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für Pulsnitz, »Snigsbrnck, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: MteiwocL« »md Sonnabends früh 3 Uhr. rlbonnementSpreiS: VierleljährUch Marl, Anserate > werden n>it io Pfennigen für den Rc>um einer gespaltenen Korpus- Zelle berechnet u. sind bis spätesten« Dienstag« und Freitags Vormittag » Uhr hier auf,ugeben. Amtsblatt der ^ömqlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. EinmMrkikigsttr Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz, «erantwortlicke Redaction, Druck und «erlag von Paul Weder in PulSnitz. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann Ä. Tschersich. Dresden: Annoncen - Bureau - Haasenstein L Vogler, Ja »alidendank, W. Saalbach. 2rip)ig Rudolph Mofse, Haasenstein L Bögler. Berlin: Tentralannoncenbureau für s ä:nmtlichr deutsche Zeitungen. ÄNNMkt'PIl unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken » ltlzv vder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Mittwoch. .M 41. 21. Mai 187t». Verordnung, die Revision der Wahllisten für hieMÄtagßwahlen betreffend. Da im Lause dieses IahreS die erforderlichen Ergänzungswahlen für die Stäichcwnffammlung vorzunehmen sind, so werden alle nach § 23 des Wahlgesetzes vom 3. December 1868 (Gesetz und Verordnungsblatt Seite 1369) mit Führung dcr^Mffkn der Stimmberechtigten beauftragten Organe hierdurch noch besonders darauf hin gewiesen, daß diese Listen im Lause des Monats Juni dieses IahreS ciner^Re^sivn zu unterwerfen sind und sofort im Anfänge des genannten Monats die in 8 11 der Ausführungs-Verordnung zu dem gedachten Wahlgesetze vom 4. DeMnhcr 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1378) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Zugleich wird aus die Bestimmungen unter I 1, 2 und n^-eS^Gesetzes, einige durch die Reform der directen Steuern bedingte Abänderungen gesetzlicher Vorschriften betreffend, vom 2. August 1878 iGesetz- und VerordnunAMklÜ Seite 211) Bezug genommen. Auch werden alle Obrigkeiten auf die VorMckst in 8 0 der ungezogenen Ausführungsverordnung vom 4. December 1868, wonach sie von allen ihnen bekannt gewordenen Fällen einer Entziehung der Stimmbefechtigung den mit Führung der Wahllisten beauftragten Organen Nachricht zu geben haben, hiermit ausdrücklich auf merksam gemacht. Dresden, den 14. Mai 18^j-e^ M i n i st e r i u m des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Für das zu dem Nachlasse weil, des Töpfers Friedrich Moritz Woigt hier gehörige, in hiesiger Schiehgasfe gelegene Hausgrundstück Nr. 249 des Brd.- Cat., Fol. 240 des Grundbuchs für Pulsnitz ist die Summe von ISS5 Mark — als Kaufpreis geboten worden. Zu Erlangung womöglich höheren Kaufpreises ist im Interesse der bei diesem Nachlasse betheiligten Unmündigen der 3. Juni 187t> als Mehrbietungstermin anberaumt worden. ES werden daher alle Diejenigen, welche ein höheres Gebot auf gedachtes Grundstück eröffnen wollen, andurch geladen, gedachten Tags vor 12 Uhr Mittags an hiesiger Amtvstelle zu erscheinen, über ihre Zahlungssähigkeit sich auszuweiscn und alsdann ihre Gebote zu eröffnen. Eine Beschreibung des Hausgrundstücks, die Oblasten und die Subhastationsbedingungen sind aus der Beisuge des im hiesigen Amthause aushängenden Anschlag» zu ersehen. < PulSnitz, am 16. Mai 1879. Das Königliche Gerichtsamt. Jahn. W. MnlilA ilm 26. W 8. e., skImMt, tliM 27. W g. c., KmnnMl m Die Vertreter der KinzePaaten im Aeichstage. Gegen Ende der sechstägigen Gencraldiscussion über die Taris-Vorlagen hat der kgl. sächsische Bundesbcvoll- müchligte von Nostitz-Wallwitz den Vorwurf, daß die Finanzminister der Einzrlstaaten nicht in deren Interesse gehandelt Hütten, indem sie den Debatten fern geblieben wären, mit der Bemerkung zurückgewiesen, daß es ihm scheine, als ob die Minister in der Generaldiscussion, so lange sie auch gewährt, viel Neues nicht gehört haben würden, das; sich mrangenehmc Dinge sagen zu lassen, nicht Jedermanns Sache sei und daß die Finanzminister wahr scheinlich derAnsicht gewesen seien, sic könnten zuHause in Wahrung ihres eigentlichen Berufes nützlichere Dinge leisten. Zu dieser Argumentation, deren Richtigkeit anzuer- kennen ist, bemerkt die „Nardd. Allg. Ztg.:" Es leuchte^ ein, dasi die Herren, welche in ihrer Heimath keine Srnecure verwalten, wenn sie sich in jedem Jahre an den Landtagssttzungen ihrer eignen Staaten und an den Buttdcsra hssttzungen in ihren wichtigsten Phasen Helheiligen wollen, für die Reichstaqssitzungen doch nur eine beschränkte ^cil übrig behalten. Sie werden an denselben nur dann tbeilzunchmen haben, wenn Ver handlungen stattsinden, bei denen eine Einwirkung auf die Entschliesmngcu des Reichstags geübt werden kann. Daß dies nun' bei einer Generaldebatte über einen so weitschichtigen Gegenstand, wie die Gesammtzoll- und Finanzpolitik nicht zu erwarten ist, liegt ans der Hand. Wenn hervorragende Redner rhetorische Leistungen von zwei- bis dreistündiger Dauer zum Besten geben, so mögen sie dies sür ihre Wahlkreise oder für ihre Stell ung in der Partei oder auch für ihre Reputation als Redner für uöthig ballen. Aber die im Saale als Mitglieder des Bundesrathes anwesenden Zuhörer können aus der eintönigen Wiederholung längst bekannter Rede ¬ wendungen unmöglich etwas Neues lernen, und tbun daher besser, ihre Zeit der Ersüllung ihrer amtlichen Pflichten in der Hcimath zn widmen. Wir glauben nicht, daß durch die Gesammtleistung aller Redner ein einziger Abgeordneter und noch weniger der Vertreter einer Bundesregierung zu anderen Ansichten gelangt sein wird, als er vor Eröffnung der Generalvcbatte hatte. Die Entscheidung aber, welche der Ungewißheit im Lande ein Ende machen soll, wird bingchalten und jeder Tag, der im April und Mai auf Ferien und Generaldebatte verwandt worden ist, wird sich im Juni und Juli in Erinnerung bringen. Bei der Ausdehnung der Dauer der Sitzuugm sind jedenfalls die Mitglieder der pa-la- mcntarischen Versammlung im Vortheil, welche zu Hause nichts zu versäumen haben, sei eS, daß sie in einem Amte vertreten werden dessen Geschäfte und Stellung mit denen eines Parlamentsmitgliedes verglichen, wenig Anziehendes hat, oder sei cs, daß sie zu den hauptsächlich in Ler Rede uud Presse produktivenAbgeorducten gchören, welche überhaupt dieVertrelung desVolkes alSLebeusbcruf gewählt habe» und daher nichts versäumen, vielmehr nur au Bedeut ung ihrer Person uud ihres Berufes gewinnen, wenn die Parlamentssitz»»^» das ganze Jahr hindurch einan- dcr in kurzen Zwischenräumen ablösen. Daß die In teressen des Volkes dabei gewinnen, wenn seine Ver tretung von einer bcrussmäßeii Kaste, gewissermaßen von geschäftsmäßig vorgebildeten nnd durch die uöthigen Be ziehungen zur Presse unterstützten Parlamentsanwälten ge führt wird, davon können wir uns nicht überzeugen. Es ist für die Mitglieder einer solchen Advokatnr eine zu starke Versuchung vorhanden, den gewählten Beruf mehr im Interesse deS eigenen Ehrgeizes als in dem der Gesammtheit deS Volkes zu hetreihen. Denn es wäre unnatürlich, wenn nicht jeder Mann darnach strebte, in einem Fache, welches er als einzigen und dauernde» Lebenszweck erwählt hat, auch mit der Zeit vorwärts zu kommen. Zeitereignisse. Pulsnitz, 20. Mai, Vorm. Lkocben wir- unS -ie Mitteilung, -afr deute früh zwischen Görlitz und Zittau rin Persoueuzvg ent gleist und infolge -esse» eine größere An zahl Passagiere verunglückt seien (Näheres über diesen Unglücksfall thcilen wir in nächster Nummer dieses Blattes mit.) Kurz vor Schluß des Blattes erfahren wir hier über noch Folgendes: Der Zug ist über einen 8 Meter hoben Damm hernutergerutscht, glücklicherweise ist derselbe schwach besetzt gewesen; bedeutende Quetschungen seien vorgekommen, ob Todtr, ist noch nicht seft- gestellt, da die Verwirrung ri»e große ist. Pulsnitz. Die köuigl. Amtshauptmannschaft zu Dresden erläßt folgende Bekanntmachung: „Dreißig Mark Belohnung. In der Nacht vom 3. zum 4. Mai d. I. siud auf der Dresden-Kameuzer Chaussee zwischen den Orten Radeberg uud Leppersdorf 8 Stück in diesem Jahre gepflanzte Aepfelbäume durch Abbrecheu der Kronen beschädigt und bez. durch Zerbrechen der Stämmchen vernichtet worden. Es wird solches mit dem Bemerken andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Kö nigliche Amtshauptmannschast Dresden Demjenigen, welcher den Baumfrevler ermittelt und dergestalt anzeigl, daß derselbe von der Gerichtsbehörde zu. Bestrafung ge zogen werden kaun, eine Belohnung von Dreißig Mark gewähren wird."