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pulsnitzerMchendlM Sernspr. Nr. 18. Tel.-Bdr. Wochenblatt Pulsnitz BeziMSÜNzeigeV uRPostscheck-Konto Dresden2138. Dem.-Viro-K.14S Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung d es Betriebes der Zeitung oder Ler BsförderungSrinrrchtungrn hat der Bezieher keinen Anspruch «uf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises — Monatlich M 6.— bei freier Zustellung; bei Abholung — — monatlich M 5.—; durch die Post vierteljährlich M 18.—. — — Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach. Hauptblatt 'und Nieste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina Weißbach, Ober- und Nicderlichtcnau,'Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf, Inserate sind bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die sechsmal gespalten Petitzeile (Mosses Zeilenmeffer 14) 150 Psg„ im Bez nie der Awtshcrpt Mannschaft 130 Psg., Amtliche Zeile M 4 52, und M 3 93 — Rcklam M 3.50 Bei Wiederholung Rabatt, — Zeitraubc : der r nt tnbeUarlschrr Satz mit 50 »/, Ausschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung dr Anzeige gebühre:! durch Kluge oder in Konkursfällen gelangt der msi. Rechnung« — — betrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung, — — Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter : I. W. M » h r i n P u l s n i tz. Dienstag, den 3. Januar 1922 Nummer 1. »'M "« 1 74 Jahrgang Amtlicher Teil. Bezirkstierarzt Neg.-Bet-Rat vr. Augst in Kamenz bleibt krankheitshalber noch «eiter beurlaubt und. wird vom 2. Januar 1922 ab durch den AMenztierarzt vr meci vet. Hans Walther Große in Dresden in allen Dienstgeschästen vertreten, vr. Große übt die Vertretung in Kamenz aus. Bautzen, den 30. Dezember 1921. AreishaUptMaNNsHast. Arbeitgeber und Behörden ausschneiden r Bekanntmachung, »etresfend die neuen Vorschriften über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn. I. Erhöhung der Ermäßigung und Abrundung. Durch das Gesetz zur Aenderung des Einkommensteuergesetzes vom 20 Dezember 1921 (Reichsgesetzblatt S. 1580) sind mit Wirkung vom 1. Januar 1922 die in ß 46 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes vorgesehenen Ermäßigungen des vom Arbeitslohn einzuhaltenden Betrags jür den Steuerpflichtigen, die Ehefrau und die Kinder verdoppelt und die Ermäßigungen zur Abgeltung von Abzügen verdreifacht worden. Bei de. Ausstellung der Steuerbücher sind die Erhöhungen in der Regel noch nicht berücksichtigt worden. An Stelle der auf dem Steuerbuch eingetragenen Jahresbeträge der Ermäßigungen von 120 M für den Steuerpflichtigen, 120 M sür die Ehefrau, 180 M für jedes zu berücksichtigende Kind oder für mittellose Angehörige, deren Berücksichtigung das Finanzamt zugelassen hat, und von 180. M zur Abgeltung der Abzüge treten von der ersten Lohnzahlung im Kalenderjahr 1922 folgende Beträge: 240 M sür den Steuerpflichtigen, 240 M sür die Ehesrau, ' " ' z,g M sür zu berücksichtigende minderjährige Kinder d- " oder mittellose Angehörige, und 'n"' 540 M zur Abgeltung der Abzüge. Die auf dem Steuerbuch von der Gemeinde vermerkte Iahresgesamt- ermäßigung ist also — wenn nicht bereits die erhöhten Ermäßigungen auf dem Steucrbuche eingetragen worden sind — in jedem Falle zunächst zu verdoppeln und darnach sind weitere 18« M zuzusetzen. Die dem so ermittelten Jahrcsbelrag entsprechenden Ermäßigungen bei vierteljährlicher, monatlicher, 14 tägiger, wöchentlicher oder täglicher Lohn- oder Gehalts