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Wochenblatt für für Erschein! wöchentlich 2 Mal Dienst,ist und Freitag. Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannabmc Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag AbvnnemenlsprciS vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer — kostet 10 Pf. Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. fiir die Königs. Amtshauptmnnnschast zu Meißen, das Königs. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu Wilsdruff. Bierundvierzigster Jahrgang. Nr. 5. Dienstag, den 15. Januar 1884. Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährigen freiwilligen Militärdienste betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommmission werden in Gemäßheit der Bestimmung in tz 91 der Ersatzordnung vom 28. Septemder 1875 im Laufe des Monats März dieses Jahres die diesjährigen Frühjahrsprüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährigen freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten, für den Regierungsbezirk Dresden be- stellten Königlichen Prüfungskommission nach M 23 nnd 24 der Ersatzordn^ng gestellungspflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der bevorstehenden Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens bis zum I. Februar d. I. schriftlich gelangen zu lassen. Nach'die sem Termine eingehende Zulassungsgesuche können nach ß 91 der Ersatzordnnng Berücksichtigung nicht mehr finden. Dem mit genauer Woh- nnngsangabe zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind beizüfügen: I., ein den'Vorschriften in ß 89,3 8ub d der Ersatzord nung genau entsprechendes Einwilligungsattest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit und Fähigkeit, de§ Freiwilligen während seiner aktiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen, 2.,'ein Geburtszeugniß und 3., ein Unbe scholten- heitszeugniß, welches für Zöglinge höherer Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höherer Bürgerschulen) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Lente durch die Polizeiobrigkeit oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Sämmtliche Papiere sind im Originale eiuzureichen. In dem Zulassungsgesuche ist gleichzeitig mit anzugeben, in welchen zwei von den fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen oder englischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstge schriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung zuzulassenden Adspiranten wird rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Uebrigens wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Examinanden zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Ersatzordnung als Anlage 2 zu Z 91 beigefügten Prüfungsordnung zum einjährigen Freiwilligendienste hingewiesen. Gleichzeitig werden hiernächst die im Jahre 1864 geborenen jungen Männer, welche sich im Besitze eines, den Vorschriften in Z 90 der Wehrordnung entsprechenden Zeugnisses über ihre wissenschaftliche Befähigung befinden aufgefordert, bei Verlust des Anrechts zum einjährigen freiwilligen Militärdienste bis zu obengedachtem Tage ihr Gesuch um Ertheilung des Berechtigungsscheines unter Bei fügung der oben unter 1 bis 3 bezeichneten Papiere und des fraglichen Qnalifikationszeugnisses schriftlich anher einzureichen. Schließlich wird noch bemerkt, daß die im Jahre 1864 geborenen Schüler höherer Lehranstalten, welche auf Grund der bei den letz- teren abznhaltenden nächsten Osterprüfung ein derartiges Befähigungszeugniß zu erlangen hoffen, gleichfalls bei Verlust des Anrechts zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zum 1. Februar dieses Jahres ihr Gesuch um Ertheilung des Berechtigungsscheines unter Beilegung der vorerwähnten Zeugnisse schriftlich allhier einzureichen und vor dem I. April d. I. das gedachte Qualifikati'onzeuqniß beizubringen haben. Dresden, den 2. Januar 1884. Königliche Prüfungs-Kommission für Einjährig-Freiwillige. Haße, Regierungsrath. EraS, Major. Bekanntmachung, die Zählung der