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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Raffen, Siebentel)« und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 6H. Dienstag den 2. Anguß 187Ü. Verordnung an sämmtliche Obrigkeiten des Landes und die Landwehr-Bezirks-Commando's, die Unterstützung bedürftiger Familien von Unteroffizieren und Mannschaften der activen Armee, Reserve und Landwehr betreffend, vom 28. Juli 1870. Behufs der Verthefiung der Untcrstützungsgelder, welche beim Kriegs-Ministerium auf dem Wege der Privat-Wohlthätigkeit für bedürftige Familien verheiratheter Unteroffiziere und Soldaten der activen Armee, sowie von einberufenen Mannschaften der Reserve und Landwehr bereits eingegangen sind und noch eingehen werden, ist es nothwendig zu wissen, wie viel dergleichen Familien in jedem einzelnen Landwehr-Bataillvnsbezirke vorhanden sind. Die sämmtlichen Ortsobrigkeiten des Landes, — Gerichtsämter und Stadträthe,— werden daher hiermit veranlaßt, zu gedachtem Zwecke alsbald und spätestens bis zum 15. August dieses Jahres, die in ihren Bezirken befindlichen Familien genannter Kategorien dem Land- Wehr-Bataillons-Cvmmando, in dessen Bezirk sie gehören, in doppelten Verzeichnissen, — von denen das eine die bedürftigen Familien der Unteroffiziere und Mannschaften der activen Armee, das andere diejenigen der einberufenen Reservisten und Landwehrmänner zu enthalten hat, und welche im Uebrigen in der Form nach dem Schema XIV. zur Ausführungs-Verordnung vom 24. December 1866 verfaßt werden mögen, — namentlich anzuzeigen, und haben sodann und nach Ablauf obiger Frist die Landwehr-Bezirks-Commando's die bei ihnen ein gegangenen Verzeichnisse ungesäumt und unmittelbar an das Kriegs-Ministerium einzureichen. Dresden, am 28 Juli 1870. , . Kriegs-Ministerium. von Fabrice. Bekanntmachung. - - In Betracht der, der hiesigen Amtshauptmannschaft in Folge der gegenwärtigen Zeitvcrhältnisse*öbliege'ndcn vielfachen und dringen den Geschäfte ist auf Antrag des Herrn Amtshauptmann von Vieth der Herr Regierungsresercndar Freiherr von Wcißenbach beauftragt worden, denselben bei der Departements-Ersatz-Commission als Civilvorsitzenden der Kreis-Ersatz-Commission zfi vertreten, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. ' - A Dresden, den 29. Juli 1870. > Königliche Kreisdiyection. von LörmsrltL. Stenz. Auf erhaltene Anweisung wird nachstehende Aekanntmachung. Der Bundeskanzler hat den Subskriptionspreis der Zproeentigen Bun desanleihe auf 88 (Acht und Achtzig) Procent festgesetzt. Berlin, den 30. Juli 1870. Bundeskanzleramt. Delbrück. andurch zur öffentlichen Kenntnis; gebracht. Dresden, den 31. Juli 1870. Königliche A m t s h a u p t m a n u s ch a f t. von Vieth. Auf Antrag vom 8. dieses Monats ist am heutigen Tage der in Wilsdruff seinen Sitz habende Vorschußverein zu Wilsdruff, dessen Statuten vom 15. Mai 1863 durch Decret des Königl. Ministerium des Innern zu Dresden vom 30. Juli 1863 bestätigt worden sind, auf Folium 2 des Genossenschaftsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamts als Genossenschaft und juristische Person eingetragen worden, was nach §. 74 des Gesetzes vom 15. Juni 1868 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königs. Gerichtsamt Wilsdruff, am 22. Juli 1870. Leonhardi. Aerfügung an sämmtliche Gemeindevorstände des Amstbezirks Wilsdruff. Die Gemeindevorstände sämmtlicher Ortschaften hiesigen Gerichtsamtsbezirks werden hierdurch mit Anweisung vergehen, die in ihren Orten sich noch aufhaltenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes (Landlvehr, Reserve, Dispositions-Urlauber,) schleunigst aufzuzeichnen, und diese Verzeichnisse, oder dafern sich Beurlaubte in ihren Ortschaften nicht aufhalten, Vacat- scheine längstens bis MM 10. August 1870