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Verein, unäe mds '/,9 Uhr. illkom-nen! -Verew :gend. : a. e., Nachm. mluuss. V o r st a n d. Damen, welche aball mrch freundlichst Abends 8 Uhr, al, einzufinden, jeder »iua werden ge« , den 5. Febr., ner Besprechung winicht zahlreich Vorstand. sttlsdsr- L lkivrlsek. rischgeschlachtetes irisch. ebcr-u Grütze- M ennert. iki April ein gut SIL. i». nis88 UN86r6r Z zofisnlro unä sir dioräurefi R 8 6riit« Z k'ruu. ter^ le werden ange- ritz Philipp. Horn. ckl-tlUM, u verkaufen. ein» Ao. 19. n nach Dresden elden kvrstr. 62 d. sschenü/E Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Blatt Amts und des Städtisches -es Königs Amtsgerichts z« H>uesnrh Abonnements - Preis «iertelj chrl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. AlS Beiblätter: 1 Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. randwirthschaftlicheBeilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. IO Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausch«, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureausvonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidrndank, Rudolph Moffe und G. Daube t Lomp. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preiß für die einspaltig« Cor puszeile (oder deren Raum) Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. KntziMu Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Mittwoch. Nr. 12. 9. Februar 1898. Verordnung, die Beiträge der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahre 1897 aus der Staatskasse bestrittenen Verlage an Seuchen- re. Entschädigungen betreffend. Nach der am 17. December vorigen Jahres vorgenommenen Aufzeichnung der im Lande vorhandenen Pferde und Rinder ist zur Erstattung derjenigen im Jahre 1897 verlagswcise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, welche an Entschädigungen nach deni Reichsgesetze vom für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung ge- tödteten und für die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere, oder nach den Gesetzen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 bezw. vom 29. Februar 1896 für die in Folge der Schutzimpfung gegen Lungenseuche umgestandenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rindsr oder für in Folge von Milzbrand oder Rauschbrand gefallene oder getödtete Pferde und Rinder zu gewähren gewesen, bez. an Verwaltungskosten erwachsen sind, auf jedes der ausgezeichneten ») Pferde ein Jahresbeitrag von fünf Pfennigen und b) Rinder ein Jahresbeitrag von siebzehn Pfennigen zu erheben. . Indem solches nach Maßgabe der Bestimmungen in H 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1881, Seite 13 — und der Verord nungen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886, bezw. des Gesetzes vom 29. Februar 1896 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1884, Seite 62, und von 1886, Seite 64, bezw. von 1896, Seile 31 — andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der beregten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) hiermit angewiesen, auf Grund der von den Kreishauptmannschaften bez. Amtshauptmannschasten abgestempelt an sie zurückgelangten Verzeichnisse die oben ausge schriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Pferde- und Rindviehbesitzern unverzüglich einzuheben und bis längstens den 1. April dieses Jahres unter Beischluß der Verzeichnisse an die Kreishauptmannschaften bez. Amtshauptmannschasten einzuzahlen. Dresden, am 28. Januar 1898. