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VulsnitzerFayeblatt Fcmfprecher 18. TU.»Adr.: Tageblatt PulSnitz Postlcheck-Lonto Dresden 2138. Giro-Konto 14V 90 Bank. Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und VtUkt Commerz, und Privat-Bank, Zweigstelle PulSntz Ureigen Grundzahlen in Die 41 mm breite Zeile (Mosie'S Zeilenmefler 14) 1 mm Höhe 10 in der Amtshauptmannschaft Kamenz 8 amtlich 1 mm 30 und 24 S-/; Reklame 2S Tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. — Bet zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in KonkurSsällen gelanal der volle Rechnungsbetrag unter Weg all von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis '/,19 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Ausnahme - — — Erscheint an j«K«» Werktag - - - Im Aall« höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung de« Betriebes der Zeitung „der Ker BeförderungS-inrichtungen, hat der Bezieher k-!arn Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rück- zahlung der Bezugspreises. Wöchentlich 0.65 RM bet freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich O.bS RM; durch die Post monatlich 2.6V RM freibleibe- d Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Staotrates zu Pulsnitz sowie der GemeinderLte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer AmtSgenchtSbezir!,; Pursnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Nied«rlicht«nau, ZriederSdors, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-DittmannSdorf SelchäftSstrltt: PulSniy, Albrrtstraße Nr. 2 Druck und Verlag von S. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Nummer 2K Donnerstag, den 24 Januar 1929 81. Jahrgang Amtlicher Teil Des im Grundbuch« für PuLanitz Blatt 846 aus den Namen des Kaufmanns Max Emil Schöne tu Kamen, eingetragene Gruukstüek soll am 15. MLrz 1829, vormittag» 10 Ahr an der Gerichtsstelle i« Wege der Zwangsvollstreckung »ersteigert werke». Das Feldgnmbstvck ist nach dem Flurbuche 27, Ar groß, nach dem Derkebrswert aus 1000 E geschätzt, trägt die Flurbuchnummer 3SS, liegt im nordwestlichen Teile der Flur Puls nitz und wird von dem Reichsbahngeböud« und den Feldern de» Ritterguts Pulsnitz oom Wirt- schastswege nach der Walkmühle begrenzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen da» Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schützungen, ist jedem gestattet (Zimmer S) Rechte aus Befriedigung aus dem Grundstück find, soweit sie zur Zeitder Eintragung de» am 22 Mai 1928 verlautbarten Derfteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubbast zu machen. Die Recht« sind sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berückstchtigen und bei der Vertei lung des Dersteigerungserlüses dem Ansprüche des Gläubiger» und den übrigen Rechten nach zusetzen. Wer «in der Versteigerung entgegrnkehendes Recht hat, mutz vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeisühren, widrigen falls sür das Recht der Bersteigerungserlüs an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Amtsgericht Prelsnitz, am 21. Januar 1929. Da» Konkur«verfahre» über das Dermügen des Schokoladenfabrikanten Karl v«wia Ela«», alleinigen Inhabers der Firma »Tlarossi', Oswin Elan» tn Grotzrötzr»K»rf, wird nach Rechtskraft des Zwangsoergleichs hierdurch ausgetzobea. Amtsgericht Pulsnitz, am 23. Januar 1929. Freitag, de« 25. Januar 1S2S, vorm. 11 Uhr sollen in Lichtenberg, Sammelort der Bieter .Oberer Gasthof' 1 grStzes Büfett, 1 großer Spiegel, 1 Credenz meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Pulsnitz, am 24. Januar 1929 Fernsprechgebühren. Am 1. Januar 1929 ist die Zahl der an die Vermittlungsstelle in Königsbrück ange- schlossen«» Hauplanschlüffe auf mehr al» 200 gestiegen. Nach 8 4, il der Fernsprrchordnung vom 18. Februar 1927 betrügt daher vom 1. April 1929 ab die Grundgebühr sür jeden Hauptanschluß im Ortsnetz Königsbrück monatlich 6 E. Die Fernsprechteilnehmer, die die erhöhte Grundgebühr nicht bezahlen wollen, können ihre Einrichtungen dis zum 4. März aus den 1. April 1929 kündigen. Königsbrück — Postamt Das Wichtigste Kreuzer .Emden' ist vorgestern von Neapel nach Argostolion in See gegangen. Er wird dort am 24. Januar eintreffen. Die Bank von England erkannte am Mittwoch Str Bafil Blockest und Str Andrew Duncan zu Direktoren der Bank an Stelle von zwei kürzlich zurückgetretenen Mitgliedern de» Direktorium«. Aus der Peking—Tientsin Bahn (China) stießen insolg« solcher Weichenstellung zwei Personenzüge zusammen. 