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U'ockrMM für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg «nd Umgegend. Zrschemt: «tittwoch« und «»»»abends früh S Uhr. Lbonnemrntspreis: BierteljLhrlich 1j Mark. werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen Korpus' Zeil» berechnet u. find bis spätestens Dienstag» und Freitag, Vormittags » Uhr hier auf,»geben. AmtSvlatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden* zu Pulsnitz und Königsbrück. Einunö-rrißigster Jahrgang. Buchdruckerei von Vrnft Ludwig Körper in Pulsnitz. Verantwortliche Redaktion, Druck und Verlag von Hau» EU,per in Pultnitz. «eschiftssteNe» für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann «. Tschersich. Dresden: Annoncen- vureau's Haasenstein L Vogler, In »alidendank, L. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein t Vogler. Berlin: Lentralannoncenbureau für s äm »tliche deutsche Zeitungen. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumtraildo-Zahlung durch Briefmarken ^tzlss l»llltzl^ oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LlxpvÄ ÄS« Sonnabend. .M 40. 17- Mai 187S. A u c t i o n. ^7 ) - Von dein unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 3. Juni 1879, von Vorm. 9 Uhr an, an hiesiger Amtsstelle 1 Fak Indigo, mehrere Büchsen Anilin, 1 Parthie blaue und graue Leinwand und 2 Marttkiften gegen sofortige baare Bezahlung ver steigert werden. Radeberg, am 6. Mai 1879. Königliches Gerichtsamt. Gröbel. Bekanntmachung. - Die Benutzung der öffentlichen Wassertröze aus der Albertstraße zum Wäschespühlen wird hiermit auf das Nachdrücklichste untersagt. ES bleibt vielmehr zu gedachtem Zwecke nur die Benutzung des an der sogenannten Psarrscheune befindlichen Wassertrogs nachgelassen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark -- oder entsprechender Haststrafe geahndet. Pulsnitz, am 14. Mai 1879. Der Stadtrat h. Schubert. Brgrmstr. Bekanntmachung. Die aus die Zeit vom 2. Juni d. lF. bis l Juni I88V sür hiesige Stadtgemeinde nöthig werdenden Fuhren sollen in Gemäßheit der zur Einsichtnahme an RathSexpeditionsstelle ausliegende n Bedingungen an den Mindestfordernden vergeben werden; eS werden daher hierauf Reflectirenve andurch ausgefor-ert, sich in dem auf Mittwoch, den 21. Mai 1879, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Submissionstermine im Seffionbzimmre des hiesigen RathhauseS, t Treppe, einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Auswahl unter den Licitanten bleibt Vorbehalten. Gleichzeitig sollen am obengenannte« Tage, Stbends tt Uhr, 5 Haufen aus hiesiger Obstallee ausgeästetes Holz an den Meistbietenden an Ort und Stelle versteigert werden. , Earnmelpla- am Brauhaus. PulSnitz, am 14. Mai 1879. Der Stadtrat h. L— Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Da die Herreu Meister und Prinzipale für die richtige und pünktlich- Abführung der'ihrem Arbeit» oder Dienstpersonal auferlegten Sktaatb» und Communalsteuern zu hasten haben, so werden dieselben hiermit ersucht, für die umgehende Entrichtung der etwa noch restirenden Beträge bis mit dem 29. Mai er. besorgt zu sein und deshalb ihrem Personal die denselben zugefertigten Steuerzettel behufs deren Quittirung abzuverlangen. Nach Ablauf vorgenannter Frist werden etwa verbliebene Rester von den Herren Meistern und Prinzipalen eingefordert werden. PulSnitz, am 15. Mai 1879. Der Stadtrath. Schubert. Bekanntmachung. Diejenigen Personen, welche noch mit Abführung -er halbjährige« Tteuern, sowie -eS I. Termins der Ein-o-nmeusteuec in Rückstand sich be finden, werden hiermit zu deren ungesäumter Abführung und zwar spätestens bis zum 39. Mai er. aufgefordert. Pulsnitz, am 15. Mai 1879. / Der Stadtrath. Schubert. Anordnung, wird mit einer Geldstrafe bis Der Stadtrath. A. Peter. Bekanntmachung. Auf Anordnung des Königlichen Finanzministeriums soll in nächster Zeit die hiesige Stadtflur neu vermessen werden und fordern wir in Folge dessen hiermit alle hiesigen Grundstücksbesitzer auf, daß dieselben " 1 ., etwaige Mängel in der Berainung ihrer Grundstücke sofort beseitigen und die erwachsenen Grenzzüge den einzelnen Grenzsteinen überall ungehindert gegangen rind gemessen werden kann; 2 ., dem betreffenden Geometer auf Erfordern die Grenzen ihrer Grundstücke anweisen und demselben 3 ., dem Vermessungs-Personal« das Betreten ihrer Grundstücke gestatten und sich 4 ., jeder eigenmächtigen Wegnahme oder Verletzung der ausgestellten Signalstangen und Abstekepsähl Die Nichtbeachtung vorstehender Bestimmungen und namentlich aber die Verletzung der vorstehend sub zu 30 Mark oder entsprechende Haststrafe geahndet werden. Königsbrück, am 14- Mai 1879. den, Gehölzen genügend auslichten, so daß zwischen ge oder gewünschte Auskunft ertheilen; . , Bekanntmachung. dk Appartements und Pissoirs an unserm Nathhause neu erbauen zu lassen und fordern deshalb qualificirte Bauunternehmer hiermit aus den betreffenden Bauplan nebst Bauanschlag, sowie die von uns ausgestellten Baubedingungen, welche in unserer Expedition auilieqen, einzusehen und etwaige Offerten wegen Uebernahme des fraglichen Baues uns längst,«S bis zum 22. d. M. zu Protokoll zu geben oder schriftlich einzureichen. Königsbruck, den 14. Mai 1879. ' . Der Stadtrath. A. Peter.