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Blatt Amts und des SLadtraLhes des Königt. Amtsgericht Wutsnrh Abonnements -Preis Vierteljährl. 1 Mk. 28 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Als Beiblätter: l Jllustrirtes SonntagSblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch nnd Sonnabend. Vorm. S Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor. puszeile (oder deren Raum) 10 Pennige. KefcHästsstekken: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. ^siir Pulsnitz, Köttigöbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegeud. Inserate sind biS. Dienstag und Freitag Druck und Verlag von E. L. Först er's Erden in Pulsnitz. AweiundMußigstsv Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Otto Dorn in PnlSnitz. Nr. 62. 4. August IVO». Sonnabend. Wevordnung, die Außerkurssetzung der Reichs-Goldmüuzeu zu füllf Mark betreffend, vom 25, Juli 1900. Nachdem der Bundcsrath laut der unter T nachstehenden Bekanntmachung vom 13. Juni d. I. die Außerkurssetzung der Neichsgoldmünzen zu 5 Mark vom 1. October 1900 ab mit einjähriger Einlösungssrist angeordnet hat, werden sämmtliche Staatskassen hierdurch angewiesen, im Sinne dieser Bekanntmachung schon von jetzt ab zu verfahren. Die ein gehenden Reichsgoldmünzen zu 5 Mark sind daher von diesen Kassen nicht mehr als Zahlungsmittel zu benutzen. Auch sind diese Münzen jederzeit auf Erfordern gegen anderes Geld umzutauschen. Die zur Einlösung kommenden Stücke sind, insoweit sie nicht bei den Oberpostkassen umgewechselt werden können, 1. von denjenigen Kassenstellen, die nicht unmittelbar Ueber- schüsse an die Finanzhauptkasse einliesern, bei der letzteren oder einer unmittelbar Ueberschüsse einliefernden Kasse gegen anderes Geld umzuwechseln, 2. von den unmittelbar Ueber- schüsse an die Finanzhauptkasse einliefernden Kassen aber mit zu den Einlieferungen an die Finanzhauptkasse zu verwenden. Dresden, den 25. Juli 1900. Sämmtliche M i tt i st e r i e n. Schurig. v. Metzsch. v. d. Planitz. v. Watzdorf Für den Minister des Kulius und öffentlichen Unterrichts. Lr. Waeutig. Naumann. D Neka n n tmach u n g. Auf Grund des Arlikels 1 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend Aenderuugen im Münzwesen, vom 1. Juni 1900 (Reichsgesetzblatt S. 250) hat der Bundesrath die nachfol genden Bestimmungen getroffen : 8 I. Vom 1. October 1900 ab gelten die Reichs-Goldmünzen zu fünf Mark nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist von diesem Zeitpunkte ab außer den mit der der Einlösung beauftragten Kassen Niemand verpflichtet, diese Münze in Zahlung zu nehmen. H 2. Bis zum 30. September 1901 werden Reichs-Goldmünzen zu fünf Mark bei den Reichs- und Landeskassen zu ihrem gesetzlichen Werthe sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichsmünzen umgetauscht. Z 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (8 2) findet auf durchlöcherte ur.d anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte ver ringerte, sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. Berlin, den 13. Juni 1900. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Thielmann. Sonnabend, den 11. August 1900, vormittags 9 Uhr öffentliche Sihung des Bezirksausschusses. Die Tagesordnung hängt in der Amtshauptmannschaft aus. Königliche A m t s h a n p t m a n n s ch a f t K a m e n z , am 31. Juli 1900. von Erdmannsdorff. Die Dampsstratzknwalze des Unternehmers Philipp in Löbau wird in nächster Zeit voraussichtlich wie folgt verkehren: Am 3. oder 4. August Beförderung der Walze von Cosel auf die fiskalische Dresden-Hoyerswerdaer Straße bis Königsbrück und von da auf die fiskalische Kamenz-Königsbrücker Straße. Vom 4. bis 8. Walzarbeit auf dieser Straße bei Königsbrück, desgleichen vom 9. bis 11. bei Neukirch. Am 11. August Beförderung der Walze auf die Pulsnitz-Königsbrücker Straße bis Flur Reichenau. Königliche A m t s h a n p t m a n n s ch a f t Kamenz, am 31. Juli 1900. von Erdmannsdorff. Am 9. dieses Monats ist Herr Oberinspektor Carl Georg August Hammer in Weitzbach bei Königsbrück als stellvertretender Gutsvorsteher für Weißbach, Neukirch, Schmorkau und Steinborn verpflichtet worden. . Königliche A m t s h a n p t m a n n s ch a f t Kamenz, am 31. Juli 1900. von Erdmannsdorff. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete, welcher bis Ende dieses Monats beurlaubt ist, wird während dieser Zeit von Herrn Schußrath Schlitze in Bautzen vertreten. Alle schriftlichen Ein gaben sind nach wie vor hierher zu senden. Der Expedient hat Auftrag, die als „dringlich" bezeichneten Sachen umgehend an den Vertreter abzufertigen. Kamenz, am 2. August 1900. Der Königliche B e z i r k s s ch n l i n s v e k t o r. l)r. Hartmann. Obst Verpachtung. Die diesjährige Nutzung von den fiskalischen Aepsel- und Birnbäumen an den nachgenannten Straßen soll gegen sofortige baare Bezahlung und unter den sonstigen, vorher bekannt zu gebenden Bedingungen öffentlich an Meistbietende verpachtet werden und zwar: Sonnaöend, den 11. dieses Monats, vou vormittags 10 Uhr an im Gasthofe zum schwarzen Adler in Königsbrück die Nutzung an der Kamenz-Königsbrücker Straße, Etat. 8,g—8,4; „ „ „ „ Dresden-Hoyerswerdaer Straße, Stat. 4,7—7,zt und Etat. 21,zg . 23,<>, sowie Donnerstag, den 16. dieses Monats, von vormittags Vriu Uhr an, im Gasthofe zur Stadt Dresden in Kamenz die Nutzung an der Bautzen-Kamenzer Straße, Stat. 5,«-9,„, Etat. 9,««—1I,g, Stat. 11,o—13«, Stat. 13,^—16,.z und Etat. 19,^—21,^,; „ „ „ „ Kamenz-Dresdner Straße, Stat. 0,«—5,4, Stat. 5,4—9,§ und Stat. 10 «g«—14,«g2; „ „ „ „ Bischofswerda-Kamenzer Straße, Stat. 4,,—8,4, Stat. 8,4—12,0 und Stat, 12,0—15,^; „ „ „ „ Bischofswerda-Großröhrsdorfer Straße, Stat. 0,0—1,7«; „ „ « „ Kamenz-Königsbrücker Straße, Stat. 0 « —1« und Stat. 3,«8—4,70 mit Ausnahme der an der herrschaftlichen Mauer in Brauna befindlichen Aepfelbäume). Bautzen und Kamenz, am 1. August 1900. Königs. Straßen- unö Wasserbauinspektion. Königs. Wanverwatterei.