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Adorker Wochenblatt. * MitLheilungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Fünfter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der-Post 16 gr. Sächs., bei Beziehung des Blattes durch Botcngclegenheit 12 Gr. Sächs. *4- 24. Erscheint jeden Donnerstag. 13. IlMi 1839. Ueber die Besoldung der Schullehrer aus Staatskassen. Es Ist bekannt, daß das Im Jahre 1835 erschie nene Gesetz über das Elementar-Volksschulwesen — eine Frucht unseres ersten konstituzionellen Land tages — seiner mannichfachen Vorzüge und seiner schon jetzt sichtbaren heilsamen Wirkungen ungeachtet, dennoch manichfachcs Misbehagen hervorgebracht und, namentlich Anfangs, beide betheiligtr Parteien zu sichtbarer Unzufriedenheit herausgcfordert hat. Die Erwartungen, welche man sich von ihm ge macht hatte, waren zu groß, als daß es ihnen völ lig hätte entsprechen können. Waren es bei dem Volke mehr dunkle Vorstellungen, die man von einer allgemeinen Äegclung des Schulwesens hegte, und liefen diese Letzteren in der einen Gemeinde darauf hinaus, daß nunmehr der Nürnberger Trichter gehandhabt und die Kinder gleichsam von selbst zu der nölhigen Gelahrtheit hcrangczogcn werden-wür den, glaubte eine andere Gemeinde, daß der Schul unterricht nun nichts mehr kosten, vielmehr Gottes furcht und Wissenschaft umsonst eingekaut und cinge- bläut werden sollten, erwartete eine dritte Gemeinde vom Schulgesetze völlige Ungebundenheit, eine vierte wieder irgend eine andre falsche Massregel; so hofften dagegen die Lehrer, daß sie einer Seits der Ver bindung mit den Gemeinden gänzlich enthoben und als freie Beamte hingestellt, andrer Seits, daß ihre Dienststellen reichhaltig genug und so dotirt werden würden, wie es der Wichtigkeit ihres Berufes, über haupt — ihren Wünschen angemessen wäre. Keinem von beiden Theilen ist Gnüge geschehen, wie das bewandten Umständen nach nicht anders sejn konnte. Warum den Gemeinden nicht? kann—tmch der Ueberschrift dieses Aufsatzes — wenn wir die Un tersuchung nicht zu sehr in die Breite ziehest wollen, alleweile nicht weltläuftiger erörtert werden. Warum dem andern Theile nicht? geht deutlich aus einer Pc- tizion hervor, die von einer Anzahl Lehrer aus den Diözesen Plauen und Oelsnitz gegen das Ende des letztvcrgangcncn Landtages gleichzeitig bet beiden ' Kammern unserer Ständeversammlung eingercicht wor den ist. Da mir der hauptsächlichste Inhalt derselben zufällig bekannt geworden ist, so erlaube ich mir, Ihnen darüber für Ihr Blatt gegenwärtige Mitthci- lung zu machen, weniger deshalb, weil dasselbe der Geburtsstättc jener Pclizion benachbart und meine Zusendung daher muthmaßlich für einen schon im Voraus zu überschauenden Theil Ihrer Leser nicht ohne Interesse, als vielmehr deshalb, weil der Gegen stand von allgemeiner Wichtigkeit ist und eine Frage berührt, die wol auch noch öfter zur Verhand lung kommen dürfte. Welches sind nun zuvörderst die hierhergehörigen Klagen der Lehrer? Sie laufen ungefähr auf folgrn- de Punkte hinaus; das Schulgesetz gewähre dem Lehrerstandc keineswegs die Erleichterung und Ver besserung, die er gewünscht und gehofft hätte. Zwar sei das unsichere und vereinzelte Einkommen, welches er früher gehabt, jetzt firirt und in größeren Summen angewiesen. Allein diese Firazion sei 1) unvollstän dig und 2) nachtheilig. Das Erstere, weil sie sich