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Wochenblatt für für Rr. 48. 1878. Dienstag, den 18, Juni Wilsdruff. Tharandt. Nossen. Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Achtunddreißigster Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal (Dienstag u. Freitag) und kostet vierteljährlich 1 Mark. Annoncen-Annahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag 1L Uhr. Heil Dir, o fürstlich Paar! Wie stehst Du heut' so glücklich auf dem Throne, Des Volkes Gruß gilt nicht dem Glanz der Krone, Er klingt Euch zu, manch' edler That zum Lohne, Mit der Ihr Euch die Herzen zugewendet; Nii- König ^Ibsrl, llii» Lanola sendet Das Sachsenvolk der Liebe reichen Zoll, Die Ihr geübt so warm und gnadenvoll, Die immer Eures Herzens Leitstern war, Heil Dir, o fürstlich Paar! Der reiche Herr der Welt Schau auf dies Fest und gebe seinen Segen, Er mag auch ferner jene Eintracht pflegen, Die Thron und Volk verband auf allen Wegen. Des Weltenlenkers väterliches Walten Mag Dich, o Jubelpaar, dem Land erhalten In Glück und Frieden bis zur fernsten Zeit; Und jeden Kranz, den Euch die Liebe weiht, Wir bitten, daß ihn blühend stets erhält Der reiche Herr der Welt! Dies kleine Angebind Nimm hin, o Jubelpaar, aus Volkes Munde, Es zeigt sich rein und wahr, ist eine Kunde, Die jedes Herrscherhaus in solcher Stunde Als höchstes und als bestes Kleinod schmückte, Die Liebe giebt, wo Liebe schon beglückte. Blüht auch in Zukunft Sachsens Rautenkranz In immergrüner Frische, schönem Glanz, So sei in ihm ein Blümchen sanft und lind, Dies kleine Angebind! Das ist ein Jubeltag! Im Sachsenland, im Süden und im Norden, Klingt hell und rein in brausenden Accorden Ein Grüßen und ein Singen aller Orten Und eines Sinnes, weihen Herz und Hände In wahrer Ehrfurcht ihre Segensspende Dem hochgeliebten theuren Königspaar, Das vor uns steht, den Silberkranz im Haar. In jeder Brust hallt diese Freude nach, Das ist ein Jubeltag! Verordnung an sämmtliche Amtshauptmannschaften, Bürgermeister und Gemeindevorstände, die Wahlen znm Reichstage betreffend. Nachdem durch den Bundesrath unter Kaiserlicher Zustimmung die Auflösung des Reichstags beschlossen und durch Kaiserliche Ver ordnung zur Vornahme der Neuwahlen für den Reichstag der 30. Juli dieses Jahres festgesetzt worden ist, werden die Gemeindeobrigkeiten als welche in dieser Beziehung für die Städte, in welchen die revidirte Städteordnung gilt, die Stadträthe, in den Städten, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister und für das platte Land die Amtshauptmannschaften zu betrachten sind — hierdurch angewiesen, unter Beobachtung der im Wahlgesetze für den Norddeutschen Bund vom 3l. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 Seite 145 fg.) und in dem zur Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275 flg.) enthaltenen Bestimmungen ungesäumt — und zwar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke — die in HZ 6, 7 des angezogenen Reglements vorgeschriebene Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen. Hiernächst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände in Gemäßheit Z 8 des Wahlgesetzes und Z 1 des Reglements die Wählerlisten aufzustellen. In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke einzutheilen sind, hat die Aufstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen und es sind daher die Gemeindevorstände von der Amtshauptmannschaft wegen der geschehenen Bezirks« eintheilung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Die Auslegung der Wahllisten hat spätestens am 2. Kuli tiefes Kahres zu beginnen und ist deshalb seiner Zeit die in Z 2 des gedachten Reglements vorqeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. Da auch zum Zwecke der bevorstehenden Wahl für die über die Abgabe der Stimmen aufzunehmenden Protokolle sowie für die Gegenlisten gedruckte Formulare vertheilt werden sollen, so ist der alsbaldigen Anzeige der Gemeindeobrigkeiten über die Anzahl der in ihrem Bezirke gebildeten Wahlbezirke und der hiernach erforderlichen Protokolle und Gegenlistenformulare entgegenzusehen. Dresden, den 13. Juni 1878. Ministerium -eS Kuner«. von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Tagesgeschichte. Berlin, 13. Juni. „Der Reichs-Anzeiger" veröffentlicht an der Spitze des heutigen Blattes folgenden Erlaß des Kronprinzen an den Reichskanzler vom 11. Juni: „Kaum der meuchlerischen Hand eines Verblendeten durch Gottes Gnade entgangen, hat des Kaisers und Königs Majestät, mein Herr Vater, sich zum zweiten Male dem Geschosse eines im Versteck lauernden Verbrechers ausgesetzt gefunden. Wiederum hat Gottes gnädiger Schutz über dem theuren Haupte ge waltet. Der Frevler hat zwar leider! das Ziel nicht gefehlt, seinen verruchten Zweck aber nicht erreicht. Die Schmerzen, welche die zahl reichen Wunden verursachten, traten gegen den tiefen Kummer zurück, welche das landesväterliche Herz des Kaisers und Königs durch die noch beim Abend seines bisher so reich gesegneten Lebens ihm nicht ersparte Erfahrung bedrückte, daß im deutschen Volke solche Unter- thanen in rascher Folge reifen konnten. Die herzliche Theilnahme indeß, welche alsbald sich in der Einwohnerschaft der Residenz zu erkennen gab, die Entrüstung über das Verbrechen, verbunden mit der innigen Freude über die Errettung aus unmittelbarer Todesgefahr, die Segenswünsche, welche aus allen Kreisen und allen Theilen des deutschen Vaterlandes, ja von überall, wo im Auslande und selbst in fernsten Welttheilen Deutsche weilen, in Adressen, in sinniger Dichtung, Telegrammen, Blumenspenden und ähnlichen Aufmerksamkeiten durch ständische und kommunale Vertretungen, weltliche und kirchliche Kor porationen, Behörden, Vereine, Versammlungen, durch Würdenträger und Privatpersonen ohne Unterschied des Standes und Berufs, dez