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Amts- UM Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Bezugspreis Vierteljahr!. M. 1.80 einschliehl. des »Illustr. Unterhaltungsblatts" und der kumoristischenveilage,, 5eifenblasen" in der Expedition, beiunseren Loten sowie bei allen Reichspoftanstalten. Sest-Kdr.: Amtsblatt. Pir Eibenstock, Larlrfeld, hunörhübel, ^.UgrvtUN Nenheide, Gberftützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün, Mdenthal «sw. Erscheint täglich abends mit Llusnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Im amtlichenTcile die gespaltene Zeile 30 Pfennige. Fernsprecher Nr. 110. ISIS Berantwortl. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. «s. Jahrgang. > > - — Freitag, den 16. Juni Verbot des Verfütterns von Kartoffeln nud Ber- -slichtnng zur Abgabe von Kartoffeln. I. An Pferde höchstens zweieinhalb Pfund, höchstens einundeinviertel Pfund, höchstens einunddreiviertel Pfund, höchstens ein halbes Pfund an Zugkühe an Zugochsen an Schweine Mehbesitzer dürfen bis 15. August 1916 an ihr Vieh insgesamt nicht mehr Erzeugnisse der Kattoffeltrocknerei verfüttern, als auf ihren Viehbestand bis zu diesem Lage nach folgenden Sätzen entfällt: täglich. Die Kommunalverbänd« können das Verfüttern dieser Erzeugnisse weiter be schränken oder ganz verbieten. Kattoffelstärke und Kattoffelstärkemehl dürfen nicht verfüttert werden. 8 3. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark (zehntausend Matt) wird bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen zuwider- Hansell. Bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen 88 1 und 2 ist der Mindestbettag der Geldstrafe gleich dem zwanzigfachen Werte der verbotswidrig verfütterten Mengen (8 7 der Bekanntmachung über daS Verfüttern von Kartoffeln vom 15. April 1916 — Reichs-Gesetzblatt S. 284). 8 4. Dies» Verordnung tritt mit dem Tag« der Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. Juni 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. ll. Der Stellvtttreter de» Reichskanzlers hat unterm 8. Juni 1916 die nachstehende gekanntmachung erlassen: Auf Grund des 8 2 der Bekanntmachung über daS Verfüttern von Kar toffeln vom 10. April 1916 (Reichsgesetzblatt S. 284) wird folgendes bestimmt: 8 1- Vom 10. Juni 1916 ab dürfen Kattoffeln nicht mehr verfüttert werden. Der Kommunalverband regelt die Zulassung von Ausnahmen. Ausnahme« dürfen nnr bewilligt werden für Kartoffeln, die sich nachweislich zur menschlichen Ernährung nicht eignen. In Gemäßheit von 8 1 der vorstehenden Bekanntmachung wird bestimmt, daß die Viehhaller etwaige Gesuche um Bewilligung von Ausnahmen vom VerfütterungS- verbot bei ihrer Ottsbehörde anzubringen haben. Sie haben dabei ihre Kartoffelvor räte und die Zahl sowie di« Gattung der Tiere, an die sie Kattoffeln verfüttern wol- l«n, anzugeben. Die OttSbehörden haben die eingehenden Gesuche im Einvernehmen mit den von der Amtshauptmannschast und den Stadttäten der revidierten Städte er nannten landwirtschaftlichen Sachverständigen zu prüfen und darnach alsbald beim Be- zittSverband einzureichen. In Gemäßheit der Bestimmung in 8 2 Absatz 2 der vorstehenden Bekanntmachung wird daS Verfüttern von Erzeugnissen der Kattoffelttocknerei verboten. III. In Gemäßhell von 8 1 der Bundesratsbekanntmachung über die Speisekartoffel versorgung im Frühjahr und Sommer 1916 vom 7. Februar 1916 in Verbindung mit 8 1 der ReichSkanzlerbekanntmachung vom 31. März 1916 über die Verpflichtung zur Abgabe von Kattoffeln wird bestimmt, daß die Kartoffelerzeuger ihre Kartoffelvorräte der Gemeinde, in deren Bezirk die Kattoffeln lagern, auf Verlangen zu überlassen ha ben. Hierbei ist jedoch dem einzelnen Kattoffelerzeuger für jeden Angehörigen seiner Wirtschaft einschließlich des Gesindes sowie der Naturalberechtigten, insbesondere Alten teilern und Arbeitern, soweit sie kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Kattoffeln zu beanspruchen haben, auf die Zeit dis zum 31. Juli 1916 für den Kopf und Tag 1', Pfund zu belassen. Solange die Gemeinde über die ihr hiernach zur Verfügung zu stellenden Kar toffeln keine Bestimmung getroffen hat, dürfen die Kartoffelerzeuger ihre Kartoffelvor- räte nicht anderweit veräußern. Zuwiderhandlungen werden nach 8 17 der BundeSratSvcrordnung vom 25. Tep- tember 1915 über die Errichtung von PreiSprüfungSstellen und die Versorgungsregelung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark besttast. Schwarzenberg, am 13. Juni 1916. Der Bezirlsverband der Kgl. Amtshauptmannschast Schwarzenberg. Dr. Wimmer. Kartosfelhöchstpreise für den Kleinhandel. In Abänderung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1916 — Erzgebirgischer Volksfreund Nr. 111 vom 14. Mai 1916 — wird hiermit bestimmt, daß vom 15. Juni 1916 ab bis auf weiteres für den Kleinhandel mit Speisekartoffeln der