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für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: writtwochs und alonaabend« früh ö Uhr. Abon»ementSPreiS: Vircleljährlich Mark. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Reum einer gespaltenen Corpus» Zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstag» und Freitags Vormittag« 0 Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zn Pulsnitz und Königsbrück. DrMiBcr Jahrgang. Buchdrucker« von wrust Ludwig Aörster in PulSnitz. Verantwortliche Redactton, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. MefchäftSsteUen für KSnigSbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen. Bureau's Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig. Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Centralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitungen. Sonnabend. 2. 5 Januar 1878. Nachdem die Bezirksversammlung beschlossen hat, alljährlich Belohnungen an treue Dienstboten aus dem Vezirksvermögen zu gewähren, so wird das bezüglich der Gewährung dieser Belohnungen aufgestellte Regulativ andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Kamenz, am 28. December 1877. Königliche Amtsbauptma unschaft. Schäffer. Anspruch auf Belohnung haben solche Dienstboten, aus den Städten des Bezirks sowohl als vom Lande, welche zwanzig Jahre lang zur vollen Zufriedenheit, und mindestens zehn Jahre nach einander bei einer und derselben Herrschaft gedient haben. 8 2. Die Belohnungen bestehen in Geldprämien im Betrage von 25 bis 100 Mark. 8 3./ Bewerbungen um diese Belohnungen können unter Beifügung des Gesindezeugnißbuches oder sonstiger glaubwürdiger Nachweise sowohl durch die betreffenden Dienstboten selbst als durch deren Herrschaften erfolgen. Die Bewerbungen sind alljährlich spätestens im Monat October schriftlich Hei der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz einzureichen, von welcher dieselben, nach vorgängiger Begutachtung durch den Bezirksausschuß, der Bezirksversammlung zur Entschließung vorzulegen find. / 8 5. Neber die Vertheilung der Prämien erfolgt öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatte. Bekanntmachung, die Beiträge zur Ortsarmenkasse aus dem Jagdkarten-Erlöse betreffend. Den Herren Ortsvorständen wird andurch zur Kenntnis; gebracht, daß die von dem Erlöse der im Jahre 1877 hier ausgestellten Jagdkarten für die betreffenden Ortsarmenkassen entfallenden Antheile bei hiesiger Sportelkaffe erhoben werden können. Zu Vermeidung von Porto rc. empfiehlt es sich, die Erhebung dieser Gelder mit der auf den 10. Januar jeden Jahres gesetzlich festgesetzten Abholung der Hundesteuermarken zu verbinden. Diejenigen Beträge, welche bis zum 31. Januar 1878 nicht abgeholt worden sind, werden den Herren Ortsvorständen auf deren Kosten übersendet. Kamenz, am 31. December 1877. Königliche Amtshauptmannschaft. Schäffer. Bekanntmachung. Bei der am 12. vorigen Monats stattgefundenen Ergänzungöwahl des hiesigen Stadtverordneten-Collegiums sind gewählt worden: als ordentliche Mitglieder: l. aus den Ansässigen Herr Hotelbesitzer Gottlieb Schurig, „ Schneidermeister Ferdinand Müller, „ Fleischermeister Wilhelm Mierisch. II. aus den Unansässigen Herr Schneidermeister MarczinSky. » als Ersatzmänner: I. aus den Ansässigen - Herr Kaufmann Georg Hempel. II. aus den Unansässigen Herr Buchdrucker Paul Weber, was andurch in Gemäßheit 8 63 der revidirten Städteordnung zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Pulsnitz, am 4. Januar 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Necrutirungsstammrolle für die Stadt Pulsnitz. Alle in hiesiger Stadt aufhältlichen Personen, welche entwcder a im Jahre 18S8 gehöre«, b bereits in früheren Jahren zur Stammrolle angemeldet, aber zurückgestellt worden find, werden in Gemäßheit H 23 der Deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 aufgefordert, in der Zeit Vom 15. Januar bis I. Februar 1818 unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine und beziehendlich der im ersten Gcstellungsjahr empfangenen Loofungs und GeftelluugSscheine behufs ibrer Eintragung in die Necrutirungsstammrolle in hiesiger RathSexpeditiou — Neumarkt Nr. »04, I Treppe — sich anzumelden, oder durch ihre Eltem, Vor münder-, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren anmelden zu lassen. Gleichzeitig werden die Letzteren aufgefordert, ihrerseits Sorge zu tragen, daß ibrc militärpflichtigen Söhne, Pflegebefohlenen, Commis, GewerbsgHülscn und Lehrlinge u. f. w., welche zeitweilig von hier abwesend stnd, während der eingangsqedackten Frist, zur vorschriftsmäßigen Anmeldung gelangen. W»r die vorgeschri-ben- Anmeldung zur Stammrolle unterlaßt, wird mit Geldstrafe bis zu »0 Mark oder mit P«ft bis zu » Tagen bestraft. PulSnitz, den 3. Januar 1878. Der Stadtrat h. * Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Recrutirungs-Stammrolle'für die Stadt Königsbrück betreffend. Alle in hiesiger Stadt aufhältlichen militärpflichtigen Personen, welche entweder s,. im Jahre 1858 geboren, oder / / 1». bereits in früheren Jahren zur Stammrolle angemeldet, aber zurückgestellt wordeu sind, werden hiermit in Gemäßheit von 8 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 aufgefordert, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1818 / / " k 'kV