zahlung oder der Lohnzahlung nach Stunden sind aus der aus der Rückseite des Steuerbuchs befindlichen Tabelle zu ersehen. Im einzelnen betragen die Ermäßigungen vom 1. Januar 1922 ab: im Falle der Zahlung des Arbeitslobnes sür volle Kalendcrmonate monatlich je 20 M sür den Steuerpflichtigen und die Ehesrau, 30 M sür jedes Kind sowie sür mittellose Angehörige, deren Berücksichtigung das Finanzamt zugelassen hat, und 45 M zur Abgeltung der Abzüge; im Falle der Zahlung des Arbeitslohns sür »olle Kalenderwochen je 480 M, 7.20 M und 10.80 M wöchentlich, inr Falle der Zahlung des Arbeitslohnes sür volle Arbeitstage je 0.80 M, 1,20 M und 1,80 M tägliv) und im Falls der Zahlung des Arbeitslohnes für kürzere Zeiträume je 0.20 M, 0.30 M und 0.45 M Ms je 2 angssangene oder volle Arbeitsstunden. Die Arbeitnehmer (Lohn-, Gehalts-, Ruhegehaltsempsänger und Empfänger von Witwen- oder Waijenbezügen) haben das von der Gemeinde für sie ausgestellte Steuer buch sofort ihrem Arbeitgeber oder der die Bezüge zahlenden Kasse zu übergeben. Der Arbeitgeber darf nur die aus dem Steuerbuch vermerkten Angehörigen bci Vornahme der Er mäßigungen berücksichtigen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Eink»mmcnsteuer vom Arbeitslohn vom 11. Juli 1921, also mit Wirkung vom 1. Januar 1922, dürfen insbesondere zur Haushaltung des Steuerpflichtigen zählende minderjährige, aber über 17 Jahre alte Kinder, die eigenes Arbeitseinkommen beziehen, beim Haushaltungsvoistano nicht mehr berücksichtigt werden. Der nach Vornahme der Ermäßigungen einzubehaltende Betrag ist im Falle der Zahlung des Arbeitslohns sür »olle Kalendermonate oder -wachen aus volle Mark nach unten, im Falle der Zahlung des Arbeitslohns sür »olle Arbeitstage aus volle 50 Psg. nach unten, im Falle der Zahlung des Arbeitslohns sür kürzere Zeiträume aus volle 10 Pfg nach unten abzurunden. II. Verwendung der einbehaltenen Strnerbeträge. 1. Verwendung von Steuermarken. Die Stcuermarken find von der ersten Lohnzahlung im Kalenderjahr 1S22 ab in die losen Einlagebogen des Steuerbuchs einzukleben und zu entwerten. In die bisherigen Steuer Karten sind Stcuermarken sür die nach de« <1. Dezember 1921 erfolgten Lohnzahlungen nicht mehr einzukleben. 2. Unmittelbare Einzahlung oder Ueberweisung. Arbeitgeber, denen die unmittelbare Ablieferung der cinbehaltenen Beträge ge stattet worden ist, und Behörden (mit Ausnahme solcher, denen die Ablieferung nach dem erleichterten Verfahren genehmigt worden ist) haben von der ersten Lohn- oder Gehaltszahlung im Kalenderjahr 1922 «b die einbehaltenen Beträge nicht mehr an die Stadt- oder Ortrsteuer- einnahme, sondern nn die sür ihre Betriebsstätte oder ihren Sitz zuständige Finanzkafse abzuliefern. Die einbehaltei en Beträgt find unmittelbar nach der Lohnzahlung in einer Summe ohne Beifügung von Gesamt- oder Einzclnachweisungen, jedoch unter der Bezeichnung als Steuerabzüge und unter Angabe der Lohnperiode und der genauen Anschrift des Arbeitgebers oder der Behörde (Kassenstelle) an die Finanzkasse einzuzahlcn oder zu überweisen. Der Arbeitgeber oder die Behörde hat sür jeden Arbeitnehmer von der ersten Lohnzah lung im Kalenderjahr 1922 ab ein Steuerüberweisunqsblatt zu führen. Die Ucberweisungs- blätter können von Anfang Januar 1922 ab von den Finanzämtern unentgeltlich bezogen werden. In dem Ueberweisungsblatt ist vom Arbeitgeber bei jeder Lohn- obre Gehaltszahlung der Tag der Auszahlung, der gesamte Verdienst und der