Volltext Seite (XML)
Amts- un- Anzeigeblatt Ur den Kmtsgerichtsbezirk Eibenstock Und dessen Umgebung Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den folgenden Tag Anzeigenpreis, die «einspaltige Seile 12 Pfennige. Sm amtlichen Teile die gespaltene Seile 3P Pfennige. Bezugspreis vierteljährl.M. 1.50 einschlietzl. ; »es «Illustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischen Vellage .Seifenblasen" in der Expedition, bei unseren Loten sowie bei allen > Reichspostanstalten. A^^K1^44 Mr Eibenstock, Larlsfeld, Hundshübel, ^UübvtUll Neuheide, Gberstützengrün, Schönheide, SchönheiderlM»mer,Sosa,UntersWtzengrün,wildenthaI«sw. «ol^Abru Amtsblatt Drucker und Verleger: Emil Hannebohn, verantwortl. Redakteur. Ernst Lindemann, beide Eibenstock. Fernsprecher Nr 210. n- b». s»h,go«g. —- Donoerstag, des 22. August In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bauunternehmers ^»t«n ^«l»1 m»n» in Eibenstock wird zur Abnahme der Schlußrechnug des Verwalters, zur Erhebung »on Einwendungen gegen das SchlußverzeichniS der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermogens- stücke sowie über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 18. September 1912, vormittags '/.11 Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte bestimmt. Eibenstock, den 19. August 1912. Königliches Amtsgericht. In dem Konkursverfahren über daS Vermögen des Kaufmanns vtt» Vrit» in Eibenstock wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht ver wertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf dm 18. September 1912, vormittags 10 Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte bestimmt. Eibenstock, den 19. August 1912. Königliches Amtsgerichts Die Wahl der Bertrallensmitnuer und Ersatzmänner für die AugestMenversicherung findet statt: für die Arbeitgeber > am 7. Hktober 1912 von 3 Mr nachm. bis 4 Mr nachm., für die Angestellten am 7. Hktover 1912 von 9 . Mr vorm. bis 12 /. Mr mittags, für den Wahlkreis umfassend den Stadtbezirk Eibenstock. Wahllokal: Saal des RathauShot-ls. Cs sind zu wühlen 6 Vertrauensmänner und 12 Ersatzmänner. Die Vertrauens- und Ersatzmänner werden je zur Hälfte aus den versicherten Angestellten, die nicht Arbeitgeber sind, und aus den Arbeitgebern der versicherten Angestellten gewählt. Die Vertrauens und Ersatzmänner aus den Arbeitgebern werden von den Arbeitgebern der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellten gewählt. MrnUttioppAittnk sind volljährige Deutsche, mLnnlichen nnd weibliche« sGe- <VUlUlUl l,iUilgf schlechts, sofern sie zu den versicherten Angestellten oder deren Arbeitgebern gehören und im Bezirke der Stadt Eibenstock wohnen. Wahlberechtigt als Arbeitgeber sind — wenn sie nicht als Angestellte wahlberechtigt sind — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natür licher Personen, 2. bei juristischen Personen die Mitglieder des Vorstandes, bei Gesellschaften mit be schränkter Haftung die Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaften die per sönlich haftenden Gesellschafter, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind Sind hiernach für eine juristische Person oder Gesellschaft mehrere wahlbe rechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ihnen das Wahlrecht ausüben. nur Versicherte, die nicht Arbeitgeber sind, und Arbeitgeber <L?lllflvUl der versicherten Angestellten, die im Bezirke der Stadt Eibenstock woh nen oder beschäftigt werden oder ihren Betriebssitz haben. Wählbar als Arbeitgeber sind — wenn sie nicht als Angestellte wählbar sind — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natür licher Personen, 2. die Mitglieder des Vorstandes einer juristischen Person, die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die persönlich haftenden Gesellschafter bei anderen Handelsgesellschaften, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind, 3. die bevollmächtigten Betriebsleiter. Weder wahlberechtigt noch wählbar ist, wer 1. infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekl-.idung öffentlicher Armier verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das den Ver lust dieser Fähigkeiten zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptoerfayren eröffnet ist, 2. infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Angestellte, die nach 8 390 des Versicherungsgesetzes für Angestellte von der Beitrags- leistuna befreit sind, sind sowohl wahlberechtigt als auch wählbar. Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, Vorschlagslisten für die Wahl bis spä testens drei Wochen vor dem Wahltag bei dem unterzeichneten Wahlleiter einzureichcn. Die Vorschlagslisten sind für die Arbeitgeber und die versicherten Angestellten getrennt aufzustellen Jede Vorschlagsliste soll mindestens soviel Namen enthalten, als Vertrauens männer und Ersatzmänner zu wählen sind: sie darf höchstens die doppelte Zahl solcher Na men aufweisen. Unter Brüdern ...! Die Verhandlungen dec sozialdemokratischen Lon desrcrsammlung in Dresden begannen am Montag mit der Debatte über den am Sonntag erstatteten Geschäfts bericht, auf den wir wohl noch an anderer Stelle zurück Die Vorgeschlagenen sind nach Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Mangels anderer ausdrücklicher Erklärung wird angenommen, daß die an erster Stelle Aufgeführlen als Vertrauensmänner vorgeschlagen werden. Die Vorschlagslisten müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unter Benennung eines für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters unterschrieben sein. Die Vorschlagsliste soll die Wählervereinigung, von der sie ausgeht, nach unterscheiden den Merkmalen kenntlich machen. Hat ein Wähler mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden oder wenn sie nicht vorschriftsmäßig unterschrieben sind und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, daß sie den Vorschlagslisten anderer Wählervereinigungen gegenüber als eine einzige Vor schlagsliste gelten. In diesem Falle müssen die Unterzeichner der Vorschlagslisten oder die bevollmächtigten Vertreter übereinstimmend spätestens bis zum Ablauf des elften Tages vor dem Wahltag die Erklärung abgeben, daß die Vorschlagslisten miteinander verbunden sein sollen. Andernfalls ist die Erklärung über die Verbindung ungiltig. Wird von den Arbeitgebern oder von den versicherten Angestellten bis zum 14. Sep tember 1912 nur eine Vorschlagsliste eingereicht, so findet für die betreffende Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig verzeichneten Personen gelten dann in der für den Wahlbezirk erforderlichen Zahl in der Reihenfolge des Vorschlags als von dieser Gruppe gewählt. Die Wähler haben sich über ihre Wahlberechtigung auszuweisen. Für die versicherten Angestellten dient die Berficherungskarte als Ausweis, für die Arbeitgeber eine von der Gemeindebehörde des Betriebssitzes ausgestellte Bescheinigung. Die Arbeitgeber werden aufgefordert, sich die Bescheinigung ausstellen zu lassen. Das Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eines Stimmzettels ausgeübt. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt enthalten. Sie sind außerhalb des Wahlraums handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung her zustellen. Den Arbeitgebern ist es gestattet, an Stelle der persönlichen Stimmabgabe ihren Stimm zettel dem Wahlleiter unter Beifügung des Ausweises über ihre Wahlberechtigung brieflich einzusenden. Die erforderlichen Umschläge erhalten die Arbeitgeber auf Verlangen von dem Vorsteher der Wahl des örtlichen Stimmbezirkes auSgehändigt. Der Brief muß spätestens am 7. Oktober 1912 bei der unterzeichneten Behörde eingegangen sein. Nachträglich ein gehende Stimmzettel sind ungültig. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Arbeitgeber, die mehr als fünfzig, aber nicht mehr als hundert versicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stimmen. Für je weitere angefangene hundert versicherte Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme. Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel in einen besonde ren Umschlag zu verschließen. Enthält ein Umschlag mehrere Stimmzettel, so gelten sie als ein Stimmzettel, wenn sie gleichlautend sind; andernfalls sind sie ungültig. Es kann »«r für «»veränderte Borfchlagsltsten gestimmt werden; auch die Reihenfolge der Vorgeschlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden. Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der Wahl nicht wählbar war. Ungültig ist ferner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Drit ten die Wahl rechtswidrig (88 107 bis 109, 240, 339 des Reichsstrafgesetzbuchs) oder durch Gewährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden ist, es sei denn, daß dadurch das Wahlergebnis nicht verändert worden ist. Gtadtrat Eibenstock, den 16 August 1912. H-ste. Holzversteigerung. Carlsfelder Staatsforstrevier. Dienstag, de« 27. A«g«ft 1SI2, vorm. ,1V Uhr (die Brennhölzer nicht vor 1 Ahr nachmittags) Bahnhofsrestauration in Wilzschhaus 23045 w. Klötze 7—15 MN stark, 6432 w. Klötze 16—22 em stark, 2238 , „ 23—29 , , 670 , , 30-50 . 195 , Derbstangen 8u. 9 , . 360 , Aeisllaugen 3-7 8 IM w. Antzknnppel. 10 rm w. Antzäste. 476,» IM w. verschied. Brennhölzer, 59 IM w. Stö»,. in den Abt. 2, 36, 46, 54, 63, 73. 74, 77, 80, 81 (Kahlschläge), 1-5, 8-11, 13—18, 20, 21, 23-28, 30-33, 35—38, 41—47, 49-67, 69 -75, 77, 79—82 (Durchforstungen und Einze'.nutzungen). Kgl. Aorstrevierverwalt«ng Carlsfeld. Kgl. Norftrentamt Eibenstock. Holzversteigcrang. Handshübler Staatsforstrevier. Donnerstag, den 2S. August 1vl2, vorm. Uhr Gasthaus „Zum Muldental" in Aue 442 w. Stämme 10—15 ein stark, 172 w. Stämme 16—19 em stark,» i.d.Abt.60,67 Kahlschl), 52 . . 20 - 22 , , 33 , . 23 -29 , . ' 64, 66 (Einzelhölzer), 2557 „ Klötze 7 — 15 . , 103 , Klötze 16-22 . „ 1 in den Abt 60 u. 67 48 , . 23-29 ,, 11 , . 30-37 . . i (Kahlschläae), 6 rin w. Arennscheite, 15 rm w Areunkuüppel, 91,» rm w. Keste, 100,» rm w Stöcke, in den Abt. 60 u. 67 (Kahlschläge), 28, 43, 64, 66 u. 69 (Einzelhölzer). «gl. N-rstrevierverwaltnng Hundshübel, «gl. Aorstrentamt Eibenstock. Nvske führte als Redakteur der „Volksstimme" in el uer scharfen Kritik aus, daß er die im vergangenen J^h- re vorgenommenen Aenderungcn des Organisations- statuts, wenn er grob werden wolle, eine „P fuschar - beit" nennen müsse. Herr Seeger-Leipzig wandte sich gegen den von Noske erhobenen Vorwurf, daß der Lan- kommen. Herr Noske-Chemnitz wandte sich zunächst gegen den Abg. Sindermann, 1er am Tage zuvor ge legentlich seines Referats h e j t i g e A n kl a g e n z e g e n die Chemnitzer „Vo l ks st i m m e" erhoben hatte, weil sie an dem von dem Vorstande der Landespartei herausgegebenen Bericht Ausstellungen gemacht batte.