Fabrikarbeiter betr. Die Ausfüllung der Formulare zu der am 1. bez. 2 Mai jeden Jahres vorzunehmenden Zählung der Fabrikarbeiter ist von allen denjenigen Gewerbeunternehmern zu erfordern, welche 1 ., in ihren Grwerbeanlagen mindestens 10 Arbeiter beschäftigen oder 2 ., Dampfkessel verwenden oder 3 ., mit Wind-, Wasser-, Gasmaschinen- oder Heißluftmaschinen-Betrieb arbeiten oder 4 ., zur Errichtung ihrer Anlagen nach Z 16 der Gewerbeordnung und den Nachträgen hierzu besondere Genehmigung erhalten haben. Zum Zwecke des Bezugs der erforderlichen Zählsormnlare werden die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Si- venlehn sowie die Herren Gemeindevorstände hiermit veranlaßt, eine Liste der nach Obigem bei der Zählung in Frage kommenden Unternehmer für ihren Bezirk anfzustellen und dieselbe bis zum 28. dieses Monats anher eiuzureichen. Die in einem selbstständigen Gutsbezirke vorhandenen Gewerbeanlagen sind in der Liste des benachbarten Gemeindebezirks mit zu berücksichtigen. Meißen, am 9. Januar 1884. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen, aus Braunsdorf bei Tharandt gebürtigen, bis vor Kurzem in Oberpesterwitz aufhältlich gewesenen Handarbeiter Ernst Hermann Büttner, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das hiesige Amtsgerichtsgefängniß abzuliefern. Wilsdruff, den 11. Januar 1884. Der Königliche Amtsanwalt. Gange, Nef. Beschreibung. Alter: 32 Jahre. Statur: übermittel, kräftig. Gesicht: voll. Gesichtsfarbe: gesund. Bart: Backen- und Schnurrbart (Kinn rasirt). Kleidung: kurzer dunkler Stosfrock, blaue Leindwaudschürze, lange Schaftstiefeln, und Mütze mit Schirm. Nächsten Mittwoch, den 16. Januar 1884, Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Sitzung des StadtgemeinderatHS. Wilsdruff, am 14. Januar 1884. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Tuyesgeschichte. Der Besuch des Königs Humbert von Italien in Dresden und Berlin ist festgestellt, steht aber, wie man erführt, nicht vor Mai zu erwarten. Berlin, 12. Januar. Ein Privattelegramm der „Vossifchen Zei tung" berichtet aus Loudvu: „Im Schloß Windsor lief gestern ein Drohbrief ein, in Folge dessen umfassende Vorsichtsmaßregeln getroffen wurden, um das Schloß gegen ein etwaiges FOiierattentat zu schützen. Die Truppen der Garnison wurden in den Kasernen konsignirt, den Fremden wurde der Zutritt zum Schloß verwehrt. Die Königin weilt in Osborne. In Wien drangen am 10 d. Abends 6 Uhr 2 Männer in die im belebtesten Theile der Mariahilfstraße gelegene Eisert'sche Wechsel stube ein, streuten dem Besitzer Sand in die Augen, verletzten den selben lebensgefährlich und raubten die in dessen Portefeuille befind lichen Werthgegenstände. Auf die Hilferufe Eisert's eilte aus einem rückwärts gelegenen Zimmer die Gouvernante mit den beiden jüngeren Brgmstr. Kindern Eisert's herbei. Die Gouvernante und das eine Kind wurden von den Räubern schwer verletzt; das andere Kind wurde mit einer Hacke erschlagen. Den Thätern gelang es, zu entkommen. Nach der Angabe Eisert's war noch eine dritte Person an der That betheiligt. Wenn in den politischen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich neuerdings eine erfreuliche Besserung oder wenigstens Windstille eingetreten ist, so kann andererseits nicht geleugnet werden, daß in Frankreich systematisch und mit allen Mitteln dahin gestrebt wird, fremde Arbeiter und fremde Waaren aus Frankreich zu ver- drängen. Selbstverständlich sind die Franzosen Herren im eignen Hause, Es fragt sich nur, ob Deutschland geneigt sein wird, fran zösische Produkte auch fernerhin in solcher Menge zu beziehen, wie dies jetzt der Fall ist, zumal viele dieser Artikel in Deutschland besser und billiger hergestellt werden. — Der „National" meldet bereits, daß die Nordbahn alle Beamten und Arbeiter deutschen Ur sprungs fortgejagt habe, In den großen Eisenwerken des Crenzot wurden an einem Tage 1500 fremde Angestellte vor die Thür gesetzt. Den Unternehmern neuer Eisenbahnen und Tramways in Algier wurde