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pulsnitzerMchenblatl Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismsrckplatz Nr 265. Schriftleiter: I- W. Mohr in Pulsnitz. Druck und Verlag von E. L. Förster« Erben (Inh. I. W. Mohr). Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz, des Kommunalverbandes und Finanzamts Kamenz, der Ministerien und der Gemeindeämter des Bezirks. Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbczirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswatde, Ohorn, Obersteina, Niederstetno, Weißbach, Ober- und Medcrlichtenau, Friebersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf. Nummer 145. Dienstag, den 19. Oktober 1929. 72. Jahrgang Amtlicher Teil. Beseitignng von Tierkadavern. Aus Grund der Verordnung des Ministeriums des Innern Über die Beseitigung von Tierkadavern, von bei der Fleischbeschau beanstandetem Fleisch usw. vom 1. Juni 1912 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 288) und der Verordnung des Wirlschastsmintsterioms vom 12. Juni 1920 — Sächsische Staatszeitung Nr. 135 — insbesondere aus Grunv von Z 8 der Verordnung vom 1. Juni 1912, wird unter Aushebung der Bekanntmachungen der Amlshauvlmannschoft und der Stodiräte Kamenz und Pulsnitz vom 18 Juli 1913 und < Mai 1920 im Einvernehmen mit den Stadträten Kamenz und Pulsnitz nach Gehör des Bezirksausschusses bezw. der städtischen Kollegien folgendes angeordnet: 1 bis mit vi wie in der Bekanntmachung vom 4. Mai 1920 — Kamenzer Tage blatt Nr. 102 VII. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nicht j tt dlr Verordnung vom 1. Juni 1912 oder andere schwerere Strafbestimmungen einschla- gen, aus Grund von § 6 der Reichsveroidnung vom 29. Juli 1916 mit Gefängnis bis zu S Monaten oder mit Geldstrafe bis zu sünszehntauscud Mark bestraft. Vlll. Diese Bekanntmachung tritt mir ihrer Veröffentlichung in Kraft. Kamenz und Pulsnitz, am 1ö. Oktober 1920. Die Amtshauptmuunsrhaft Kamenz. Dev Stadlrat Kamenz. Der Stadtrat Pulsnitz. Taris. l. Für die Abholung von Nichtseuchenkadavern (stehe II vorstehender Bekannt machung) vergütet der Bezirksverband die Transportkosten der Anstalt mit SO Mk. für Großvieh und 25 MK für Kleinvieh. Unter Großvieh find zu verstehen: Rinder, Kälber, Pferde, Esel, Maultiere, wäh- rend die anderen als Kleinvieh gelten. Eine Entschädigung bei Abholung von Schweinen, Hunden, Katzen, Kaninchen, Geflügel unter 80 ix findet nicht statt. Bei Abholung von Seuchenkadavern gelten die Vorschriften unter III. Der Bszirksoerband behält sich jedoch das Recht vor, Bezahlungen nur bis zu einer Höchstgrenze von 1500 Mark vierteljährlich für alle Abdeckereien oder 800 Mark jede der drei genannten Anstalten zu zadlem Dem Tierhalter steht dos Recht zu, die Haut des abgeliefsrten Stückes von der Abdeckerei zurückzuverlangcn. Er hat jedoch auch in diesem Falle die Hälfte des Häute- erlüses an die Fleischmehltabrik für die Häutung und die sonst erwachsenen Unkosten zu zahlen (stehe unter li) n. Der Häuteerlös von Nichtseuchenbadaoern wird derartig verteilt, daß die Anstalt und der Tierhalter je die Hälfte vom tatsächlichen Erlös erhalten. Das Gewicht des Grotzkadsvers zur Feststellung des etwaigen Häutcerlöses ist von der örtlichen Seuchenkommissivn