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Wochenblatt Dienstag, den 26. October 1875. für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Bekanntmachung. Am 17. dss. Mts. ist auf Soraer Flur ein der Tollwuth verdächtiger Hund getödtet worden. In Gemäßheit der Generalverordnung vom 27. September 1867 wird daher hierdurch angeordnet, daß in den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamts Wilsdruff während eines zwölfwöchentlichen Zeitraumes vom obbemerkten Tage an gerechnet und sonach bis zum 10. Januar 1876 alle Hunde bei 7Va Mark Ordnungsstrafe für jeden Contraventionsfall entweder eingcsperrl zu halten, oder nur mit gut passendem Maulkorbe versehen, ins Freie zu lassen sind. Es wird dies für Jedermann zu Nachachtung bekannt und den Gemeindevorständen zur Pflicht gemacht, über die genaue Befolgung streng zu wachen und soweit nöthig, Cavillerumgänge zu veranstalten. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 20. October 1875.' Schmiedel. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Verordnung der Königlichen Ministerien der Finanzen und des Kriegs vom 3. September ds. Js., den den Gemeinden aus Anlaß des Krieges 1870/71 für Gewährung von Naturalqnartier erwachsenem baaren Aufwand betreffend, werden die Gemeinden des hiesigen Bezirks hierdurch noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die darin verlangten Liquidationen von sämmt- lichen Gemeinden bis zum 1. November u. o. hier einzureichen sind, welche auf Grund des Gesetzes vom 28. März 1872 Entschädigungen empfangen haben. Dafern einzelne Gemeinden die fraglichen Liquidationen wegen Mangels der nöthigen Unterlagen dazu nicht aufzustellen vermögen, so ist von denselben bis zu demselben Tage Anzeige anher zu erstatten. Meißen, am 18. October 1875. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Schmiedel. Bekanntmachung. Der für die Flur Wildberg angefertigte Entwurf zu einem neuen Flurbuche liegt nebst Besitzstandsregister und Flurcroquis sowie einem Nachweise über die Nummern sämmtlicher lebenden Parcellen in dem zeitherigen Flurbuche und über die correfpondirenden Nummern in jenem Flurbuchsentwurfe beim Herrn Gemeindevorstand Zscheile in Wildberg zur Einsicht der betheiliaten Grundstücksbesitzer in der Zeit vom 27. October bis 10. November d. I. öffentlich aus. Es wird dieß mit dem Bemerken, daß etwaige begründete Einwendungen gegen diesen Entwurf innerhalb 14 Taqen nach Ablauf der Auslegungsfrist und spätestens den 24. November d. I. entweder mündlich oder schriftlich bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft anzubringen sind, sowie unter der Verwarnung, daß später anzubringende Einwendungen unbeachtet gelassen und der Flurbuchsentwurf für anerkannt erachtet werden wird, hierdurch be kannt gemacht. Meißen, am 20. October 1875. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Schmiedet. (Eingesandt.) Landtag. In der Sitzung der II. Kammer am 19. Octobcr, in welcher die Vorberathung der k. Decrete den Rechenschaftsbericht, auf die Jahre 1872/73 betreffend, die Budgetvorlage und das Finanzgesetz auf die Jahre 1876 und 1877 betreffend, und die Nachträge zu dem Staats budget Md dem Finanzgesetze auf die Jahre 1874 und 1875 betr. stattfand, eröffnete Abgeordneter die Debatte mit dem Ausdrucke des Bedauerns, welches er bei Durchgehung des Bud gets empfunden habe und welches gewiß sämmtliche Kammermit glieder theilen würden, denn es könne keinem Kammerabgeordneten glcichgiltig sein, ob er mit der Annahme des Budgets dazu beitrage, dem liandc neue Lasten aufzuerlcgen. Freilich könne man sich nicht verhehlen, daß eine Menge Bedürfnisse, welche sich im Budget dar stellen, unabweisbar und thcils durch die neue Gesetzgebuüg, Heils durch Eisenbahnbauten und dergl. und somit ja indirect durch Be schlüsse der Kammer selbst herbeigeführt worden seien und daß man Von dem Unterzeichneten Königlichen Gerichtsamt soll den 3st. Deeember 1873 das dem Oeconom in Kleinschönberg zugehörige Feld- und Waldgrundstück Nr. 370 und 388 des Flurbuchs und Nr. 53 des Grund- und Hypothekenbuchs für Kleinschönberg, welches Grundstück am 15 October 1875 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1752 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 20. October 1875. Königliches Gerichtsamt. vr^Gangloff.