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Pulsnitzer Anzeiger Ohorner Anzeiger Haupt- und Tageszeitung Mr die Stadt mid den Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz und die Gemeinde Ohorn Dtri» Zeitung erscheint täglich mit Ausnahme der gesetzlichen Sonn- und Feiertage. D« B«ugtzpret« betrüg« bei Abholung wöchentlich 45 Rpf., bei Lieferung frei HauS « Rp«. Postbezug monatlich 2.80 RM. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger Betriebsstörungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der Leitung oder RNidahlung des Bezugspreise«. - Anzeigenpreise und Nachlaßsütze bei Wieder holungen nach Preisliste Rr. 8 sin unseren Geschäftsstellen erhältlich). Bei Konkurs und Zwangsoergleich wird der für Aufträge etwa schon bewilligte Nachlaß hinfällig. Anzeigen sind an den Erschetnungstagen bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Verlag: Mohr k Hoffmann. Druck: Karl Hoffmann und E. L. Försters Erbe«. Verantwortlich für Oertliches u. Sächsisches, Unterhaltnngsteist Sport u. Anzeigenteil Karl Hoffmann, Pulsnitz, für Politik und den übrigen Teil Walter Mohr, Pulsnitz. D. A. III.: 2250. Geschäftsstellen: Albertstr.2 u. Adolf-Hitler-Str. 4. Fernruf 518 u. 50. Das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast und des Finanzamtes zu Kamenz des Stadtrates zu Pulsnitz und des Gemeinderates zu Ohorn behördlicherseits bestimmte Blatt 88. Jahrgang Nr. 99 Dienstag, den 28. April 1936 Hüter der Ehre Feierliche Errichtung des Obersten Ehren- und Disziplinarhofes der Deutschen Arbeitsfront An dem mit den Symbolen der Deutschen Arbeitsfront und reichen Blumenflor geschmückten Festsaal des Berliner Kathauses fand in Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste eine würdige Feier anläßlich der Errichtung des Obersten Ehren- und Disziplinarhofes der Deutschen Arbeitsfront statt. Die Feier wurde eingeleitet durch Beethovens Egmont-Ouoer- türe, gespielt vom Landesorchester Gau Groß-Berlin unter der Leitung von Prof. Havemann. Der zum Vorsitzenden des Obersten Ehren- und Disn- Plinarhofes berufene Hauptamtsleiter Dr. von Renteln um riß die Aufgaben des Obersten Ehren- und Disziplinarhofes, der vor allem dazu geschaffen ist, die deutsche Arbeitsehre vor jedem Mißbrauch und vor jeder Unbill zu schützen. Ehre und Disziplin, erklärte er, sind die tragenden Pfei ler des Gemeinschaftslebens unseres Volkes. Ohne Gemein schaft gibt es kein Volk, Disziplin allein verbürgt Ordnung. Die Arbeit ist das umfassendste Kampfmittel des Volkes zu seiner Erhaltung und Lebensentfaltung. Alle Richter und Mitarbeiter des Obersten Ehren- und Disziplinarhofes wer den niemals ermüden in dem höchsten Veranlwortungs- fühl. Der Vorsitzende des Obersten Parteigerichts Reichsleiter Buch stellte die großen Leistungen des Führers für das gesamte Volk heraus. Die Ehre der Arbeit hat der Führer uns geschenkt. Im Reiche Adolf Hitlers gilt als oberstes Ge setz für den gesunden Menschen. Nur wer seine ganze Arbeit für die Gemeinschaft des Volkes einsetzt, ist ein wirklich ehrlicher Mana. Die deutsche Mannesehre ist-auf das engste verhaftet in sei nem Einsatz für. die Volksgemeinschaft. Wenn die Partei ¬ gerichte vom Führer berufen sind zur Wahrung der Ehre der Partei und des einzelneen Parteigenossen, so und die Ehrendisziplinargerichte der Deutschen Arbeitsfront als Hü ter der Ehre der Mitglieder der Deutschen Arbeitsfront be rufen. Das alte Wort: „Jeder Stand hat seine Last, ie- der Stand hat seine Ehre" soll wieder zur Geltung kommen. Reichsorganisätionsleiter "Dr. Ley legte dar, daß der Klassenkampf in Deutschland nur dadurch überwunden wer den konnte, daß man die Menschen im Betrieb zusammen brachte, daß man Arbeiter und Unternehmer unermüdlich lehrte, daß ihr Schicksal auf Gedeih und Verderb miteinander verbunden war; der Be griff „soziale Ehre" ist bei uns der größte und herrlichste geworden. Zum erstenmal in der Geschichte der Völker kennen wir jetzt die soziale Ehrengerichtsbarkeit. Nicht die Tat allein wird