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/ Wochenblatt Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsötatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Madtrath daselbst. 24. Ireitag den 25. März 187 Tagesgeschichte. Die Generalversammlung des landwirthschaftlichen Creditvereins im Königreich Sachsen ist aus den 8. April nach Chemnitz ausge schrieben. Auf dem Bahnbofe zu Döbeln hat man am 22. März früh in einem leeren Vieh wagen ein Frauenzimmer vorgefunden, welches dort gestündigermatzen gurz vorher heimlich geboren und das Kind sodann unter den Wagen geworfen hatte. Sie wurde verhaftet und das arme neugeborne Wesen, in welchem noch schwache Spuren Von Leben zu bemerken waren, ärztlicher Behandlung übergeben. Aus Berlin wird dem „Dr. I." unterm 21. Marz telegraphirt: In der heutigen Reichstagssitzung wurden bei der Bcrathung des Gesetzentwurfes über die Ausgabe von Banknoten viele Amendements, die Ausdehnung des Gesetzes auf Staatspapiergeld, gestellt, denen Delbrück widerspricht. In der Debatte äußert Grumbrccht, die all gemeine Meinung sei, daß die Kleinstaaten nur noch auf einige Zeit exisüreu würden. Günther replicirt, daß, wenn dieser Grundsatz die Majorität erhielte, die verfassungstreuen Abgeordneten ihre Man date nicderlegcn müßten. Für heute beschränkte er sich auf einen Protest gegen diese Behandlung der feierlich vereinbarten Bundesver fassung, als sei dieselbe ein werthloies Stück Papier. Fries (Wei mar) protcstirt energisch gegen die Bezeichnung der Kleinstaaten als Raubstaatcn, auch Rabenau aus Hessen fordert treue Innehaltung der Bundesverfassung. Sämmtliche Amendements über die Ausdehn ung des Gesetzentwurfs werden zurückgezogen und der Gesetzentwurf unverändert angenommen. Man macht nicht ohne Grund auf eine Collision der Pflich ten aufmerksam, die leicht da und dort im norddeutschen Bundesherr cintreten könne. Bei dem Fahneneid, den die Soldaten ablegen, muffen sie dein Bundesfeldherrn Treue und dem Landeshern Ge horsam angeloben. Wenn es nun Vorkommen sollte, daß der Lan desherr nicht mit denl Bundesfeldherrn gehen wollte, wem hätte der Soldat zu gehorchen und wem treu zu sein? In Hessen ist das um so wehr möglich, als der Großherzog nur mit dem einen Fuß im Nvrdbund steht, mit dem andern aber im Süden. Der Erbe des ersten deutschen Parlaments in Frankfurt ist der norddeutsche Reichstag in Berlin geworden, Advokat Jucho in Frank furt hat ihm daher das Original der deutschen Reichsverfassung von 1849, von sämmtlichen Reichsministern und Parlamentern unter zeichnet, in diesen Tagen überschickt. Präsident Simson theiltc dies dem Reichstage init, ohne einen Eindruck auf die Versammlung zu machen. Von der Fülle der Erinnerungen, die sich an diese schwer crkäinpfte Urkunde knüpfen, kam nichts zum Vorschein. < In Stuttgart sind Tausende von Leuten von den Blattern befallen, Groß und Klein, Alt und Jung läuft zu den Doctoren und läßt sich impfen, vr. Niltingcr mit seinen Schriften wider die Im pfung ist vergessen; denn die Schwaben sagen: Die Soldaten sind überflüssig, Wenns keinen Krieg gicbt, und wider die Impfling mag man schelten, Wenns keine Blattern giebt. In Paris, wo die Knhpockenimpfung nicht gesetzlich durchgeführt ist, beträgt die Sterb lichkeit bei der jetzigen Epidemie über 20 PC., in Stuttgart, wo Jedes einmal geimpft wurde, etwa 1 PC. Halberstadt, 17, März. Gestern Nachmittag warf ein Ar beiter der Zuckerfabrik Eilenstedt einen andern Arbeiter unter dem Rufe: „Jetzt soll er hinein!" in eine mit