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NackenblüN für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Am 1 skkatt der Königlichen Herichtskchördcn und städtischen Aestörden zu Aut-nitz und Königsbrück. Inserate - L7L'",KS7LL Drein,WSreitzigster Jahrgang. -eile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier aufzugeben. Buchdrucker» von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. ^XPKllillON ÜK8 ^Ml8dlLttk8. Tonnabend. 65. 13. August 1881." Mr Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. Gasthofsversteigerung. Nachdem für das zum Nachlasse des Gasthofsbesitzers Friedrich Ferdinand Gebier in Großröhrsdorf gehörige GasthofSgrundstück „zum grünen -kaum" daselbst Nr. 2320. des Brand-CatasterS mit dem zur Zeit vorhandenen Mobiliar in dem am 5. dieses Monats angestandenen Versteigerungstermine S8SOV Mark geboten worden sind, so wird auf Antrag der Erben .// Donnerstag, den 18. ykugilst 1881, Vormittags 11 Uhr, / als Mehrbietung-termin hiermit anberaumt. Es werden daher alle Diejenigen, welche auf besagtes Gasthofsgxundstück ein höheres Gebot eröffnen wollen, andurch geladen, in diesem Termine, und zwar im Gasthyssgrundsstück in Großröhrsdorf selbst, zu erscheinen, ihre Gebote zu eröffnen und eventuell des sofortigen Zuschlags sich zu gewärtigen. Pulsnitz, am 8. August 1881. , Das Königliche Amtsgericht. Wolf, Ass. i. v. Bekanntmachung. "? In Sachen, den Nachlaß des Kaufmanns Friedrich August Nitsche hier betreffend, werden alle Schuldner dieses Nachlasses hiermit aufgefordert, bei Ver meidung der Klaganstellung ihre Schuldbeträge ungesäumt an das unterzeichnete Königliche Amtsgericht abzusübren. Pulsnitz, am II. August 1881. ° ° , v KöniglichesAmtsgericht. . . In Stellvertretung: Molf, Aff. Neubau der Pulsnitz-Ohorn-Bretniger Straße. Verdingung von Stein- «nd Sandfuhreu sowie Sändlieferung. Zur Herstellung des Oberbaues genannter Straße sollen nachstehend verzeichnete Fuhren und Lieferungen vergeben werden. Loos No. Verl Flur. irauchs st recki Station. Länge, m. Gewinnungsort. Quantum, obm. 1 Pulsnitz 1 0 bis 5 -s- 49 Steina» 549 »führe. Lückersdorser Bruch 417 2 Ohorn 6 4- 36 bis 13 670 herrschaftlicher Ohorner Bruch 509 3 - 13 bis 19 -s- 40 640 486 X / 4 - 19 -f- 40 bis 25 560 Freudenbergs Bruch bei Ohorn 426 / 5 s 25 bis 31 600 - - s 456 S S 31 bis 36 -f- 76 576 - L s s 438 7 Bretnig 36 -f- 76 bis 42 522 Burkauer Bruch 397 8 s 42 bis 48 596 - - 453 3 s 48 bis 54 -j- 14 616 s - 468 1 Ohorn 2 19 -j- 40 bis 25 . Sandau 560 führe. staatssorstliche Kleinröhrsdorser Grube 224 2 25 bis 31 600 " s - 240 1 Ohorn S 31 bis 36 4-76 Saudanl, 576 eferung. in der Offerte anzugeben 230 2 Bretnig 36 -f- 76 bis 42 522 SS r - 209 3 L 42 bis 48 596 - - s - 238 4 s 48 bis 54 4- 14 616 - - s s 247 Die Verdingung soll Freitag, den IS. August, früh IS Uhr, im Baubureau zu Pulsnitz, am Markte Nr. AIS, folgen, bis zu welchem Termine ebendase'bst auch die auf Sandlieferung zu richtenden Offerten, denen eine Sandprobe beigesügt sein muß, abzugeben sind. Bautzen, den io. August 1881. Königliche Chausseeinspektion. Königliche Bauverwalterei. Friedrichs Brückner. Bek an n tmachung. In den nächsten Tagen werden allen im hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirk befindlichen Besitzern oder Pachtern von Fabriken, Kohlenwerken, Steinbrüchen, Mühlen aller Art, Brennereien, Brauereien, Ziegeleien rc. aus Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Bautzen durch die Distriktsgendarmen Formulare zur Ausfüllung zugestellt werden, welche dazu dienen sollen, für die Frage der Unfallversicherung der Arbeiter ein ausgiebigeres statistisches Material zu gewinnen. Diese Formulare werden in den ersten Tagen des Monat December diese^ahres durch die Distriktsgendarmen wieder abgeholt und sodann an das Reichs kanzleramt zu Berlin, von welchem sie ausgegeben worden sind, eingesendet wertzMl Die Besitzer der vorgenannten gewerblichen Unternehmungen, welchen solche Formulare zugestellt werden, werden hiermit ersucht, sich der geringen Mühe einer gewissenhaften Ausfüllung derselben im Interesse der Sache völlig zu unterziehen und dieselben zur angegebenen Zeit zur Abholung bereit zu halten, lieber etwaige Zweifel bei der Ausfüllung ist die Königliche Amtshauptmannschaft Derzeit bereit, Auskunft zu ertheilen, auch sind die Distriktsgendarmen angewiesen, soweit es verlangt wird und nothwendig ist, bei der Ausfüllung der Tabellen behülstich zu sein. Kamenz, am 8. August 1881. / Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Montags den I S August 1881, Viehmarkt in Pulsnitz.