Ernte 1915 folgende Höchstpreis» gelten: für 1 Zentner — 100 Pfund 6,55 Mark. „ 50 „ 3,32 . „ 20 „ 1,35 „ „ 10 „ -,68 „ ,» 5 „ ,34 ,, Schwarzenberg, am 14. Juni 1916. Der Bezirlsverband der Kgl. Amtshauptmannschast Schwarzenberg. AmtShauptmann Dr. Wimmer. Stadt. Seefisch verkauf Freitag, den 16. dss. Mts. in den Geschäften von Milda Hosmann und Clara verw. Seifert. Grasversteigerung. Die diesjährige GraSnutzung von nachgenannten Wiesen des Schönheider Staats forstreviers und zwar: von der Herren-Ebene und Günthers Raum sowie von den Wiesen am Dannen- und am Silberbache soll Freitag, den 2». Juni 191«, gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingun gen an Ort und Stelle versteigert werden. i vorm. '/,9 Uhr am ForsthauS an d»r Mulde, Zusammenkunft: j vorm. 10 Uhr am Wiesenhause an der Mulde und k nachm. 1 Uhr unterhalb Friedrichs Werk a d. Eisenbahnbrücke. Geldeinnahme: WiesenhauS an der Mulde und Seidel» Gasthaus in Ober schönheide. Kgl. Forstrevierverwaltung Schönheide. Kgl. Forstrentamt Eibenstock. Zum russischen Vorstoß. Gegenüber den russischen Heeresberichten, welche die nicht wegzuleuanenden Erfolge des russischen Vorstoßes an der östsrreichifch-ung arischen Front in hinlänglich bekannter Weise weit übertreiben (u. a. wollen die Russen dabei über 110000 Mann Gefangene gemacht sowie eine große Menge Kriegsmaterial erbeutet haben), sieht sich das österreichisch-ungarische Kriegspressequartirr zu folgender Erklärung veran laßt: „Ten russischen Angaben, die durch eine aufs einzelne gerichtete Schreibweise den Eindruck beson derer Wahrhaftigkeit erwecken sollen, ist vor allem entgegenzustellen, daß die Russen naturgemäß Ge fangenen- und Beutezahlen von belie biger Höhe veröffentlichen können, da Beweis und Gegenbeweis unter den au genblicklichen Verhältnissen schlechter dings nicht zu erbringen sind, und daß, auch der Zweck ihrer ins Maßlose gehenden Ueber- treibungen durchsichtig genug ist. Gewiß kann es bei rückgängigen Bewegungen nicht rermieden werden, daß viele verwundete und auch unverwun dete Kämpfer in die Hände des Feindes fallen. Ist es doch mitunter gerade das Schicksal besonders tapferer, zäh ausharrender Abteilungen, daß ein ver hältnismäßig großer Teil dex Verluste auf Gefangene entfällt. Aber es braucht nicht erst betont zu werden, daß unsere Gesamtv erluste — die blutigen und di: au Gefangenen — auch nicht entfernt an jene Zahlen heranreichen, welche die Russen allein als Summe der Gesangenen anführen. Und ebenso sicher ist es, daß die blutigen Verluste des Fein des, der sein Menschenmaterial diesmal noch rück sichtsloser opfert als je früher und bei dem 40 Glieder tiefe Angriffe nicht zu den Seltenheiten ge hören, unsere Gesamtverluste um das Doppelte und Dreifache überragen. Daß einer unserer Generale gesangongenommen worden sei, ist uns ganz neu. Was die russischen Angaben über die Beute anbelangt, so ist es klar, daß bei der Räumung un- serer Stellung nicht alles Material geborgen werden konnte, und namentlich ohne Bespannung eingefühcte und eingebaute Geschütze älterer Konstruktion preis gegeben werden mußten, doch sind auch in dieser Hin- licht die Angaben des Feindes über alles Maß hochgegriffan. Wenn schließlich der Feins be- hauptet, daß er unsere ganze Nordostsront vom Prip- jet bis zum Pruth durchbrochen habe, so zeigen unsere amtlichen Berichte vom 12. und 13. durch präzis - Ortsangaben, wieviel von dieser Phrase zu hal ten ist. Es ist dabei gar nicht näher ausgesührt, daß wir Tubno ohne einen Gewehrschuß sreigegeben und Saß wir bei Kolki und Sokol dem Gegner schwer: Schlappen zugefügt haben. Allein die Nennung d.'r Namen Butschatsch, Wisuwwtschyk, Koslow, Worebijowka, Nowo-Aletjr- nicz, Sapanow, die Erwähnung von Sokol, Kvist, Czartorhsk — von lauter Orten, welch: in den letzten neun Monaten relativer Ruhe immer wieder als Punkte unserer Frontlinie angeführt wurden —, br- weist deutlich genug, daß die durch das Zusammeu- ziehcn überlegener Massen an einzelnen Stellen er- kämpften russischen Erfolge auf weite Teil: un serer Nordostsront ohne Einfluß uns Nachteile geblieben sind." Inzwischen ist sowohl aus dem letzten russischen Bericht vom 14. ds. wie aus dem nachstehenden un seres Bundesgenossen aus eine Eindämmung der rus sischen Hochslut zu schließen: Wien, 14. Juni. Amtlich wird verlautbart: Russischer Kriegsschauplatz. Südlich von Bojan und nördlich von Czer nowitz wurden russische Angriffe abgeschlagen. Solist südlich des Pripjet bet unveränderter Lage keine besonderen Ereignisse. Nördlich von Baranowitschi standen gestern vormittag deut- che und österreichisch-ungarische Truppen unter - chwerstem russischen Geschützseuer. Abends griff eer Feind dio Stellungen an, wurde aber über all restlos geworfen. Zuletzt feuerte die gegueri- sche Artillerie in die zurückslutenden russische Massen.