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Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Rr. 47. 1881. Dienstag, den 14. Juni Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) AbonnementSpreiS vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Einu ndvierzigster Jahrgang. Bekanntmachung, LandtagswahL betreffend. Nachdem von dem Königlichen Ministerium des Innern für die Wahl eines Landtagsabgeordneten im 17. Wahlkreise des platten Landes der 12. Juli dieses JahreS anberaumt wordeu ist, werden die Herren Gemeindevorstände im Amtsgerichtsbezirke WilSdruss darauf aufmerksam gemacht, daß sie nach ß 14 der Ausführungsverordnung zu dem Wahlgesetze vom 3. Dezember 1868 (S. 1369 des Ges.- u. Verordn.-Bl. v. I. 1868) bei 15 Mk —- Strafe die Landtagswahlliste ihres Ortes sofort nach Ablauf der am 18. dieses Monats zu Ende gehenden siebentägigen Reklamationsfrist unter Anzeige der etwa dagegen erhobenen Einsprüche und Beifügung der da rauf bezüglichen Eingaben^an^die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft eiuzusenden haben. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. Nachdem das Königliche Ministerium der Justiz die Vereinigung der Ortschaften Limbach und Birkenhain, sowie des Bezirks des Rittergutes Limbach zu einem friedcnsrichterlichen Bezirk genehmigt hat, so wird dieses und daß am heutigen Tage Herr Gutsbesitzer und Friedensrichter Anton Wetzel in Birkenbain für den vereinigten Bezirk Limbach «Birkenhain als Königlicher Friedensrichter verpflichtet worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, s. s,mi issi. vr. Gangloss. In der Nacht zum 28. vor. Mts. sind aus dem offenen Pechschuppen des Braumeister Müller in Kesselsdorf 1 auf der Vorder seite L. 3., auf der Hinterseite 1. 6l. l<. 1862 gezeichneter Krönet, 1 blauwollene, mit halben neuangestrickten Aermeln versehene Unterjacke und 1 Paar mehrfach getragene Arbeitsstiefel spur- und verdachtlos gestohlen worden. "ff d^ des Thäters und evcnt. Wiedererlangung des Gestohlenen bekannt gemacht. Der Köuialiche Amtsauwalt. Renner, Rfdr. Anetion. Sonnabend, den 18. Juni ds. Js., Nachmittags 4 Uhr, sollen in der Wohnung des Schneidermeisters Faber in Kesselsdorf eine Nähmaschine und eine Wanduhr gegen sofortige Baarzahlung ver steigert werden. Wilsdruff, am 10. Juni 1881. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Matthes. Anction. Sonnabend, den 18. Juni dieses Jahres, Vormittags S Uhr, sollen in der Wohnung des Klempnermeisters Theodor «Kühne hier verschiedene Klempnerwaaren, als: Kohleukästen, Kaffeetrommeln, Kaffeemühlen, Milchkrüge, 2 Dutzend Laternen, Gießkannen, Petroleumlampen, Litermaaße, eiserne Töpfe, Dachfenster, Schaufeln u. d. m. gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Wilsdruff, am 10. Juni 1881. Der Gerichtsvollzieher des Königliche» Amtsgerichts daselbst. — M atthes. AU tiou. Freitag, den 17. Juni d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll in der Wohnung des Schmiedemeisters Eduard Hermann Mosch in Munzig eine Eifenbohrmafchine gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Wilsdruff, am 10. Juni 1881.. Der Gerichtsvollzieher des Königliche» Amtsgerichts daselbst. Matthes. Dank. Durch die in der Zeit vom 2. bis 7. dieses Monats für die Wassercalamitosen, Frau verw. Schlätz und Herrn Germann, hier, veranstaltete Haussammlung konnten an Erstere 155 Mark 65 Pf. und an Letzteren 145 Mark 95 Pf. abgegeben werden. Indem wir nun im Namen der Unterstützten allen den edlen Gebern unsern herzlichsten Dank abstatten, bemerken wir zugleich, daß die speciellen Verzeichnisse der Beiträge zu Jedermanns Einsicht in der hiesigen Rathsexpedition ausliegen. Wilsdruff, am 11. Juni 1881. Der Stadtgcmeittdcrath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Zur Getreidezollfrage schreibt einLandwirth aus dem Groß- herzogthum Weimar: Nicht selten kommt es vor, daß eine Behauptung aufgestellt wird, die, falls ihr nicht Berichtigung von gegnerischer Seite zu Theil wird, als Wahrheit gilt, wenn sie es auch nicht ist. Das gilt auch von dem Getreidezoll, über den man fabelhafte Dinge hört und liest. Fast alle liberalen Zeitungen scheinen der Ansicht zu sein, daß der Getreidezoll dasBrod Wesentlichvertheure. In diesen Wahn hat man sich so hinein geredet und geschrieben, daß derjenige, welche der Sache fernersteht, schier glauben muß, der Ceutuer Getreide sei durch den Zoll um 3 Mark vertheuert oder würde nach Wegfall desselben um ebenso viel fallen. Daß sich aus dieser Fruge leicht Politisches Capital schlagen läßt, ist leicht einzusehen, ob es aber recht ist, Capital auf solchem Wege mit solchen Mitteln zu schlagen, das ist eine andere Frage. Angenommen, was keineswegs felsenfest steht