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für Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). Abvnnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag) AbonnementspretS vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannah»e Montags u. Donnerstag- bi- Mittag 12 Uhr. für die Kömgl. AmtchaiiMmnischch zu Mcißcn, ^ Gcrichisümt und dc« Stadtrath zu Wilsdruff. Neunun-dreißigster Jahrgang. a. 8 er» e. im m. bei m. Nr. 27. Frcüag, dc« 4. April -EM Drs 187S. So fleht die Sorgfalt in der ernsten Stunde, Wenn festlich mahnend das Geläut' erschallt, So segnet Liebe euch mit Herz und Munde, Wenn ihr zum Tempel eures Gottes wallt! Ach, tief bewegt durch eurer Lieben Flehen Und durch die Thräue, die der Wehmuth fließt, Sollt ihr nun gleich zum Weihaltare gehen, Wo Hochgesang euch feierlich begrüßt. Die Stunde schlägt, da ihr mit heil'gem Eide Gelobt vor Gott und Menschen am Altar: Gott treu zu sein, im Glücke, wie im Leide, Ihm treu zu sein in jeglicher Gefahr; Stets fromm des Lebens dunkles Thal zu wallen, Im Sturm der Trübsal glaubensvoll zu gehn; Den Kampf des Lebens, wo viel Streiter fallen, Den Kampf der Tugend siegend zu bestehn. Erwäget wohl die Feier dieser Stnnde! Von hohem Ernst sei eure Brust belebt! Mit frommer Andacht weihet euch dem Bunde, Der euch zu Gott und in fein Reich erhebt! Ihr gehet nun ins weite, wirre Leben, Folgt unbekannt der Zukunft dunkler Spur. Wo euch die Kinder dieser Welt umgeben, O, bleibet treu dem Gott geweihten Schwur! Hofft auf den Herrn, vertrauet seiner Güte, Er ist des Menschen beste Zuversicht! Bewahret euch der schönen Tugend Blüthe, Die leicht der Sturm des wilden Lebens bricht! Dann bleibt euch Unschuld und der Freuden Fülle, Die Hoffnung läßt euch froh zum Jenseit schau'n! Und fordert euch des Todes ernster Wille, Ihr bebet nicht vor seinem Schreckensgran'n! Vergesset nimmer, was ihr heut' geschworen, Seid fernerhin der Euren Stolz und Lust; Die hohe Feier gehe nie verloren, Die heut beweget eure junge Brust! Bleibet gut und edel stets in eurem Streben; Nutzt weise eure kurze Pilgerzeit, Damit ihr einst nach diesem schwülen Leben Ererben mögt das Heil der Ewigkeit. So geht denn hin! Des Himmels hoher Frieden, Der Segenskranz, den seine Gnade flicht, Sei euch auf eurer Pilgerbahn beschieden, Bis einst am Ziele euer Auge bricht! So lebet wohl! dort mit verklärtem Munde, Am Throne Gottes mit der Engelsschaar, Da segnet ihr noch diese Weihestunde, Die hier die schönste eures Lebens war! Bekanntmachung. Nach den über die Versicherung der Gebäude gegen Brandschaden bestehenden gesetzlichen Bestimmungen muß jeder Akeubau, jede Bauliche Veränderung au einem Gebäude, durch welche der Werth desselben sich um mindestens 5 Prvccnt erhöht, sowie jede Wer« änderung i» der Benutzung-weife des Gebäudes, welche eine veränderte Classenstellung bedingt, hinnen 14 Tagen von Zeit der Vollendung des Baues oder der Veränderung, beziehcndlich der Ingebrauchnahme an, bei der Verwaltungsobrigkeit, also in Ttädte« bei dem Stadtrathe oder dem Bürgermeister, auf dem äLande bei der Amtshanptmannschast zur Versicherung und Catastratio» ungemeldet werden. Die Unterlassung dieser Anmeldung zieht nicht nur die geordnete Strafe nach sich, sondern hat auch für die Betheiligten den großen Nachtheil, daß in einem Brandfalle Alles das, was nicht ordnungsmäßig angemeldet ist, unberücksichtigt gelassen und ui«-t entschädigt wird. Im eigenen Interesse der betreffenden Gebäudebcsitzer nimmt daher die Königliche Brandversicherungs - Commission Veranlassung, die selben mittelst dieser Bekanntmachung zu der vorschkiftmätzigen Anmeldung aller nach Obigem anmeldepflichtige« Baute« und Veränderungen in und an Gebäuden um so dringender aufzufordern, als bei den Vorbereitungen zu der neuen Classificirung der Ge bäude sich ergeben hat, daß die Zahl der nicht angemeldeten Objecte der gedachten Art dermalen noch eine sehr bedeutende ist. An die Stadtrathe, Bürgermeister und Gemeindevorstände aber ergeht hierdurch zugleich Anordnung, nicht nur in