beurteilt sondern die Gesinnung, aus der eine Tat vollbracht wurde. Wir wollen dem Treuhänder der Arbeit seinen Begriff als höchster sozialer Richter nicht nehmen; im Gegenteil, wir wollen ihn durch die Abnahme der Kleinarbeit des Alltags zu der Stellung emporheben, die er haben muß. Der Treuhänder muß im Volk ein uner hörtes Vertrauen genießen; Unternehmer und Arbeiter müs sen von der Richtigkeit seines Spruches überzeugt sein; er soll oberster sozialer Richter bleiben. Aber die Partei und die Arbeitsfront als Instrument der Partei wollen das Volk zusammenführen auf gleicher Ebene. Wir werden eine Gemeinschaft gründen auf der untersten Zelle, der Familie, der Gemeinde und des Betriebes, den drei Wurzeln des Volkes. Das Gemeinschaftsleben muß durchpulst sein von dem gemeinsamen Begriff der Ehre und der Leistung. Förderung der Kleinsiedlung Die neuen Bestimmungen des Neichsarbeitsministers Die nationalsozialistische Regierung hat seit jeher die Kleinsiedlung gefördert; denn sie verschafft dem deutschen Ar beiter eine Wohnstätte zu einem erschwinglichen Preise und gewährt ihm zugleich die Möglichkeit, durch Bewirtschaftung seines Landes einen wesentlichen Teil seines Lebensunter halts selbst zu erzeugen, fo -aß er den Wechselfällen des Le bens gefestigter gegenüberstehk sie verbindet den gewerb lichen Arbeiter mit dem Boden und führt ihn in gesunde natürliche Lebensverhältnisse. Um dieses Ziel zu erreichen, mußte seinerzeit dafür ge sorgt werden, eingehende Vorschriften zu erlassen, die jeweils nach den gewonnenen Erfahrungen auszubauen und zu än dern waren. Hierdurch ist im Laufe der Zeit das für die Kleinsiedlung geplante Recht unübersichtlich geworden. Wei terhin haben sich manche Vorschriften als hinderlich für die praktische Durchführung gezeigt. Deshalb sind die Verwaltungsvorschriften vom Reichs arbeitsminister nunmehr in den neuen Bestimmungen über die Förderung der Kleinsiedlung vom 21. April 1936 zu- sammengefaßt, hierb.ei stark gekürzt, vereinfacht und so ge ändert worden, daß die Durchführung wesentlich erleichtert wird. Nach wie vor ist die Kleinsiedlung als Siedlungs- und nicht Wohnungsbaumahnahme durchzuführen. Die Klein siedlerstellen müssen mindestens 1000 Quadrat- meterNutzland erhalten und wirtschaftlich so ausgestal tet werden, daß den Siedlern ein zusätzlicher Wirtschafts ertrag aus der Stelle neben ihrem sonstigen Einkommen unbedingt gesichert wird. Die Baukosten sind der Höhe nach begrenzt, um die werktätigen minderbe mittelten Volksschichten, für welche die Kleinsiedlung be stimmt ist, vor zu hohen Belastungen zu schützen. Da die bisherige Begrenzung sich vielfach als allzu starr und daher hinderlich erwiesen hat, ist sie nunmehr etwas aufae- lockert worden. Ohne Aufschließungskösten und ohne An rechnung des Wertes der durch Selbsthilfe der Siedler er sparten Beträge dürfen die Bau- und Einrichtungskosten für den Regelfall jetzt 4000 NM. betragen. Liegen ver teuernde Umstände vor, die zwangsweise höhere Kosten be dingen, so kann ihnen Rechnung getragen werden. Auch dann dürfen die Bau- und Nebenkosten jedoch den Betrag von 5000 RM, bei notwendigen größeren Wohnungen den Betrag von 5400 RM. in der Regel nicht übersteigen. Nur in einem Falle ist weiterhin nach den Wünschen der Pra xis eine weitere Erhöhung zugelassen. Wenn nämlich Sied ler höhere Eigenmittel oder unverzinsliche Fremdmittel zur Verfügung stellen, so dürfen sich die Kosten entsprechend er höhen, jedoch um nicht mehr als 1000 RM. Rach wie vor ist gefordert, daß die Siedler, soweit es irgend angeht, bei den Arbeiten am Aufbau der Sied lung selbst mithelfen. Stärker als durch Hingabe von Eigenmitteln verwachsen sie auf diese Weise mit ihrer Scholle; sie lernen so besser ihre siedlerischen Aufgaben kennen und haben endlich die Mög lichkeit, sonst nötige Kosten einzusparen und hierdurch ihre späteren Lasten zu verringern. Durch besonders nachhaltige Mitarbeit ist deshalb auch Familien mit verhältnismäßig geringem Einkommen der Erwerb einer