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R'ackenbküt für Pulsnitz, Königsbrück, Raveverg, RaSeburg, Moritzburg und UmgegenS. Erscheint: k-rittwo«bs und Lonnadend« srich L Uhr. AbonuemeutSpreiS: Vierteljährlich ij Mark. Ansrrate werden mit 1» Pfennigen für den Reu-n einer gespaltenen CorpuS- Zetle berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zn Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von wrnM i« Pulsnitz. Verantwortliche Redac ton, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. «eschäftSstetken für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen« Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig. Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Tentralannoncenbureau für sä »imtliche deutsche Zeitungen. 19. Mittwoch 6. März 1878. Bekanntmachung, das MustekungSgefchaft und das ClasslficationSvcrfahrcn im Aushebungsbezirk Kamenz betreffend. Die diesjährige Musterung fizidet statt a, im Musterungsbezirke Pulsnitz Montags, den 25. März, von früh 7 Uhr an (im Schießhause) zu Pulsnitz für die Stadt Pulsnitz und die Ortschaften: Böhmisch-Vollung, Bretnig, Friedersdorf mit Thiemendorf, Großnaundorf und Hauswalde, X Dienstags, den 26. März, von früh 7 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften: Großröhrsdorf, Kleinditzmannsdorf, Lichtenberg und Mittelbach, Mittwochs, den 27. März, von früh 7 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften: Niederlichtenau, Nicdersteina, Oberlichtenau, Obersteina, Ohorn, Pulsnitz Meißn. S. und Weißbach bei Pulsnitz, , X d, im Musterungsbezirke Königsbrück DonuertzagS, den 28. März, von früh 8 Uhr an (im Schießhause) zu Königsbrück für die Stadt Königsbrück und sämmtlichc Ortschaften des Gcrichtsamtsbezirks Königsbrück, X o., im Mnsterungsbezirke Kamenz Freitags- den 29. März, von früh 7 Uhr an (im Schießhause) zu Kamenz für die Städte Kamenz und Elstra, x Sonnabend, den 30. März, von früh 7 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften: Alte Ziegclschcune, Auschkowitz, Bernbruch, Biehla, Bischheim, Bocka, Brauna mit Nohrbach, Balleritz, Canncwitz, Caseritz, Crostwitz, Cunnewitz, Deutsch- baselitz, Döbra, Dürrivicknitz, Gclenau, Gersdorf, Glaubnitz'und Gödlau, Monkugs, den 1. Abril, von früh 7 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften: Gränze, Grvßgrabe, HäSlich, Hausdorf, Hennersdorf, Höflein, Horka, Jauer, Jesau, Jiedlitz, Kaschwitz, Kindisch, Kleinhänchen mit Neraditz und Neu hof, Kriepitz, Kuckau, Kuunersdorf, Laßke, Lehndorf, Liebenau,. Ließke, Lückersdorf, Kloster Marienstern, Milstrich, Miltitz, Möhrsdorf, Nauslitz, Nebelschütz, Neustädtel, Nucknitz mit Kopschin und Prautitz, Oßling, Ostro, Panschivitz, Petcrshain, Piskowitz und Prietitz, Dienstags, den 2. April, von früh 7 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften: Räckelwitz mit Neudörfel, Drei- und Teichhäuser, Ralbitz, Rauschwitz, Rehnsdorf, Rosenthal, Säuritz, Schiedel, Schmeckwitz mit Sommerluga, Schmer- litz, Schönau mit Neuschmerlitz, Schönbach, Schweincrden, Schwosdorf, Siebitz, Skaske, Spittel, Straßgräbchen mit Grünberg, Trado, Tschaschwitz, Weißig, Wendischba selitz, Wiesa, Ländchen Wohla, Zerna und Zschornau. Es erfolgt hierauf X Mittwoch, den 3. April, von früh 8 Uhr an ans dem Schießhause zu Kamenz P I e Loosung für sämmtlichc dazu Berechtigte aus dein ganzen Aushebungsbezirke. X Die Stadträthe zu Kamenz und Pulsnitz, die Herren Bürgermeister zu Königsbrück und Elstra, sowie die Herren Ortsvorstände hiesigen Bezirks werden in Ge mäßheit 8 61 I der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 veranlaßt, die Militärpflichtigen ihres Ortes, welche in dem Jahre 1858 geboren und diejenigen, welche zwar früher geboren, aber noch ohne'osfiaitive Eatscheiouaz bezüglich ihrer Militärpflicht gebliebe nsind, einschließlich der in den Vorjahren aasgehobenen aber noch nicht zur Einstellung gelangten Mannschaften, unter Hinweis auf die in § 24 4,^6 und 7, 8 61 3, 4, 5 und § 62 7 und 8 enthaltenen Bestimmungen der Ersatz-Ordnung zu den betreffenden Musterungstcrminen zn beordern. Auch erhalten die mit der Führung der Stammrollen betrauten Personen Veranlassung, an den obengesetzten bez. Tagen und Orten mit den ihrerseits beorderten Gestellungspflichtigen rechtzeitig zu erscheinen, letztere der Ersatz-Commission vorzusMen und die Stammrollen, welche ihnen kurz nach Veröffentlichung dieser Bekanntmach ung zugehen werden, behufs der von ihnen selbst zu bewirkenden Eintragung der Musterungsresultate mit zur Stelle zu bringen. Sollten Gestellungspflichtige die Anmeldung zur Stammrolle bis jetzt unterlassen haben, so sind dieselben zur nachträglichen Anmeldung, sowie zum Erscheinen im Musterungstermine unter Androhung der sie außerdem nach 8 23 10, bez. 8 24 7 der Ersatz-Ordnung treffenden Strafen cmfzufordern, dhe nachträglich bewirkten An meldungen aber ebenso wie etwaige Abmeldungen unter Benutzung eines Stammrollesiguszugs sofort anher anzuzeigen. Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste wegen häuslicher, oder gewerblicher Verhältnisse sind, soweit dieselben nach 88 30 und 31 der Ersatz- Ordnung überhaupt zulässig, in der von dem Königlichen Kriegsministerium durch Verordnung vom 25. September 1871 vorgeschriebenen Form noch vor Beginn des Musternngsgeschäfts, allerspätestens aber im Musterungstermine bis früh 9 Uhr bei mir einzu'reichcn. Zur Vermeidung unnützer Reclamationen sei hierzu noch bemerkt, daß nur in' denjenigen Fällen, welche in den vorbemerkten Paragraphen sich bezeichnet finden und unter der Voraussetzung, daß die geltend gemachten Umstände auf das Bestimmteste in dem ortsbehördlichen Gutachten constatirt sind, eine Zurückstellung rc. erfolgen kann, alle anderen, diesen Anforderungen und namentlich der vorgeschriebenen Form nicht entsprechenden Reclamationen aber unbeachtet bleiben müssen. Diejenigen Angehörigen der Neclamanten, zu deren Gunsten in den Fällen von § 30'a und b der Ersatz-Ordnung reclamirt worden ist, haben sich im Musterungs termine selbst persönlich mit anzumelden und der Ersatz-Commission vorzustellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung voll obrigkeitlich beglau bigten Urkunden und Stellung von glaubhaften Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Die Entscheidung der Ersatz-Commission auf angebrachte Reclamationen erfolgt im Musterungstermine und wird bis Mittags 12 Uhr des darauf folgenden dritten Tages als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Neclamant zu Anhörung derselben sich nicht eingefunden hat. Recurse gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission an die Ober-Ersatz-Commission müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen nach Ablauf vorbcmerktcr Publicationsfrist und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des 10. Tages bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. Später eingehende Recurse finden keine Berücksichtigung. Hierbei ist ausdrücklich zu erwähnen, daß Reclamationsanträge, welche der Ersatz-Commission verspätet zugehen, oder derselben nicht vorgelegen haben und unmittelbar bei der Ober-Ersatz-Commisfivn angebracht werden, nicht in Erwägung zu ziehen, sondern znrück- zuweisen sind, es sei denn, daß die Veranlassung zur Reclamation erst nach beendigtem Ersatzgeschäft mtstanden ist. Hiernächst ist den Gestellungspflichtigen noch zu eröffnen, daß Gesuche um Umdesignirung, Versetzung zu einem anderen Truppentheile oder einer anderen Waffen gattung, sowie um nachträgliche Ertheilung der Genehmigung zum freiwilligen Eintritt in die Armee eins Berücksichtigung nicht zu erwarten haben, Anmeldungen Seitens der im ersten Concurrenzjahre stehenden Militärpflichtigen zum dreijährigen, resp. bei der Cavallcrie vierjährigen freiwilligen Diensteintritt aber unter Beibringung väter licher oder vormundschaftlicher Genehmigung bis zum Mnsternngstermin bei dem Unterzeichneten anzubriugen sind. Bei der Loosung concurriren nur die im Jahre 1858 geborenen Militärpflichtigen. ES ist denselben überlasten, sich hierzu persönlich einzusindcn. Für die Ab wesenden wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission geloost werden. Schließlich habe ich die Herren Ortsvorstände zu veranlassen, darauf zu sehen, daß die der Ersatz-Cchnmission vorzustellenden Mannschaften am Gestellungstage beisammen bleiben, da, was den Mannschaften noch besonders vorzuhalten ist, eintretenden Falls den in 8 24 7 dießbezüglich ausgesprochenen Strafbestimmungen unnach sichtlich nachgcgangcn werden wird. Gleichzeitig und im unmittelbaren Anschluß an das Musterungsgeschäft findet an den obengesetzten Ortei» und Tagen in Gemäßheit § 12 2 der Controlordnung vom 28. September 1875 das Classificationsverfabren statt. Demzufolge haben diejenigen der Reserve. Landwehr und Ersatz-Reserve I. Elaste angehörigen Mannschaften-, welche wegen häuslicher und gewerblicher Verhältnisse ' Anspruch aus Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang der Reserve, bez. Landwehr machen, ihre Gesuche bei VerlnH ihrer Ansprüche bis spätestens am 18. März d. I. bei den betreffenden Stadträthen bez. Ortsvorständen unter Beilegung ihrer Militärpapiere anzubringen, die letzteren ober diese Gesuche zu prüfen, in besonderen, bei der Canzlei hiesiger Amtshauptmannschaft zu beziehenden Formularbogcn'aufzunehmen und, mit der erforderlichen Begutachtung und Bescheinigung versehen, nebst den Mili tärpapieren spätestens am 21. März d. I. bei der obengcdachten'Canzlei einzureichcn. Die betreffenden Antragsteller haben sich an dem Tage, an welchem die Militärpflichtigen ihres Ortes zur Musterung sich gestellen, spätestens Vormittags 11 Uhr vor der Ersatz-Commission einzufinden und hiernächst der Entscheidung auf ihre Gesuche, gegen welche eine Berufung nicht zulässig, oder nach Befinden sonstiger Weisung entgegenzusehen. V Kamenz, am 1. März 1878. Der Civilvorsitzende der Ersatzcommission des Aushebungsbezirks Kamenz. Schäffer, Amtshauptmann, x X .1" > v V