geeigneter Weise da für zu sorgen, daß diese Aufforderung zur Kenntnis; allex Gebäudebcsitzer in städtischen und ländlichen Gemeinden gelangt, sondern auch ihres Orts darüber zu wachen, daß deu auf die Anmeldung versicherungspflichtiger Objecte bezüglichen gesetzlichen Vorschriften allenthalben ent sprochen wird. Dresden, den 15. März 1879. Königliche Brandversicherungs-Commission. von Oppen. Schreiber. Tagesgeschichte. Dem deutschen Bundesrath ist ein Gesetzentwurf wegen Erhöhung der Brausteuer zugegangen. Es sollen künftig von den zur Bier bereitung verwendeten Stössen und zwar vom Centner Getreide und Reis 4, vom Centner grüner Stärke, Stärkemehl, Kartoffelmehl und Stärkegummi 6, vom Centner Zucker und Zuckerauslösung 6, von allen 7^ andern Malzsurrogaten 8 Mk. erhoben werden. Kaiser Alexander kommt zur goldenen Hochzeit des Kaisers 9 Wilhelm und der Kaiserin Augusta persönlich nach Berlin, um zu gra- tuliren. Bei diesem Besuche wird der thnrmhohen Freundschaft zwischen — beiden Kaisern ein nenes Stockwerk aufgesetzt werden. Fürsten sind sterblich, die weiße Frau ist — im Munde des E Volkes — unsterblich. Sie soll sich auch vor dem Tode des Prinzen Ht Waldemar im königlichen Schlosse in Berlin gezeigt haben. Berliner ls- Blätter berichten darüber: „Einer der Posten in einem der Gänge des Schlosses soll in der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch plötzlich seinen — Posten verlassen und sich erschreckt auf der Wache gestellt haben, unter ad dem Vorgcben, er habe eine weiße Gestalt auf sich zuschrciten sehen, 'r- Angeblich wäre der Soldat sofort in Arrest genommen worden, weil er seinen Posten verlassen habe, und es seien Verhöre mit ihm ange stellt, die nichts weiter ergeben hätten, als daß er eben von der Furcht übermannt seinen Platz verlassen habe. Selbstverständlich verbreitete das Gerücht an sich einen gewissen Schrecken — man kennt die Sage von der „weißen Frau", von der Gräfin Agnes von Orlamünde, die, sobald ein Todesfall bevorstünde im Hause Hohcnzollern, sich zeigte in _ den Gängen des königlichen Schlosses, das Schlüsselbund an der Seite ch und die beiden Kinder, die sie nach der Sage ermordet haben soll, um ihren Geliebten heirathen zu können, im Arme. Die düstere Sage haftet an dem Schlosse seit 250 Jahren. Die von dem Kaiser genehmigte Kaiser - Wilhelms-Spende (1,740,OM Mk.) steht unter dem Protektorat des Kronprinzen. Der Zweck derselben ist: den gering bemittelten Klassen des deutschen Volks namenilich dem Arbeiterstunde, Gelegenheit zu geben, sich für die Zeit des Alters eine Rente oder ein Kapital zu sichern. Ferner soll die Anstalt auch andere genossenschaftliche Altersversorgungsanstalten für einzelne Berufskreise durch Beschaffung der nothwendigcn Nechnungs- grundlagen und durch Ertheilnng von Rathschlägen unterstützen. Mit glied der Stiftung kann nur werden, wer zu den gering bemittelten Klaffen gehört und in Deutschland seinen Aufenthalt hat. Zu Gunsten der Mitglicdsfähigen kann auch jeder besser Gestellte eine Rente oder ein Kapital versichern. Der Ertrag der „Kaiser-Wilhelms-Spendc" bildet den Garantiefond der Anstalt. Die Zinsen derselben dienen zu nächst zur Bestreitung der Verwaltungskosten. Die staatliche Ober^ aussicht führt der preußische Minister des Innern. Die Organe der Anstalt sind: der Direktor und der Aufsichtsrath. Die Direktion besteht aus einem Direktor, welcher vom Aufsichtsrath angestellt wird; dem letzteren ist Vorbehalten, einen 2. und 3. Direktor, einstweilen einen Subdirector anzustellen. Der Aufsichtsrath besteht aus einem vom Kronprinzen ernannten Präsidenten und 10 Mitgliedern, von den Preußen 2, Sachsen, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg- Schwerin, Weimar und Oldenburg je 1 ernennen. Der Aufsichtsrath hat zu bestimmen, wie die Ueberschüsse zu verwenden sind; ob zur Ver stärkung des Garantiefonds oder zur Unterstützung von Mitgliedern, die vor der Zeit invalid geworden sind u. s. w. Die Höhe jeder Ein lage beträgt 5 Di. Die Höhe der dadurch begründeten Versicherung