Kleinsiedlerstelle möalich. Die Finanzierung ist in erster Linie darauf aügestellt, daß die Belastung für die Siedler auf die Dauer tragbar ist. Deshalb ist vorgeschrieben, daß die Belastung einer Siedlerstelle für den Regelfall monatlich 25 RM., beim Vorliegen ver teuernder Umstände keinesfalls 30 RM. und grundsätzlich ein Viertel des baren Nettoeinkommens des Siedlers nicht übersteigen darf. Dies wird wesentlich dadurch erleichtert, daß nach den neuen Bestimmungen Reichsdarlehen von 1500 RM. je Stell« bewilligt werden können. Den Kin derreichen und Schwerbeschädigten werden darüber hinaus Zusatzdarlehen gewährt, deren Verwendung gegenüber den bisherigen Vorschriften freier gestaltet ist. Die Reichsdarlehen sollen nur die Lücke schließen, die in der Regel zwischen den erforderlichen Fremddarlehen und den Eigenmitteln der Siedler klafft. Um die Beschaffung der Fremddarlehen zu erleichtern, übernimmt das Reich für den Teil, der über dem Rahmen der üblichen ersten Hypothek gesichert wird, die Bürgschaft. Die Siedler selbst sind gehalten, 20 v. h. der Bau- und Bodenkosten — kinderreiche Siedler nur 15 v. H. — als Eigenleistung aufzubringen. Das bedeutet nicht, daß sie Eigenmittel in dieser höhe bereitstellen müs sen; dazu werden sie in der Regel nicht in der Lage sein. Es genügt vielmehr, daß sie neben etwaigen Eigenmitteln durch ihre Mitarbeit einen Teil der sonst notwendigen Kosten einsparen helfen, daß sie Vermögenswerte Mund stück, Baustoffe, Inventarstücke) zur Verfügung stellen oder endlich Geld oder Werle von anderer, ihnen nahestehender Seite (Verwandten, Betriebsführern usw.) beschaffen, die nötigenfalls lehtrangig gesichert werden können. Wenngleich die Bauten zweckmäßig und dauerhaft er richtet werden sollen, ist doch besonderer Nachdruck darauf gelegt, die Kosten in jeder vertretbaren Weise niedrig zu halten. Soweit baupolizeiliche Vorschriften, Ortssatzungen usw. dem entgegenstehen, können Ausnahmen und Be freiungen hiervon erteilt werden. In allem muß der Grund satz beachtet werden, zu sparen, wo immer es angeht, da jede ersparte Mark der Kleinsiedlung zugute kommt. Des halb ist die Durchführung der Kleinsiedlung auch weitgehend von Steuern, Abgaben und Gebühren befreit; auch die Reichsbahn gewährt bei den Tarifsätzen weitgehendes Entgegenkommen. Das Verfahren ist wesentlich erleichtert worden; unter anderem ist den Lan desbehörden neben einer Anzahl anderer wichtiger Ermäch tigungen nunmehr auch die Entscheidung übertragen wor den, ob Reichsbürgschaften zu übernehmen sind. Bewerbern, die bereits geeignete Grundstück« erworben haben, sind weitergehende Erleichterungen zugestanden. Mit den neuen Bestimmungen dürften die Hemmun gen, die sich bisher der Durchführung der Kleinsiedlung mit unter entgegengestellt hatten, im wesentlichen beseitigt sein. Es ist daher zu hoffen, daß die Kleinsiedlung nunmehr mit verstärkter Tatkraft zum Besten der schaffenden Volksgenos sen fortgeführt wird. Zusammenfassung der Rohstoff- unb Nevisenfragen unter Ministerpräsident Göring. Amtlich wird mitgeteilt: Da bei der Bearbeitung der die Rohstoffe und Devisen betreffenden Fragen zahlreiche staatliche nnd parteiliche Stellen Zusammenwirken müssen, hat der Führer und Reichskanzler den preußischen Minister präsidenten mit der Prüfung und Anordnung aller erforder lichen Maßnahmen beauftragt. Ministerpräsident Generaloberst Göring kann hierzu alle staatlichen und parteilichen Stellen anhören und anwei sen. Er kann sich von den zuständigen Reichsministern unter stützen und nötigenfalls vertreten lassen. Der Stabschef iu Rostock Rostock, 28. April. Auf seiner Reise durch Deutschland besuchte der Stabs chef der SA. Lutze auch Rostock. Er wurde vor dem Rathaus durch Ehrenstürme der SA. und Marine-SA. begrüßt. In der alten Ratsstube überreichte Oberbürgermeister Volg- mann dem Gast ein Gemälde. Der Stabschef dankte für die Ehrung und hob die enge Zusammenarbeit der SA. als Weltanschauungsträgerin mit allen Stellen der Partei und des Staates hervor.