Volltext Seite (XML)
Pulsnitzer Wochenblatt Fernsprecher: Nr. 18. Bezirks-Anzeiger und Zeitung Telegr.-Adr.: Wochenblatt Pulsnitz. Erscheint: Dienstag, Donnerstag u. Sonnabend. Mit „Jllustr. Sonntagsblatt", „Landwirtschaft- icher Beilage" und „Für Haus und Herd". Abonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich 1.25 bei freier Zustellung ins Haus, durch die Post bezogen 1.26. Amts Blatt des Königl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz. Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünf mal gespaltene Zeile oder deren Raum 12 Pf. Lokalpreis 10 Pf. Reklame 25 F. Bei Wiederholungen Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarif. Erfüllungs-Ott ist Pulsnitz. Amtsblattiür )len Nirlänitr umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S:, Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Oberstem«, Nieder- ^ZUtvtlly, steina, Weißbach, Over-u. Niedsrlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L Förster'» Erben (Inh.: ). w. Mohr.) Expedition: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur ). w. Mohr in Pulsnitz. Yr. 30. Dienstag, den 10. März 1908. KO. Jahrgang. pksrvsmustsrung bstrskksnv. Mttttvock, ven 25. März 1908 von vormittags 10 llkr an findet für die Stadt Pulsnitz auf dem Sckistzdausplatzs und 12 Ubr mittags tur das Rittergut Pulsnitz auf dem lUttergutskoks die Pserdevormusterung statt. Die Pferdebesttzer werden deshalb aufgesordert, an den bezeichneten Plätzen zu den bestimmten Zeiten, ihre sämtlichen Pferde zu gestellen. Auch diejenigen Pferde, die bei der letzten Vormusterung als vorübergehend kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind, sowie sämtliche neuhinzugekommene Pferde sind vorzusühren. Von der Gestellung sind ausgenommen: a) die unter 4 Jahr alten Pferde; b) die Hengste; c) die Stuten, welche zur Zeit entweder hochtragend sind — d. h. deren Absohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist — oder innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben; ä) die Vollblutstuten, die im „Allgemeinen Deutschen Gestüttbuch" oder den dazu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers; e) die Pferde, welche auf beiden Augen blind sind; k) die Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten; x) die Pferde, welche zur Zeit wegen Erkrankung nicht marschfähig oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen, — diese sind im nächsten Jahre vorzuführen —; b) die Pferde, mslcke bei einer trüberen Musterung als Säuernd krlsgsunbraucbbar bezeichnet worden sind; >) die Pferde, welche unter 1,50 Meter Bandmaß haben. Der Herr Kreishauptmann ist berechtigt, unter besonderen Umständen Befreiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der Herr Amtshauptmann hierzu ermächtigt. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: 1 .) Mitglieder der regierenden Deutschen Familien (jedoch ausschließlich der Pferde für den Wirtschaftsbetrieb); 2 .) die Gesandten fremder Mächte und das Gesandschaftspersonal; 3 .), die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen rationsberechtigten Pferde; 4 .) Beamte im Reichs- und Staatsdienst hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes am ^ags Der Musterung unbedingt notwendigen eigenen Pferde; 5 .) die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pserdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten vertragsmäßig gehalten werden muß; und 6 .) die Königlichen Staatsgestüte. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführen, Huben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, dafz auf ihre Aosten eine zwangsweise tzerbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenonunen wird. Die Pferdebesitzer werden angehalten, jeden Pferdewechsel bis zur Vormusterung anher anzuzeigen. Sehr zweckmäßig erscheint es, daß der Herr Tierarzt und die Herren Beschlagschmiede aus freier Entschließung beiwohnen. Entschädigung wird nicht gewährt Pulsnitz, am 7. März 1908. Oer Stadtrat. Or. Michael, Bürgermeister. (Dontag, -en iS. MäNL in kiscliokswel'-a. Kröeitsnachweis. Keltere oder schwache Leute, die nur noch leichte Arbeit verrichten können, als Linträger, Tagelohn !,?o Mark, von klug. Leonhardi, Glasfabrik, Schwepnitz. Hausmädchen, welches Feldarbeit mit übernimmt, spätestens den (. April (JOS von Rittergut Bretnig. 