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4 SyMMeW W Zeitung blatt Ms- Donnerstag, den 2. August 1917 Nummer 91 Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarif. — Erfüllungsort ist Pulsnitz. 69. Jahrgang Mit »Illustriertem Sonntagsblatt', .Aus der Landwirtschaft', »Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und .Mode für Alle" Möü!M W SM WWMsWrd »W Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Ind. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 2W. Verantwortlicher R^akteur I. W Mohr in Pulsnitz. Mgk.-Mk.: MMmdlaN W!siH Inserate für denselben Tag find bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile 20Pf., im Bezirk der Amtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. MUMk: llk. 1t Srscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend pulsnitzerMchendlatt Abonnement: Monatlich 60 Pf., vierteljährlich Ses MlgNeil MkSWM uns gss ötaglrates zu »W Amtlicher UsiL 6 Pflaumen. 30 M. 50. M 20 M. 34 M. Erzeuger- Kleinhandels« M. 40 63 Deutschen Reiches gelten des je Zentner je M. Früh- und Edelpflaumen Havspflaumen 26 M n» mäß § 6 der Verordnung vom 3. April 1S17 die Kosten M M 10 17 Unsortierte Aepfel. Der Erzeuger darf beim Verkauf M M. bis 20 32 1917 vom L Birnen. 16. 1918 M. M. 60 35 ab 1. für die Lagerung auf die oben festgesetzten Erzeugerhöchftpreise berechnen. der Reichskanzlerver- M. M 20 34 M. 8 15 1917 1918 1. November 16. Dezember Januar März April !- ge- Der- 15. Dezember 15. Januar 28. Februar 31. März 1 2 3 4 48 30 12 24 41 je M. Gruppe 1: Diese Gruppe bilden: Gute Louise von Avranches, Köstliche von Charneu, Birne von Tongre, Boses Flaschenbirne, I)r. Jules Guyot, Williams Christbirne, Gellerts Butterbirne, Hardenpont« Butterbirne, Clapps Liebling, Diels Butterbirne, Vereins Dechantsbirne, Forellen birne, Winter-Dechants.Birne, Josephine von Mecheln. Hinsichtlich der Zugehörigkeit dieser Früchte zu Gruppe 1 gilt dasselbe wie bei den Aepfel» der Gruppe 1. Gruppe 2: Die Gruppe 2 umfaßt sämtliche Sorten Birnen, soweit sie mcht unter Gruppe 1 genannt sind oder infolge ihrer Beschaffenheit nicht zur Gruppe 1 gehören. Die Birnen müssen gepflückt, gut sortiert und mittlerer Art und Güte sein. Gruppe 3: Hierher gehören: alle Schüttel-, Ausschuß- und Fallbirnen sowie Mostbirnen. Birnen Gruppe 1 . 2 , 3 Zentner 45 M. 26 , 10 „ 39 , Königreichs Sachsen. Die örtlichen äpfel sowie Mostäpfel. Gruppe 4: Aepfel Gruppe Verkauft ein Erzeuger sein gepflücktes Obst unsortiert so, wie der Baum es gegeben hat, aber ohne Fallobst, so kann er einen Einheitspreis verlangen, der aber den Betrag von nicht übersteigen darf. a) Früh- und Edelpflaumen: gelbe und rote Pflaumen, gelbe, blaue oder grüne Reineklauden, Spillinge (nach der Benennung der Reichsstelle für Gemüse und Obst: schlechthin Pflaumen). b) Havspflaumen: (nach der Benennung der Reichsstelle für Gemüse und Obst: Zwetschen). II. Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Obst, das unter Umgehung dieser Vorschriften erlangt worden ist, unterliegt der Beschlagnahme. Großhändlern, welche gegen diese Höchstpreisbestimmungen verstoßen, wird die Genehmigung zum Großhandel mit Gemüse und Obst entzogen; Kleinhändler setzen sich bei derartigen Ver stößen der Möglichkeit der Schließung ihres Gewerbebetriebes aus. VI. Drese Verordnung tritt am 1. August 1917 in Kraft. Dresden, am 28. Juli 1917. Ministerium der Innern. ladeftelle und kie Verladung im Bahnwagen oder im Schiff umfassen, und seitens der Erzeuger besondere Kosten hierfür nicht in Ansatz gebracht werden dürfen. III. Gruppe 1: Hierher gehören: Weißer Winterkalvill, Cox' Orangen, Graven steiner, Canada-Renette, Adersleber Kalvill. Gelber Richard, Signe Tillisch, von Zuccalmaglios Renette, Ananas-Renette, Gelber Bellefleur, Schöner vo« BoSkoop, Landsberger Renette, Goldrenette von Blenheim, Coulovs-Renette. Dazu sind neuerdings noch getreten: Apfel von Croncelle, weißer Klaraapjel, W ntergoldvarmäne. Diese Früchte müssen aber, wenn sie zu Gruppe 1 gerechnet werden sollen, die Beschaffenheit von Edelobst haben, mithin für ihre Sorte über mittelgroß und ohne nennenswerte Fehler sein. Als Fehler Für Obst aus autzersächfischen Erzeugungsgebieteu dieselben Erzeuger- und Kleinhandelshöchstpleise wie zu I. Die Großhandelshöchstpreise für dieses Obst betragen: Die Festsetzung von Großhandelspreisen für Obst, das innerhalb des Königreichs Tachfen erzeugt ist, erübrigt sich infolge der besonderen Regelung des Verkehrs mit diesem Obst auf Grund der Verordnung vom 20. Juli 1917 — 569 1^. 6s. 0. —. Die Preise, zu denen die Bezirksobsrsammelstellen Obst an die Kommunatverbände liefern, wird diesen be sonders bekannt gegeben. allgemeine» Unkosten inbegriffen. Irgendwelche de,ondcrr Lurz isatz gebracht werden. Hinsichtlich der Erzeugerhöchstpreise wird ausdrücklich d< Höchstpreise für Kernobst. i. Wr die folgenden Obstsorten werden nachstehende Höchstpreise festgesetzt: -4) Aepfel. Gruppe 1 genannt sind oder infolge ihrer Beschaffenheit nicht zur Gruppe 1 gehören. Die Aepfel müssen aber gepflückt, gut sortiert und mittlerer Art und Güte sein. Grupps 3: co dieser Gruppe gehören alle Schüttel-, Ausschuß- und Fall- Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäß §14 ordnung vom 3. April 1917 in Verbindung mit den dort angezogenen Bekanntmachungen mit Höchstpreis: Höchstpreis: Zentner: einen Zuschlag von 10 "/«, „ , , 15°/., . . , 25°/., . . , 35 °/., , , , 50°/«. Die obigen Preise gelten für das gesamte Gebiet des Preiskommissionen sind zu Abänderungen nicht befugt. IV. diesen Sätzen sind sämtliche Nebenunkosten, wie Transportkosten, Provision oer Auf- . Ü7!:ch-r ?chm,:nd und Verderb der Ware, Stellung von Packmaterial, sowie die Den in der Landwirtfchaft tat gen Jungmannschaften, soll aus den allgemeinen Zuteilungen an Nahrungsmitteln an den Kommunaloerband eine wö chentliche Zulage an Nahrmitteln bewilligt werden. Die Gemeindebehörden werden deshalb aufgefordert, bis zum 5. August IS17 die in ihrer Gemeinde für genannten Zweck tätigen Jungmannen hier anzuzeigen. Königliche Amtshauptmannschaft, den 31 Juli 1917. Für den Kohlenversorgungsbezirk Pulsnitz wird von dem unterzeichneten Kohlenausschuh eine schreibgewandte Person als Hilfskraft zum sofortigen Antritt gesucht. Bewerbungsgesuche bis 4 d. M. erbeten. Der Kohlenansschuß Pulsnitz. Der auf den 4. und 5. September 1917 fallende Herbstjahrmarkt, sowie alle weiteren Jahrmärkte fallen während der Dauer des Krieges aus. Großenhain, am 28 Juli 1917. Der Stadtrat.