cinbehaltene Steuerbetrag einzutragen. Am Schlüsse jeden Kalenderviertellahres find die Steuerüberweisungsblätter aufzurechnen, die Summen in Nachweisungen, die nach W»hnsitzgemeinden der Arbeitnehmer — in Dresden nach Ftnanz- amtsbezirken — getrennt «ufzustellen sind, zu übertragen und mit den Nachweisungen und einer Zusammenstellung bis zum Schlüsse des dem Ablaus des Kalendcrvierteljahrs folgenden Monats, erstmalig also bi» zum 30. April 1922, an das für die Betriebsstätte des Arbeitgeber rs zustän dige Finanzamt abzuliefern. Die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Einkommensteuer vom Arbeits lohn vom 3 Dezember 1921 (Zentraldlatt sür das Deutsche Reich Seite 918), in denen die Muster der Stcuerüberweisungskarte, der Nachweisung und der Zusammenstellung abgedruckt sind, können im Buchhandel bei Earl Heymann» Verlag, Berlin V. 8, Maurerstr. 48/44, bezogen werden. An dem turch die Verordnung vom 11. Juli 1921 (Zentralblatt sür das Deutsche Reich Seite 66 l) sür Behörden zugelassenen erleichterten Verfahren hat sich nichts geändert. Kamenz, am 31. Dezember 1921. Das Finanzamt. Freistelle bei der Landesfchule Dresden. Ostrrn 1922 hat der unterzeichnete Stadtrat eine Freistelle bei drr landesschule Dresden zu vergeben. Für diese Stelle kommen nur seh« begabte Kinder Pulsnitzer Einwahner in Frage, die die hiesige Stadtschule im letzten oder vorletzten Schuljahr oder eine auswärtige höhere Lehranstalt mindestens in der Klaise Quarta besuchen In erster Linie find bci gleicher Befähigung und Führung Kinder »on Kriegsgesallenen oder Kriegsbeschädigten zu berücksichtigen Nähere Auskunft erteilt die Ratskanzlei. Bewerbungen sind unter Beifügung eines Geburtsscheines, ein s Impsscheines und eines Zeugnisses der Lehranstalt über Führung, Begabung und Leistungen des Schülers von dem gesetzlichen Vertreter bis spätestens den 1. Februar 1822 bei uns einzureichen. Pulsnitz, den 3. Januar 1922. DbV DeMsche SSaKtssmMhörtKkeiS! Nach Art. 105 des Versailler Vertrages sind mit dem lO. Lanuar 1920 die damal» im Gebiete der Freien Stadt Danzig wohnhaft gewesenen deutschen Reich-angehörigen Staats angehörige der Freien Stadt Danzig geworden. Nach Art. 106 Abs. 1 und 2 des Vertrages können aber diese Personen, sofern sie 18 Jahre alt find, bis zum Ablauf des 10. Januar 1982 sür die deutsche Staatsangehörigkeit optieren. Etwa hier aufhältliche, unter »bige Verhältnisse fallende Personen wollen sich zwecks näherer Auskunsterteiiung, co Vornahme der Option, umgehend auf der R«tskanzlei melden. Pulsnitz, den 8. Januar 1922. Dbk Donnerstag, den 5. Januar 1822, nach«. 2 Ubr, sollen im Ratskeller von Pulsnitz «ls Berfteigerungsort 165 KK Glasperlen nnd Stifte für Pofamenten- und Fransensabri- Kation zwangsweise öffentlich, gegen sofortiger Bezahlung meistbietend ver steigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Pulsnitz. DOS WZchügsLe. Zwischen den Elisnkahncrorganisationen und dein Rcichsverkehrs, Ministerium ist eine sortünfige Einigung über die Frage der Ortstlasseneinstufung und die Nebcrtcucnmaszuschllsse zustande gekommen; in den Slreikbczirkcn soll die Arbeit sofort wieder ausgenommen werden. Die allgemeinen Verhandlungen über die Beamtenbesoldnngsreform beginnen im Rrichsfinauzministerinm am Donnerstag, den 5. Januar. Die Sotkszkhtuug in Frankreich ergab, daß die Rerölkcruuz gegen über dem Jahre 1911 weiterhin erheblich zurückgcgauzcn ist. Das rassische Budget 10 000 000008100 000 Rubel. In