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MerunddreWgfter Jahrgang Mittwoch fragte Frau stand ist sehr Kümmern w. ag folgt.) h! erlag lir offen, wie ls Schlimmste , wie er der Frau Still- Kranken ver- nner und ließ hien bald und Der Doctor S ich gestorben l der Schürze ihm nochmals und — Gott chte, ist nicht Kes — es ist > stirbt." ,u Stillworth. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden zu Aulsnih und Königsbrück und des Ktadtrathes zu Aulsnih. Friedenspalme und Kriegsschwert. Schon mancher hochherzige Freund der Menschheit hat es versucht, das schwierige Problem zu lösen, das blutige Kriegsschwert aus den Händen der Völker zu verbannen und die FriedenSpalme dauernd an seine Stelle zu setzen. Praktischen Erfolg haben derartige Bestrebungen bis jetzt noch nicht aufzuweisen gehabt und das Problem bleibt noch zu lösen. Eine positive Lös- una des ewigen Friedens ist wohl auch niemals zu er- "'Hen, denn der Krieg tritt oft ein mit der Allgewalt Naturgesetzes, wenn veraltete und verrottete Staats- Revolutionen gebären oder wenn zerstreute und zersplittert Völker ihre gemeinsamen Rechte geltend machen ober wenn der Fall des Dichters eintritt: kann der Beste nicht im Frieden leben, eS dem bösen Nachbar nicht gefällt!" Kann „un auch gegen solche Ereignisse höherer Ord nung die Menschliche Weisheit und Kraft keine absoluten Schutzmittel erfinden, so ist es doch rühmlichst anzuer- kennen, wenn Misten und Staatsmänner, Schrissteller und Menschenfreunde sich bemühen, die Kriegsgefahr zu mildern und df, blutigen Entscheidungen im Völkerleben seltener zu machen. — Ein solches Bemühen ist es nun, welches in den Tagen vom 16. bis zum 19. Oktober eine große Anzahl Staatsmänner in Brüssel zu einer internationalen Friedenskonferenz zusammentreten läßt. Wir betonen ausdrücklich, daß diese internationale Frie denskonferenz keinen offiziellen Charakter hat, denn be glaubigte Minister der Großmächte nehmen an derselben nicht Theil, indessen kann man wohl sagen, daß diese Versammlung der Friedensfreunde offiziöse Eigenschaften besitzt, da die Theilnehmer Staatsmänner und Parla mentsmitglieder sind und nennen wir aus ihren Reihen aus England den Grafen Derby, Graf Shastesburry, Herzog von Westminster und Sir Georg Campbell, aus Frankreich Ferdinand von Lesseps, aus Rußland Fürst Trubetzkoi, aus Deutschland die Abgeordneten Graf Hom pesch, Hänel, Lasker, Virchow und Greve aus der Schweiz den früheren Präsidenten der Eidgenossenschaft, Droz, außer den Vertretern der genannten Staaten haben auch Oesterreich, Italien, Belgien, Holland, Schweden, Dänemark, die Türkei, Spanien, Portugal und die Ver einigten Staaten von Nordamerika Drputirte gesandt und kann man wohl sagen, daß noch niemals eine Frie denskonferenz unter gleicher internationaler Theilnahme stattgefunden hat. Wir müssen gestehen, daß das Programm dieser Friedenskonferenz im Allgemeinen ziemlich glücklich ge wählt ist, denn dasselbe enthält keine Lobreden auf den ewigen Frieden und Verwünschungen der Kriege und tritt auch mit keinem direkten Friedensapell an die Fürsten und Regenten heran, denn mit solchen Kundgebungen würde praktisch für die Erhaltung des Weltfriedens sehr wenig gethan sein. Die Brüsseler Friedenskonferenz richtet ihre Ausgabe hauptsächlich auf zwei Punkte, die wiederum in sieben Unterfragen zerfallen und betreffen dieselben die Konstituirung und Kodeficirung eines inter nationalen Schiedsgerichts und die Herbeiführung einer allgemeinen Abrüstung resp. Verringerung der stehenden Heere. Es liegt klar am Tage, daß die Erörterung dieser Fragen eine Unzahl anderer Fragen Hervorrufen wird und in vielen Fällen die internationale Friedens konferenz gar keine Entscheidung finden können wird. Die Errichtung eines internationalen