen Zank, mit ihrem Gatten: zerbricht eine junge Wittwe einen Spiegel, so darf sie nicht eher auf einen Heirathsantrag hoffen, als bis sie die Zinnfolie von den Scherben bis aufs kleinste Stäubchen abgekratzt und vom Westwind eines Junitages hat verwehen lasten. — Findet man Morgens beim Heraustreten auf den Hausflur die Coeosmatte ver kehrt vor der Schwelle liegen, so darf man von diesem Tage ab ein gairzes Jahr auf keinen Heirathsantrag hoffen oder darf auf keinen erhaltenen Antrag innerhalb dieser Frist reagiren, wenn die betreffende Ehe keine unglückliche sein soll. — Wenn man beim Ausfegen des Schlafzimmers eine Haarnadel findet', so bedeutet das Glück in der Ehe, für die Hausfrau in der geschlossenen, für die Zofe in der zu schließenden. Beide bewahren eine also gefundene Haarnadel mit peinlichster Sorgfalt auf. — Findet eine Ehefrau auf der Straße eine verrostete Haarnadel, so hebt sic sie sofort auf, steckt sie ins Portemonnaie und praktictrt sic zu Hause ihrem Gatten unbemerkt in die linke Westen tasche. Das knüpft das Band der Ehe fester. — Hat die Ehefrau diese verrostete Haarnadel gar am Ostersonntage beim Kirchgang gefunden, so verleiht dieser besondere Zu fall der Haarnadel eine verstärkte Wirkungskraft. Steckt die Ehefrau die Haarnadel zu sich und spricht dabei leise einen Wunsch aus, so wird derselbe in Erfüllung gehen und wenn sie — hundert Jahre auf diese Erfüllung warten müßte. Ein Dienstmädchen hat Glück, wenn es mit dem Baby der Herrschaft spazieren geht und unterwegs auf ein Hundepaar trifft, das auf einander losbeißt. Findet das- Dicnstmädchen Mrrgens den Kanarienvogel todt im Bauer, so weiß es, daß seine Herrschaft demnächst ge zwungen sein wirb, Astermicther aufznnehmen. Der 13. eines Monats mit ungrader Tageszahl ist für das ame rikanische Gesinde ein Tag, dessen Heraufdämmern es ganz besonders fürchtet. Auch vcrmiethet man sich natürlich i!). ungern in einem Hause, dessen Nummer entweder 13 ist oder durch 13 ohne Rest aufgeht. Desgleichen servirt man nicht gern bei Tisch, wenn zwölf Gäste daran sitzen und man also selbst der Dreizehnte in der Stube ist. Die bösen Folgen.dieses Zufalles kann man jedoch abmcndcn, wenn man sich, bevor man das Zimmer zum letzten Mal verläßt, einmal ganz herumdreht und dabei das Wort „eriss- oioss" leise ausspricht! Hat die Krau das Unglück, auf der Straße eine Nonne im Ornat anzutreffen, so kann sie die bösen Folgen dieses unheilbringenden Zusammentreffens nur abwenden, wenn es ihr gelingt, die andere Seite der Straße zu erreichen, ehe noch die Nonne die Stelle des Trottoirs erreicht hat, die sie verlassen hatte. Ist das nicht mehr möglich, so «ruß sie an der Nonne so dicht Vorbei gehen, daß sie deren Rosenkranz streift oder berühren kann. Begegnet die Braut ihrem Zukünftigen oder die Gattin ihrem Gemahl auf der Straße und es geht oder zwängt sich gerade ein Passant zwischen ihnen hindurch, ohne sich deshalb zu entschuldigen, oder es steht gerade ein Laternen pfosten zwischen den sich Begegnenden, so müssen beide, Braut und Bräutigam, Gatte und Gemahlin, eine Strecke Weges zurückgehen und versuchen, uirgetreunt einander zu begegnen. Gelingt ihnen das nicht oder vergessen sic, es zu thun, so wird sich sehr bald eine „Dritte" loder „Dritter") in ihre bräutliche rcsp. eheliche Gemeinschaft drängen. Einen Feind des Hauses wird man auf un gefährlichste Weise dadurch los, daß man aus frischem, weißem Bienenwachs eine menschliche Figur, dem Ge schlechte dieses Hausfeindes entsprechend, mit den bloßen Fingern zurecht knetet und formt, wobei man fortwährend