einem Moskauer Funtipruch heißt es: Der Goldrubel ist gegenwärtig ungefähr 100 000 Sowjcirubel wert. Im Jahre 1922 wird Rußland Papiergeld im Betrage Lon 210 Millionen Gotdrubel ausgebrn. Die Gesamtausgabe des Papiergeldes hat in: Jahre 1V21 11 Trillionen (?) und SOO Milliarden Papierrnbet erreicht. D«s „Berliner Tageblatt", das am I. Januar lO Jahre alt ist, veröffentlicht aus diesem Anlaß eine Reihe von Beiträgen hervor ragender Persönlichkeiten, an ihrer Spitze Reichspräsident Ebert, Reichskanzler Dr. Wirth und Gerhart Hauptmann. Der Reichspräsident hat am Sonntag die Chefs aller in Berlin weilenden fremden diplomatischen Vertretungen anläßlich des Jahreswechsels empfangen. Die Antipoden des Aufbauwerkes. In Pacis und Moskau ringt man um die Einstellung zu den Lloyd Georgr'sch-m Aufbauideen. Iah: lang hoben sich dis ftunMschen Politiker gMKudt, mit den beiden Mächte», die ihnen durch die Notiokaktüt bezw. durch das Reqime besonders uniyMpüthisch find — Deutschland und Rutz'and - in Beziehrmgm zu treten. Nun find aber diese Länder unglücklicherweise Frankreichs Hauptlchuldncr. Der in Landon ausgehccki» Gedanke, das kranke Deutschland solle der Arzt vcs noch kränkeren Rußlands werden, hm zu nächst in Paris wertz Freude erweckt. Wie es he tzt, hat WUmrd nach London mkqeteilk, daß tzie »lrtfchaktlise An näherung Deutschlands und Rußlands sür Westeuropa schwere politische Gefahren zur Folge haben Künne E- g- land hat sich den französischen Bedenken nicht versch-css n und vorgkschlagkn, daß ein von den WestmiiLttn zu konttoi lirrendis Dermttrlrmssorgan zwischen DeAfchland uns Rutz« Land emgcjchüircr werde. In Moskau Mit man sich m einer Awrngslage. Selbst der trotzige Trotzki vrrjrgt cs sich in feinen jüngsten Reden, das Phantom der Wrinroofütion aÜ zu sichtbar am Himmel erscheinen zu lassen. Er ist sicht lich bestrebt, die Kreise Lenm's, Tschfttchcrin's uns R«dck's nicht zu stören. Briand und Trotzki sind i» gewisser Hinsicht «ntipo- den, nitmltch in Bezug «uj das zu leistende Aujbauwerk. I Gerade weil beide ans oer Wurzel des Sozialismus hervor« > gewachsen, sind und sich sehr bald In verschiedener Richtung entwickelt haben, können sie nicht reicht zusammenkwomen. Briand ist drr Chauvinist in sozialer Verbrämung, Trotzkt der Es,stalist in chauvinistischer Verbrämung. Auf dem 9. allrussischen Räbkongretz in Moskau Hot Trotzki über Kriegsgefahren gesprochen, dis aus dem Küstengebiet des Vchwarzen Meeres, von Japan, Rumänien, Polen und Finnland drohm sollen. Er braucht diese Gesahren, um da mit einen „ermäßigten Hecresbsstond" von — über 1*/-Mil lionen Soldaten zu motivieren Trotzki will Sawftttußlsnd für die erhoffte kommende bessere Konjunktur de: Weltrevo- luiion weht hast erhalten; Brian» möchte möglichst viel von den französischen Divisionen und U-Booten über den Atz« rüstungsanfoll hinübecretten, der die Sieger im W ltkriege detrüsf-n hat Der Kongreß des Obersten Rates soll - neben manchem anderen — auch ssic eine Kooperation der beioen Antipoden, Btiand und Trotzki, die Varaussetznagen schossen. Die letzten Meinungsäußerungen Briands gegenüber seinen Landsleuten sind weder sehr klar noch sehr bostnunge- freudig. Der Minister hol im Senar und in er Geputter- tenkammec versichut, daß Frankreich keinen Verzicht te sten werde aus tza», was ihm das Londoner Abkommen ssir oas Reparmiooejahr 1922 zusichers. Weiter b,«n er versprochen, daß aus dem geplanten internationalen Aukbaukongrctz, an