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Rocke»! lult für Pulsnitz, Königsbrück, Kadeöerg, Aadsburg, Moritzburg und Umgegend. den 1. März 1871' Mittwoch s bekannt gemacht wird. Pulßuitz, am 14. Januar 1871. Königliches Gmchtsamt. Fellum. Erscheint Mittwochs u. Sonnabend?. ALonnemc'utSprciL: röicriclsiibriich 10 Aqr., auch b:: L'cstcllunzcu durch'die Psst. Inserate wilden mit s Ps. sür den Rau« einer gejpaltenen Corpus-Zeile be rechne^ und sind bis spätesten« Dienstag« und Freitags früh S Uhr hier aufzngcbcn. Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Heern Kamm Moritz Tschersich, Dresden: «n- nonccnburau von Max Ruschpler, Leipzig: H. Engler, Leonhard n. Eomp. daselbst, Hassenstein und Bögler daselbst und Eugen Fort daselbst. W » I»«r» Die Friedensfeier, bestekrvd aut» Aufzug, gemeinschaftlichem Mittagsessen auf dem Dchießhause und Abends Kll«mmination soll nächsten Donnerstag, d c n 2. M a r z d. B abgestalten werten Man ersucht die Bürgerschaft hieran allenthalben rege» Antsteil zu nehmen Näheres wird noch anderweit bekannt gemacht. Pulsnitz, am 28. Februar 1871. M'mishLaLt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. DrtiMdmlamiBtr Jahrgang. Verantwortliche Redaction, Druck lind Verlag von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Von dem unterzeichneten Köuigl. Gerichis-Amle soll den 21. Mar; 1*5« da§ dem Hausbesitzer Carl Friedrich August Kran; in Großnaundorf zugehörige Hausgrundstück Nr. 34 des Katasters, dir. 30 dcS Grund- und Hhpo- thekeubuchs für Großnaundorf, welches Grundstück am 18. Octcber 1870 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 630 Thlr. -- —- gcwürdcrt worden, nothweuriger Weise versteigert werten, was inner Bezugnahme auf den au hiesiger Gsrichtsstelle aushänzenden Anschlag hierdurch Sachsen. Pulsnitz, 28. Februar. Infolge der gestern Nachmittag hier einge- troffenen FriedenSnachricht herrschte regeö Leben nnd Treiben in unserer Stadt. Eine große Anzahl Häuser waren angenblicklich beflaggt, ein einstündigcs Lauten ,nil allen Glocken kündete auch vom Thnrme herab dieses große Ercignist an, nnd daS Bictoriaschießen dauerte bis in die Abendstunden. Ein öffentlicher Auszug, allgemeine Illumination und ein gemeinschaftliches MittagSesseu, auf hiesigem Schießhausc, soll nächsten Donnerstag, den 2. März, stattfinden. DaS Nähere hierüber wird vom Stadrrathe noch äuge- ordnet werden. (Siche die Bekanntmachung desselben im heutigen Blatte, Siegesfeier betreffend.f Dresden, 24. Febr. Der Zwinger soll in der nächsten Zeit die ebrcuwerthe Bestimmung haben, die Siegesbühne für die eroberten Tro phäen der deutschen, rcsp. der sächsischen Krieger zu sein. Wir erhalten 43 in Frankreich eroberte Kanonen, die im Zwinger öffentlich aufgestellt werden sollen. Berlin, München, Stuttgart, EarlSrnhe :c. sind freilich schon längst damit bedacht worden. ", , Prcußcn. Berlin, 22. cßebruar Wie zuverlässig bestätigt wird, hält Preußen den Grundsatz der Nicht-Intervention entschieden ansrecht. Der Friedens- Vertrag wird keinerlei Stipulation enthalten, cs sei wegen LnrembnrgS oder der Schweiz, die jetzt oder später eine europäische Einmischung veranlassen könnte. Die heimlichen nnd offenen Anhänger eines Congresses sehen wohl rin, daß für ein solches Schiedsgericht in dem gegenwärtigen Stadium der Angelegenheit und bis zum Fricdcnsschluß Angesichts der entschiedenen Hal- ^mg Preußens kein Boden vorhanden ist. Aber auch für einen späteren Eougreß wird eine Handhabe geboten sein. Der zwischen Preußen und Frankreich abgeschlossene Friede wird keiner europäischen Sanction bedürfen. j blicklichcn militärischen Maßregeln dcS französischen Gouvernements bleibt j in erster Linie immer die Ueberführnng sämmtlicher Truppen der Nordarmee j nach dein Süden zn erwähnen. Der größte Theil der französischen Panzer ! flotte nnd zahlreiche Transportschiffe sind seit mehreren Tagen im Hafen j von Dünkirchen damit beschäftigt, Abtheilungen der Nordarmee an Bord zu ! nehmen, welche sie, dem Vernehmen der „Jndep. beige" nach, zunächst nach j Cherbourg bringen. Allein Anscheine nach handelt eS sich also nm eine Ver- ! stärknng der Armee Chnnzy's, indessen ist der ZnwachS, der ihr in den wieder- ! holt geschlagenen Trümmern der Nordarmee zufließen kann, keineswegs von der Art, mir hieraus auf eine weseutliche Besseruug der militärischen Lage der im Westen Frankreichs concentrirten französischen Streitkräfte folgern zu dürfen. Bayern. Mü n ch e:i, 22. Fcbr. Die militärische Besatzung von Elsaß-Lothringen giebt über daS zukünftige Bcrhältniß dieser deutschen Rcichsprovinzcn zum deutschen Reiche eins ziemlich deutliche Aufklärung; schon jetzt nämlich wurde» j 18 altprcnß. Infanterie-Regimenter, von jedem der vor 1866 bestandenen 0. ArmeecorpS je zwei, bestimmt, welche ihre definitive Garnison in Elsaß - Lothringen erhalten, nnd wurden, damit die betreffenden Regimenter bei ihrer Rückkehr aus Frankreich sofort in ihre neuen Garnisonen cinrücken können, Sic Ersatz- nnd Depotbataillone derselben mit RegimentS-Kanzlei, Montur und Rüstkammern schon jetzt in die neuen Garnisonsorte verlegt. Die im Nordosten von Elsaß gelegenen nnd zn Garnisonen geeigneten Orte werden von Abtheilungen des II. baierischen ArmeecorpS als Reichstruppen besetzt; Diejenigen Neutralen, die wirklich den Frieden wollen, werden bald erkennen, wie Preußens Programm vor Allem ans die Wahrheit eines dauernden Friedens gerichtet war. Berlin, 23. Februar. Die „N. A. 3." schreibt: Von den angen- Bekauntmachuttg, die RcichStaqswaM betr. Das Ministerium des Innern nimmt Veranlassung, noch besonders darauf hinzuweisen, daß nach § u des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 Personen, welche im unmittelbaren Staatsdienste stehen, zu den Functionen eines Vorstehers, Beisitzers und Protocollführers bei der Wahlhandlung in den Wahlbezirken, sowie eines Beisitzers bei der Ermittelung des Wahlergebnisses in den Wahlkreisen nicht weiter ver wendet werden dürfen. Dresden, den 22. Februar 1871. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwiß. Fr-