11 Personen wurden getötet unk 20 schwer verletzt. Eine größere Anzahl der Führer der Revolution in Guatemala ist hingerichtet worden. Die Regierungrtruppen verfolgen den Teil der Rebellen, der sich bisher nicht ergeben hat. Dit Temperatur ist tn verschiedenen Teilen Polens wieder auf 21 Grad unter Null gefallen. Da» Eis in der Weichsel hat stellenweise eine Dicke von 69 cm erreicht. öertlicht md sächßsHe Angtlegenheittu Pulsnitz (Volkshochschule.) Da Herr Re- gierungsral Or. Kapphahn einer Dienstreise wegen verhindert ist, nach Pulsnitz zu kommen, machen sich folgend- Verän derungen nötig. Montag, am 4. Februar spricht der uns allen vom Dürervortrag bekannte Oberlehrer Grafe, Dresden über „die Kunst am Grabe der alten Aegypter" an der Hand zahlreicher Lichtbilder, am 11. und 18. Februar Herr Pfarrer Dr. Busch, Dresden über die Faustidee bei Grethe. Am 25. Februar, 4., II. und 18. März wird sich Herr Or. Mocklauer, Dresden über die Frage: „Ist der Mensch sür sein Tun verantwortlich?" verbreiten. Montag, am 28. Ja nuar schließt Herr Or. Willige, Bautzen seine Ausführungen über Lessing. — Die Hörer, die vr Kapphahn vermissen, seien auf die Wochenendtagung der Hei atzentrale am 23. und 24. Februar hingewiesen. Or. Görler, Dresden spricht über „die politische und wirtschaftliche Bedeutung der Ver- eimgtcn Staaten", vr. Ziegner, Zwickau über „die histo rische und verfassungsrechtliche Seite der Verwaltungsreform". Am 9. und 10. März spricht Prof. Or. Raab über „Ent wicklung, Aussichten und Aufgaben der Reparationspolitik", Gewerkschastssekretär Arndt, Dresden über „Deutsche So zialpolitik". Hingewiesen sei noch auf den Experimental- Vortrag des Physikers Pauls, Berlin, der Dienstag, am 19. Februar auf Veranlassung des Kaufmännischen Vereins im Schützenhaussaal uns an der Hand zahlreicher Experi mente ins Reich der Töne führen will Pulsnitz. (Vesper tn der Kirche.) Freitag, am 1. Februar, findet abends 8 Uhr eine Vesper statt. Sie dient nur Werken Max Regers (1873—1916), des großen Orgelmeisters. Die Orgelvirtuosin Erna Handke (Pirna) spielt zwei große Choralphantasien und unser Pulsnitzer Geiger Georg Wondruschka bringt Violinsoli zu Gehör. Kirche geheizt, Texte 30 Pfg. — (In aller Kürze gehtSarrasantsGast- spiel) in Dresden zu Ende, und es wird diesmal sehr lange dauern, bis er wiederkommt, da ihn viele Städte des Jn- und Auslands rufen. Zum Lobe des gewaltigen Programms, das Hunderte der besten Artisten aller Völker, Hunderte der schönsten Tiere aller Weltteile, vorzügliche Clowns, Panto mimen, Ballets usw. in prachtvoller Ausstattung briugt, lange eine Ne WiMsW Ser MW- M MeWeii Aussprache im Strafrechlsausfchutz — Annahme des 8 165 in der Fassung der Regierungsvorlage Die Wirtschaft gegen die Steuererhöhungen. Berlin. Die Spitzenverbäude der deutschen Wirt schaft, nämlich der Zentralverband de« Deutschen Bank- und Bankiergewerbes, der Deutsche Industrie- und Handelstag, Hauvtaemeinschaft des Deutschen Einzelhandels, Reichsver- Im Oktober 1928 sind die Behörden derReichsver - sorgung schon einmal vom Reichsarbeitsministerium an gewiesen worden, in eine Nachprüfung der Höhe der Elternversorgung und Witwe nbeihilfe aus Anlaß der vom 1. Juli 1928 ab eingetretenen Erhöhung der Leistungen aus der Invaliden- und Angestellten versicherung nicht einzutreten. Der Verzicht auf allgemeine Nachprüfung sollte die Dersorgungsbehörden ent- lasten. Wie der Reichsbund der Kriegsbeschädigten mitteilt, soll nach einer neuen Anweisung des Reichsarbeitsministers puch von einer Nachprüfung Abstand genommen werden, wenn Dersorgungsberechtigte selbst die Erhöhung dieser Leistungen anzeigen. Geschieht die Anzeige nicht, so könne gleichwohl nicht angenommen werden, daß eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse absichtlich verschwiegen werde. Neue Ermittlungen Uber die wirtschaftlichen Verhältnisse des erwähnten Personenkreises Und nur dann vorzunehmen, wenn sie nach dem Inhalt d^Akten wahrscheinlich zu einer Aenderung im Rentenbezuge führen werden. Vaud Les Deutschen Groß- und Ueberseehandels, Rekchsver- band des Deutschen Handwerks und Deutsche Handwerks und Gewerbekammertag, Rcichsverbanb der Deutschen In dustrie, Reichsverbaud der Privatversicherung, haben zu den Ereuereryöhungsvorschlägen der Reichsregie rung und zu dem Entwurf eines Steuervereinheitlichungs- geseges eine