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Pulsnitzer Mchenblatt 5lmts des l^önigi. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem larik. Erfüllungsort ist Pulsnitz. Telegr.-5ldr.: Wochenblatt Pulsnitz Inserate für denselben rag sind bis vormittags 10 Uhr aukzugebsn. Vie fünf mal gespaltene Zeile oder deren Naum l 2 pk., Lokalpreis 1 v pk. Neklams 25 Pf. Bei Wiederholungen Nabatt. Fernsprecher: Nr. 18. Vezirks-Knzslger und Ssilung Matt erscheint: Dienstag, vonnerstag u.Sonnabend. Mit „Illustr. Sonntagsblatt", „Landwirtschaft- licher Beilage" und „§ür Baus und Berd". Nbonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich Mk. 1Z5 bei kreier Zustellung ins Baus, Lurch dis Post bezogen Mk. 1.41. 6mtnblatt drm 6nitc:n^rlLlltc:bv?irl? l^ninnitr umfassend dis Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz m. 3., Vollung, Srohröhrsdork, Bretnig, Bauswalde, Ohorn, Obersteina, Bis-er- ' stmna,Weitzbach,Ober-u.rriedsrlichtLnau,§risdersdorf-rhiemendorf,Mittelbach,Srotznaundorf,Lichtenberg,Nlsin-Vittmannsdork. vruck und Verlag von L. L. Förster's Erbesi (Inh.: Z. W. Mohr). Expedition: Pulsnitz:. Bismarckplatz Vr.2b5. Verantwortlicher Bedakteur: Z.>V. Mohr in Pulsnitz. I» »I» II Wt. 7 Sonnaöend, den 16. Januar 1909. 61. Jahrgang. ' Vrkanittiilüchung, betr. den steiwilligcn Eintritl Miu melWyrigen ndlinen NilildrdiM. I. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintceten, falls er die nötige moralisch, und körperlich- Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, den Maschinengew.chr-Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reit.nden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat zunächst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenh^ltsortes sd. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Zivilvorsttzende der Ersatz-Kommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: s) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisfe nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen.*) Hat der Kommandeur keine Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahnrescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31/März, in der Regel am Rekruten - Linstellungsternnn (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. / Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermine. , Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unter offiziers-Dienstgrades bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch aus den Zivilversorgungslchein und die Dienstprämie von 1000 Mar! bereits vor vollendetem 32. Lebens jahre erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fußtruppen, der Maschinengewehr-Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr I. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberusen. 10. Militärpflichtigen, welche sich erst im Musterungs-Termine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf das Los verzichten, erwächst ein besonderes Recht aus die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. - „ rs/r den Eintritt bei den sächsischen Eisenbahnkompaanien und. der sächsischen Telegraphenkompagme in Berlin sind die Anmeldungen an den Kommandeur des Königl. Preuß. Eisenbahn- regrments Nr 2 bezw. des Konigl. Preuß. Telegraphenbntaillons Nr l zu richten. / k risgsmlnistsrlum. Die Diphtherie-Heilsera mit den Kontrollnummern / 892 bis 911 (geschrieben: achthundertzweiundneunzig bis neunhundertundels aus den Höchster Farbwerken, ' 126 bis 136 (geschrieben: einhundertsechsundzwanzig bis einhundertsechsunddreißig) aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 108 bis 111 (geschrieben: einhundertundacht bis einhundertundelf) aus dem Serumlaboratorium „Ruete Enoch" in Hamburg, 212 (geschrieben: zweihundertundzwöft/ aus der f' ftk vorm. E. Schering in Berlin sind soweit sie nw iereits früher wegen Abschwächung eingezogen sind, vom Januar 1909 ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Linftehung bestimmt. Dresden, den 12. Januar 1909. Ministerium des Innern. In der Dsutscdsn Nrznslta-ce 1909 ist infolge eines Druckksblsrs auf Seite 10 unter 12n die Vergütung mit „1" statt mit „10" Pfennig angegeben. Dresden, den 11. Januar 1909. Ministerium des Innern. — LMMMHe LeßmMIZ Mutzen. Das nächste Sommersemester beginnt Dienstag, den 20. 5lpril 1909. — LEeldungen neuer Schüler nimmt der unterzeichnete Direktor entgegen, welcher auch gern bereit ist, weitere Auskunft zu erteilen. ' proi. Dr. Stäle. Aas Wichtigste. Die Einwohnerzahl Dresdens betrug am 1. Dezember v. I. 545200. Die sächsische Zweite Kammer erledigte am Freitag das Wassergesetz gemäß den Anträgen ihrer Ge setzgebungsdeputation. Das Vereinigungsverfahren über die Differenzpunkte mit der Ersten Kammer ist für den 23. Januar vorgesehen. (Siehe Land tagsbericht.) In Lengenfeld bei Plauen i. V. wurden drei Wohn häuser und eine Scheune vollständig eingeäschert. Der Deutsche Kaiser hat der Königin von Italien den Luisenorden verliehen. Das Befinden des Ministers des Innern, Grafen Hohenthal, hat sich verschlimmert, sodaß der Arzt Bettruhe verordnet hat. Im Reichstag begann am Freitag die erste Lesung des Arbeiterkammergesetzentwurfs mit einer Einfüh rungsrede des Staatssekretärs von Bethmann- Hollweg. (Siehe Reichstag.) Die Finanz- und Steuerkommission des Reichstags lehnte am Freitag die Aufhebung der Fahrkarten steuer ab und stimmte einem Zentrumantrage auf deren Reform zu. Die Indienststellung der ersten beiden deutschen Dread noughtschiffe ist für den Herbst bestimmt. j Die deutsche Burschenschaft hat beschlossen, vom kom menden Semester ab jedes Semester 10 Mitglie der zur Deutschen Hochschule in Prag zu senden. In Berlin ist gestern der Dichter Ernst von Wilden bruch im Alter von 64 Jahren am Herzschlag plötzlich gestorben. Bei der Schlagwetter-Explosion auf der ungarischen Kohlengrube dürften zirka 95 Bergleute umge kommen sein. Wie aus Belgrad gemeldet wird, soll zwischen dem Kronprinzen Georg und dem dortigen österreichisch ungarischen Gesandten eine bedrohliche Spannung herrschen.