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Hartmann. Auf dem die Firma die Braugeuossenschast zu Pulsnitz betreffenden Folium 125 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute Her Reinhold Gude in Pulsnitz als Stellvertreter des Vorstands eingetragen worden. Pulsnitz, am 2. Februar 1898. Königliches Amtsgericht. v. Weber. Als Abwesenheitsvormund für den Pferdehändler Friedrich August Klare von Großröhrsdorf, über dessen Aufenthalt keine Nachricht vorhanden ist, ist der Ortsrichter Friedrich August Seidel in Großröhrsdorf bestellt worden. Pulsnitz, den 5. Februar 1898. Königliches Amtsgericht, v. Weber. Die Dreyfus - Angelegenheit in ihrem neuesten Stadium. Wie bei dem vielköpfigen Ungeheuer Hydra, dessen abgeschlagene Köpfe immer wieder von Neuem drohend emporwuchsen, so geht es auch mit der Angelegenheit des angeblich unschuldig wegen VerratheS verurtheilten Capitäns Dreyfus. Diese Affäre ist trotz aller Anstrengungen der französischen Regierung und der französischen Heeresleitung nicht todt zn machen und in dem bevorstehenden Prozesse gegen den Schriftsteller Emil Zola, der seinen ganzen Ruhm, sein Vermögen und seine Freiheit für die Vertheidigung des nach Zolas Ansicht unschuldig verurtheilten Capitäns einsetzt, ist der französischen Regierung wie auch der französischen Republik selbst eine ungeheure Schwierigkeit erwachsen. Dazu kommt,aber ein ganz neues Moment in der Thatsache, daß die Verrathsaffäre des Capitäns Dreyfus vor den europäischen Großmächten nicht bestehen kann. Wenn Dreyfus Verrath trieb, so muß er doch denselben gegenüber einer fremden interessirien Großmacht begangen haben. Von der deutschen wie von der italienischen Negierung liegen nun aber aus berufenem Munde Erklärungen vor, daß weder Deutschland noch Italien mit der Dreyfus-Angelegenheit etwas zu thun haben. Oesterreich kann aber gar nicht in Betracht kommen, also bliebe nur noch Rußland übrig, an welches eventuell Dreyfus Geheimnisse des französischen Heeres verrathen hätte. Man höre nun aber, was die russische St. Petersburger Zeitung offenbar nn Einverständnisse mit der russischen Regierung in der Dreyfus - Angelegenheit schreibt: „Die Dreyfus-Angelegenheit hat deshalb die öffentliche Meinung Frankreichs erregt, weil man Dreyfus der Auslieferung geheimer Dokumente an die deutsche Regierung für schuldig hielt. Da der Prozeß bei geschloffenen Thüren geführt wurde, so waren bis zu diesem Augenblick Alle in Frankreich davon überzeugt, daß sich die französische Regierung nur deswegen der Revision des Prozesses Dreyfus widersetzte, weil sie fürchte, es würden dadurch Zwischenfälle hervorge rufen werden, die für Deutschland beleidigend sein könnten. Die Erklärung des deutschen Ministers von Bülow hat jedoch der französischen Regierung in dieser Beziehung freie Hand gegeben, und befreit die französische Nation von dem schweren Verdachte, daß es einen Offizier geben konnte, der Frankreich an Deutschland verrathen konnte. Nun entsteht aber die Frage: Wenn Dreyfus an Deutschland nichts ausgeliefert hat, worin besteht dann seine Schuld? Wofür ist er ver- urtheilt worden? Er ist für Hochverrat!) auf eine Insel verbannt worden. Eine solche Beschuldigung wäre nur in dem Falle möglich, wenn Dreyfus die Geheimnisse des fran zösischen Kriegsministeriums an die Regierung einer der Mächte des Dreibundes verrathen habe. Offenbar kann aber in diesem Falle von einem solchen Verrath gar nicht die Rede sein. Wenn somit wirklich eine Auslieferung von Dokumenten stattgefunden hat, so bleibt also nur übrig, vorauszusetzen, daß es einer Frankreich befreundeten oder doch ungefährlichen Macht gegenüber geschehen ist. Es konnte sich vielleicht eine Macht aus rein diplomatischen Gründen für die wahre Lage in Frankreich interessiren. Für eine Mittheilung dieser Art pflegt man aber keine großen Summen zu zahlen, und Dreyfus ist bekanntlich selbst reich. Somit ist wohl von einem Verkaufe von Doku menten überhaupt keine Rede; also hat auch kein Verrath stattgefunden. Möglicherweise hat sich Dreyfus einer Ver letzung des Kanzleigeheimnisses schuldig gemacht, wofür aber eine so harte Bestrafung nicht vorgesehen ist. Daher ist uns die Energie und die feste Ueberzeugung