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Utende >. und : und sse -st g nck. allh. ein 2!). Ocl. heinaiui, ov. Joh. , gest. «n Auquste Nerveu- Bdm. ih wobei 2. 8 M. N. N. el. S. iciriliu. er I. Fr. Köingl. hniachcr- chtcr, an ch. - Mlir. Johanne Wochenblatt für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radebnrg, Moritzburg Umgegend. Redigirr von den veranrworrlichen Redecreuren G. gdrster in Pulenitz und Th. A. Hertel in Radeberg. Ver'aa von §. Forster in Pulsnift und Th. A. Hertel in Radebera. MO. 4Ä» Freitag, den I«. November, 18Ä4« Bekanntmachung, die diesjährige Rekrutirnng betreffend. In Bezug auf die bevorstehende diesjährige Rekrutirnng hat die unterzeichnete König!. AmlShauptmannschaft rücksichtlich ihre- Bezirks folgende Bestimmungen getroffen: Die Messung und körperliche Untersuchung der Gestellpflichtigen, und zwar der i. I. 1834 gebornen und demnach diesjährig militärpflichtigen Mannschaft, sowie der der anderweiten Gestellung unterworfenen, bei den Rekrutirungen 185'3 und 1852 als mindertüchtig zurückgestellten Dienstreservisten, findet a) für die im Amtsbezirk Moritzburg gebornen oder aufhältlichen dergl. Mannschaften: den 25. November im Gast hof uu don maresis in Moritzburg, b) für die dergl. im Amtsbezirk Radeberg mit LauSnitz den 27.und 28. November auf dem Rathhause zu Radeberg v) für die dergl. im Landgerichts- und Stadt-Bezirk Dresden vom AO. November bis mit 13 Deccmber auf dem Gewandhause in Dresden, statt. k. Als Reclamations - Schlußtermin, — bis zu welchem alle Befreiungsanpsrüche und sonstigen Einwendungett anzubringen sind, — ist der IO. December und als Termin zur Bescheidung auf diese Anbringen, — an welchem sämmk- liche Reclamanten bei Verlust ihrer Einsprüche sich an der AuShcbungSstelle in Dresden anderweit vor der RekrutirungS-Commission, persönlich einzufinden haben, — der 18. Deccmber ». e. anberaumt. 0. Die Fr ist, innerhalb welcher von der Stellvertretung Gebrauch gemacht werden kann, schließt mit dem 27. December, und sind alle diesfallsigen Erklärungen längstens bis an diesem Tage, bei Verlust des Rechts, sich ver treten zu lassen, unter gleichzeitiger Erlegung des EinstandSgeldes bei der Königl. Amtshauptmannschaft zu bewirken. Indem diese Bestimmungen zur Nachachtung für die Betheiligten und zur Nachricht für die Ortsobrigkeiten hiesigen Bezirks andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden, wird hierüber noch bemerkt, daß übrigens an die Gestellpflichtigen durch ihre be treffenden Ortsbehörden noch besondere Aufforderung und speciellere Weisung wegen Ableistung ihrer GesteUnngsobliegenheit er gehen, sowie daß zu diesem Behufe an die hierbczirklichcn Ortsobrigkeiten noch weitere Verfügung patentarisch erfolgen wird. Dresden, den 13. October 1854. Königliche I. AmlShauptmannschaft des Dresdner Kreisdirections-Bezirks. v. Winkler. B e k a n ll t IN a ch u n g. Nachdem Herr Advocat Julius Märker in Radeberg die seit April vor. Js. innegehabte Agentur für die Magdeburger Feuerversicherungs--Gesellschaft wieder abgegeben und Herr Lotterie-Collecteur Carl Friedrich Kramer allda, solche übernommen hat, demselben auch die disseitige Genehmig ung hierzu ertheilt und er Seiten des Ctadlraths zu Radeberg vorschriftmäßig verpflichtet worden ist, wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. r Dresden, am 22. Oktober 1854. Königliche Amtshauptmannschaft, v. Wink-er. Zeitereignisse. Aus der Lausitz, 5. November. Am verflossenen Mon tage, den 30. v. M., wurde in Luga bei Cchmcckwitz ein Dop- pelmord verübt. Am frühen Morgen des gedachten TageS wurde nämlich die Ehefrau deS GartennahrungSbesiyers Pbilippda selbst mitten im Hofe tobt aufgefnnoen. Die äußern Stich- und Hiebwunden deuten auf gewaltsame Ermordung. Die schauder hafte That wurde sofort der Obrigkeit angezeigl und von dieser die Uutcrsuchung eingeleitet. Philipp selbst zeigte sich äußerlich betrübt, und da man der Ueberzeugung war, daß der. grausame Tod seiner Ehegattin die Ursache davon sei, wurde er von allen Freunden und Nachbarn getröstet, ja einer der Letztem verblieb aus Freundschaft sogar des Nachts bei ihm. Als sich dieser am frühen Morgen entfernt, fand man kurz darauf Philipp in seinem eigenen Blute liegend. Man bemerkte drei Schnitte am Halse und das Rasirmesser neben ihm liegen. Da aber die Schnitte nicht von der Art waren, daß sie unverzüglich den Tod herbei führten, so wurde der Arzt gerufen. Alle ärztlich» Hülfe blieb in- deß erfolglos. Der Selbstverwundcte starb nach wenigen EtuN-