Flüche und Verwünschungen ausstoßcn muß. Diese Wachs figur muß dann mit ührlosen Nähnadeln zerstochen und Abends auf der verglimmenden Gluth des letzten Hcrd- feuerS geschmolzen und verbrannt werden. Aus der Asche dieses Herdfeucrs formt man mit ranziger Butter ein Kügelchen, welches man in ein Flcischstückchcn wickelt und irgend einem fremden Hunde zu verschlingen gicbt. Trifft eine Brautkutsche auf einen Lelchenzug, so ist für das Brautpaar zusammen oder für Braut und Bräu tigam einzeln ein großer Jammer zu befürchte». Keine Frau wird zwischen den Wagen und Kutschen eines Leichen zuges hindurch die Straße kreuzen, und wenn sie darüber einen „kive o'oloek" verspäten oder verpassen sollte. Thäte sie den verbängnißvollcn Lauf über die Straße dennoch, so würde sie eines frühzeitigen, nnnatürlichcn Todes sterben. Findet die junge Frau ihre Hausschuhe Morgens mit der Sohle nach oben auf dem Fußboden liegen, so darf sic sie nicht eher anziehen, als bis sic dieselben schleunigst nmgedrcht und dabei die Worte „nor rvaste, vor rennt" dreimal gemurmelt hat. Wird di^ Stube gekehrt und man findet dabei eine Stecknadel mit der Spitze der eigenen Person zugekehrt aus dem Fußboden, so bedeutet das Glück, und wenn man dieses Glück sich erhalten will, so muß man die Nadel auf heben, ohne sie dabei zu verschieben, und wie einen Talisman hüten und aufbewahren. Hat man mit einer Nadel zu thuu, und dieselbe fällt zufällig zu Boden und bleibt mit der Spitze im Teppich oder iu der Diele stecken, so bedeutet das Besuch für die Hausfrau, für das Dienst mädchen irgend ein Unglück. Kräht auf dem Lande der Hahn des Morgens dicht vor der Hausthür, so wird man einen unerwarteten Besuch erhalten. Verirrt sich ein Vogel von der Straße ins Haus und flattert darin um her, so wird die Besitzerin des Hauses bald sterben, wenn er in der Wohnstube umhcrfliegt; fliegt er in der Küche umher, so bedeutet das üeu baldigen Tod des Dienst boten. Dreht man jedoch dem Thierchcn sofort nach dem Einfangen den Hals nm und wirft's durch dasselbe Fenster, durch welches es hereingcflogen, auf die Straße hinaus, so hat man das böse Omen unschädlich gemacht. Weder Herrschaftskinder, noch Dienstboten werden eine Ehe im Monat Mai eingehen, wenn sie s irgend ver meiden können. Die Mai-Ehen bringen Unglück ins Haus. Weder die Braut aus herrschaftlichem, noch diejenige aus dienendem Stande paßt ihr Brautkleid vor der Trauung vollständig, d. h. alle Theile desselben auf eiunral, an, denn das würde für die junge Frau frühen Tod oder doch den Verlust der Treue ihres Gatten bedeuten. Am Tage der Hochzeit muß die Braut fragen: „Lometlnug dorroveä, sometdmg Klus, Lometstinz olcl soll sometkinz nsve" ü. h. etwas „Geborgtes", etwas „Blaues", ctivas „Altes" und etwas „Neues" an ihrer Garderobe. Das verbürgt ihr eine glückliche Ehe. Eine Woche vor der Trauung giebt die Braut ihren Brautjungfern einen „luoostoon", bei welchem kein Mann zugegen und auch nichts dem männ lichen Geschlecht Zuachörendcö im Zimmer sich befinden darf. Zu dem Zwecke wird das Zinnner den Tag zuvor gelüftet und aufs Allerpeinlichste gesäubert. Die geringste Nachlässigkeit oder Toleranz wurde die zukünftige Ehe zur Hölle machen! , ,, , ,, Wie man also sieht, fehlt es auch den „erleuchteten Töchtern der Union keineswegs an abergläubigen Vor stellungen. In manchen Pnncten decken sich diese mit dem bei uns Erhaltenen: aber die „neue Eultur" im Westen hat, wie der geneigte Leser bemerkt haben wird, auch manchen „neuen Aberglauben" entwickelt.
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