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omrnlnun snitz, Königsbrück, Aadeberg, Aadeburg, Moritzburg und Umgegend. Verantwortliche Redaktion, Druck und Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. ecu MmLSMslt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zn Pulsnitz und Königsbrück. Geschäftsstellen I»- KönigSbrück: bei Herr» Kauf«. Moritz Tschersich, Dresden: Ln« noucenbura» von Mar Ruschpler, Leipzig: H. Engler, Leonhard u. Komp, daselbst, Haasenstein und Vogler daselbst und Eugen Fort daselbst. M feiner Meinst rsii-bi nicht izese»! " :c. nicht rlaub ten." - DWWWWUc Post. Inserate mit 8 PI. sür den Rau» «gespaltenen EvrpnS-AcUe vc «net und sind bis spätestens HagS und Freitags früh o Uhr hier auszugeben. M 101 den 17. December 1870. »miubend .st ik ce:u gliis wi Bei der nach der Bekanntmachung des unterzeichneten Gerichteamts vom 26. vorigen Monats Eckr. Die Gemeindevorstände des hiesigen Gerichtsamtsbezirks werden hierdurch anfgefordert, die behufs der Ausstellung des Gewerbe- und Per- ir r Dllrt. 2 Ul 7 3 Haufen hartes Reißig, 4k weiches - 39^ Schock hartes 1335 weiches c gc > sc» weiche harte Rollen, weiche - harte Stöcke, weiche - - Aesle, in den Bezirken: „Vierhusen, Torfstich, Spieß, Spitze Hübel, Waldbeerberg, Sauheerv, Glauschnitzer unv Tauschaer Wald," uj-l ähtt ea acht statt 44 Ellen Länge, i; Klafter harte Scheite, eord Ver 29; 2 237 ; 5 679 291 Das Königliche Gcnchtsamt. Müller. Das Königliche Gerichtsamt daselbst Fellmer. Königliches Gerichtsamt. Müller- orte l^ auc, Am 23. vorigen Monats hat der Knäbe Friedrich August Reppe eigenmächtig von Ohorn sich entfernt und vagabondirt muthmaaßlich. Derselbe, 9 Jahr alt, hat dunkelblondes Haar, dunkele Augen, ein längliches Gesicht und kein besonderes Kennzeichen, und war, als er sich wegtLernte, mit einer blauen Mütze, mit Jacke und Weste von Tuch, mit grauen Tuchhosen, mit einem weißen Hemde und mit Stiefeln bekleidet. Es wird gebeten, denselben im'Betretungssalle anzuhalten und zu vermitteln, daß er mittels Schubes anher gelangt. Pnlßnitz, am 13. December 1870. ^ue csemelnoevorflande des hiesigen GenchtSamtSbezirlS werden hierdurch ansgefordert, die behufs der Aufstellung des Gewerbe- und Per- ^.,,i sillsteuer-Eataster auf das Jahr 1871 an;ufe''tigcnden Einwohnerverzeichnisse mit gehöriger Berücksichtigung der in ß 31 fg. der Verordnung vom : E April 1850 — Gesetzsammlung vom Jahre 1850 Seite 51 fg. — enthaltenen Vorschriften aufzuuehmen und spätestens Le« S. Januar 1871 ^'Vermeidung von Einem Thaler -- -- Ordnungsstrafe unter Betsügung der Armenverzeichnisse oder nach Befinden der Vacatscheine, auch Naru- Abmachung der OrtSdeputirten, persönlich anher zu überreichen. Da die Gewerbesteuer-Vernehmung der in dem Tarif l. des Gesetzes vom 24. December 1845 (Gesetzsammlung Seite 341 fg.) benannten ewerbtreibenden auch fernerhin lediglich nach tz 39 und 40 gedachten Gesetzes zu erfolgen hat, so ist die Anzahl der von den dort bezeichneten Ge- trbtreibenden im vorhergegangenen Jahre gehaltenen Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge durch Befragung der Betheiligten oder sonst auf geeignetem Wege ermitteln und das Ergebuiß in dem unzufertigenden Verzeichnisse zu bemerken. Königsbrück, am 15. December 1870. am 7. Januar 1871 von Vormittags 10 Uhr ab dem parterre des hiesigen Gerichtsbeamtenwobngebäuees gelegenen VerhandlungSzimmer abzuhaltenden Auction werden auch 2 Sopha s, 1 Kleider- retär, 1 Kleiderschrank, Bettstellen, Stühle, 3 silberne Kaffeelöffel, sowie verschiedene Wäschstücke zur Versteigerung gelangen, worauf noch ganz be- «derS aufmerksam gemacht wird. k Königsbrück, nm 9. December 1870. Bekanntma eh u n g. Im Crbgericht zu Laußnitz sollen den 29. December 1870, von Vornütrags 9 Uhr an, Uzende im Laußnitzer Forstreviere ausbereitete Hölzer, als: '.,4 63 Stück Stämme bis zu 16; Zoll Mittenstärke und. tjeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meist ernden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den Herrn Oberförster Pommrich in Laußnitz zu wenden, oder auch '"e Weiteres in die genaunten Waldorte zu begeben. ^onigl. Forstverwaltungsamt Moritzburg, den 13. December 1870 Ruling. EraS.