2 Arbeiterfamilien für Landwirtschaft, Antritt sofort, von Rittergut Straßgräbchen. I Pferdeknecht und : Magd für Haus und Feld von Schmieder, Mittelbach. Gesucht werden: s Pferdeknecht «verheiratet), zugleich Rutscher, Antritt p oder ^L. März (Lohn: Sommerhalbjahr js Mk., Winterhalbjahr (2 Mk., freie Wohnung und Rartoffeldexutat) von Rittergutspachter Hofmann, Schwepnitz. s Kutscher für herrschaftlichen haushalt, Antritt (. April (Lohn nach Uebereinkunft), von v. Zenker, Gers dorf b. Bischheim. Aas Wichtigste vom Hage. Die sächsische Zweite Kammer überwies den Antrag auf Festlegung des Osterfestes der Regierung zur Kenntnisnahme. Zwischen Berlin und London hat ein Meinungsaus tausch über den Kaiserbrief stattgefunden. Eine Beeinträchtigung der guten Beziehungen ist nicht zu erwarten. Anläßlich der im Mai erfolgenden Uebergabe der Hoh königsburg an den Kaiser wird ein großartiges Kostümfest im Stile der Hohenstaufenzeit stattfinden. Die Vertagung des Reichstages wird, wie verlautet, Mitte Mai erfolgen. König Wilhelm von Württemberg ist zu einem Besuch UM holländischen Hofe im Haag eingetroffen. Das deutsche Konsulat in Tschifu wurde durch eine Feuersbrunst völlig zerstört. Die katholische Kirchenbehörde in Bamberg gibt nun mehr die evangelische Trauung des Fürsten von Bulgarien zu, wirft ihm aber schweren Wortbruch vor und stellt seine kirchliche Maßregelung in Aussicht. Der Papst hat die große Exkommunikation und den Bannfluch über den französischen Reform-Theologen Laisy ausgesprochen. Die Nachricht von einem Konflikt zwischen der Türkei und Italien wird für unbegründet erklärt. Zur Trage Ser Sckakkung eines Nsicbsvsrsinsgesetzss. Unter den dem Reichstage in seiner jetzigen Session unterbreiteten gesetzgeberischen Stoffen von politischer Be deutung befinder sich bekanntlich auch der Entwurf eines Reichsvereins- und Versammlungsgesetzes. Die Regelung des Vereins- und Versammlungswesens auf dem Wege der Reichsgesetzgebung bildete eine der Voraussetzungen, unter denen hauptsächlich die freisinnigen Parteigruppen in den konservativ-liberalen Regierungsblock des Reichs kanzlers Fürsten Bülow eintraten, und letzterer beeilte sich denn auch, dem Reichstage nach seinem Wiederzusam mentritte im November die Vorlage über das künftige Reichsvereins- und Versammlungsrecht zu unterbreiten. In der zur Vorberatung des gedachten Gesetzentwurfes eingesetzten Reichstagskommission hat man nun wochen lang über den Entwurf verhandelt, um schließlich in sei nem wichtigsten Punkte, dem die Versammlungssprache betreffenden 8 7, zunächst doch nichts als ein Vacuum zu erzielen, denn der genannte Paragraph ist, wie man weiß, am Schluffe der ersten Kommissionslesung samt den hierzu gestellten Abänderungsanträgen abgelehnt worden. Die ses vorläufige Scheitern der Vereinsrechtsvorlage gerade in ihrem wichtigsten Punkte hat nun unter den Anhän gern einer einheitlichen reichsgesetzlichen Regelung des Vereins- und Versammlungswesens in Deutschland die Besorgnis erregt, es könne diese wichtige Vorlage vielleicht überhaupt nicht zustande kommen und es stünden dann hiervon wohl bedenkliche Rückwirkungen auf den ferneren Zusammenhalt des Reichstagsblockes zu erwarten. Dem gegenüber versichert man indessen in unterrichteten Ber liner politischen Kreisen, daß über den in erster Lesung von der betreffenden Reichstagskommission abgelehnten Sprachenparagraphen des Vereinsgesetzes ein Kompromiß angestrebi werde, das auf folgender Grundlage zustande kommen dürfte: Die Freisinnigen erklären sich damit ein verstanden, daß die Regelung der Frage der Landesge setzgebung übertragen wird, und begnügen sich mit der reichsgesetzlichen Festlegung einiger Punkte, an welche die Einzelstaaten gebunden sein sollen, wie Befreiung der Wahlversammlungen vom Sprachenzwang und dergleichen. Ohne dieses Zugeständnis der Liberalen würde es den Landtagen an der Zuständigkeit für diese Frage fehlen. Da bereits am nächsten Mittwoch die zweite Lesung des Reichsoereinsgesetzes in der Kommission stattfindet, so wird es sich dann wohl zeigen, inwieweit das genannte Kompromiß Aussicht auf Annahme besitzt und ob nach her das parlamentarische Schicksal des geplanten Reichs vereins- und Versammlungsrechtes in der Tat als ge sichert betrachtet werden kann. Unterdessen sind in den Mittel- und Kleinstaaten Befürchtungen erwacht, als wenn durch die angestrebte reichsgesetzliche Regelung des Vereins- und Versammlungs rechtes eine Verschlechterung der in den Einzelstaaten de- stehenden Vereins - Gesetzgebungen herbeigeführt werden würde. Solche Befürchtungen sind besonders im Land tage von Koburg-Gotha geäußert worden, weil man sich in diesem Bundesstaat eines anerkannt liberalen Vereins- und Versammlungsgesetzes erfreut. In Berliner unter richteten Kreisen bemüht man sich, derartige Besorgnisse zu zerstreuen, indem man darauf hinweist, daß der Ent wurf eines Reichsvereinsgesetzes auch für Sachsen-Koburg, Gotha eine wesentliche Verbesserung und schärfere Um,