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Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. --'nnoncen-BureausvonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. Daube L Comp. Als Beiblätter: 1 JllustrirteS Sonntagsblatl (wöchentlich); 2. !6andwirthschaftliche Beilage (monatlich). Erscheint: Miitwoch und Sounabnd Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Druck und Verlag von E. L. Für st er's Erben in Pulsnitz. KünhiBev Nahr-gang. s--m.°n Sch-,,. Mittwoch. ' (I 12. Januar 1898. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Henkelmachers Friedrich Paul Seifert in Bretnig Nr- 127 wird heute am 6. Januar 1898, Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Ortsrichter Seidel in Großröhrsdorf wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 6. Februar 1898 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein tretenden Falles über die in Z 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 27. Januar 1898, Vormittags 10 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 17. Februar 1898, Vormittags 10 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldnec zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Beipflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 22. Januar 1898 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Pulsnitz. Bekannt gemacht durch den Gerichts schreib« Aktuar Hofmann. Auf Fol. 155 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute Herr Emil Bruno Schurig, Kaufmann in Großröhrsdorf, als Mitinhaber der Firma Friedr. Emil Schurig daselbst 244 b eingetragen worden. Pulsnitz, am 4. Januar 1898. Königliches Amtsgericht. v. Weber. — Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen des verstorbenen Färbermeisters Friedrich Emil Perrö in Pulsnitz eingetragene Grundstück, bestehend in einem Wohnhaus, Fär- bere'gebüude und Kesselhaus mit eingemauertem Kessel und Küpen, Nr. 190 des Brand-Catasters, Nr. 199 des Flurbuchs, Folium 140 des Grundbuchs für Pulsnitz, 2,7 -U groß, mit 105,00 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 17 197 Mark soll an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 14. Februar 1898, Vormittags 10 Uhr als Amneldctermm, ferner der 3. März 1898, Vormittags 10 Uhr als Bersteigerungstermin, sowie der 14. März 1898, Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkünduug des Pertheilungsplans anberaumt worden. Die Nealberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiedeckehrenden Leistungen sowie Kostenforderungen spätestens im Anmeldetermine anzumelden. ( Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts gerichts eingesehen werden. Pulsnitz, den 8. Januar 1898. Königliches Amtsgericht. b. Weber. Hofmann. B e la n n t machung, öcrs diesjährige Wulterungsgeschäft betreffend. Alle in hiesiger Stadt aufhältlichen militärpflichtigen Personen, welche entweder 2. im Jahre 1878 geboren oder d.. bereits in früheren Jahren zur Stammrolle angemeldet, aber zurückgestellt worden find, werden in Gemäßheit Z 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 aufgefordert, in der Zeit vom 15. Januar Kis 1. Ieöruar 1898 unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine und bez. der im 1. Gestellungsjahre empfangenen Loosungs- und Gestellungsscheine behufs Eintragung in die hiesige Recrutirungsstammrolle auf hiesiger Rathsexpedition Cat. Nr. 311 sich anzumelden, oder durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr- Brot- oder Fabcikherrn anmelden zu lassen. Geburtsscheine sind nur von solchen zur Anmeldung gelangenden militärpflichtigen Personen vorzulegen, welche nicht in Pulsnitz, sondern auswärts geboren sind. Gleichzeitig werden die letzteren aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß ihre militärpflichtigen Söhne, Commis, Gewerbsgehülfen und Lehrlinge pp. welche jeweilig von hier abwesend sind, während der oben angegebenen Frist zur vorschriftsmäßigen Anmeldung gelangen. Wer die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Pulsnitz, am 3. Januar 1898. Der Stadtrat h. — Schubert, Brgrmstr. Die Anmeldung Militärpflichtiger zu den Relrutirungsstammroven vetreffeud. Die Bürgermeister und Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks werden hiermit veranlaßt, sofort durch vorschriftsmäßige Bekanntmachung und auf sonst ortsübliche Weise Aufforderung wegen Anmeldung der Rekrutiruugsstammrolle an die hierzu Verpflichteten zu erlassen. Der Verpflichtung zur Anmeldung unterliegen sämmtliche Wehrpflichtige, die im Laufe des Jahres 1898 das 20. Lebensjahr vollenden, sowie diejenigen Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge, über deren Dienstverpflichtungen noch nicht endgültig durch die Ober-Ersatz-Commission entschieden worden ist. Ebenso unterliegen dieser Meldepflicht auch Rekruten, welche bis zum 1. Februar des laufende« Jahres noch keinen Gestellungsbefehl erhalten haben und sich im Besitze eines Urlaubspasses befinden. Die Anmeldung zur Rekrutirungsstammrolle ist in der Zeit bom 15. Januar bis 1. Februar 1898 zu bewirken und hat bei der Ortsbchörde desjenigen Ortes zu erfolgen, wo der Militärpflichtige seine« Anfeuthalt oder Wohnsitz hat. Die zum einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen haben sich, sofern sie nicht bereits vorher zum aktiven Militärdienst etngetreten sind, bei der Ersatzcommission ihres Wohn- und Aufenthaltsortes schrift lich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Dafern ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechselt und nach einem anderen Musterungs- oder Aus hebungsbezirke Verzicht, so hat er dies wegen Berichtigung der Stammrollen rechtzeitig zu melden und zwar bei der Behörde, die ihn in die Stammrolle ausgenommen hat und bei der Stammrollenbehörde des neuen Wohnsitzes. Wer diese vorgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.