abzuschätzen und das Echätzungsergebnis dem Abholer schriftlich mitzugeven. Ist die Anstalt mit der Schätzung nicht einverstanden, so hat sie den Kadaver unverzüglich beim Abladen unter amtlicher Aussicht abzuwiegen oder durch einen Tierarzt am S'tz der Abdeckerei abzuschätzen. Das Ergebnis ist dem Tierhalter umgehend schriftlich mitzuteilen. Sind durch die Schätzung Kosten entstanden, so werden sie von An stalt und Tierhalter je zur Hälfte getragen Weiter ist die Derwertungsanstalt »erpf- - aus Antrag der Tierhalter sämtliche Unterlagen über die Häuleoerwrrtung vorzulegen. : Für die Abholung von Kadavern der an Milzbrand, Rauschbrand, Tollwut oder Rob umgestandenen oder wegen Ausbruch dieser Seuche getöteten Tiere — bei denen eins Verwertung der Haut unzuläisig ist und eine Entschädigung der Tierhalter nach dem Seu- chcngeseß ersolgt ist vom Tierhalter bei an die Anstalt abgegebenen Großtieren (Pferden, Esel, Maultieren, Mauleseln und Tieren des Rindergeschlechts über 2 Jahren) eine Abho- lnngsgebühr von 60 Mark, bei Kleinvieh (Fohlen, Kälber, Schafe, Ziegen, Schweine und Hunde und der an Geflügelchvlera oder Hühnerpest umgestandenen Geflügelmengen) eine solche von 40 Mark sür jedes angefangene 50 i-s an die Derwertungsanstalt zu zahl n. Werden mehrere Stücke durch einen Wagen obgeoolt, so werden sür das 2 und nachsol- gende Stück 30 Mark für Großvieh und 15 Mark für Kleinvieh gezahlt. Die Auszahlung der festgesetzten ViehseuchenernsLädigung an den Tierhalter erfolgt von der Kosse der Amts- tzaupimannichaft erst wenn der Nachweis vom Tierhalter erbracht ist, daß die Abdeckerei die Abholung gebühr erhalten hat. Dir Abholung des Inhalts der Konfiskatgcsäße erfolgt durch die Anstalten gele- amtlich orr ( s ! ung anderer Fuhren und zwar unentgeltlich. Erfolgt jedoch eine beson dere A^hc'u"" au, Antrag der Ortsbehörde, so wird die Abholung durch die betreffende Gemeir d? 50 D ck aus der Gemeindekasse bezw. Stadtkasse vergütet. v. Der Tarifvertrag unterliegt einer sowohl den Abdeckereien als auch den unter- zelchnelen Ve. r altungsbehörden zustehenden, an die Monatsersten gebundenen einoiertel- mdrlichen Kündlgung; im Falle einer rcichs- oder landesgesctzlichen Regelung tritt er ohne Kündigm g außer Kraft- Die Amtshauptmannschaft oder einer der beteiligten Stadträte können den Vertrag mit sofortiger Wirkung außer Kraft setzen beim Eintritt sonstiger wich tiger verwaltungsrechtlicher Gründe oder Aenderung der sür diesen Vertrag wesentlichen wirt schaftlichen Grundlagen vi. / Die Sätze des Tarifs treten mit Wirkung vom 1. August 1920 in Kraft. Kamenz, am 18. Oktober 1920. Die Amtshauptmanuschaft Kamenz. Der Stadtrat Kamenz. Der Stadrrat Pulsnitz. Liefert die Waffe« ab! Am Mittwoch, den 20. Oktober (also morgen) liiust die Frist ab, bis z« der für jedes abgelieferte Mllititrgewehr noch eine Prämie gezahlt wird. — 50 Mark. — Stach dem 20. Oktober wird keine Pritmie mehr gewährt. Wer bis zum 31. Oktober sein Gewehr oder sonstige abgabe« pflichtige Waffen nicht «bgeltefert hat, hat schwere Strasen zu gewärtigen und damit z« rechne«, datz durch Haussuchungen oder durch einzelne An« zeigen von Mitwissern die Waffen noch entdeckt werde«. Die Waffen können an jeder beliebigen Ablieserungsstelle abgeliesert