Entschließung gefaßt, in der es u. a. heißt: Seit Jahren haben die genannten Spitzenverbände auf die Gefahr der sich ständig erhöhenden Steuerlasten hingewiesen und hervorgehoben, daß die Höhe und Häufung der verschiedenartigsten Steuern die so überaus notwendige Kapitalbildung außerordentlich beeinträchtigt und die Rentabilität der einzelnen Be triebe fast unmöglich macht. Trotzdem hat der Steuerdruck immer mehr zugenommen. Auch berechtigte Einzclwünsche der Wirtschaft auf steuerlichem Gebiet sind unberücksichtigt geblieben; der Notwendigkeit äußerster Aus- gabeneinschränkung ist nicht Rechnung getragen worden. Trotz gewisser Abstriche ist auch im Etat 1929 der Notwendigkeit der Ausgabeneinschränkung nicht genügend entsprochen worden. Wir verlangen daher unter schärfster Ablehnung jeder Steuererhöhung, daß der Ausgleich des Haushalts 1929 durch weitere Ausgaben beschränkung herbeigeführt wird. Die Spitzenverbände halten an ihrer Forderung der Steuervereinfachung und Steuervereinheitlichung, besonders auf dem Gebiet der Realsteuern, fest. Sie verwerfen jedoch den jetzt dem Reichstag vorgelegten Entwurf des Steuervereinheit lichungsgesetzes, da der vorgeschlagene Weg nicht geeignet ist, der Tendenz der Steuersenkung Rechnung zu tragen. Irr Uebereinstimmung mit dem Reichsfinanzhof erblicken die Spitzenverbände einen Widersinn darin, daß die pri vate Wirtschaft mit Steuern bis an die Grenze des Möglichen belastet wird und gleich zeitig Organisationen von der Steuer befreit werden, die ihr ihre wirtschaftliche Freiheit und die Fähig keit zur Aufbringung von Steuern untergraben. Nachprüfungen in der Elternverforgung und Witwen beihilfe. Im Strafrechts aus schuß des Reichstage» I 'am man zur Beratung des Paragraphen 165, der die Be- I schimpfung der Reichs- und Landesfarben und die Verletzung ' von Hoheitszeichen mit Gefängnis oder Geldstrafe bedroht. Der Sozialdemokrat vr. Rosenfeld wies als Bericht erstatter daraus hin, daß der Paragraph gegenüber dem Re publikschutzgesetz Strafmilderungen enthalte. Er meine, es sei im Interesse der Staatsautorität nicht richtig, bei Be- schimpfung von Sinnbildern nur auf kleine Geldstrafen zu erkennen. Die Rechtsprechung der Beschimpfung der Farben Schwarz-Rot-Gold sei in höchstem Maße bedauerlich. Die Angeklagten reden sich dahin aus, ihre Aeußerungen hätten sich nur auf die Farben des Reichsbanners be zogen. Der erste Strafsenat des Reichsgerichts habe die Ver urteilung eines Mannes wegen der Aeußerung „Hühnerei- gelb" durch die erste Instanz aufgehoben. Der Berichterstat. ter fragte Die Regierung, was sie zu tun gedenke, um dem Unfug ein Ende zu machen. Der Mitberichterstatter Dr. Emminger (Bayer! schv Nolkspartei) hob hervor, es müsse stets unterschieden werden, ob eine Beschimpfung der republikanischen Farben vorliege ( oder lediglich der Farben des Reichsbanners. Der Kommunist vr. Alexander hielt solche Strafbestimmungen für den Bankerott der Republik. Der deutschnationale Abgeordnete vr. Hanemann erklärte, daß eine ähnliche Vorlage zum Schuß Ler Reichsfar ben in keinem anderen Staate bestände. Der Paragraph 165 müsse die Form haben, daß eine Gefängnisstrafe vorgesehen werde für die öffent liche Beschimpfung der Reichsfarben oder der Handels- flagge oder der Kriegsflagge oder der Flagge der früheren deutschen Verfassung vom 1. April 1871. Ministerialrat Häntschel erklärte, daß der Reichs- inNenminister Urteile, soweit sie bekannt würden, nachprllfen lasse. Darauf nahm Reichsjustizminister Koch-Weser das Wort. Er betonte, daß er mit Entschiedenheit für die Aufrechterhaltung des strafrechtlichen Schutzes der Rcichs- und Landesfarben eintrete. Er erachte es als seine Pflicht, etwaigen Fehlurteilen mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzuwirken. Den Antrag, die alten Reichs- färben unter den Schutz des Strafrechts zu stellen, „könne er nicht befürworten". Die alten Farben hätten als Symbol einer großen Vergangenheit gewiß Anspruch auf Achtung und Ehrfurcht. Wer sie schmähe, handele unmoralisch. Einen strafrechtlichen Schutz könne der Staat aber nur den Farben gewähren, die er sich zu seinem Hoheitszeichen erwählt habe. In der Abstimmung wurden Anttage der Deutschnatio- nalen und der Deutschen Volkspartei, auch die Farben Schwarz-Weiß-Rot in den besonderen gesetzlichen Schutz ein zubeziehen, abgelehnt. Der 8 165 wurde schließlich in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.