Volltext Seite (XML)
Ud Erstes Blatt. 'MM Wochenblatt für Erschein« >v»che«tl!ch S Mal Dienstag un» Freitag.) AbonnementSpreiS eierteljährlich 1 Mark. Eine einjelne Nummer kostet 10 Pf. Inseratenannahme or»nta-« u. Donnerstags bi« Mittag IS Uhr. für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wiisdruff. Zweiundvierzigster Jahrgang. Erscheint wöchentlich S Mal (Dienstag und Freitag AbonnementSpreiS vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer — für kostet^» Pf Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebentehn und die Umgegenden. Nr. 98. Freitag, den 8. Dezember 1882. Bekanntmachung. Dienstag, den 12. Deeember 1882, Bormittags S Uhr findet im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 4. Deeember 1882. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bofse. Bekanntmachung. Bei der am heutigen Tage stattgefundenen Stadtverordneten-Ergänzungswahl sind Herr Seilermeister Adolf Eduard Maior, Herr Stellmachermeister Johann Gottfried Dirmdorf und Herr Stockfabrikant Carl Gotthold Oswald Hoffmann als wirkliche Stadtverordnete, und Herr Amtszimmermeister Carl Friedrich Partzsch, Herr Lohgerbermeister Friedrich Wilhelm Kitzig und Herr Sattlermeister Friedrich Wilhelm Schmidt als Stadtverordneten-Ersatzmänner gewählt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Wilsdruff, am 6. Dezember 1882. Der Bürgermeister. Kicke» RauLäorksr LtLÄtskorstrsvisr Im Gasthofe zu Naundorf °°°" Montag, den 11 Deeember 1882, von Bormittags LO Uhr an 1463 Rmtr. weiche Stöcke, aufbereitet in den Holzschlägen, Abth. 25, 26, 37 und 39, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verkauft werden. Die mitunterzeichnete Revierverwaltung ertheilt auf Verlangen nähere Auskunft. König!. Forstrentamt Tharandt und König!. Revierverwattung Naundorf, am 2. Deeember 1882. R. von Schröter. Gd. Gottschald. Tagesgeschichte. Herzog Bernhard von Sachsen-Meiningen ist am Sonntag Nach mittag gegen 3 Uhr verschieden. Seitdem der Verblichene im Sep tember 1866 die Regierung, die er 45 Jahre geführt zu Gunsten seines Sohnes Georg II. niederlegte, ist er aus der Zurückgezogenheit des Privatlebens nicht mehr hervorgetreten. Sein hohes Alter — Herzog Bernhard war am 17. Dezember 1800 geboren — und zu nehmende Kränklichkeit verringerten mehr und mehr den Kreis seiner Interessen. Doch bewahrte er sich bis zuletzt ein warmfühlendes Herz für alle menschliche Noth, und den Armen seines Landes ist er ein Vater geblieben, auch nachdem er die Krone niedergelegt hatte. In den sachsen-meiningenschen Landen wird das Andenken des Heimgegan genen Fürsten in unvergessenem und gesegnetem Andenken bleiben. Der Herzog war königlich preußischer General der Infanterie, königl. sächsischer General der Reiterei und Oberstinhaber eines österreichischen Linieninfanterieregiments. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" lenkte neulichst die Auf merksamkeit auf die Schädigung der vortrefflich betriebenen sächsischen Forstkultur durch die Ueberschwemmung mit böhmischen Hölzern. Wenn die in Böhmen an der sächsischen Grenze belegenen großen Forstherrschaften aus den Händen ihrer alten angestammten Besitzer durch Verkauf in die Hände von Holzhändlern übergehen und diese bei der Abholzung der Wälder keine andere Schranke kennen als die Erwägung, ob der Absatz des Holzes noch mit Gewinnst geschehen könne, so ist es kein Wunder, daß die zunächst belegenen sächsischen Waldbesitzer mit den Preisen dieses Angebots nicht konkurriren können und von Jahr zu Jahr den Absatz ihrer Forstprodukte sich verringern sehen." Es sei so weit gekommen, daß Baumeister, die auf sächsischen Gütern Bauten auszuführen hätten, wegen der niedrigen Preise es vorgezogen haben, böhmische Bauhölzer auf dem nächsten sächsischen Markte zu kaufen, als die an Ort und Stelle gewachsenen Hölzer selbst zum Taxpreise zu verwenden. „Hat ein jedes Land", schließt sie ihre Betrachtung, „das größte volkswirthschaftliche Lebensinteresse an der Erhaltung und rationellen Pflege seiner Wälder — und die traurigen Vorgänge der jüngsten Wochen bei uns und in Oesterreich lassen über die Realität dieses Interesse keinen Zweifel — so muß auch den be rufenen Hütern und Pflegern der Waldbestände, eben den Besitzern der Forsten, seitens des Staates die materielle Möglichkeit gewährt werden, ihrer gemeinnützigen volkswirthschaftlichen Aufgabe gerecht zu werden und ihren Wäldern zum Besten des Ganzen eine rationelle Kultur zu widmen. Deshalb ist die Volkswirthschaft als solche ver pflichtet, ihre Holzproduzenten vor der Ausbeutung durch eine jenseits ihrer staatlichen Grenzen liegende Konkurrenz zu schützen." Der deutsche Reichstag beschäftigte sich am Dienstag mit der Frage der Entschädigung unschuldig Verurtheilter aus Staatsmitteln, welche Ab. Philipps als eine brennende bezeichnete, trotzdem der Ju stizminister im Landtage nur von zwei ihm bekannt gewordenen Fällen gesprochen habe. Er kenne das aktenmäßige Material des Ministers nicht, aber er müsse sagen, daß in der Oeffentlichkeit eine weit größere Anzahl von derartigen Fällen festgestellt sei, im Laufe von 2 Jahren ungefähr 18. Der Kostenaufwand für die Entschädigungen werde nach einer Berechnung nur 150,000 Mk. betragen. Staatssekretär von Schelling bemerkte, daß die Bundesregierungen sich über den An trag noch nicht schlüssig gemacht, jedoch könne er versichern, daß der selbe der Tendenz des ersten Theils des Antrags nicht unsympathisch gegcnüberstehe, wenn auch die einzelnen Bestimmungen desselben be denkenerregend seien, da sie zu großen Schwierigkeiten in der Praxis Veranlassung bieten; den zweiten Theil dagegen, der auch die unschul dig Angeklagten entschädigen will, könne er nicht einmal der Tendenz nach billigen. Abg. Reichensperger bedauerte, daß der Staatssekretär sich ablehnend dem Antrag gegenüber verhalte, indessen sei es erfreulich, daß er nicht im Auftrag der verbündeten Regierungen gesprochen. Erst im Oktober habe man drei Fälle konstatirt, wo Personen in ihrer gei stigen und leiblichen Existenz gebrochen wurden. Da sei es doch klar, daß ein Wandel geschaffen werden und daß man sich weiter auch be streben müsse, dem ferneren Vorkommniß solcher Fälle zu steuern. Dazu werde es ein Schritt sein, wenn man in Strafkammersachen die Berufung wieder einführen wollte. Von verschiedenen Seiten wurde hierauf Verweisung des Antrages an einen Ausschuß empfohlen. Ab. Frohme erbot aus der amtlichen Statistik nachzuweisen, daß in den Jahren 1873—1875 73 000 Personen in Anklagestand versetzt, von denen nur 64 000 bestraft wurden. Das heiße doch, daß 9000 Per sonen unschuldig in Untersuchung genommen waren. Redner schilderte weiter, wie gerade Anhänger der sozialdemokratischen Partei tendenziös