Schiedsgerichts resp. eines permanenten internationalen Gerichtshofes ist das einzige Ziel, auf welches die Friedenskonferenz hin arbeiten und von ihren Mitgliedern die einheimischen Negierungen zur Theilnahme anregen kann, denn der internationale Gerichtshof wird nur dann eine praktische Bedeutung haben, wenn sich alle Regierungen zu Pro tektoren derselben bekennen und entsprechend handeln. Zu Exekutoren der Urtheilssprüche des internationalen Gerichtshofes würden sich indessen die Regierungen wohl niemals hergeben können, denn internationale Exekutions kriege müßten als sehr bedenkliche Manöver erscheinen und könnten leicht viel gröbere Zwiste Hervorrusen als denjenigen, den man schlichten wollte. Unterwirft sich der eine oder der andere Staat dem Urtheil des inter nationalen Gerichtshofes nicht, so könnte man nichts anders thun, als den streitenden Parteien ihr Recht nach Kriegsrecht suchen zu lassen. Das Kriegsschwert ist also nicht unhedingt zu bannen, wenn man sich auch die größte Mühe giebt, die Friedenspalme zu hegen und zu Pflegen. der Unanfäsfige«: . 4) Herr Kaufmann Ernst Schütze. Demzusolge sind zu wählen aus der Mitte der Bürgerschaft drei ansässige und ein unäusässiger Stadtverordnete. In Gemäßheit § 50 der revidirten Städteordnung sind die Listen der stimmberechtigten, sowie wählbaren Bürger angefertigt worden und liegen auf hiesiger Rathsexpeditio«, sowie bei dem Ttadtverordnetenvorstand Herrn Rechtsanwalt Vr. zur Einsicht aus. Zur Wahl selbst ist Mittwoch, -er RS. November L882 anberaumt und werden daher alle stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt aufgesordert, gedachten Tages von Vormittags S -iS Nachmittags R Uhr Herfönlich im sritzungaziminer des hiesigen Rathhauses die mit den Namen der Gewählten deutlich bezeichneten Stimmzettel zu überreichen. Die Stimm zettel werden jedem Bürger vor dem Wahltage behufs deren Ausfüllung mit den Namen der zu Wählenden zugestellt werden. Schließlich wird noch bemerkt, daß es nach 88 50, 51 der revidirten StädteordnuNg jedem Betheiligten freisteht, von den Listen, welche Von Mittwoch, --N R8. Oktober a e bis Mittwoch, --N R. November I. ausliegen, Einsicht zu nehmen, und wegen etwaiger Unvollständigkeit derselben bei dem unterzeichneten Stadtrath schriftlich oder mündlich und zwar spätestens bis Donnerftag, -en 26. Oktober R882 Einspruch zu erheben. Später eingehende Einsprüche werden nicht beachtet. Pulsnitz, den 16. Oktober 1882. . ihm irgend > lassen, wie r dergleichen. >gen bewahren leinen äugen- Geschäftsstellen Mr Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendanl. Leipzig: Königliches Amtsgericht. I. V. Philipp. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, web mag der Betrag beiliegen oder nicht. Erscheint: Mittwoch« und Sonnabend«. Abonnementspreis: M»IchU-ßUch des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich I Mk. 2b Pfg. Irrserat- werden mit tO Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- -eile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags v Uhr hier aufzugeben. Stadtverordnetenwahl betreffend. Mit Ablauf dieses Jahres scheiden in Gemäßheit 8 42 der revidirten Städteordnung vom 24. April der Zahl -er Ansässige«: 1) Herr Psefferküchler Oskar Thomas, 2) „ Töpfermeister Heinrich Sperling, 3) „ Glasermeister Louis Resch, Mockcublatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll -en 2«. Oktovrr «882 das dem Leineweber ^karl Vmil Heinrich in Brettnig zugehörige Hausarundstüa Nr. 13 6l. des Katasters, Nr. 509 g. des Flurbuchs, Fol. 515 des Grund- l welches Grundstück am 18. Juli 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 4500 gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme aus den an hiesiger Ge macht wird. Pulsnitz, am 29. Juli 1882.