siedendem Zuckersäfte an gefüllte Scheidepfanne. Der Beschädigte befindet sich in ärztlicher Behandlung, soll aber zum Wiederaufkommen sehr wenig Hoffnung geben. Ein Wiener wurde wahnsinnig, kam ins Irrenhaus und seine Frau verlobte sich mit einem Advokaten. Die Verlvbungsanzeige kam in die Zeitung und die Zeitung kam dem Kranken, der einen lichten Tag hatte, zu Gesicht. Er fing krampfhaft an zu lachen und stürzte todt zur Erde, die Frau verfiel in ein Nervenfieber. In Paris große Wallfahrt nach der Stadt Tours, wo Prinz PeterBonaparte abgeurtheilt wird. Ganze Redaktionen z. B. der Marseillaise, zu welcher der erschossene Victor Noire gehörte, sind dahin übergesiedelt. Einer der Zeugen ist Rochefort. Vom 1. April au "MW Postenlauf der Post-Expedition Wilsdruff. Ankommende: 5 Uhr 30 Min. früh Botenpost von Mohorn; — 8 Uhr Vormitt. Personenpost von Dresden; — 1 Uhr 35 Min. Nachmitt. Personenpost von Nossen; 9 Uhr 30 Min. Abends Personenpost von Dresden. L. Abgehende: 6 Uhr früh Personenpost nach Dresden; — 8 Uhr 30 Min. Vormitt. Votenpost nach Mohorn; — 2 Uhr Nachmittags Personenpost nach Dresden; — 4 Uhr 15 Min. Nachmitt. Perfonenpost nach Nossen. Kirchcnnachrichten aus Wilsdruff. Am Sonntage Lätarc predigt Vormittags: Herr Pastor Schmidt. Nachmittags: Herr Diaconus Ficker. Amtliche Bekanntmachungen und Anzeigen vermischten Inhalts. Bekanntmachung, die Zeitungscautionen betreffend. Mit dem Inkrafttreten des nächstens zur Publikation gelangenden neuen Preßgesetzes erledigen sich die Vorschriften des zeiiherigen Preßgesetzes vom 14. März 1851 über die Zeitungscautionen. Die Cassenverwaltung des Ministeriums des Innern ist daher angewiesen worden, alle wegen Herausgabe von Zeitschriften erlegten Kautionen gegen Einreichung gerichtlich recognoscirter Quittung über Capital und Zinsen, beziehendlich Talon und Coupons und des Cautionsscheincs an die Cautionsbesteller zurückzuzahlen. Die Zinsen für die in baarcm Gelbe erlegten Cautioncn werden nur noch bis zum 1. April dieses Jahres gewährt. Cautionen, welche binnen 8 Wochen vom I. April an nicht erhoben worden sind, werden auf Kosten der Eigcnthümer beim Gerichtsamtc im Bezirksgericht Dresden niedetgelegt. Dresden, am 16. März 1870. M i n i st e r i u m des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Das diesjährige 4. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen — letzte Absendung am 19. März d. I. — enthält: Nr. 23. Decret wegen Bestätigung des Statuts des städtischen Krankenhauses zu Großenhain; vom 8. Februar d. I. Nr. 24. Verordnung, die Erhöhung des normalmäßigen Verpflegbeitrags in den ersten Classen der Landesirrcnstalten betr.; vom 1. März d. I. Nr. 25. Decret, die Ausdehnung der Kettenschleppschisffahrt auf der Strecke von Schandau bis zur Sächsisch-Böhmischen Grenze öetr.; vom 2. März d. I. Nr. 26. Gesetz, den Wegfall der Bürgcrrechtsgebührcn und die Einführung direkter Wahlen der Stadtverordneten, ingleichen der Mitglieder des größeren Bürgerausschusses betr.; vom 5. März d. I. Nr. 27. Verordnung, einige anderweite Abänderungen des Gesetzes und der Ausführungsverordnung vom 23. August 1862, das Jmmobiliar-Brandvcrsicherungswesen betr.; vom 7. März d. I. Nr. 28. Finanzgesetz auf die Jahre 1870 und 1871; vom 7. März d. I. Rr. 29. Verordnung, die Ausführung des Finanzgesctzes auf die Jahre 1870 und 1871 betr.; vom 7. März d. I. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt 14 Tage lang in hiesiger Nalhserpedition zur Einsicht aus. Rath z» Wilsdruff, ami»7°. ' Kretzschmar.