werden. Nach dem Namen und der Herkunft der Waffen wird nicht gefragt. Die Ablieferung kann auch in den Abendstunden erfolgen. Wer sein rechtmäßiges Eigentum der Waffe nachweist, er hält anstatt der Prämie den vollen Wert ersetzt. Die genannten Fristen werden auf keinen Fall verlängert. Wer sich die Prämie sichern will, liefere morgen ab. Kamenz, am 19. Oktober 1920 Die Amtshauptmaunschaft. Brotstreckung! Auf Anordnung der Landesgetreidestelle ist das Raagenbrot und Weißgeböck oom 17. Oktober 1920 ad unter Verwendung von IS Prozent Streckungsmitteln herzustellen. In Abänderung des 8 1 unter », d und c der Bekanntmachung der Amtshaupt- mannsckaft oom 1. d. M. über Backwaren und Brotmarken — Kamenzer Tageblatt Nr. 2tz0, Pulsnitzer Wochenblatt Nr- 13S — wird folgendes bestimmt: ») zur Herstellung von einem Neunzehnhundertgrammbrot (Gewicht 24 Stunden nach der Entnahme aus dem Backofen) dürfen einschließlich Wirkmehl und Verstaubung insgesamt höchsten» 1188 g Mehl und 209 g Streckungsmittel verwendet werden, d) zur Herstellung eines Weißgebäcks dürfen höchstens Stz g Weizenmehl und 11 g Streckungsmittel verwendet werden, c) zur Herstellung der auf einen Abschnitt der Brotmarke abzugebendsn M nge von 78 g Zwieback dürfen Künftig höchstens 63 g Mehl und 11 g Ttreckungsmittel verwendet werden. Kamenz, am 12. Oktober 1920. Die Amtshauptmanuschaft für den Kommunalverband. Bekanntmachung. Unter Hinweis aus die stadträtliche Bekanntmachung vom 6 März 1920 (Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 37» wird darauf ausm-rkfam gemacht, daß von heute ab gegen Zuwider handlungen «nnachstchtlich eingeschritten wird, da sich die Klagen über die widerrechtliche Benutzung der Fußsteige durch Hand- und Kinderwagen in letzter Zeit auffallend vermehrt haben. Pulsnitz, am 19. Oktober 1920 Der Nat der Stadt. Heu oom 1. und 2. Schnitt wird fortgesetzt angekauft. Angebote und Zufuhren an Neichsverpflegungsamt Königsbrück. Donnerstag, de« 21. Oktober 1920, vormittags LV Uhr soll in der hiesigen Bahnhofswirtschaft als Verstetgerungsort 1 Sofa meistbietend gegen Barzahlung öffent lich versteigert werden Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgerichts Pulsnitz. Das Wichtigste. Hu diesen Ta(,e.i haben in Paris Verhandlungen begonnen, in denen über die H-lzlieferungen an die Entente auf Grnud des Friedensoerirages beraten werden wird. Die ersten amerikanischen Milchkühe sind, wie die »Vorwärts' mi- eiit, unterwegs. Sir sollen jür Sachsen bestimmt sein. Die Amerikaner hätten auch die Transportkosten aufge bracht. Die Stteiklage im mitteldeutschen Braunkohlenrevier beginnt sich zuzu'p tzen. Es besteht rin unverkennbarer Zusammen hang zwischen dem soeben beendeten Streik in Sachsen und dem mitteldeutschen Etreikbezirk. Der Dichter Täsar Flaischlen ist am Sonnabend nach kurzer Krankheit gestorben. Das Sinken der Preise in England und Amerika. Den Londoner Blättern zusoige hält der Preissturz für alle Waren an und wird noch durch den Bergarbeiterstceik verschärft. In Amerika ist das Sinken der Preise noch erheblicher als in England. Bryan gegen den Versailler Vertrag. Aus einem Kanoent der Welibrüderscta't in Washington trat Bryan dafür ein, die Frage der deutschen Krieisentschädigung fallen