Zolas vollkommen verständlich, und für ihn ist die Erklärung des deutschen Ministers in allen Beziehungen werthvoll. Ferner können die Franzosen keinerlei Vorwurf gegen die Macht erheben, zu deren Gunsten das Kanzleigeheimniß verletzt wurde. DaS ist bei der internationalen Beziehung völlig in der Ordnung. Frankreich thut dasselbe. Seine Spione werden beständig an der deutschen Grenze abgefangen. Nach der Erkürung von Bülow's ist die Revision des Dreyfuß-Prozesses unver meidlich, es sei denn, daß das Ministerium erklärt, das Gericht habe eine andere Macht als Deutschland im Auge gehabt. Wenn sich bei dieser Revision herausstellt, daß Dreyfus unschuldig ist, so wird seine Ehre wieder hergestellt werden. Erweist es sich jedoch, daß er sich andere Vergehen hat zu Schulden kommen lassen, bei denen nur ein DiSci- plinarverfahren in Anwendung gebracht werden kann, so wird man den früheren Urtheilsspruch des Gerichts durch einen weniger harten ersetzen. Endlich erleichtert die Er klärung v. Bülow's dem Ministerium Mölme den Rückzug. Der Regierung könnten nur dadurch einige Schwierigkeiten entstehen, daß sie bis jetzt das Mißverständniß in Bezug auf die Betheiligung Deutschlands an der Dreyfus-Angele genheit nicht aufgeklärt hat." — Nach solchen Auslastungen darf man um so gespannter auf den weiteren Verlauf der Dreyfus - Angelegenheit sein. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. — Im Februar erreicht die Sonne eine immer größere Mittagshöhe über unserem Gesichtskreise, was zur Folge hat, daß die Punkte des Aufgangs und Untergangs weiter nach Osten bezw. Westen rücken; dadurch wird der Zeitraum der Anwesenheit der Sonne über dem Gesichtskreise von 9 Stunden 9 Minuten am 1. bis auf 10 Stunden 46 Minuten am 28. verlängert. Mitte Februar sehen wir den ersten Licht schimmer im Osten früh 5'/, Uhr, die letzten Spuren der Abenddämmerung im Westen verschwinden gegen 7'/^ Uhr. — Der heurige Winter ist besonders für die Bienen ein recht ungünstiger; er brachte für sie so recht eine Witterung, wie sie nicht sein darf, wenn die Bienen gut überwintern tollen. Viele Todte und in Folge der immer an Feuchtigkeit überschwängerten Temperatur viel Schimmel bildung, das war es, was der Bienenzüchter am vergan genen Lichtmeß, dem ersten Flugtage dieses Jahres, bei vorsichtigem Oeffnen des Bienenstockes erblickte. Es ist sehr zu befürchten, daß viele Völker in Folge der durch die milde Witterung bedingten starken Zehrung verhungern oder an der Ruhr erkranken, daß mithin die Ueberwinterung eine ungünstige, die Fcühjahrs-Honigernte eine ganz arm selige werde. Der Bienenzüchter wende darum alles auf, um vorzeitigen Brutansatz zu verhüten. Das geschieht durch Entfernen aller warmhaltigen Schutzdecken u. s. w. Dadurch werden die Bienen gezwungen, sich eng zusam- menzuschließen. Sollte der F.bruar strenge Kälte bringen, so lege bei eingetretener Futternoth der Bienenzüchter an gefeuchteten Kandiszucker direkt aus den Wintersitz, um den Hungertod zu verhüten. Auch eine mit warmer Honiglösung gefüllte, an Stelle eines Korkes mit Leinwand überspannte Flasche kann umgestülpt über diesen Wintersitz aufgestellt werden. Um die Bienen anzulocken, läßt man einen mit Zuckecwasser getränkten Faden auf den Sitz der Bienen herabhängen. Hoffentlich aber gestaltet sich der Nachwinter recht günstig. — UM. Erste deutsche Handelshochschule in Leipzig. Wie wir hören, ist seitens der Königlich Sächsischen Mini- sterien des Innern, sowie deS Kultus und öffentlichen Unterrichts die Errichtung einer ersten Deutschen Handels- Hochschule in Leipzig beschlossen worden. Dieselbe wird zu Ostern d. I. eröffnet weroen. Junge Kaufleute, welche für den Besuch der Handelshochschule erforderliche Reise besitzen, können ihre Anmeldungen schon jetzt an die Kanzlei der Handelskammer zu Leipzig richten. Zu etwaiger Aus«